Themen
Zahlt die Krankenkasse pflanzliche Arzneimittel?
Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Phytotherapie wird unter Bedingungen erstattet. Fundstelle: G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025, erhoben am 07.08.2026.
Einen eigenen belegten Stand führen 51 Kassen. 3 davon nennen einen Höchstbetrag als eigene Leistung, von 25 € bis 100 € je Kalenderjahr. 44 weitere nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich
Stand 07.09.2026.
Das Register führt zur Phytotherapie den Stand der Regelleistung und die Satzungs-Stände einzelner Kassen – je Kasse mit Betrag, Bedingung und Fundstelle.
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Thema 53 belegte Erstattungsstände: 53 mit Bedingungen.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 150 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.
Erstattungs-Check Evidenz-Vergleich
- 1Verfahren in dieser Sicht
- 53belegte Erstattungsstände
- 150Evidenzsteckbriefe
- 171Fundstellen
Im Register nachschlagen
- Gesetzliche Kasse, Regelleistung
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
- Gesetzliche Kasse, Programm für eine bestimmte Gruppe
- mit Bedingungen
- systematische Übersicht
- Leitlinie
- traditionelle Anwendung
Welche Kasse zahlt wie viel
Die Beträge stammen aus dem Wortlaut der jeweiligen Fundstelle. Wo der Wortlaut keinen Betrag nennt, steht kein Betrag – und keine Null. Eigene Leistungen stehen vor gemeinsamen Töpfen: Ein Topf für mehrere Leistungen ist nicht dasselbe wie ein Betrag allein für dieses Verfahren.
Eigene Leistung Der Betrag steht allein für dieses Verfahren zur Verfügung. Gemeinsamer Topf Der Betrag ist ein gemeinsames Budget für mehrere Leistungen – was davon für dieses Verfahren übrig ist, hängt davon ab, was sonst noch daraus bezahlt wird.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am | Details |
|---|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 | Prüfen |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 25 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 31.08.2026 | Prüfen |
| VIACTIV Krankenkasse | 25 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| BKK Salzgitter | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| TUI BKK | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| AOK Baden-Württemberg | 300 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 | Prüfen |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| vivida bkk | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK ProVita | 160 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BAHN-BKK | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 | Prüfen |
Alle 51 Kassen mit belegtem Stand zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 51 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-phytotherapie?alle=1.
Was das Register führt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie53 | |||||
| Phytotherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAusgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. |
ab09.05.2025bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAlternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautHomöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNaturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | AOK NordWest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 j Kostenerstattung bei Arzneimitteln der Anthroposophie und Phytotherapie: (1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie | AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BAHN-BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir übernehmen alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das naturheilkundliche Medikament kann dabei ein nicht verschreibungspflichtiges, muss aber ein apothekenpflichtiges Medikament sein. Wir bieten Ihnen mehr als der Gesetzgeber vorgibt und übernehmen pro Medikament die vollen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Kalenderjahr. Damit wir Ihnen die Kosten zügig erstatten können, senden Sie die Verordnung Ihres Arztes und die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger (falls abweichend) hervorgehen) an uns. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Phytotherapie | BIG direkt gesund (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. | ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Phytotherapie | BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
Diese Ansicht zeigt 12 von 53 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-phytotherapie?alle=1.
Was sich als Nächstes ändert
| Wann | Änderung | Beleg |
|---|---|---|
| gilt noch bis 31.12.2026 | Phytotherapie, Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleTechniker Krankenkasse, Leistungsseite „Höhe der Kostenübernahme für alternative Arzneimittel“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/hoehe-kostenuebernahme-alternative-arzneimittel-2002554 (erhoben am 29.08.2026) |
Alle belegten Wechsel im Register
Studienlage
Das Register führt zu Phytotherapie 150 Evidenzsteckbriefe zu 150 Indikationen, jeden mit Studienlage, Fundstelle und Erhebungsdatum. Studienlage zu Phytotherapie auf der Verfahrensseite
Verfahren in dieser Sicht
- Phytotherapie 53 belegte Stände Naturheilverfahren
Häufige Fragen
Was führt das Register zu Phytotherapie?
Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: mit Bedingungen.
Gilt seit dem 09.05.2025.
Quelle
G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025 https://www.g-ba.de/downloads/83-691-1011/AM-RL-I-OTC-2025-05-09.pdf (erhoben am 07.08.2026)
Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt seit dem 06.09.2026.
Quelle
AOK Baden-Württemberg, „Gesundheitskonto“ (regionaler Block „Gesundheitskonto Allgemein“) https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/gesundheitskonto-1/ (erhoben am 06.09.2026)
Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt seit dem 06.09.2026.
