Wer hier schreibt
Ein Register über Gesundheitsleistungen sollte sagen, wer es führt, was er kann und was er nicht kann. Hier steht beides.
Was diese Redaktion tut
- Jede Angabe trägt ihre Fundstelle.
- Erstattungsstand, Frist und Betrag stehen nie ohne Quelle und ohne den Tag, an dem sie erhoben wurden. Wo nichts belegt ist, steht „nicht erhoben“ und keine Schätzung.
- Zitiert wird im Wortlaut.
- Eine Bedingung wird nicht zusammengefasst. Eine Zusammenfassung wäre eine eigene Aussage ohne eigene Fundstelle – und bei einer Satzung ist genau das die Rechtsauskunft, die wir nicht geben.
- Jede Änderung steht im Protokoll.
- Was sich ändert, steht mit altem Wert, neuem Wert und Tag im öffentlichen Änderungsprotokoll. Auch die Korrekturen eigener Fehler.
- Von Hand geprüft.
- Kein Erstattungsstand geht ohne menschliche Prüfmarke in das Register. Was eine Automatik erkannt hat, wartet auf eine Entscheidung.
Was diese Redaktion nicht tut
- Sie bewertet nicht.
- Ob ein Verfahren wirkt, entscheidet die Studienlage und nicht diese Redaktion. Wir geben wieder, was Leitlinien, der Gemeinsame Bundesausschuss und systematische Übersichten sagen.
- Sie berät nicht.
- Was Ihre Kasse in Ihrem Fall zahlt, entscheidet Ihre Kasse. Eine Einschätzung Ihres Falls wäre eine Rechtsauskunft.
- Sie ersetzt keine Ärztin und keinen Arzt.
- Wer eine Behandlungsentscheidung zu treffen hat, braucht ärztlichen Rat und nicht diese Seite.