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Themen

Homöopathie und die Krankenkasse

Welche Kasse zahlt klassische Homöopathie?

Zum 30.07.2026 hat sich der Wortlaut des § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V geändert. Diese Seite zeigt, welchen Stand das Register für die klassische Homöopathie und für Komplexmittel führt, mit welcher Bedingung und ab wann.

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Thema 150 belegte Erstattungsstände: 2 ausdrücklich ausgeschlossen, 148 mit Bedingungen.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 15 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.

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Was das Register führt

Homöopathische Komplexmittel

Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Homöopathische Komplexmittel sind ausdrücklich ausgeschlossen. Fundstelle: § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung, erhoben am 07.08.2026.

Einen eigenen belegten Stand führen 49 Kassen. 43 davon nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich

Stand 13.09.2026.

Zahlt die Krankenkasse homöopathische Komplexmittel?

Klassische Homöopathie

Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Klassische Homöopathie ist ausdrücklich ausgeschlossen. Fundstelle: § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung, erhoben am 07.08.2026.

Einen eigenen belegten Stand führen 77 Kassen. Eine davon nennt einen Höchstbetrag als eigene Leistung: 75 € je Kalenderjahr. 45 weitere nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich

Stand 13.09.2026.

Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Studienlage

Homöopathische Komplexmittel: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, nicht individualisierte Homöopathie

systematische Übersicht

Die Übersicht führt den Vergleich „nicht individualisierte Homöopathie gegen Placebo oder übliche Versorgung“ getrennt; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung individualisieren, die übrigen verwendeten vorab festgelegte, nicht individualisierte Behandlungen. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt, und sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten.

Quelle

Cochrane Review CD005974.pub6, Homeopathic medicinal products for preventing and treating acute respiratory tract infections in children, 13.12.2022 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36511520/ (erhoben am 07.08.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Komplexmittel

Leitlinie

Empfehlung 4.27 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierte Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Komplexmitteln bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus.

Quelle

S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültig bis 31.05.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/032-055OLk_S3_Komplementaermedizin-in-der-Behandlung-von-onkologischen-PatientInnen-2025-06.pdf (erhoben am 02.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen, chemotherapiebedingte Stomatitis, Mundspülung mit dem Komplexmittel Traumeel S

systematische Übersicht

Acht kontrollierte Studien mit insgesamt 664 Teilnehmenden, sieben davon placebokontrolliert und eine gegen eine aktive Behandlung; drei untersuchten Nebenwirkungen der Strahlentherapie, drei Nebenwirkungen der Chemotherapie und zwei Wechseljahresbeschwerden im Zusammenhang mit der Brustkrebsbehandlung. Zwei Studien mit niedrigem Verzerrungsrisiko zeigten einen Nutzen, darunter eine Studie mit 32 Teilnehmenden, in der Traumeel S, ein proprietäres homöopathisches Komplexmittel, als Mundspülung bei chemotherapiebedingter Stomatitis Placebo überlegen war. Zwei weitere Studien berichteten positive Ergebnisse bei unklarem Verzerrungsrisiko, vier weitere Studien berichteten negative Ergebnisse. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Übersicht habe vorläufige Daten gefunden, die die Wirksamkeit von topischer Calendula zur Vorbeugung einer akuten Dermatitis während der Strahlentherapie und von Traumeel S als Mundspülung bei der Behandlung der chemotherapiebedingten Stomatitis stützen; diese Studien müssten wiederholt werden. Für andere Nebenwirkungen von Krebsbehandlungen gebe es keine überzeugenden Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel; weitere Forschung sei erforderlich. Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen oder Wechselwirkungen, die den verwendeten homöopathischen Arzneimitteln zuzuschreiben wären, wurden nicht berichtet.

Quelle

Cochrane Review CD004845.pub2, Homeopathic medicines for adverse effects of cancer treatments, 15.04.2009 (am 21.03.2016 als stabil erklärt) https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19370613/ (erhoben am 14.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Reizdarmsyndrom, klinische Homöopathie (ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung, nicht individualisiert)

