Homöopathie
Klassische Homöopathie: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt klassische Homöopathie?
Therapierichtung: Homöopathie · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 124 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungausdrücklich ausgeschlossen
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistungmit Bedingungen
- 97 Kassenmit Bedingungen
Alle 97 Kassen einzeln
- BKK Herkules (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK evm (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Miele (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK MTU (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Public (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Salzgitter (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Bayern (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Hessen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Nordost (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Audi BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Audi BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BAHN-BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BAHN-BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Barmer (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- Bertelsmann BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BIG direkt gesund (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BIG direkt gesund (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Akzo Nobel (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK B. Braun Aesculap (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK EWE (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK exklusiv (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK exklusiv (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK firmus (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK Freudenberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Freudenberg (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- bkk melitta hmr (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Miele (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK PFAFF (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Pfalz (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK Public (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK PwC (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PwC (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK Salzgitter (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK SBH (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- BKK SBH (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK VDN (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK VDN (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Wirtschaft & Finanzen (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK_DürkoppAdler (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- EY BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- EY BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Krones BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- MAHLE BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- MAHLE BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- Mercedes-Benz BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- novitas bkk (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- novitas bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SBK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- SKD BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK VerbundPlus (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- IKK BB (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- IKK classic (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- KNAPPSCHAFT (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- mhplus (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- Mobil Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- pronova BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- R+V BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- Südzucker BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- TUI BKK (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- VIACTIV Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Linde (Vertrag, ohne Zuzahlung)mit Bedingungen
- BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- HEK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SECURVITA BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK NordWest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Diakonie (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Euregio (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK ProVita (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK24 (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Continentale BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- energie-bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- hkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK gesund plus (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- ZF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 20 € bis 500 € (50 Stände nennen einen).
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 9 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- § 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“erhoben am 02.09.2026
- Themen
- Homöopathie und die Krankenkasse
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt klassische Homöopathie?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
Begründung des Gesetzentwurfs zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 11), Bundestagsdrucksache 21/6130, Seite 122: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ Die Begründung zu Nummer 57 Buchstabe b sagt dazu: „Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 4.“ Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ Artikel 8 Absatz 2 desselben Gesetzes nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. | 13.09.2026 | 31.12.2026 | von Hand geprüft |
