Zahlt die BERGISCHE KRANKENKASSE Phytotherapie?
Die BERGISCHE KRANKENKASSE zahlt Phytotherapie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 20 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 20 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautArzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAusgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus. |
ab09.05.2025bis auf Weiteres | |
Weitere Verfahren bei der BERGISCHE KRANKENKASSE
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BERGISCHE KRANKENKASSE teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 20 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Phytotherapie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 45 höher, 0 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Phytotherapie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 25 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 31.08.2026 |
| IKK Südwest | 30 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 07.09.2026 |
| BERGISCHE KRANKENKASSE Ihre Auswahl | 20 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
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