Quelle
AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)
Das Register führt für AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt seit dem 06.09.2026.
Quelle
AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 06.09.2026)
Das Register führt für AOK Nordost (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt seit dem 06.09.2026.
Quelle
AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 06.09.2026)
Diese Antwort nennt 5 von 53 belegten Ständen. Alle 53 zeigen
Werkzeuge zu diesem Thema
- Erstattungs-Check Zahlt meine Krankenkasse dieses Verfahren, und wie lange noch?
- Evidenz-Vergleich Was ist zu zwei Verfahren bei derselben Beschwerde untersucht?
- Antrag an die Kasse Wie beantrage ich die Kostenübernahme, und bis wann muss die Kasse antworten?
- Widerspruchsfrist Meine Kasse hat abgelehnt. Bis wann kann ich widersprechen?
- Eigenanteil-Rechner Was kostet mich eine Behandlungsserie am Ende selbst?
Aus dem Ratgeber
-
Satzung oder Leistungsseite: welche Quelle gilt, wenn beide etwas anderes sagen
Die Satzung ist das Recht Ihrer Kasse, die Leistungsseite nur eine Zusammenfassung. Woran Sie den Unterschied erkennen, wo die Satzung steht und was Sie bei einer Abweichung tun. -
Wenn die Leitlinie eine Pflanze empfiehlt und die Kasse sie nicht zahlt
Die S3-Leitlinie zur Colitis ulcerosa empfiehlt drei pflanzliche Präparate. Erstattet wird eines. Über die Erstattung entscheidet der Zulassungsstatus, nicht die Empfehlung. -
Naturheilkunde bei Schlafstörungen: was die Leitlinie sagt
Drei von 142 Evidenzsteckbriefen dieses Registers sprechen GEGEN ihr Verfahren. Alle drei stehen in einer Leitlinie, und alle drei handeln von Schlafstörungen. -
Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet
Seit 1989 stand in § 2 SGB V ein Satz über die besonderen Therapierichtungen. Dasselbe Gesetz, das die Homöopathie aus der Kasse nimmt, streicht ihn – auch für die Phytotherapie. -
Welche Naturheilverfahren zahlt die Krankenkasse? Drei Wege, drei Fundstellen
Ob die Kasse ein Naturheilverfahren zahlt, entscheiden drei Fundstellen: die Regelleistung, die Satzung der Kasse und die Ausschlusslisten. Alle drei im Wortlaut. -
Pflanzliche Arzneimittel: warum die Kasse fast nichts zahlt und welche drei Ausnahmen es gibt
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. Die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie nennt die Ausnahmen, darunter drei pflanzliche.
Alle Fundstellen dieser Seite
Quelle 171
- G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025
- AOK Baden-Württemberg, „Gesundheitskonto“ (regionaler Block „Gesundheitskonto Allgemein“)
- AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“
- AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block)
- AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“
- AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF)
- AOK Sachsen-Anhalt, Gesundheitswelt: „OTC-Arzneimittel“ (Zuschuss aus dem GESUNDESKONTO)
- BAHN-BKK, Leistungsseite „Naturheilkundliche Medikamente“
- BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF)
- BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“
- Satzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
- BKK Euregio, Leistungsseite „Arzneimittel“
- BKK evm, Satzung, Regelung zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- BKK Freudenberg, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF)
- Satzung der BKK Herkules, Fassung vom 07.06.2005 mit dem 33. Nachtrag, Stand 01.10.2025, § 12h (Leistungen besonderer Therapierichtungen) Nummern 1 und 2, dazu § 12e (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) Nummern 1 bis 3
- bkk melitta hmr, Leistungsseite zu apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie
- Satzung der BKK Miele, Stand 23.07.2026, § 15b (Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapieformen)
- BKK MTU, Leistungsseite „Gesundheitskonto 80 € – Mehrleistungen BKK MTU“
151 weitere Fundstellen stehen in der vollständigen Fassung.
Weitere Themen
- Osteopathie je Kasse
- Homöopathie je Kasse
- Anthroposophika je Kasse
- Ernährungstherapie je Kasse
- Komplexmittel je Kasse
- Akupunktur je Kasse
- Heilpraktiker je Kasse
- Klassische Naturheilverfahren
- Chinesische Medizin
- Anthroposophische Medizin
- Homöopathie
- Weitere Verfahren
- Homöopathie und Anthroposophie
- Gesundheitskonto
- Bonusprogramm
- Selektivvertrag
- Regelleistung
- Satzungsleistung
- Nur unter Bedingungen
- Nicht erstattet
- Nächste Änderung
- Studienlage
- Antrag und Widerspruch