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Was ein Evidenzsteckbrief sagt, und was er nicht sagt

Redaktion Naturkompass24

Stand · Finanzierung: redaktionell · Interessenkonflikt: keiner angegeben

GoR, LoE, „es kann keine Empfehlung für oder gegen gegeben werden“: was in einem Evidenzsteckbrief dieses Registers steht und wie die Angaben gemeint sind.

Neben jedem Verfahren dieses Registers steht, was die Studienlage dazu hergibt. Diese Steckbriefe tragen Abkürzungen, die aus der medizinischen Leitlinienarbeit kommen und dort einen genauen Sinn haben: GoR, LoE, Statement, Expertenkonsens. Wer sie zum ersten Mal liest, legt regelmässig zu viel oder zu wenig hinein. Der häufigste Satz in diesen Steckbriefen lautet nicht „es wirkt“ und nicht „es wirkt nicht“, sondern „es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung gegeben werden“. Dieser Beitrag erklärt, was das heisst.

Was ein Steckbrief enthält, und warum die Indikation dazugehört

Ein Evidenzsteckbrief in diesem Register besteht aus fünf Teilen: dem Verfahren, der Indikation, der Studienlage, dem Ergebnis im Wortlaut und der Fundstelle mit ihrem Erhebungstag. Der zweite Teil wird beim Lesen am häufigsten übersehen und ist der wichtigste.

„Akupunktur“ ist keine Aussage, über die sich etwas belegen lässt. „Akupunktur zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während einer Radiotherapie“ ist eine. Zum selben Verfahren stehen in diesem Register nebeneinander Steckbriefe mit ganz verschiedenen Ergebnissen, und das ist kein Widerspruch: Sie handeln von verschiedenen Beschwerden. Wer den einen liest und auf die andere Beschwerde überträgt, macht aus einem belegten Satz eine unbelegte Behauptung.

Aus demselben Grund steht neben jedem Ergebnis der Tag, an dem die Fundstelle gelesen wurde. Eine Leitlinie hat eine Gültigkeitsdauer, eine systematische Übersicht wird ersetzt, und beides steht dann in diesem Register mit dem alten Stand, bis jemand nachliest. Der Tag daneben sagt, wie alt der Stand ist.

Die fünf Stufen dieses Registers, von unten nach oben

Jeder Steckbrief trägt eine von fünf Stufen. Die Reihenfolge ist eine Rangfolge, und sie sagt nichts darüber, ob ein Verfahren hilft, sondern nur, wie stark die Grundlage ist, auf der jemand darüber spricht.

Gemessen am 07.09.2026 führt dieses Register 131 Steckbriefe zu 23 Verfahren: 72 auf der Stufe Leitlinie, 42 systematische Übersichten, zehn aus Einzelstudien, sechs traditionelle Anwendungen und einen ohne Grundlage. Die Zahlen ändern sich mit jeder Erhebung; die Verteilung steht auf der Seite jedes Verfahrens.

Die Stufe „traditionelle Anwendung“ ist in diesem Register belegpflichtig und kein Auffangbecken. Sie darf nur gesetzt werden, wenn eine benannte Grundlage dahintersteht: eine traditionelle Registrierung nach Arzneimittelrecht, eine Kommissionsmonographie oder eine Bewertung des europäischen Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel. Ohne eine solche Grundlage gilt „keine“. Ohne diese Sperre würde die Stufe zu der freundlichen Umschreibung für „wir haben nichts gefunden“, und dann trüge die ganze Tabelle nicht mehr.

Was eine traditionelle Registrierung verlangt, und was nicht § 39b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Arzneimittelgesetzes verlangt für die Registrierung eines traditionellen pflanzlichen Arzneimittels bibliographische Angaben oder Sachverständigenberichte, aus denen hervorgeht, dass das Arzneimittel „seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Union, medizinisch verwendet wird, das Arzneimittel unter den angegebenen Anwendungsbedingungen unschädlich ist und dass die pharmakologischen Wirkungen oder die Wirksamkeit des Arzneimittels auf Grund langjähriger Anwendung und Erfahrung plausibel sind“. Das Wort, auf das es ankommt, ist plausibel. Verlangt wird nicht der Nachweis der Wirksamkeit, sondern die Unschädlichkeit und die Plausibilität aus langer Anwendung. Ein Präparat mit dieser Registrierung ist geprüft, aber es ist auf einem anderen Weg geprüft als eines mit einer Zulassung.

GoR und LoE: zwei Zahlen, die verschiedene Dinge messen

Steckbriefe aus Leitlinien tragen häufig zwei Angaben nebeneinander, zum Beispiel „GoR 0, LoE 1a“ oder „GoR ST, LoE 5“. Sie werden regelmässig verwechselt, und der Unterschied entscheidet über die ganze Aussage.

