Naturheilkunde bei der BKK Salzgitter
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 · eine weitere Zeile Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie2 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie | BKK Salzgitter (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautHomöopathische Behandlungen werden bei dafür qualifizierten Ärzten im Rahmen des Homöopathievertrages, den die BKK mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abgeschlossen hat, übernommen. Durch diesen Vertrag wird für unsere Versicherten der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung durch Apotheken verbessert. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Kostenübernahme von Osteopathie im Rahmen vom BKK-GesundheitsPlus. | ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | BKK Salzgitter (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
Weitere Kassen
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