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Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Klassische Homöopathie ist ausdrücklich ausgeschlossen. Fundstelle: § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung, erhoben am 07.08.2026.

Einen eigenen belegten Stand führen 77 Kassen. Eine davon nennt einen Höchstbetrag als eigene Leistung: 75 € je Kalenderjahr. 45 weitere nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich

Stand 13.09.2026.

Das Register führt zur klassischen Homöopathie neben dem Stand der Regelleistung die Satzungs-Stände einzelner Kassen – je Kasse mit Betrag, Bedingung, Gültigkeitsfenster und Fundstelle.

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Thema 99 belegte Erstattungsstände: 1 ausdrücklich ausgeschlossen, 98 mit Bedingungen.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 9 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.

Erstattungs-Check Evidenz-Vergleich

Im Register nachschlagen

Welche Kasse zahlt wie viel

Die Beträge stammen aus dem Wortlaut der jeweiligen Fundstelle. Wo der Wortlaut keinen Betrag nennt, steht kein Betrag – und keine Null. Eigene Leistungen stehen vor gemeinsamen Töpfen: Ein Topf für mehrere Leistungen ist nicht dasselbe wie ein Betrag allein für dieses Verfahren.

Eigene Leistung Der Betrag steht allein für dieses Verfahren zur Verfügung. Gemeinsamer Topf Der Betrag ist ein gemeinsames Budget für mehrere Leistungen – was davon für dieses Verfahren übrig ist, hängt davon ab, was sonst noch daraus bezahlt wird.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am Details
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 75 € im Jahr Eigene Leistung Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. 02.09.2026 Prüfen
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK Public 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
BKK Salzgitter 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026 Prüfen
AOK Baden-Württemberg 300 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BKK Diakonie 240 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 29.08.2026 Prüfen
BKK Herkules 200 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 13.09.2026 Prüfen
vivida bkk 200 € im Jahr Gemeinsamer Topf Die bezahlte Rechnung im Original einreichen. 06.09.2026 Prüfen
BKK ProVita 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
BAHN-BKK 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 06.09.2026 Prüfen
BKK Euregio 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026 Prüfen
IKK Südwest 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft. 06.09.2026 Prüfen

Alle 77 Kassen mit belegtem Stand zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 77 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathie?alle=1.

Was das Register führt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Klassische Homöopathie99
Klassische Homöopathie Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Klassische Homöopathie Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung und nicht im Gesetz. Das Fenster endet am 31.12.2026; die Nachfolgeregelung steht daneben.

ab01.01.2024bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Alternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen

ab29.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Immer mehr Menschen vertrauen auf die Wirksamkeit alternativer Heilmethoden. Wir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Hessen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Hessen erstattet Osteopathie und Homöopathie Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen bekommen Sie über 300 Euro für verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie erstattet.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab06.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen.

ab02.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: (1) Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (2) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht wird und - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten nach Absatz 1 in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 75,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind die Rechnungen … vorzulegen.

ab02.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post.

ab06.09.2026bis31.12.2026

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Was sich als Nächstes ändert

Wann Änderung Beleg
gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“ https://www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/ (erhoben am 29.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Hessen (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Hessen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, mit Hinweis auf das Gesundheitskonto) https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/akupunktur-5/ (erhoben am 06.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 06.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Nordost (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 06.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK NordWest (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 02.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 02.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

AOK Sachsen-Anhalt, Gesundheitswelt: „OTC-Arzneimittel“ (Zuschuss aus dem GESUNDESKONTO) https://www.deine-gesundheitswelt.de/krankheit-behandlung-und-pflege/otc-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, Audi BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)

gilt noch bis 31.12.2026 Klassische Homöopathie, BAHN-BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle

BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 06.09.2026)

Alle 98 belegten Wechsel zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 98 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathie?alle=1.

Alle belegten Wechsel im Register

Studienlage

Das Register führt zu Klassische Homöopathie 9 Evidenzsteckbriefe zu 9 Indikationen, jeden mit Studienlage, Fundstelle und Erhebungsdatum. Studienlage zu Klassische Homöopathie auf der Verfahrensseite

Verfahren in dieser Sicht

Häufige Fragen

Was führt das Register zu Klassische Homöopathie?

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.

Gilt seit dem 30.07.2026.

Quelle

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)

Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung: mit Bedingungen.

Gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026.

Der nächste belegte Wechsel steht zum 01.01.2027 an.

Quelle

§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)

Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt vom 29.08.2026 bis zum 31.12.2026.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt vom 06.09.2026 bis zum 31.12.2026.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)

Das Register führt für AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung): mit Bedingungen.

Gilt vom 29.08.2026 bis zum 31.12.2026.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Quelle

AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“ https://www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/ (erhoben am 29.08.2026)

Diese Antwort nennt 5 von 99 belegten Ständen. Alle 99 zeigen

Die Bedingung im Wortlaut steht auf der Verfahrensseite.

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