Zum Inhalt springen
Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Themen

Zahlt die Krankenkasse pflanzliche Arzneimittel?

Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Phytotherapie wird unter Bedingungen erstattet. Fundstelle: G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025, erhoben am 07.08.2026.

Einen eigenen belegten Stand führen 51 Kassen. 3 davon nennen einen Höchstbetrag als eigene Leistung, von 25 € bis 100 € je Kalenderjahr. 44 weitere nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich

Stand 07.09.2026.

Das Register führt zur Phytotherapie den Stand der Regelleistung und die Satzungs-Stände einzelner Kassen – je Kasse mit Betrag, Bedingung und Fundstelle.

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Thema 53 belegte Erstattungsstände: 53 mit Bedingungen.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 150 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.

Erstattungs-Check Evidenz-Vergleich

Im Register nachschlagen

Welche Kasse zahlt wie viel

Die Beträge stammen aus dem Wortlaut der jeweiligen Fundstelle. Wo der Wortlaut keinen Betrag nennt, steht kein Betrag – und keine Null. Eigene Leistungen stehen vor gemeinsamen Töpfen: Ein Topf für mehrere Leistungen ist nicht dasselbe wie ein Betrag allein für dieses Verfahren.

Eigene Leistung Der Betrag steht allein für dieses Verfahren zur Verfügung. Gemeinsamer Topf Der Betrag ist ein gemeinsames Budget für mehrere Leistungen – was davon für dieses Verfahren übrig ist, hängt davon ab, was sonst noch daraus bezahlt wird.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am Details
HEK 100 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 30.08.2026 Prüfen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 25 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 31.08.2026 Prüfen
VIACTIV Krankenkasse 25 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK Public 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
BKK Salzgitter 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
TUI BKK 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
AOK Baden-Württemberg 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 06.09.2026 Prüfen
BKK Herkules 200 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
vivida bkk 200 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK ProVita 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BAHN-BKK 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 06.09.2026 Prüfen

Alle 51 Kassen mit belegtem Stand zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 51 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-phytotherapie?alle=1.

Was das Register führt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Phytotherapie53
Phytotherapie Gesetzliche Kasse, Regelleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Ausgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus.

ab09.05.2025bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 j Kostenerstattung bei Arzneimitteln der Anthroposophie und Phytotherapie: (1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen.

ab31.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir übernehmen alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das naturheilkundliche Medikament kann dabei ein nicht verschreibungspflichtiges, muss aber ein apothekenpflichtiges Medikament sein. Wir bieten Ihnen mehr als der Gesetzgeber vorgibt und übernehmen pro Medikament die vollen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Kalenderjahr. Damit wir Ihnen die Kosten zügig erstatten können, senden Sie die Verordnung Ihres Arztes und die quittierte Rechnung (aus der die durchgeführten Einzelleistungen, der Leistungszeitraum und der Leistungsempfänger (falls abweichend) hervorgehen) an uns.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie BIG direkt gesund (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

2. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Der Zuschuss beträgt 80 v. H. der Kosten und ist insgesamt auf kalenderjährlich 100,00 EUR begrenzt.

ab06.09.2026bis auf Weiteres

Alle 53 Zeilen zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 53 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-phytotherapie?alle=1.

Was sich als Nächstes ändert

Wann Änderung Beleg
gilt noch bis 31.12.2026 Phytotherapie, Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

Techniker Krankenkasse, Leistungsseite „Höhe der Kostenübernahme für alternative Arzneimittel“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/hoehe-kostenuebernahme-alternative-arzneimittel-2002554 (erhoben am 29.08.2026)

Alle belegten Wechsel im Register

Studienlage

Das Register führt zu Phytotherapie 150 Evidenzsteckbriefe zu 150 Indikationen, jeden mit Studienlage, Fundstelle und Erhebungsdatum. Studienlage zu Phytotherapie auf der Verfahrensseite

Verfahren in dieser Sicht

Häufige Fragen

Was führt das Register zu Phytotherapie?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: mit Bedingungen.

Gilt seit dem 09.05.2025.

Quelle

G-BA, Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Übersicht), letzte Änderung in Kraft getreten am 09.05.2025 https://www.g-ba.de/downloads/83-691-1011/AM-RL-I-OTC-2025-05-09.pdf (erhoben am 07.08.2026)

Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, „Gesundheitskonto“ (regionaler Block „Gesundheitskonto Allgemein“) https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/gesundheitskonto-1/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Nordost (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt seit dem 06.09.2026.

Quelle

AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 06.09.2026)

Diese Antwort nennt 5 von 53 belegten Ständen. Alle 53 zeigen

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

Werkzeuge zu diesem Thema

Aus dem Ratgeber

Alle Beiträge

Alle Fundstellen dieser Seite

Quelle 171

151 weitere Fundstellen stehen in der vollständigen Fassung.

Weitere Themen

Alle Themen

Nach oben