LoE steht für Level of Evidence, also für die Art der Studie, auf der eine Aussage beruht. Die S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, aus der die meisten Leitlinien-Steckbriefe dieses Registers stammen, benutzt dafür die Einstufung des Oxford Centre for Evidence-based Medicine. Level 1a bezeichnet dort eine systematische Übersicht randomisierter Studien, Level 4 eine Fallserie, und Level 5 ist wörtlich „Expert opinion without explicit critical appraisal, or based on physiology, bench research or first principles“ (Tabelle 57 der Kurzversion 2.0). Ein LoE 5 ist also keine schlechte Studie, sondern gar keine.

GoR steht für Grade of Recommendation, den Empfehlungsgrad. Er sagt nicht, wie gut die Belege sind, sondern wie deutlich die Leitliniengruppe zum Handeln rät. Dieselbe Leitlinie unterscheidet drei Grade und bindet sie an drei Wörter.

Empfehlungsgrade der S3-Leitlinie Komplementärmedizin (Tabelle 59, Kurzversion 2.0)
EmpfehlungsgradBeschreibungAusdrucksweise
AStarke Empfehlungsoll
BEmpfehlungsollte
0Empfehlung offenkann

„GoR ST“ ist keiner dieser drei Grade. ST steht im Abkürzungsverzeichnis derselben Leitlinie für Statement. Ein Statement ist nach ihrem Kapitel 10.5.3 eine „Darlegung oder Erläuterung von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung“. Wo ein Steckbrief GoR ST trägt, hat die Leitliniengruppe also bewusst keine Empfehlung ausgesprochen, sondern etwas festgestellt.

„Keine Empfehlung für oder gegen“ heisst nicht „es wirkt nicht“

Von den 131 Steckbriefen dieses Registers tragen 34 im Ergebnis die Wendung „es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung gegeben werden“ (gezählt am 07.09.2026 über alle Ergebnistexte). Sie ist damit die häufigste einzelne Formulierung, und sie ist die am leichtesten misszuverstehende.

Sie bedeutet: Die Leitliniengruppe hat die vorhandenen Studien gesehen und hält sie für zu dünn, zu widersprüchlich oder zu wenig, um in eine Richtung zu raten. Sie bedeutet ausdrücklich nicht, dass etwas nicht wirkt. „Wirkt nicht“ wäre eine eigene, positive Feststellung, und sie verlangt eigene Belege: Studien, die einen Unterschied hätten zeigen können und keinen gefunden haben.

Der Unterschied lässt sich an einem Steckbrief dieses Registers ablesen. Zur Akupunktur gegen Übelkeit und Erbrechen während einer Strahlentherapie zitiert das Register die Leitlinie wörtlich: Es liege eine randomisierte Studie vor, und es könne keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung gegeben werden. Dahinter steht GoR ST und LoE 2a. Übersetzt: Es gibt eine Studie ordentlicher Machart, sie reicht der Gruppe nicht für eine Empfehlung, und die Gruppe hat deshalb ein Statement abgegeben statt einer Empfehlung.

Dieselbe Beweislage, zwei verschiedene Empfehlungsgrade

Wer mehrere Steckbriefe nebeneinander liest, stösst irgendwann darauf, dass zwei Verfahren mit ähnlich dünner Beweislage verschiedene Empfehlungsgrade tragen. Das ist kein Lesefehler. Die Leitlinie sagt es in eigener Sache und in ihrem eigenen Methodenkapitel.

Die Leitlinie über ihre eigenen Arbeitsgruppen „Zwischen den Kapiteln und den Arbeitsgruppen, die sich mit substanzgebundenen Methoden wie Vitaminen, Spurenelementen und anderen Nahrungsergänzungsmitteln oder Phytotherapeutika, sowie Manipulativen Körpertherapien (AG C, D, E) und jenen die sich mit medizinischen Systemen beschäftigen (AG A) gab es zwei grundsätzlich unterschiedliche Haltungen und damit Entscheidungen im Empfehlungsgrad.“ „In der Arbeitsgruppe A (Medizinische Systeme) wurde zu Methoden wie Akupunktur und Akupressur, die in kontrollierten Studien im Vergleich zu Placebo oder Standard Care nicht besser abschnitten oft ein Empfehlungsgrad 0 (kann) konsentiert. Bei den Substanzgebundenen Verfahren (Arbeitsgruppen D und E) und den Themen der Arbeitsgruppe C (Manipulative Körpertherapien) wurde bei fehlendem Nachweis einer Verbesserung des Endpunktes ein Empfehlungsgrad B (Sollte nicht) ausgesprochen oder auf die Formulierung einer Empfehlung verzichtet (Statement).“

Derselbe Befund, nämlich kein nachgewiesener Vorteil gegenüber einer Scheinbehandlung, wurde also in einer Arbeitsgruppe zu einem offenen „kann“ und in einer anderen zu einem „sollte nicht“. Das ist ein Grund, warum dieses Register den Wortlaut der Leitlinie wiedergibt statt einer eigenen Ampel: Eine Ampel müsste die beiden gleich einfärben oder verschieden, und beides wäre eine Aussage, die in der Fundstelle nicht steht.