| BKK evm (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Miele (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK MTU (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ihr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Public (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Hessen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die AOK Hessen erstattet Osteopathie und Homöopathie Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen bekommen Sie über 300 Euro für verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie erstattet. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung | 06.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
Alle 124 belegten Stände zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 124 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/klassische-homoeopathie?alle=1.
Evidenz
Indikation: Akute Atemwegsinfektionen bei Kindern, individualisierte Homöopathie
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Asthma bronchiale, Behandlung mit Homöopathie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“ Die Empfehlung unterscheidet nicht zwischen klassischer und komplexer Homöopathie. |
| Leitlinie | nvl-002 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 8.6.7 der Leitlinie nennt eine einzelne kontrollierte Studie: „Zur Homöopathie beim chronischen Unterbauchschmerz der Frau liegt eine methodisch gute Studie vor, in der 50 Frauen mit endometriosebedingten Unterbauchschmerzen über 24 Wochen homöopathisch potenziertes 17-beta Östradiol in Tropfenform erhielten“. Ihr Ergebnis: „Nach 24 Wochen hatte die Homöopathie-Gruppe eine signifikante globale Schmerzlinderung im Vergleich zu Placebo erlangt“; keine Gruppenunterschiede gab es bei den Angstskalen. Das Statement bleibt trotzdem zurückhaltend: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung von Verfahren wie Phytotherapeutika, Antioxidantien oder Homöopathie, hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu“, angenommen mit 15 von 18 Stimmen. Eine einzelne positive Studie ist für die Leitlinie also noch keine Bewertungsgrundlage. |
| Leitlinie | 016-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Epilepsie im Erwachsenenalter
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 2.4.10 der Leitlinie stellt zur Homöopathie fest: „Es sind keine Studien bekannt, die sich mit der Wirksamkeit von Homöopathie bei Epilepsien bzw. mit möglichen Interaktionen zwischen homöopathischen Substanzen und Anfallssuppressiva befassen“. Als mögliche unerwünschte Ereignisse nennt sie Allergien und Intoxikationen. Die Empfehlung lautet: „Homöopathie soll nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Eine ergänzende Anwendung wird weder empfohlen noch ausgeschlossen; die Leitlinie verlangt stattdessen, dass die Einnahme nicht verordneter Arzneimittel erfragt wird. |
| Leitlinie | 030-041 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.08.2028 |
Indikation: Harninkontinenz der Frau (Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz), Homöopathie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Das konsensbasierte Statement S5-13 der Leitlinie lautet: „Im Bereich der Komplementärmedizin liegt bisher keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz der Homöopathie, der Phytotherapie, der Supplementtherapie und weiterer komplementärmedizinischer Therapeutika explizit zu empfehlen.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und die Konsensusstärke ++, nach Tabelle 8 der Leitlinie eine Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent. Statements sind dort fachliche Aussagen „nicht als Handlungsempfehlungen, sondern als einfache Darlegung“. Die Leitlinie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. Im Hintergrund nennt sie zu Gelsemium zwei Reviews, in denen keine explizite Anwendung im Bereich der Harnblase beschrieben wird, sowie Hinweise auf spasmolytische und antiinflammatorische Wirkungen, die nach der Leitlinie eine mögliche Wirksamkeit bei überaktiver Blase erklären könnten, und hält fest: „Zu Pulsatilla pratenis und Lytta vesicatoria, welche bei Blasenbeschwerden häufig eingesetzt werden, finden sich keine Studien bei Pubmed.“ |
| Leitlinie | 015-091 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.12.2026 |
Indikation: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Die Leitlinie nennt die Homöopathie damit in einer Reihe mit Aromatherapie, Akupunktur und Fußreflexzonenmassage. Sie unterscheidet dabei nicht zwischen klassischer Homöopathie und Komplexmitteln. |
| Leitlinie | 063-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 12.11.2029 |
Indikation: Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie, Erstanamnese mit individueller Mittelverschreibung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.25 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer RCT zum Einsatz von klassischer Homöopathie vor. Die Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung kann zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, in Deutschland registrierte homöopathische Einzelmittel allein
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.26 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus RCTs zur Wirksamkeit von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln (bewährte Indikation als auch individuelle Indikation) alleine zur Mortalität und krankheits- und-therapieassoziierten Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen eine Anwendung von in Deutschland registrierten homöopathischen Einzelmitteln alleine bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Reizdarmsyndrom, individualisierte homöopathische Behandlung (Beratung und individuell gewähltes Mittel)
