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Naturheilkunde bei der BKK ProVita

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur BKK ProVita (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Akupunkturbehandlungen sind seit 1. Januar 2007 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Es werden bis zu zehn Sitzungen je Behandlungsfall innerhalb von maximal sechs Wochen durchgeführt. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die BKK ProVita erstattet ihren Versicherten zusätzlich zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 auch die Kosten für alternative Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie. […] Wir erstatten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 250 Euro pro Jahr. Alle anderen Versicherten erhalten 160 Euro jährlich. Wir erstatten 100 % der Kosten für diese Arzneimittel. […] Wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel. Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie. Auch homöopathische Globuli und pflanzlicher Hustensaft gehören zu dieser Gruppe der natürlichen Arzneimittel. […] Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen mit einer Privatverordnung alternative Arzneimittel (apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie). Diese Verordnung kann von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie holen sich die Arzneimittel in Ihrer Apotheke und bezahlen sie dort. Anschließend reichen Sie die Verordnung und die Rechnung der Apotheke bei uns ein.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die BKK ProVita erstattet pro Versicherter/m einen Betrag in Höhe von max. 150 € pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus für alle ab dem 01.01.2024 durchgeführten Osteopathie-Behandlungen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag werden sogar bis zu 250 € rückerstattet (BKK GesundPlus U21). … Eine ärztliche Verordnung für Osteopathie ist für unsere Krankenkasse die Voraussetzung dafür, dass wir Sie unterstützen und Kosten erstatten können … Bitte beachten Sie: Von der BKK ProVita können nur Rechnungen von Osteopath:innen erstattet werden, die Mitglied in einem Osteopathenverband sind oder die Qualifikation für einen Beitritt in einen Osteopathenverband nachweisen können

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie BKK ProVita (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt: bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung … Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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