Naturheilkunde bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Akupunktur Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 25 € im Jahr Eigene Leistung
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Anthroposophische Kunsttherapie Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen
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Ayurveda Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen
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Heileurythmie Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 25 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 75 € im Jahr Eigene Leistung
Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Geprüft am 02.09.2026 · eine weitere Zeile Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 240 € im Jahr Eigene Leistung
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 25 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Qigong Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen
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Rhythmische Massage Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen
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Tuina Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
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| Akupunktur1 | |||||
| Akupunktur | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Naturarzneimittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | |
| Anthroposophische Kunsttherapie1 | |||||
| Anthroposophische Kunsttherapie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(1) Versicherte haben Anspruch auf anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (3) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. - Die Leistungserbringer müssen Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen sein oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Ayurveda1 | |||||
| Ayurveda | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Versicherte haben Anspruch auf weitere Heilmittel, wie Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 2 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer … durchgeführt wird und - eine Zusatzbezeichnung erworben hat, die zur Ausübung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt oder - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Naturheilkunde oder Physiotherapie … ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Heileurythmie1 | |||||
| Heileurythmie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(1) Versicherte haben Anspruch auf anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (3) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. - Die Leistungserbringer müssen Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen sein oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie2 | |||||
| Klassische Homöopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: (1) Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (2) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht wird und - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten nach Absatz 1 in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 75,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind die Rechnungen … vorzulegen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 b Kostenerstattung bei Osteopathie für Kinder und Jugendliche: (1) Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. (2) Voraussetzung ist, dass die Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. (3) Weitere Voraussetzung ist, dass der Physiotherapeut/Heilpraktiker oder Arzt - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie ist, wie z.B. dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.), der für sich eine separate Berufsordnung oder Ethikrichtlinie erlassen hat, in der auch eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung verankert ist oder - die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie erfüllt. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen. … § 31 e Kostenerstattung bei Osteopathie für Erwachsene: (1) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 4 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 j Kostenerstattung bei Arzneimitteln der Anthroposophie und Phytotherapie: (1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Qigong1 | |||||
| Qigong | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Versicherte haben Anspruch auf weitere Heilmittel, wie Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 2 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer … durchgeführt wird und - eine Zusatzbezeichnung erworben hat, die zur Ausübung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt oder - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Naturheilkunde oder Physiotherapie … ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Rhythmische Massage1 | |||||
| Rhythmische Massage | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(1) Versicherte haben Anspruch auf anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (3) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. - Die Leistungserbringer müssen Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen sein oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Tuina1 | |||||
| Tuina | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Versicherte haben Anspruch auf weitere Heilmittel, wie Feldenkrais, traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong) und Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 2 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem qualifizierten Leistungserbringer … durchgeführt wird und - eine Zusatzbezeichnung erworben hat, die zur Ausübung des jeweiligen Naturheilverfahrens berechtigt oder - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Naturheilkunde oder Physiotherapie … ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.