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Naturheilkunde bei der BERGISCHE KRANKENKASSE

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

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Ihr Bonusprogramm

Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
BERGISCHE KRANKENKASSE Flexi-Bonus² Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Akupunktur … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.


Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BERGISCHE KRANKENKASSE Flexi-Bonus² Chiropraktik Chiropraktik anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Chiropraktik … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.


Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BERGISCHE KRANKENKASSE Flexi-Bonus² Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung für Heilpraktiker Heilpraktikerbehandlung anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Leistungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung für Heilpraktiker … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.


Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BERGISCHE KRANKENKASSE Flexi-Bonus² Osteopathie Osteopathie anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Osteopathie … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.


Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis31.12.2026
Phytotherapie1
Phytotherapie BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

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