Themen
Zahlt die Krankenkasse homöopathische Komplexmittel?
Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Homöopathische Komplexmittel sind ausdrücklich ausgeschlossen. Fundstelle: § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung, erhoben am 07.08.2026.
Einen eigenen belegten Stand führen 49 Kassen. 43 davon nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich
Stand 13.09.2026.
Das Register führt zu homöopathischen Komplexmitteln den Stand der Regelleistung und die Satzungs-Stände einzelner Kassen – je Kasse mit Betrag, Bedingung, Gültigkeitsfenster und Fundstelle.
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Thema 51 belegte Erstattungsstände: 1 ausdrücklich ausgeschlossen, 50 mit Bedingungen.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 6 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.
Erstattungs-Check Evidenz-Vergleich
- 1Verfahren in dieser Sicht
- 51belegte Erstattungsstände
- 6Evidenzsteckbriefe
- 57Fundstellen
Im Register nachschlagen
- Gesetzliche Kasse, Regelleistung
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
- Gesetzliche Kasse, Programm für eine bestimmte Gruppe
- ausdrücklich ausgeschlossen
- mit Bedingungen
- systematische Übersicht
- Leitlinie
Welche Kasse zahlt wie viel
Die Beträge stammen aus dem Wortlaut der jeweiligen Fundstelle. Wo der Wortlaut keinen Betrag nennt, steht kein Betrag – und keine Null. Eigene Leistungen stehen vor gemeinsamen Töpfen: Ein Topf für mehrere Leistungen ist nicht dasselbe wie ein Betrag allein für dieses Verfahren.
Eigene Leistung Der Betrag steht allein für dieses Verfahren zur Verfügung. Gemeinsamer Topf Der Betrag ist ein gemeinsames Budget für mehrere Leistungen – was davon für dieses Verfahren übrig ist, hängt davon ab, was sonst noch daraus bezahlt wird.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am | Details |
|---|---|---|---|---|---|
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| BKK Salzgitter | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| AOK Baden-Württemberg | 300 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Diakonie | 240 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 13.09.2026 | Prüfen |
| vivida bkk | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Die bezahlte Rechnung im Original einreichen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| BKK ProVita | 160 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BAHN-BKK | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| BKK Euregio | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Freudenberg | 110 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 07.09.2026 | Prüfen |
| AOK Bayern | 100 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
Alle 49 Kassen mit belegtem Stand zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 49 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathische-komplexmittel?alle=1.
Was das Register führt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel51 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1). |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. |
ab01.01.2024bis31.12.2026 | erhoben am 07.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAlternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautHomöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNaturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | AOK NordWest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Homöopathische Komplexmittel | Audi BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAls Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | BAHN-BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Für homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr. | ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel | BIG direkt gesund (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautBis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
Diese Ansicht zeigt 12 von 51 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathische-komplexmittel?alle=1.
Was sich als Nächstes ändert
| Wann | Änderung | Beleg |
|---|---|---|
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, AOK Nordost (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, AOK NordWest (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, Audi BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAudi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, BAHN-BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleBAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleBERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, BIG direkt gesund (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleBIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleSatzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) https://www.bkkdb.de/fileadmin/medien/dokumente/unternehmen/satzung/Satzung_BKK_Deutsche_Bank_KV_Stand_2025-12-17.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Homöopathische Komplexmittel, BKK Diakonie (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleBKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“ https://www.bkk-diakonie.de/achtsamkeitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026) |
Alle 50 belegten Wechsel zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 50 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathische-komplexmittel?alle=1.
Alle belegten Wechsel im Register
Studienlage
Das Register führt zu Homöopathische Komplexmittel 6 Evidenzsteckbriefe zu 6 Indikationen, jeden mit Studienlage, Fundstelle und Erhebungsdatum. Studienlage zu Homöopathische Komplexmittel auf der Verfahrensseite
Verfahren in dieser Sicht
- Homöopathische Komplexmittel 51 belegte Stände Homöopathie
Häufige Fragen
Was führt das Register zu Homöopathische Komplexmittel?
Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.
Gilt seit dem 30.07.2026.
Quelle
§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)
Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung: mit Bedingungen.
Gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026.
Der nächste belegte Wechsel steht zum 01.01.2027 an.
Quelle
§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)
Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt vom 29.08.2026 bis zum 31.12.2026.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle
AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)
Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt vom 07.09.2026 bis zum 31.12.2026.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle
AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 07.09.2026)
Das Register führt für AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt vom 07.09.2026 bis zum 31.12.2026.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle
AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 07.09.2026)
Diese Antwort nennt 5 von 51 belegten Ständen. Alle 51 zeigen
Werkzeuge zu diesem Thema
- Erstattungs-Check Zahlt meine Krankenkasse dieses Verfahren, und wie lange noch?
- Evidenz-Vergleich Was ist zu zwei Verfahren bei derselben Beschwerde untersucht?
- Antrag an die Kasse Wie beantrage ich die Kostenübernahme, und bis wann muss die Kasse antworten?
- Widerspruchsfrist Meine Kasse hat abgelehnt. Bis wann kann ich widersprechen?
- Eigenanteil-Rechner Was kostet mich eine Behandlungsserie am Ende selbst?
Aus dem Ratgeber
-
Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet
Seit 1989 stand in § 2 SGB V ein Satz über die besonderen Therapierichtungen. Dasselbe Gesetz, das die Homöopathie aus der Kasse nimmt, streicht ihn – auch für die Phytotherapie. -
Homöopathie und Anthroposophie in der Kasse: was seit dem 30. Juli 2026 gilt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt homöopathische und anthroposophische Arzneimittel aus dem Versorgungsanspruch. Zwei Paragraphen, zwei Stichtage, im Wortlaut.
Alle Fundstellen dieser Seite
Quelle 57
- § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung
- § 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung
- AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“
- AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“
- AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block)
- AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“
- AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF)
- Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z)
- BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“
- BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF)
- BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“
- Satzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
- BKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“
- BKK Euregio, Leistungsseite „Arzneimittel“
- BKK evm, Satzung, Regelung zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- BKK exklusiv, Leistungsseite „Homöopathie“
- BKK Freudenberg, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF)
- Satzung der BKK Herkules, Fassung vom 07.06.2005 mit dem 33. Nachtrag, Stand 01.10.2025, § 12h (Leistungen besonderer Therapierichtungen) Nummern 1 und 2, dazu § 12e (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) Nummern 1 bis 3
37 weitere Fundstellen stehen in der vollständigen Fassung.
Weitere Themen
- Osteopathie je Kasse
- Homöopathie je Kasse
- Phytotherapie je Kasse
- Anthroposophika je Kasse
- Ernährungstherapie je Kasse
- Akupunktur je Kasse
- Heilpraktiker je Kasse
- Klassische Naturheilverfahren
- Chinesische Medizin
- Anthroposophische Medizin
- Homöopathie
- Weitere Verfahren
- Homöopathie und Anthroposophie
- Gesundheitskonto
- Bonusprogramm
- Selektivvertrag
- Regelleistung
- Satzungsleistung
- Nur unter Bedingungen
- Nicht erstattet
- Nächste Änderung
- Studienlage
- Antrag und Widerspruch