Homöopathie
Homöopathische Komplexmittel: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt homöopathische Komplexmittel?
Therapierichtung: Homöopathie · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 62 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungausdrücklich ausgeschlossen
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistungmit Bedingungen
- 49 Kassenmit Bedingungen
Alle 49 Kassen einzeln
- BKK Herkules (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Bayern (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Nordost (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Audi BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BAHN-BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BIG direkt gesund (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK evm (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK exklusiv (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Freudenberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- bkk melitta hmr (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Miele (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK MTU (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PFAFF (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Public (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PwC (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Salzgitter (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- BKK VDN (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Continentale BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- EY BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- MAHLE BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- ZF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- novitas bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- HEK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SECURVITA BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK NordWest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Diakonie (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Euregio (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK ProVita (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK24 (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- energie-bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- hkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK gesund plus (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 20 € bis 500 € (46 Stände nennen einen).
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 6 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- § 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“erhoben am 02.09.2026
- Themen
- Homöopathie und die Krankenkasse
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt homöopathische Komplexmittel?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
Begründung des Gesetzentwurfs zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 11), Bundestagsdrucksache 21/6130, Seite 122: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ Die Begründung zu Nummer 57 Buchstabe b sagt dazu: „Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 4.“ Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. | 13.09.2026 | 31.12.2026 | von Hand geprüft |
| AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| Audi BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Als Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BAHN-BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Für homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BIG direkt gesund (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK evm (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK exklusiv (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Grundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert. Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf Privatrezept | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
Alle 62 belegten Stände zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 62 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/homoeopathische-komplexmittel?alle=1.
Evidenz
Indikation: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, nicht individualisierte Homöopathie
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Komplexmittel
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.27 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen, chemotherapiebedingte Stomatitis, Mundspülung mit dem Komplexmittel Traumeel S
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Acht kontrollierte Studien mit insgesamt 664 Teilnehmenden, sieben davon placebokontrolliert und eine gegen eine aktive Behandlung; drei untersuchten Nebenwirkungen der Strahlentherapie, drei Nebenwirkungen der Chemotherapie und zwei Wechseljahresbeschwerden im Zusammenhang mit der Brustkrebsbehandlung. Zwei Studien mit niedrigem Verzerrungsrisiko zeigten einen Nutzen, darunter eine Studie mit 32 Teilnehmenden, in der Traumeel S, ein proprietäres homöopathisches Komplexmittel, als Mundspülung bei chemotherapiebedingter Stomatitis Placebo überlegen war. Zwei weitere Studien berichteten positive Ergebnisse bei unklarem Verzerrungsrisiko, vier weitere Studien berichteten negative Ergebnisse. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Übersicht habe vorläufige Daten gefunden, die die Wirksamkeit von topischer Calendula zur Vorbeugung einer akuten Dermatitis während der Strahlentherapie und von Traumeel S als Mundspülung bei der Behandlung der chemotherapiebedingten Stomatitis stützen; diese Studien müssten wiederholt werden. Für andere Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen gebe es keine überzeugenden Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel; weitere Forschung sei erforderlich. Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen oder Wechselwirkungen, die den verwendeten homöopathischen Arzneimitteln zuzuschreiben wären, wurden nicht berichtet. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Reizdarmsyndrom, klinische Homöopathie (ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung, nicht individualisiert)
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht unterscheidet die klinische Homöopathie, bei der ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung verordnet wird, von der individualisierten homöopathischen Behandlung. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; zwei davon verglichen klinische Homöopathie (Asafoetida oder Asafoetida plus Nux vomica) mit Placebo beim Reizdarmsyndrom mit Verstopfung. In der Metaanalyse dieser beiden Studien (171 Teilnehmende) berichteten nach zwei Wochen 73 Prozent (46 von 63) der mit Asafoetida Behandelten eine allgemeine Besserung der Symptome gegenüber 45 Prozent (30 von 66) unter Placebo (relatives Risiko 1,61; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,18 bis 2,18; Belege von sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit); in der Studie zu Asafoetida plus Nux vomica waren es 68 Prozent (13 von 19) gegenüber 52 Prozent (12 von 23) (relatives Risiko 1,31; 0,80 bis 2,15; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko der beiden Studien zur klinischen Homöopathie war in den meisten Kriterien unklar und in einer Studie hoch für selektives Berichten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Verschiedene Erkrankungen (15 Krankheitsbilder), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu anderen Kontrollen als Placebo
