Zahlt die BKK ProVita Klassische Homöopathie?
Die BKK ProVita zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 160 € je Kalenderjahr für bestimmte Versichertengruppen bis 250 € – siehe Wortlaut
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 100 Prozent der Kosten
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 160 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK ProVita (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautIm Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der BKK ProVita
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BKK ProVita teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 160 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Klassische Homöopathie. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 7 höher, 38 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Klassische Homöopathie reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 13.09.2026 |
| BKK ProVita Ihre Auswahl | 160 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BAHN-BKK | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 06.09.2026 |
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