Woher die Steckbriefe kommen, und was das über sie sagt

Eine Angabe fehlt in den Steckbriefen bewusst: eine Gesamtnote je Verfahren. Es gibt sie nicht, weil sie sich aus 131 einzelnen Aussagen zu einzelnen Beschwerden nicht bilden lässt, ohne etwas zu erfinden.

Was es dafür gibt, ist die Herkunft. Von den 131 Steckbriefen stammen 68 aus einer einzigen Quelle, der genannten S3-Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Onkologie (gezählt am 07.09.2026). Das ist eine hochwertige Fundstelle, und es ist trotzdem eine Einschränkung, die dazugehört: Sie bewertet Verfahren im Zusammenhang einer Krebsbehandlung. Wer zu Rückenschmerz oder Migräne liest, findet in diesem Register andere Quellen, und die Fundstelle steht neben jedem Satz.

Deshalb ist jeder Steckbrief mit Quelle, Erhebungstag und Wortlaut versehen, und deshalb steht neben jedem das Wort „Quelle“ zum Aufklappen. Wer eine Aussage prüfen will, prüft sie an der Fundstelle und nicht an unserer Wiedergabe.

Was ein Evidenzsteckbrief über Ihre Kasse sagt: nichts

Die beiden Ebenen dieses Registers, was die Studienlage hergibt und was eine Krankenkasse zahlt, hängen nicht aneinander, und die Verwechslung geht in beide Richtungen.

Ein Verfahren mit guter Studienlage muss keine Kassenleistung sein: Über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss und nicht eine Fachgesellschaft. Und umgekehrt sagt eine Satzungsleistung nach § 11 Absatz 6 SGB V nichts über die Studienlage aus. Was Ihre Kasse belegt zugesagt hat, steht auf ihrer Seite in diesem Register, mit Betrag, Bedingung und Fundstelle; was die Studien hergeben, steht daneben und getrennt davon.

LoE beschreibt die Art der Studie, GoR die Deutlichkeit der Empfehlung, und ST ist gar kein Empfehlungsgrad, sondern ein Statement ohne Handlungsaufforderung. Die häufigste Formulierung dieses Registers, „es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung gegeben werden“, steht in 34 von 131 Steckbriefen und heisst nicht, dass etwas nicht wirkt.

Die Stufe „traditionelle Anwendung“ verlangt eine benannte arzneimittelrechtliche Grundlage; § 39b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AMG verlangt dafür Unschädlichkeit und Plausibilität aus langjähriger Anwendung, nicht einen Wirksamkeitsnachweis. Und keiner dieser Steckbriefe sagt etwas darüber, ob Ihre Krankenkasse zahlt.

Was bedeutet „GoR 0“?

Empfehlungsgrad 0 heisst in der S3-Leitlinie Komplementärmedizin „Empfehlung offen“ und wird mit dem Wort „kann“ ausgedrückt (Tabelle 59 der Kurzversion 2.0). Die Leitliniengruppe rät weder zu noch ab; die Entscheidung bleibt beim behandelnden Arzt und bei der Patientin oder dem Patienten.

Ist ein hoher LoE gleichbedeutend mit einer starken Empfehlung?

Nein. LoE beschreibt die Art der zugrundeliegenden Studien, GoR die Stärke der Empfehlung. Eine Aussage kann auf einer systematischen Übersicht randomisierter Studien beruhen und trotzdem einen offenen Empfehlungsgrad tragen, nämlich dann, wenn diese Studien keinen Vorteil gezeigt haben.

Warum steht bei manchen Verfahren gar kein Steckbrief?

Weil dieses Register zu dieser Frage keine Fundstelle führt. Das ist eine Auskunft über den Bestand dieses Registers und keine Aussage über das Verfahren. Was fehlt, lässt sich über eine Prüfanfrage melden; offene Prüfaufträge stehen auf der Methodikseite.

Bedeutet „traditionelle Anwendung“, dass ein Mittel ungeprüft ist?

Nein. Ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel muss registriert sein, und § 39b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AMG verlangt dafür den Nachweis einer mindestens dreissigjährigen medizinischen Verwendung, die Unschädlichkeit unter den angegebenen Anwendungsbedingungen und die Plausibilität der Wirkung. Was nicht verlangt wird, ist der Nachweis der Wirksamkeit durch klinische Studien.

Quelle

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