systematische Übersicht

Die Übersicht unterscheidet die klinische Homöopathie, bei der ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung verordnet wird, von der individualisierten homöopathischen Behandlung. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; zwei davon verglichen klinische Homöopathie (Asafoetida oder Asafoetida plus Nux vomica) mit Placebo beim Reizdarmsyndrom mit Verstopfung. In der Metaanalyse dieser beiden Studien (171 Teilnehmende) berichteten nach zwei Wochen 73 Prozent (46 von 63) der mit Asafoetida Behandelten eine allgemeine Besserung der Symptome gegenüber 45 Prozent (30 von 66) unter Placebo (relatives Risiko 1,61; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,18 bis 2,18; Belege von sehr niedriger Vertrauenswürdigkeit); in der Studie zu Asafoetida plus Nux vomica waren es 68 Prozent (13 von 19) gegenüber 52 Prozent (12 von 23) (relatives Risiko 1,31; 0,80 bis 2,15; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Das Verzerrungsrisiko der beiden Studien zur klinischen Homöopathie war in den meisten Kriterien unklar und in einer Studie hoch für selektives Berichten. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse.

Quelle

Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31483486/ (erhoben am 14.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Verschiedene Erkrankungen (15 Krankheitsbilder), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu anderen Kontrollen als Placebo

systematische Übersicht

17 randomisierte kontrollierte Studien zu 15 verschiedenen Krankheitsbildern, in denen die Kontrollgruppe etwas anderes als Placebo erhielt; 14 Studien wurden insgesamt mit hohem und drei mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, zehn hatten auswertbare Daten. Erhebliche Heterogenität untergrub die geplanten Metaanalysen oder ihre sinnvolle Deutung. Für die drei Äquivalenz- oder Nichtunterlegenheitsstudien mit auswertbaren Daten war der kleine, nicht signifikante gepoolte Effekt (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,08; p = 0,46) mit dem Schluss vereinbar, dass sich die nicht individualisierte homöopathische Behandlung bei Schwindel nicht von einer Behandlung mit Ginkgo biloba oder Betahistin und bei saisonaler allergischer Rhinitis nicht von Natriumcromoglicat unterschied. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die vorliegenden Daten ließen keine eindeutige Schlussfolgerung über die vergleichende Wirksamkeit der nicht individualisierten homöopathischen Behandlung zu. Die Verallgemeinerbarkeit der Befunde sei durch die insgesamt begrenzte externe Validität eingeschränkt. Die höchste intrinsische Qualität sei in den Äquivalenz- und Nichtunterlegenheitsstudien beobachtet worden.

Quelle

Mathie RT, Fok YYY, Viksveen P, To AKL et al.: Systematic Review and Meta-Analysis of Randomised, Other-than-Placebo Controlled, Trials of Non-Individualised Homeopathic Treatment. Homeopathy 108:88-101, Mai 2019 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30699444/ (erhoben am 14.09.2026)

Homöopathische Komplexmittel: Verschiedene Erkrankungen (48 klinische Zustände), nicht individualisierte homöopathische Behandlung im Vergleich zu Placebo

systematische Übersicht

75 randomisierte kontrollierte Studien zu 48 verschiedenen klinischen Zuständen, davon 54 mit auswertbaren Daten; 49 Studien wurden mit hohem und 23 mit unklarem Verzerrungsrisiko eingestuft, die übrigen drei, klinisch heterogenen Studien wiesen ein ausreichend niedriges Verzerrungsrisiko auf, um als verlässliche Belege eingestuft zu werden. Die gepoolte standardisierte Mittelwertdifferenz aller auswertbaren Studien betrug -0,33 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,44 bis -0,21) und nach Korrektur für Publikationsverzerrung -0,16 (-0,31 bis -0,02); die drei Studien mit verlässlichen Belegen ergaben einen nicht signifikanten gepoolten Wert von -0,18 (-0,46 bis 0,09). Für keinen einzelnen klinischen Zustand enthielt die Metaanalyse verlässliche Belege. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Qualität der Gesamtheit der Belege sei niedrig. Eine Metaanalyse aller auswertbaren Daten führe zur Ablehnung ihrer Nullhypothese, wonach das Hauptergebnis einer Behandlung mit einer nicht individualisierten, standardisierten homöopathischen Arznei von dem eines Placebos nicht zu unterscheiden sei; die Analyse einer kleinen Untergruppe verlässlicher Belege stütze diese Ablehnung aber nicht. Für indikationsbezogene Metaanalysen fehlten verlässliche Belege, was einschlägige Schlussfolgerungen ausschließe. Besser geplante und strengere randomisierte Studien seien nötig, um eine Evidenzbasis zu entwickeln, die verlässliche Effektschätzungen zur nicht individualisierten homöopathischen Behandlung liefern könne.

