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Änderungen

Jede Änderung an Erstattungsständen, Evidenzsteckbriefen, Bonuszeilen, Verfahrensbeschreibungen und Quellen, mit Datum, Anlass und Beleg.

Stand 29.09.2026

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Nur Homöopathische Komplexmittel · Alle Verfahren

17 Änderungen

StandVerfahrenEinstufungÄnderungAnlassQuelle
erkannt am 14.09.2026
veröffentlicht am 14.09.2026
Homöopathische Komplexmittel widersprüchlich Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung […]nachherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 […] Handkorrektur
Quelle
erkannt am 14.09.2026
veröffentlicht am 14.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al.: Randomised, double-blind,
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placebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 6:63, März 2017. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Quelle
erkannt am 14.09.2026
veröffentlicht am 14.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Fok YYY, Viksveen P, To AKL et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of
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Randomised, Other-than-Placebo Controlled, Trials of Non-Individualised Homeopathic Treatment. Homeopathy 108:88-101, Mai 2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Quelle
erkannt am 14.09.2026
veröffentlicht am 14.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome,
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04.09.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Quelle
erkannt am 14.09.2026
veröffentlicht am 14.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD004845.pub2, Homeopathic medicines for adverse effects of cancer
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treatments, 15.04.2009 (am 21.03.2016 als stabil erklärt). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Quelle
erkannt am 07.09.2026
veröffentlicht am 07.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: novitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“.
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Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.

Quelle
erkannt am 07.09.2026
veröffentlicht am 07.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Krones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten.
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Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.

Quelle
erkannt am 07.09.2026
veröffentlicht am 07.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3
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zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.

Quelle
erkannt am 07.09.2026
veröffentlicht am 07.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY
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BKK-Bonus-Konto“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.

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erkannt am 07.09.2026
veröffentlicht am 07.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+).
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Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.

Quelle
erkannt am 02.09.2026
veröffentlicht am 02.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell […] Eine Verfahrensbeschreibung zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026.
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Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite.

Quelle
erkannt am 02.09.2026
veröffentlicht am 02.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen,
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Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Quelle
erkannt am 02.09.2026
veröffentlicht am 02.09.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Erstattung Standvorherkein Vorwertnachherausdrücklich ausgeschlossen Die Gesetzesbegründung beantwortet die Frage, die am Vormittag des 02.09.2026 offen geblieben ist.
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Die vierzehn Kassenzeilen zur klassischen Homöopathie sind an diesem Tag auf gkv_selektivvertrag umgeschlüsselt worden und tragen ein Ende zum 31.12.2026; ob der Ausschluss des § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V den Vertrag nach § 140a mit erfasst, sagte das Gesetz nicht, und die Einträge dazu stehen deshalb auf „zu prüfen“. Die Bundestagsdrucksache 21/6130 sagt es: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen.“ Damit gibt es die Nachfolgezeile ab dem 01.01.2027, und sie ist keine Auslegung des Registers mehr, sondern die Wiedergabe der Begründung. EINE UNGENAUIGKEIT DES ENTWURFS GEHÖRT DAZU: Die Begründung nennt „§ 140a Absatz 2 Satz 2“, der Änderungsbefehl unter Nummer 57 Buchstabe a fügt aber einen Satz nach Satz 1 ein - der gemeinte Satz ist im Gesetz der Satz 3. Die frühere Einstufung „zu prüfen“ bleibt an ihren Einträgen stehen: Sie war der Stand jenes Tages, und ein Protokoll, das seine eigenen Zwischenschritte tilgt, ist keines.

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erkannt am 02.09.2026
veröffentlicht am 02.09.2026
Homöopathische Komplexmittel widersprüchlich Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.“nachherDer Satz entfällt ersatzlos. § 2 Absatz 1 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 lautet vollständig: „(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel […] Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026 ersetzt § 2 Absatz 1 SGB V durch eine Fassung ohne den
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bisherigen Satz 2. Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 1 ausdrücklich: Die Neufassung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Dass die Phytotherapie neben der Homöopathie und der Anthroposophie zu den besonderen Therapierichtungen zählt, steht in § 34 Absatz 2 Satz 3 SGB V („Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wie homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Arzneimitteln“). Der Wegfall tritt neben § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V (Artikel 1 Nummer 8, ebenfalls 01.01.2027), der die Satzungsleistung ausschließt, und bei den Arzneimitteln neben § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V (Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a, seit dem 30.07.2026).

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erkannt am 07.08.2026
veröffentlicht am 07.08.2026
Homöopathische Komplexmittel eindeutig Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD005974.pub6, Homeopathic medicinal products for preventing and treating
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acute respiratory tract infections in children, 13.12.2022. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

Quelle
erkannt am 07.08.2026
veröffentlicht am 07.08.2026
Homöopathische Komplexmittel widersprüchlich Erstattung Satzungsleistungvorhermöglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB Vnachherausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027 Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2.
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erkannt am 07.08.2026
veröffentlicht am 07.08.2026
Homöopathische Komplexmittel widersprüchlich Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V ohne Ausnahme für homöopathische und anthroposophische Arzneimittelnachher§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V mit Ausnahme für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 nach Artikel 8 Absatz 1.
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