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 17 randomisierte kontrollierte Studien zu 15 verschiedenen Krankheitsbildern, in denen die Kontrollgruppe etwas anderes als Placebo erhielt; 14 Studien wurden insgesamt mit hohem und drei mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, zehn hatten auswertbare Daten. Erhebliche Heterogenität untergrub die geplanten Metaanalysen oder ihre sinnvolle Deutung. Für die drei Äquivalenz- oder Nichtunterlegenheitsstudien mit auswertbaren Daten war der kleine, nicht signifikante gepoolte Effekt (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,08; p = 0,46) mit dem Schluss vereinbar, dass sich die nicht individualisierte homöopathische Behandlung bei Schwindel nicht von einer Behandlung mit Ginkgo biloba oder Betahistin und bei saisonaler allergischer Rhinitis nicht von Natriumcromoglicat unterschied. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die vorliegenden Daten ließen keine eindeutige Schlussfolgerung über die vergleichende Wirksamkeit der nicht individualisierten homöopathischen Behandlung zu. Die Verallgemeinerbarkeit der Befunde sei durch die insgesamt begrenzte externe Validität eingeschränkt. Die höchste intrinsische Qualität sei in den Äquivalenz- und Nichtunterlegenheitsstudien beobachtet worden. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Verschiedene Erkrankungen (48 klinische Zustände), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu Placebo
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 75 randomisierte kontrollierte Studien zu 48 verschiedenen klinischen Zuständen, davon 54 mit auswertbaren Daten; 49 Studien wurden mit hohem und 23 mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, die übrigen drei, klinisch heterogenen Studien wiesen ein ausreichend niedriges Verzerrungsrisiko auf, um als verlässliche Belege eingestuft zu werden. Die gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz aller auswertbaren Studien betrug -0,33 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,44 bis -0,21) und nach Korrektur für Publikationsverzerrung -0,16 (-0,31 bis -0,02); die drei Studien mit verlässlichen Belegen ergaben einen nicht signifikanten gepoolten Wert von -0,18 (-0,46 bis 0,09). Für keinen einzelnen klinischen Zustand enthielt die Metaanalyse verlässliche Belege. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Qualität der Gesamtheit der Belege sei niedrig. Eine Metaanalyse aller auswertbaren Daten führe zur Ablehnung ihrer Nullhypothese, wonach das Hauptergebnis einer Behandlung mit einer nicht individualisierten, standardisierten homöopathischen Arznei von dem eines Placebos nicht zu unterscheiden sei; die Analyse einer kleinen Untergruppe verlässlicher Belege stütze diese Ablehnung aber nicht. Für indikationsbezogene Metaanalysen fehlten verlässliche Belege, was einschlägige Schlussfolgerungen ausschließe. Besser geplante und strengere randomisierte Studien seien nötig, um eine Evidenzbasis zu entwickeln, die verlässliche Effektschätzungen zur nicht individualisierten homöopathischen Behandlung liefern könne. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Bonusprogramm
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland/Hamburg | AOK-Vital+ | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) |
QuelleAOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 07.09.2026) |
| EY BKK | EY BKK-Bonus-Konto (BKK Bonusprogramm) | Heilpraktikerbehandlung und alle vom Heilpraktiker verordneten homöopathischen Arzneimittel | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWählen Sie das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr EY BKK-Bonus. Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten. Das Budget auf Ihrem EY BKK Bonus-Konto wird ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für durch den Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen gezahlt. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen für folgende verauslagte Kosten erstattet: … Heilpraktiker: Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel. … Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Zuschuss ausgenommen. … Bei Wahl des EY BKK-Bonus-Konto als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. |
QuelleEY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“ https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/bonusprogramm (erhoben am 07.09.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Homöopathie | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| Krones BKK | Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) | homöopathische Arzneimittel | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im Wortlaut4. Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten Das Gesundheitsbewusstsein unserer Versicherten ist uns bares Geld wert. Bis zu 100 Euro als Geldleistung oder 300 Euro als Zuschussprämie für zusätzliche Gesundheitsleistungen (Sehhilfen, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel, IGeL-Leistungen, etc.) erhält, wer sich gezielt der Steigerung seiner Gesundheit widmet und sinnvolle Angebote zur Prävention in Anspruch nimmt. Auch Ihre Kinder können das Bonusheft nutzen, sie können eine Geldleistung von 50 Euro oder eine Zuschussprämie von bis zu 150 Euro erhalten. |
QuelleKrones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/ihre-vorteile-im-ueberblick/ (erhoben am 07.09.2026) |
| novitas bkk | Flexcheck | Homöopathische Arzneimittel | Homöopathische Komplexmittel | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWenn Sie mindestens drei Maßnahmen aus dem Flexcheck-Aktiv-Bonus nutzen, ist Ihr Zusatzguthaben aktiviert. Dann entscheiden Sie Selbst: Möchten Sie 100 Euro Sofortprämie oder 300 Euro Zusatzguthaben für bezuschussungsfähige Leistungen? Dieses Geld können Sie unabhängig vom Flexcheck-Bonus einmal im Jahr für folgende Leistungen einsetzen: Homöopathische Arzneimittel. Voraussetzung: Eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt das Arzneimittel auf einem Privatrezept. |
Quellenovitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/bonusprogramm-flexcheck (erhoben am 07.09.2026) |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft.nachherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al.: Randomised, double-blind, placebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 6:63, März 2017. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Mathie RT, Fok YYY, Viksveen P, To AKL et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of Randomised, Other-than-Placebo Controlled, Trials of Non-Individualised Homeopathic Treatment. Homeopathy 108:88-101, Mai 2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD004845.pub2, Homeopathic medicines for adverse effects of cancer treatments, 15.04.2009 (am 21.03.2016 als stabil erklärt). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: novitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: Krones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 02.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
| 02.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Homöopathische Komplexmittel ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
Alle 17 Änderungen zu Homöopathische Komplexmittel
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
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| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft.nachherDie Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. | Die Wiedergabe ließ den Satz der Schlussfolgerung zu unerwünschten Ereignissen und Sicherheit sowie die Gesamtzahl der Studien und Kinder aus und nannte die Endpunkte des fehlenden Vorteils nicht. |
Ratgeber
- Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet
- Homöopathie und Anthroposophie in der Kasse: was seit dem 30. Juli 2026 gilt