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht unterscheidet die individualisierte homöopathische Behandlung, bei der nach einer ausführlichen Beratung ein Mittel nach den individuellen Symptomen verordnet wird, von der klinischen Homöopathie. Vier randomisierte kontrollierte Studien mit 307 Teilnehmenden wurden eingeschlossen; eine Studie verglich die individualisierte homöopathische Behandlung (Beratung plus Mittel) mit üblicher Versorgung bei Frauen mit Reizdarmsyndrom, eine dreiarmige Studie verglich sie mit unterstützendem Zuhören oder üblicher Versorgung. In der Studie mit 20 Teilnehmerinnen betrug der mittlere Wert der allgemeinen Besserung (Unwohlsein) nach zwölf Wochen 1,44 (n = 9) unter individualisierter Homöopathie gegenüber 1,41 (n = 11) unter üblicher Versorgung (Mittelwertdifferenz 0,03; 95-Prozent-Konfidenzintervall -3,16 bis 3,22; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Im Vergleich mit üblicher Versorgung lag der mittlere Schweregrad der Reizdarmsymptome nach sechs Monaten bei 210,44 (n = 16) gegenüber 237,3 (n = 60) (Mittelwertdifferenz -26,86; -88,59 bis 34,87; niedrige Vertrauenswürdigkeit) und die Lebensqualität (EQ-5D) bei 69,07 gegenüber 63,41 (Mittelwertdifferenz 5,66; -4,69 bis 16,01; niedrige Vertrauenswürdigkeit); im Vergleich mit unterstützendem Zuhören lag der Schweregrad bei 210,44 (n = 16) gegenüber 262 (n = 18) (Mittelwertdifferenz -51,56; -129,94 bis 26,82; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit) und die Lebensqualität bei 69,07 gegenüber 63,09 (Mittelwertdifferenz 5,98; -8,13 bis 20,09; sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit). Die dreiarmige Studie hatte in vier Bereichen ein niedriges und in zwei Bereichen (Durchführung, Erfassung) ein hohes Verzerrungsrisiko. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Ergebnisse zu den untersuchten Endpunkten seien unsicher; es ließen sich daher keine festen Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Homöopathie bei der Behandlung des Reizdarmsyndroms ziehen. Weitere hochwertige, ausreichend große randomisierte Studien seien erforderlich, um Wirksamkeit und Sicherheit der klinischen und der individualisierten Homöopathie beim Reizdarmsyndrom gegenüber Placebo oder üblicher Versorgung zu bewerten. Keine der eingeschlossenen Studien berichtete über Bauchschmerzen, Stuhlfrequenz, Stuhlkonsistenz oder unerwünschte Ereignisse. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Bonusprogramm
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EY BKK | EY BKK-Bonus-Konto (BKK Bonusprogramm) | Heilpraktikerbehandlung und alle vom Heilpraktiker verordneten homöopathischen Arzneimittel | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWählen Sie das EY BKK-Bonus-Konto, verdoppelt sich Ihr EY BKK-Bonus. Sie entscheiden, wie Sie Ihrer Gesundheit nachhaltig etwas Gutes tun und wir erstatten Ihnen die Kosten. Das Budget auf Ihrem EY BKK Bonus-Konto wird ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für durch den Teilnehmer in Anspruch genommene Leistungen gezahlt. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen für folgende verauslagte Kosten erstattet: … Heilpraktiker: Es wird die Behandlung beim Heilpraktiker erstattet sowie alle von ihm verordneten homöopathischen Arzneimittel. … Ein Zuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Zuschuss ausgenommen. … Bei Wahl des EY BKK-Bonus-Konto als Zuschuss zu eigenfinanzierten Gesundheitsleistungen sind personalisierte Rechnungen/Nachweise zwingend einzureichen. |
QuelleEY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“ https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/bonusprogramm (erhoben am 07.09.2026) |
| BKK PwC | JUMP | homöopathische Arzneimittel | Klassische Homöopathie | anerkanntgilt noch bis31.12.2026 | ausgeben | Bedingung im WortlautIm Rahmen unserer Zusatzleistungen erstatten wir Ihnen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie bis zu 100 EUR im Kalenderjahr. Über diesen Betrag hinaus, bietet Ihnen unser Bonusprogramm JUMP die Möglichkeit weitere Rechnungen für homöopathische Arzneimittel einzureichen. |
QuelleBKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“ https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/homoeopathische-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Homöopathie | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| AOK Rheinland/Hamburg | AOK-Vital+ | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) |
QuelleAOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026) |
| AOK Rheinland/Hamburg | AOK-Vital+ | Homöopathische Behandlung beim Vertragsarzt | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Homöopathische Behandlung beim Vertragsarzt |
QuelleAOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026) |
| Krones BKK | Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) | homöopathische Arzneimittel | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im Wortlaut4. Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten Das Gesundheitsbewusstsein unserer Versicherten ist uns bares Geld wert. Bis zu 100 Euro als Geldleistung oder 300 Euro als Zuschussprämie für zusätzliche Gesundheitsleistungen (Sehhilfen, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel, IGeL-Leistungen, etc.) erhält, wer sich gezielt der Steigerung seiner Gesundheit widmet und sinnvolle Angebote zur Prävention in Anspruch nimmt. Auch Ihre Kinder können das Bonusheft nutzen, sie können eine Geldleistung von 50 Euro oder eine Zuschussprämie von bis zu 150 Euro erhalten. |
QuelleKrones BKK, Ihre Vorteile im Überblick, Punkt 4 Bonusmodell für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/ihre-vorteile-im-ueberblick/ (erhoben am 29.08.2026) |
