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Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?
Laut Register gilt für alle gesetzlichen Kassen: Klassische Homöopathie ist ausdrücklich ausgeschlossen. Fundstelle: § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung, erhoben am 07.08.2026.
Einen eigenen belegten Stand führen 77 Kassen. Eine davon nennt einen Höchstbetrag als eigene Leistung: 75 € je Kalenderjahr. 45 weitere nennen einen gemeinsamen Topf für mehrere Leistungen, von 20 € bis 500 € je Kalenderjahr. Alle Kassen im Vergleich
Stand 13.09.2026.
Das Register führt zur klassischen Homöopathie neben dem Stand der Regelleistung die Satzungs-Stände einzelner Kassen – je Kasse mit Betrag, Bedingung, Gültigkeitsfenster und Fundstelle.
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Thema 99 belegte Erstattungsstände: 1 ausdrücklich ausgeschlossen, 98 mit Bedingungen.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 9 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg dieser Sicht erhoben am 07.08.2026.
Erstattungs-Check Evidenz-Vergleich
- 1Verfahren in dieser Sicht
- 99belegte Erstattungsstände
- 9Evidenzsteckbriefe
- 98Fundstellen
Im Register nachschlagen
- Gesetzliche Kasse, Regelleistung
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
- Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte
- Gesetzliche Kasse, Programm für eine bestimmte Gruppe
- ausdrücklich ausgeschlossen
- mit Bedingungen
- systematische Übersicht
- Leitlinie
Welche Kasse zahlt wie viel
Die Beträge stammen aus dem Wortlaut der jeweiligen Fundstelle. Wo der Wortlaut keinen Betrag nennt, steht kein Betrag – und keine Null. Eigene Leistungen stehen vor gemeinsamen Töpfen: Ein Topf für mehrere Leistungen ist nicht dasselbe wie ein Betrag allein für dieses Verfahren.
Eigene Leistung Der Betrag steht allein für dieses Verfahren zur Verfügung. Gemeinsamer Topf Der Betrag ist ein gemeinsames Budget für mehrere Leistungen – was davon für dieses Verfahren übrig ist, hängt davon ab, was sonst noch daraus bezahlt wird.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am | Details |
|---|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 | Prüfen |
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| BKK Salzgitter | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 | Prüfen |
| AOK Baden-Württemberg | 300 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Diakonie | 240 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 13.09.2026 | Prüfen |
| vivida bkk | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Die bezahlte Rechnung im Original einreichen. | 06.09.2026 | Prüfen |
| BKK ProVita | 160 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| BAHN-BKK | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 | Prüfen |
| BKK Euregio | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 | Prüfen |
| IKK Südwest | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft. | 06.09.2026 | Prüfen |
Alle 77 Kassen mit belegtem Stand zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 77 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathie?alle=1.
Was das Register führt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie99 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung und nicht im Gesetz. Das Fenster endet am 31.12.2026; die Nachfolgeregelung steht daneben. |
ab01.01.2024bis31.12.2026 | erhoben am 07.08.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAlternative Arzneimittel Es werden bis zu 300 Euro für frei verkäufliche, aber apothekenpflichtige Arzneimittel gewährt, solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind Die Verordnung muss durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ erfolgen |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Bayern (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautHomöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautImmer mehr Menschen vertrauen auf die Wirksamkeit alternativer Heilmethoden. Wir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Hessen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Hessen erstattet Osteopathie und Homöopathie Mit dem Gesundheitskonto der AOK Hessen bekommen Sie über 300 Euro für verschiedene alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie erstattet. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Nordost (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNaturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK NordWest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautZu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet? Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet wurden. 80 % der entstandenen Kosten bis maximal 500 Euro im Kalenderjahr. … Alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie, sofern diese nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Klassische Homöopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: (1) Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (2) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht wird und - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten nach Absatz 1 in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 75,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind die Rechnungen … vorzulegen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie | AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
Diese Ansicht zeigt 12 von 99 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathie?alle=1.
Was sich als Nächstes ändert
| Wann | Änderung | Beleg |
|---|---|---|
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“ https://www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/ (erhoben am 29.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Hessen (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Hessen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, mit Hinweis auf das Gesundheitskonto) https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/akupunktur-5/ (erhoben am 06.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Niedersachsen (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block) https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternative-heilmethoden-6/ (erhoben am 06.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Nordost (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 06.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK NordWest (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 02.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 02.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAOK Sachsen-Anhalt, Gesundheitswelt: „OTC-Arzneimittel“ (Zuschuss aus dem GESUNDESKONTO) https://www.deine-gesundheitswelt.de/krankheit-behandlung-und-pflege/otc-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, Audi BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleAudi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z) https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026) |
| gilt noch bis 31.12.2026 | Klassische Homöopathie, BAHN-BKK (Satzungsleistung): mit Bedingungen läuft aus. Was danach gilt, führt das Register nicht. | QuelleBAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie.html (erhoben am 06.09.2026) |
Alle 98 belegten Wechsel zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 98 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/thema/welche-kasse-zahlt-homoeopathie?alle=1.
Alle belegten Wechsel im Register
Studienlage
Das Register führt zu Klassische Homöopathie 9 Evidenzsteckbriefe zu 9 Indikationen, jeden mit Studienlage, Fundstelle und Erhebungsdatum. Studienlage zu Klassische Homöopathie auf der Verfahrensseite
Verfahren in dieser Sicht
- Klassische Homöopathie 99 belegte Stände Homöopathie
Häufige Fragen
Was führt das Register zu Klassische Homöopathie?
Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Regelleistung: ausdrücklich ausgeschlossen.
Gilt seit dem 30.07.2026.
Quelle
§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 07.08.2026)
Das Register führt für Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung: mit Bedingungen.
Gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026.
Der nächste belegte Wechsel steht zum 01.01.2027 an.
Quelle
§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 07.08.2026)
Das Register führt für AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt vom 29.08.2026 bis zum 31.12.2026.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle
AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)
Das Register führt für AOK Bayern (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt vom 06.09.2026 bis zum 31.12.2026.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle
AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)
Das Register führt für AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung): mit Bedingungen.
Gilt vom 29.08.2026 bis zum 31.12.2026.
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Quelle
AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“ https://www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/ (erhoben am 29.08.2026)
Diese Antwort nennt 5 von 99 belegten Ständen. Alle 99 zeigen
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Alle Fundstellen dieser Seite
Quelle 98
- § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung
- § 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung
- AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“
- AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“
- AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“
- AOK Hessen, Leistungsseite „Akupunktur“ (regionaler Block, mit Hinweis auf das Gesundheitskonto)
- AOK Niedersachsen, Seite „Alternative Heilmethoden“ (regionaler Block)
- AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“
- AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF)
- AOK Sachsen-Anhalt, Gesundheitswelt: „OTC-Arzneimittel“ (Zuschuss aus dem GESUNDESKONTO)
- Audi BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen A-Z)
- BAHN-BKK, Leistungsseite „Homöopathie“
- BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF)
- BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“
- Satzung der BKK der Deutsche Bank AG, Stand 17.12.2025, Abschnitt II Nummer 2 (Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
- BKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“
- BKK Euregio, Leistungsseite „Arzneimittel“
- BKK evm, Satzung, Regelung zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- BKK exklusiv, Leistungsseite „Homöopathie“
78 weitere Fundstellen stehen in der vollständigen Fassung.
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