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Zahlt die Krankenkasse homöopathische Komplexmittel?

Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Homöopathische Komplexmittel sind ausdrücklich ausgeschlossen. Fundstelle: § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung, erhoben am 07.08.2026.

Einen eigenen belegten Stand führen 49 Kassen. 43 davon nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich

Stand 13.09.2026.

Das Register führt zu homöopathischen Komplexmitteln den Stand der Regelleistung und die Satzungs-Stände einzelner Kassen – je Kasse mit Betrag, Bedingung, Gültigkeitsfenster und Fundstelle.

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Thema 51 belegte Erstattungsstände: 1 ausdrücklich ausgeschlossen, 50 mit Bedingungen.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 6 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.

Erstattungs-Check Evidenz-Vergleich

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Welche Kasse zahlt wie viel

Die Beträge stammen aus dem Wortlaut der jeweiligen Fundstelle. Wo der Wortlaut keinen Betrag nennt, steht kein Betrag – und keine Null. Eigene Leistungen stehen vor gemeinsamen Töpfen: Ein Topf für mehrere Leistungen ist nicht dasselbe wie ein Betrag allein für dieses Verfahren.

Eigene Leistung Der Betrag steht allein für dieses Verfahren zur Verfügung. Gemeinsamer Topf Der Betrag ist ein gemeinsames Budget für mehrere Leistungen – was davon für dieses Verfahren übrig ist, hängt davon ab, was sonst noch daraus bezahlt wird.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am Details
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK Public 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
BKK Salzgitter 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
AOK Baden-Württemberg 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK Diakonie 240 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 29.08.2026 Prüfen
BKK Herkules 200 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 13.09.2026 Prüfen
vivida bkk 200 € im Jahr Gemeinsamer Topf Die bezahlte Rechnung im Original einreichen. 07.09.2026 Prüfen
BKK ProVita 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BAHN-BKK 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
BKK Euregio 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK Freudenberg 110 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 07.09.2026 Prüfen
AOK Bayern 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen

Alle 49 Kassen mit belegtem Stand zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 49 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathische-komplexmittel?alle=1.

Was das Register führt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Homöopathische Komplexmittel51
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026.

ab01.01.2024bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Alternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen

ab29.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen.

ab31.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel Audi BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Als Krankenkasse mit starken Leistungen übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichte Arzneimittel der Homöopathie.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für homöopathische Medikamente, die Sie z.B. von Ihrem Hausarzt auf Privatrezept verordnet bekommen, erstatten wir Ihnen bis zu 150 € pro Kalenderjahr. ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel BIG direkt gesund (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Bis zu 50 Euro im Jahr erstatten wir für homöopathische Medikamente. Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen.

ab07.09.2026bis31.12.2026

Alle 51 Zeilen zeigen

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Was sich als Nächstes ändert

Wann Änderung Beleg
gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, AOK Nordost (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, AOK NordWest (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, Audi BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, BAHN-BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, BIG direkt gesund (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

Satzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) https://www.bkkdb.de/fileadmin/medien/dokumente/unternehmen/satzung/Satzung_BKK_Deutsche_Bank_KV_Stand_2025-12-17.pdf (erhoben am 07.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Homöopathische Komplexmittel, BKK Diakonie (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

BKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“ https://www.bkk-diakonie.de/achtsamkeitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

Alle 50 belegten Wechsel zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 50 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathische-komplexmittel?alle=1.

Alle belegten Wechsel im Register

Studienlage

Das Register führt zu Homöopathische Komplexmittel 6 Evidenzsteckbriefe zu 6 Indikationen, jeden mit Studienlage, Fundstelle und Erhebungsdatum. Studienlage zu Homöopathische Komplexmittel auf der Verfahrensseite

Verfahren in dieser Sicht

Häufige Fragen

Was führt das Register zu Homöopathische Komplexmittel?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung: mit Bedingungen.

Gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026.

Der nächste belegte Wechsel steht zum 01.01.2027 an.

Quelle

§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)

Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt vom 29.08.2026 bis zum 31.12.2026.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt vom 07.09.2026 bis zum 31.12.2026.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 07.09.2026)

Das Register führt für AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt vom 07.09.2026 bis zum 31.12.2026.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Quelle

AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 07.09.2026)

Diese Antwort nennt 5 von 51 belegten Ständen. Alle 51 zeigen

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

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