Bewegungstherapie
Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 08.08.2026
Beschreibung: nicht erhoben
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | eingeschränkt erstattet | § 2 Absatz 1: „Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind die einzelnen Maßnahmen der Physiotherapie (§§ 18 bis 25) [...]" § 17 Absatz 1 Satz 1: „Physiotherapie im Sinne dieser Richtlinie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie sowie die physikalische Therapie." Die einzelnen Maßnahmen der Bewegungstherapie zählt § 19 Absatz 3 auf. § 2 Absatz 2 Satz 1: „Die Richtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung." Es braucht also eine ärztliche Verordnung nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs; § 1 Absatz 5: „Die Abgabe von Heilmitteln ist Aufgabe der gemäß § 124 SGB V zugelassenen Leistungserbringer." | 05.08.2025 | bis auf Weiteres | Quelle: G-BA, Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025 · erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Chronischer Kreuzschmerz
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Autorinnen und Autoren fanden Belege moderater Vertrauenswürdigkeit dafür, dass Bewegungstherapie beim chronischen Kreuzschmerz gegenüber keiner Behandlung, üblicher Versorgung oder Placebo wahrscheinlich schmerzwirksam ist. Für funktionelle Einschränkungen war der beobachtete Effekt klein und erreichte die Schwelle des kleinsten klinisch bedeutsamen Unterschieds nicht. Gegenüber anderen konservativen Behandlungen waren die Effekte ebenfalls klein. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Quelle: Cochrane Review CD009790.pub2, Exercise therapy for chronic low back pain, 28.09.2021 · erhoben am 07.08.2026