Quelle

Mathie RT, Ramparsad N, Legg LA, Clausen J et al.: Randomised, double-blind, placebo-controlled trials of non-individualised homeopathic treatment: systematic review and meta-analysis. Systematic Reviews 6:63, März 2017 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28340607/ (erhoben am 14.09.2026)

Klassische Homöopathie: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, individualisierte Homöopathie

systematische Übersicht

Die Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten.

Quelle

Cochrane Review CD005974.pub6, Homeopathic medicinal products for preventing and treating acute respiratory tract infections in children, 13.12.2022 https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36511520/ (erhoben am 07.08.2026)

Klassische Homöopathie: Asthma bronchiale, Behandlung mit Homöopathie

Leitlinie

Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ Die Empfehlung unterscheidet nicht zwischen klassischer und komplexer Homöopathie.

Quelle

S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). https://register.awmf.org/assets/guidelines/nvl-002l_S3_Asthma_2024-08.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Klassische Homöopathie: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau

Leitlinie

Kapitel 8.6.7 der Leitlinie nennt eine einzelne kontrollierte Studie: „Zur Homöopathie beim chronischen Unterbauchschmerz der Frau liegt eine methodisch gute Studie vor, in der 50 Frauen mit endometriosebedingten Unterbauchschmerzen über 24 Wochen homöopathisch potenziertes 17-beta Östradiol in Tropfenform erhielten“. Ihr Ergebnis: „Nach 24 Wochen hatte die Homöopathie-Gruppe eine signifikante globale Schmerzlinderung im Vergleich zu Placebo erlangt“; keine Gruppenunterschiede gab es bei den Angstskalen. Das Statement bleibt trotzdem zurückhaltend: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Eine einzelne positive Studie ist für die Leitlinie also noch keine Bewertungsgrundlage.

Quelle

S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027 (in Überarbeitung). Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. https://register.awmf.org/assets/guidelines/016-001l_S2k_Chronischer_Unterbauchschmerz_Frau_2023-04.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Klassische Homöopathie: Epilepsie im Erwachsenenalter

Leitlinie

Kapitel 2.4.10 der Leitlinie stellt zur Homöopathie fest: „Es sind keine Studien bekannt, die sich mit der Wirksamkeit von Homöopathie bei Epilepsien bzw. mit möglichen Interaktionen zwischen homöopathischen Substanzen und Anfallssuppressiva befassen“. Als mögliche unerwünschte Ereignisse nennt sie Allergien und Intoxikationen. Die Empfehlung lautet: „Homöopathie soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Eine ergänzende Anwendung wird weder empfohlen noch ausgeschlossen; die Leitlinie verlangt stattdessen, dass die Einnahme nicht verordneter Arzneimittel erfragt wird.

Quelle

S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-041l_S2k_Erster-epileptischer-Anfall-Epilepsien-Erwachsenenalter_2023-09.pdf (erhoben am 08.09.2026)

Klassische Homöopathie: Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Homöopathie

Leitlinie

Das konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Die Leitlinie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. Im Hintergrund nennt sie zu Gelsemium zwei Reviews, in denen keine explizite Anwendung im Bereich der Harnblase beschrieben wird, sowie Hinweise auf spasmolytische und antiinflammatorische Wirkungen, die nach der Leitlinie eine mögliche Wirksamkeit bei überaktiver Blase erklären könnten, und hält fest: „Zu Pulsatilla pratenis und Lytta vesicatoria, welche bei Blasenbeschwerden häufig eingesetzt werden, finden sich keine Studien bei Pubmed.“

Quelle

S2k-Leitlinie „Harninkontinenz der Frau“, Langfassung, Version 1.0, Stand 01.01.2022, AWMF-Registernummer 015-091, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.12.2026 (am 29.08.2023 verlängert). Kapitel 5.6 „Komplementärmedizin bei Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz“, Konsensbasiertes Statement S5-13. https://register.awmf.org/assets/guidelines/015-091l_S2k_Harninkontinenz-der-Frau_2022-03.pdf (erhoben am 13.09.2026)

Klassische Homöopathie: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)

Leitlinie

Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Die Leitlinie nennt die Homöopathie damit in einer Reihe mit Aromatherapie, Akupunktur und Fußreflexzonenmassage. Sie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln.

Quelle

S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. https://register.awmf.org/assets/guidelines/063-003l_S3_Insomnie-bei-Erwachsenen_2025-04.pdf (erhoben am 07.09.2026)

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