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Zahlt die BERGISCHE KRANKENKASSE Klassische Homöopathie?

Die BERGISCHE KRANKENKASSE zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen

Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf

bis 20 € je Kalenderjahr

Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.

Was dazu zu tun ist

  • Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
  • Die Rechnung bei der Kasse einreichen.

Zuletzt geprüft am 07.08.2026

Quelle 2

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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.

Die Belege im Wortlaut

Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.

Was diese Kasse zusätzlich trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab30.08.2026bis31.12.2026

Was jede gesetzliche Kasse trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres

Weitere Verfahren bei der BERGISCHE KRANKENKASSE

Verfahren Was die Kasse dazu sagt Betrag
Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Phytotherapie Ja, mit Bedingungen bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf

Welche Kasse zahlt wie viel

Vergleichsmaßstab

Bei der BERGISCHE KRANKENKASSE teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 20 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Klassische Homöopathie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 45 höher, 0 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Klassische Homöopathie reservierter Zuschuss.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 75 € im Jahr Eigene Leistung Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. 02.09.2026
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
AOK Sachsen-Anhalt 40 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 06.09.2026
BERGISCHE KRANKENKASSE Ihre Auswahl 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 30.08.2026

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