Zahlt die BKK ProVita Homöopathische Komplexmittel?
Die BKK ProVita zahlt Homöopathische Komplexmittel unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 160 € je Kalenderjahr für bestimmte Versichertengruppen bis 250 € – siehe Wortlaut
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 100 Prozent der Kosten
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
Meine Voraussetzungen prüfenUnterlagen als ChecklisteMit anderen Kassen vergleichenOriginalquelle ansehen
Eigenanteil berechnenAlles zu dieser KasseAlles zu diesem VerfahrenWelche Kasse zahlt homöopathische Komplexmittel?Diese Auskunft in Ihrer KIÄnderung melden
Ihre Checkliste
Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 160 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | BKK ProVita (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautIm Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1). |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der BKK ProVita
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der BKK ProVita teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 160 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Homöopathische Komplexmittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 7 höher, 38 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Homöopathische Komplexmittel reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Herkules | 200 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 13.09.2026 |
| BKK ProVita Ihre Auswahl | 160 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BAHN-BKK | 150 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
Passende Ratgeber
Soll ich Ihnen schreiben, wenn sich das ändert?
Änderungen zu dieser Frage per E-Mail. Nach Bestätigung, jederzeit abbestellbar.