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Jede Änderung an Erstattungsständen, Evidenzsteckbriefen, Bonuszeilen, Verfahrensbeschreibungen und Quellen, mit Datum, Anlass und Beleg.
Stand 29.09.2026
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Nur Homöopathische Komplexmittel · Alle Verfahren
17 Änderungen
| Stand | Verfahren | Einstufung | Änderung | Anlass | Quelle |
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| erkannt am 14.09.2026 veröffentlicht am 14.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | widersprüchlich | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung […]nachherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 […] | Handkorrektur | |
| erkannt am 14.09.2026 veröffentlicht am 14.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al.: Randomised, double-blind, weiterlesenplacebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 6:63, März 2017. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| erkannt am 14.09.2026 veröffentlicht am 14.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Fok YYY, Viksveen P, To AKL et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of weiterlesenRandomised, Other-than-Placebo Controlled, Trials of Non-Individualised Homeopathic Treatment. Homeopathy 108:88-101, Mai 2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| erkannt am 14.09.2026 veröffentlicht am 14.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, weiterlesen04.09.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| erkannt am 14.09.2026 veröffentlicht am 14.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD004845.pub2, Homeopathic medicines for adverse effects of cancer weiterlesentreatments, 15.04.2009 (am 21.03.2016 als stabil erklärt). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| erkannt am 07.09.2026 veröffentlicht am 07.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: novitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“. weiterlesenDieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
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| erkannt am 07.09.2026 veröffentlicht am 07.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Krones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten. weiterlesenDieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
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| erkannt am 07.09.2026 veröffentlicht am 07.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 weiterlesenzur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
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| erkannt am 07.09.2026 veröffentlicht am 07.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY weiterlesenBKK-Bonus-Konto“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
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| erkannt am 07.09.2026 veröffentlicht am 07.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Bonusprogramm Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+). weiterlesenDieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
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| erkannt am 02.09.2026 veröffentlicht am 02.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell […] | Eine Verfahrensbeschreibung zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026. weiterlesenDieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
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| erkannt am 02.09.2026 veröffentlicht am 02.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, weiterlesenKurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| erkannt am 02.09.2026 veröffentlicht am 02.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Erstattung Standvorherkein Vorwertnachherausdrücklich ausgeschlossen | Die Gesetzesbegründung beantwortet die Frage, die am Vormittag des 02.09.2026 offen geblieben ist. weiterlesenDie vierzehn Kassenzeilen zur klassischen Homöopathie sind an diesem Tag auf gkv_selektivvertrag umgeschlüsselt worden und tragen ein Ende zum 31.12.2026; ob der Ausschluss des § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V den Vertrag nach § 140a mit erfasst, sagte das Gesetz nicht, und die Einträge dazu stehen deshalb auf „zu prüfen“. Die Bundestagsdrucksache 21/6130 sagt es: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen.“ Damit gibt es die Nachfolgezeile ab dem 01.01.2027, und sie ist keine Auslegung des Registers mehr, sondern die Wiedergabe der Begründung. EINE UNGENAUIGKEIT DES ENTWURFS GEHÖRT DAZU: Die Begründung nennt „§ 140a Absatz 2 Satz 2“, der Änderungsbefehl unter Nummer 57 Buchstabe a fügt aber einen Satz nach Satz 1 ein - der gemeinte Satz ist im Gesetz der Satz 3. Die frühere Einstufung „zu prüfen“ bleibt an ihren Einträgen stehen: Sie war der Stand jenes Tages, und ein Protokoll, das seine eigenen Zwischenschritte tilgt, ist keines. |
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| erkannt am 02.09.2026 veröffentlicht am 02.09.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | widersprüchlich | Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.“nachherDer Satz entfällt ersatzlos. § 2 Absatz 1 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 lautet vollständig: „(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel […] | Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026 ersetzt § 2 Absatz 1 SGB V durch eine Fassung ohne den weiterlesenbisherigen Satz 2. Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 1 ausdrücklich: Die Neufassung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Dass die Phytotherapie neben der Homöopathie und der Anthroposophie zu den besonderen Therapierichtungen zählt, steht in § 34 Absatz 2 Satz 3 SGB V („Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wie homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Arzneimitteln“). Der Wegfall tritt neben § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V (Artikel 1 Nummer 8, ebenfalls 01.01.2027), der die Satzungsleistung ausschließt, und bei den Arzneimitteln neben § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V (Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a, seit dem 30.07.2026). |
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| erkannt am 07.08.2026 veröffentlicht am 07.08.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | eindeutig | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD005974.pub6, Homeopathic medicinal products for preventing and treating weiterlesenacute respiratory tract infections in children, 13.12.2022. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| erkannt am 07.08.2026 veröffentlicht am 07.08.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | widersprüchlich | Erstattung Satzungsleistungvorhermöglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB Vnachherausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027 | Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. | |
| erkannt am 07.08.2026 veröffentlicht am 07.08.2026 |
Homöopathische Komplexmittel | widersprüchlich | Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V ohne Ausnahme für homöopathische und anthroposophische Arzneimittelnachher§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V mit Ausnahme für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel | Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 nach Artikel 8 Absatz 1. |