Zahlt die BERGISCHE KRANKENKASSE Klassische Homöopathie?
Die BERGISCHE KRANKENKASSE zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 20 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
Meine Voraussetzungen prüfenUnterlagen als ChecklisteMit anderen Kassen vergleichenOriginalquelle ansehen
Eigenanteil berechnenAlles zu dieser KasseAlles zu diesem VerfahrenWelche Kasse zahlt klassische Homöopathie?Diese Auskunft in Ihrer KIÄnderung melden
Ihre Checkliste
Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 20 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der BERGISCHE KRANKENKASSE
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BERGISCHE KRANKENKASSE teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 20 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Klassische Homöopathie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 45 höher, 0 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Klassische Homöopathie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| AOK Sachsen-Anhalt | 40 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
| BERGISCHE KRANKENKASSE Ihre Auswahl | 20 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
Passende Ratgeber
Soll ich Ihnen schreiben, wenn sich das ändert?
Änderungen zu dieser Frage per E-Mail. Nach Bestätigung, jederzeit abbestellbar.