| novitas bkk | Flexcheck | Homöopathische Arzneimittel | Klassische Homöopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWenn Sie mindestens drei Maßnahmen aus dem Flexcheck-Aktiv-Bonus nutzen, ist Ihr Zusatzguthaben aktiviert. Dann entscheiden Sie Selbst: Möchten Sie 100 Euro Sofortprämie oder 300 Euro Zusatzguthaben für bezuschussungsfähige Leistungen? Dieses Geld können Sie unabhängig vom Flexcheck-Bonus einmal im Jahr für folgende Leistungen einsetzen: Homöopathische Arzneimittel. Voraussetzung: Eine Ärztin oder ein Arzt verschreibt das Arzneimittel auf einem Privatrezept. |
Quellenovitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/bonusprogramm-flexcheck (erhoben am 29.08.2026) |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden.nachherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD009710.pub3, Homeopathy for treatment of irritable bowel syndrome, 04.09.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Harninkontinenz der Frau“, Langfassung, Version 1.0, Stand 01.01.2022, AWMF-Registernummer 015-091, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.12.2026 (am 29.08.2023 verlängert). Kapitel 5.6 „Komplementärmedizin bei Belastungs-, Drang- und Mischharninkontinenz“, Konsensbasiertes Statement S5-13. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 08.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, Langfassung, Stand 01.09.2023, AWMF-Registernummer 030-041, Deutsche Gesellschaft für Neurologie. Gültig bis 31.08.2028. Kapitel 2.4 mit den Abschnitten 2.4.8 „Heilpflanzen“, 2.4.9 „Traditionelle Chinesische Medizin / Akupunktur“, 2.4.10 „Homöopathie“ und 2.4.12 „Anthroposophische Medizin“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 08.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027. Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: EY BKK, Leistungen von A-Z, BKK Bonusprogramm, Abschnitt „Extra Geld für extra Leistungen: EY BKK-Bonus-Konto“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 07.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“, Update 2025, Langfassung, Version 2.0, Stand 13.11.2024, AWMF-Registernummer 063-003, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Gültig bis 12.11.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 06.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: BKK PwC, Leistungsseite „Homöopathische Arzneimittel“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 02.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 26 AMG: „Homöopathisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist. Ein homöopathisches Arzneimittel kann auch mehrere Wirkstoffe enthalten.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Klassische Homöopathie ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
| 02.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Klassische Homöopathie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 02.09.2026 | Erstattung Standvorherkein Vorwertnachherausdrücklich ausgeschlossen | Die Gesetzesbegründung beantwortet die Frage, die am Vormittag des 02.09.2026 offen geblieben ist. Die vierzehn Kassenzeilen zur klassischen Homöopathie sind an diesem Tag auf gkv_selektivvertrag umgeschlüsselt worden und tragen ein Ende zum 31.12.2026; ob der Ausschluss des § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V den Vertrag nach § 140a mit erfasst, sagte das Gesetz nicht, und die Einträge dazu stehen deshalb auf „zu prüfen“. Die Bundestagsdrucksache 21/6130 sagt es: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen.“ Damit gibt es die Nachfolgezeile ab dem 01.01.2027, und sie ist keine Auslegung des Registers mehr, sondern die Wiedergabe der Begründung. EINE UNGENAUIGKEIT DES ENTWURFS GEHÖRT DAZU: Die Begründung nennt „§ 140a Absatz 2 Satz 2“, der Änderungsbefehl unter Nummer 57 Buchstabe a fügt aber einen Satz nach Satz 1 ein - der gemeinte Satz ist im Gesetz der Satz 3. Die frühere Einstufung „zu prüfen“ bleibt an ihren Einträgen stehen: Sie war der Stand jenes Tages, und ein Protokoll, das seine eigenen Zwischenschritte tilgt, ist keines. |
Alle 34 Änderungen zu Klassische Homöopathie
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
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| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden.nachherDie Übersicht unterscheidet ausdrücklich zwischen individualisierter und nicht individualisierter Homöopathie; von den 11 eingeschlossenen randomisierten Studien mit 1813 Kindern ließen zwei Behandlungs- und drei Präventionsstudien die Behandlung durch Homöopathinnen und Homöopathen individualisieren. Die Autorinnen und Autoren schreiben, die Zusammenfassung von fünf Präventions- und sechs Behandlungsstudien habe keinen durchgängigen Vorteil homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebo auf Wiederauftreten oder Heilungsraten bei Kindern gezeigt. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde für die meisten Endpunkte als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Sie fanden keine Belege, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel bei akuten Atemwegsinfektionen von Kindern stützen; unerwünschte Ereignisse seien schlecht berichtet worden, sodass sie keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen könnten. | Die Wiedergabe ließ aus, dass die Autorinnen und Autoren keine Schlüsse zur Sicherheit ziehen konnten, und nannte weder die Gesamtzahl der Studien und Kinder noch die Zahl der Studien mit individualisierter Behandlung. |
Ratgeber
- Satzung oder Leistungsseite: welche Quelle gilt, wenn beide etwas anderes sagen
- Heilpraktiker und Krankenkasse: warum das Wort zweierlei bedeutet
- Naturheilkunde bei Schlafstörungen: was die Leitlinie sagt
- Vertrag statt Erstattung: wann Sie nur die Karte zeigen
- Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet