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Chinesische Medizin

Akupunktur: Erstattung und Studienlage

Welche Kasse zahlt Akupunktur?

Therapierichtung: Chinesische Medizin · Stichtag: 29.09.2026

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Verfahren 34 belegte Erstattungsstände.

Am 29.09.2026 gilt:

Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 40 € bis 100 € (3 Stände nennen einen).

Zur Studienlage führt das Register 47 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.

Beschreibung
S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 4.1 (Akupunktur): „Akupunktur ist das Stechen definierter Punkte der Körperoberfläche mit Nadeln zu therapeutischen Zwecken. Im Chinesischen wird der Begriff Zhen Jiu verwendet, was „Stechen und Abbrennen“ bedeutet und zeigt, dass zu dem Stechen auch lokale Wärmeanwendungen (Moxibustion) gerechnet werden. Das basale Konzept der Akupunktur besteht in der Annahme, dass durch das Einstechen von Nadeln in definierte Körperstellen Störungen des Organismus positiv beeinflusst werden können.“
Themen
Chinesische Medizin und die Krankenkasse
Alle Kassen im Vergleich:
Welche Kasse zahlt Akupunktur?

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
BKK Herkules (Satzungsleistung) mit Bedingungen Darüber hinaus beteiligt sich die BKK Herkules mit 70 € im Kalenderjahr, auch ohne ärztliche Verordnung, an den Kosten Ihrer Akupunkturbehandlungen. … personifizierte Originalrechnung 13.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Rieker • RICOSTA • Weisser übernimmt die Kosten für folgende zusätzliche Maßnahmen … … Akupunkturbehandlung zur Geburtsvorbereitung. Die Erstattung der Kosten beträgt je Schwangerschaft höchstens 400 Euro. Zur Erstattung sind Rechnungen und gegebenenfalls die Teilnahmebescheinigungen vorzulegen. Die Untersuchungen und Behandlungen müssen von einem zur kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder einer zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Hebamme empfohlen und durchgeführt werden. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK24 (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Wir kooperieren mit der renommierten, ersten deutschen TCM-Klinik Bad Kötzting. Unsere Versicherten können sich – unter bestimmten Voraussetzungen – einer stationären Behandlung unterziehen und somit alternative Therapiemethoden nutzen. In der Klinik werden unter anderem die folgenden Therapiemethoden angewendet: Psychotherapie chinesische Arzneimitteltherapie Akupunktur und Moxibustion Tuina Qigong Ernährungsberatung und Diätetik Physiotherapie. Das Behandlungskonzept ist besonders auf psychische Erkrankungen mit im Vordergrund stehenden körperlichen Symptomen ausgerichtet. Ob eine Behandlung in der TCM-Klinik Bad Kötzting für Sie geeignet ist, prüft das Krankenhaus. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus übernimmt die AOK Baden-Württemberg derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Bayern (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Bayern übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Im Rahmen unserer „Mehr für dich“-Leistungen erstattet die AOK Bremen/Bremerhaven aber verschiedene andere alternative Heilmethoden. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Hessen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Hessen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Niedersachsen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK Niedersachsen allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen Akupunktur bietet eine vielversprechende ergänzende Therapie. Wir beteiligen uns, an Ihren Kosten zur Akupunkturbehandlung von Migräne und Allergien durch Physiotherapeuten oder Ärzte. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Erforderliche Unterlagen: personifizierte Rechnung des Arztes oder Physiotherapeuten Bitte beachten Sie: Behandlungen durch Heilpraktiker können nicht erstattet werden. Leistung: zusammen insgesamt bis zu 40 Euro für Akupunktur und kinesiologische Tapings 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK NordWest (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK NordWest übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur wie zum Beispiel in der Schwangerschaft.. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK NordWest allerdings zum Teil im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets. Sprechen Sie uns an. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK PLUS (Programm für eine bestimmte Gruppe) mit Bedingungen Die AOK PLUS übernimmt zusätzlich im Rahmen des SchwangerschaftPLUS Pakets die Kosten für eine Akupunktur ab der 36. Schwangerschaftswoche als Leistungsplus. Pro Sitzung werden sechs bis acht Nadeln am Unterschenkel gesetzt. Das Setzen der hauchdünnen Nadeln ist nahezu schmerzlos. Die Sitzungsdauer beträgt circa je 30 Minuten und wird bis zur Geburt einmal pro Woche durchgeführt. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Naturarzneimittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft

Alle 34 belegten Stände zeigen

Diese Ansicht zeigt 12 von 34 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/akupunktur?alle=1.

Evidenz

Indikation: Akute nicht-spezifische Nackenschmerzen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 26 der Leitlinie lautet: „Akupunktur sollte zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Nackenschmerzen nicht eingesetzt werden.“ Als Grundlage ist Expertenkonsens ausgewiesen, die Konsensstärke beträgt 100 Prozent. Zur Begründung hält die Leitlinie fest: „Die Studienlage zur Akupunktur zur Behandlung von nicht-spezifischen Nackenschmerzen ist unzureichend.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.
Leitlinie053-007
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 17.02.2030

Indikation: Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.17 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung der Angst bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion der Angst bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Asthma bronchiale, Akupunktur zur Asthmakontrolle

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Im Hintergrundtext zu komplementärmedizinischen Therapieansätzen heißt es: „Derzeit gibt es keine Empfehlung, die Akupunktur zur Asthmakontrolle einzusetzen.“
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Asthma bronchiale, Behandlung mit Akupunktur

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 12-2 der Leitlinie lautet: „Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.“ Sie ist mit „12-2 | e | bestätigt 2024“ gekennzeichnet; das e bedeutet nach dem Methodenteil, dass die Empfehlung „auf der kritischen Bewertung der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beruht“. Die Formulierung „soll nicht“ steht nach Tabelle 1 für eine „Starke Negativ-Empfehlung“ mit dem Empfehlungsgrad A. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der identifizierten Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit von Akupunktur, Homöopathie und Hypnose insgesamt als sehr niedrig und teilweise auch widersprüchlich ein. Da sie zudem ein Schadenspotenzial darin sieht, dass die Adhärenz zu einer leitliniengerechten Therapie beziehungsweise die Arzneimitteltherapie durch die Einnahme zusätzlicher Substanzen beeinträchtigt werden kann, spricht sie eine starke Negativempfehlung aus.“
Leitlinienvl-002
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 14.08.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Atopische Dermatitis (Neurodermitis, atopisches Ekzem)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Empfehlung in Kapitel 5.5 der Leitlinie lautet: „Akupunktur soll nicht zur Therapie bei AD eingesetzt werden.“ (14 von 17 Stimmen.) Die Empfehlung ist konsensbasiert (Zustimmung über 75 Prozent) und trägt den stärksten Negativgrad der Leitlinie. Sie steht im Abschnitt 5.5 Komplementärmedizin, der ausser den hier genannten auch die autologe Serumtherapie behandelt. Die Leitlinie führt daneben einen systematischen Review mit acht randomisierten Studien auf, in dem die Akupunktur der konventionellen Therapie überlegen war, und stuft dessen Ergebnisse selbst als niedrig ein: „Wegen des hohen Bias-Risikos, zu geringer Stichprobengröße und indirekter Aussagekraft (die Studien hatten Patient:innen mit chronischem Ekzem, nicht explizit AD, eingeschlossen) wurde die Evidenz aller Ergebnisse als niedrig eingestuft.“
Leitlinie013-027
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 15.06.2028, Neufassung angemeldet

Indikation: Behandlung des akuten Migräneanfalls

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDer Abschnitt der Leitlinie „Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick“ hält unter „Nicht medikamentöse Therapie der Migräneattacke“ fest: „Es liegen Hinweise auf eine Wirkung der Akupunktur bei der Behandlung des akuten Migräneanfalls vor, jedoch lässt die Qualität der vorliegenden Studien keine eindeutigen Empfehlungen zu.“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie und weist weder Empfehlungs- noch Evidenzgrade aus.
Leitlinie030-057
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 07.08.2028

Indikation: Behandlung des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patientinnen und Patienten, transkutane elektrische Akupunkturpunkt-Stimulation (TEAS)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 5.12 der Leitlinie (neu 2025, Empfehlungsgrad A ⇓⇓) lautet: „Wir empfehlen transkutane elektrische Akupunktur-Punkt-Stimulation nicht zur Therapie des postoperativen Delirs bei chirurgischen Patient:innen einzusetzen.“ (Konsensstärke: starker Konsens, 100%(14/14)). Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE für eine gesenkte Delirdauer ist mit sehr niedrig angegeben. Die Leitlinie nennt aus einer Metaanalyse für eine kleine Untergruppe (14 Personen in der Verum- und 41 in der Kontrollgruppe aus vier chinesischen Originalstudien) eine signifikante Verkürzung der Delirdauer um einen Tag und schreibt dazu: „Die Aussagekraft dieses Ergebnisses ist nicht nur wegen der geringen Patientenzahlen, sondern auch aus verschiedenen methodischen Gründen (u. a. fehlende Verblindung) limitiert, worauf die Autoren auch selbst deutlich hinweisen.“ Hinzu komme, dass die erforderliche Technik und das nötige Wissen nicht in der Standardversorgung vorhanden seien und in der Regel nur schwer erlangt werden könnten. Im Hintergrundtext heißt es außerdem: „Da es sich bei der Akupunktur-Punkt- Stimulation um ein risikoarmes Verfahren handelt, erscheint es grundsätzlich sinnvoll, ihren möglichen Stellenwert bei der Prävention und Therapie des Delirs durch weitere Studien, möglichst auch in westlichen Settings, zu untersuchen.“
Leitlinie109-001
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.04.2029

Indikation: Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.9 der Leitlinie lautet: „Es liegen Ergebnisse aus zwei Metaanalysen über 6 und 5 RCTs und drei weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Senkung der Cancer Related Fatigue bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chemotherapie-induzierte periphere neuropathische Schmerzen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.8 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse und zwei RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur bei Chemotherapie-induzierten peripheren neuropathischen Schmerzen vor. Akupunktur kann bei diesen Beschwerden erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronische nicht-spezifische Nackenschmerzen

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 27 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann zur Behandlung chronischer nicht-spezifischer Nackenschmerzen in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 1 und eine Konsensstärke von 89 Prozent. Die Leitlinie schreibt dazu: „Für eine Positivempfehlung fehlt aus Sicht der Autor*innen dieser Leitlinie die Evidenzbasis. Bei unzureichendem Erfolg oder Kontraindikationen für andere Therapien sehen die Autor*innen dieser Leitlinie für Akupunktur in Kombination mit aktivierenden Maßnahmen einen Stellenwert.“ Die Leitlinie codiert ihre Empfehlungsstärke über die Formulierung: „Soll/Soll nicht“ ist Grad A, „Sollte/Sollte nicht“ Grad B, „Kann erwogen/verzichtet werden“ Grad 0.
Leitlinie053-007
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 17.02.2030

Indikation: Chronische Obstipation bei Parkinson-Krankheit

StudienlageLeitlinie
ErgebnisNach der Empfehlung zu Fragestellung 101 der Leitlinie sollen zur Therapie einer Obstipation bei Parkinson-Pat. die allgemeinen Therapieempfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation herangezogen werden. In der dort aufgeführten Auswahl steht: „Nicht medikamentöse Therapieempfehlungen umfassen Biofeedback und Beckenbodentraining sowie Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Elektro-Akupunktur), die bei chronischer Obstipation eingesetzt werden können.“ (Konsensstärke: 100%, starker Konsens). Die Leitlinie übernimmt damit die Empfehlungen der AWMF-Leitlinie Chronische Obstipation; eigene Studien zur Akupunktur bei Parkinson-Krankheit beschreibt sie nicht.
Leitlinie030-010
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 24.10.2028

Indikation: Chronische Obstipation, Akupunkturverfahren einschließlich Ohr- und Elektroakupunktur

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 11–1 der Leitlinie lautet: „Akupunkturverfahren (Akupunktur, Akupressur, Moxibustion, Ohrakupunktur, Elektro-Akupunktur) können bei chronischer Obstipation eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung offen“ und „Starker Konsens“; nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie ist das die Kann-Stufe bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Besprochen wird unter anderem eine in China durchgeführte, nach dem Kommentar „groß angelegte, hervorragend dokumentierte Studie“: „N = 1075 Patienten wurden mit E-Akupunktur oder Sham-E-Akupunktur über 8 Wochen behandelt und 22 Wochen beobachtet.“ Ihr Ergebnis: „Resultat war der Anstieg der CSBMs in den Wochen 1–8 um 1.76 (95 % CI, 1.61–1.89) in der E-Akupunktur Gruppe, 0.87 (CI, 0.73–0.97) in der Sham-E Gruppe (Gruppenunterschied, 0.90 [CI, 0.74–1.10]; P < 0.001).“ Zu zwei Metaanalysen aus dem Update-Zeitraum schreibt der Kommentar, sie bestätigten die zuvor dargestellten Studienergebnisse, „obgleich die Problematik mit rein chinesischen, in China publizierten Studien nicht von der Hand zu weisen ist.“
Leitlinie021-019
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 30.10.2026, Neufassung angemeldet

Indikation: Chronische Schmerzen bei Arthrose peripherer Gelenke, darunter Gonarthrose

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronischer Pruritus, Akupunktur im Einzelfall

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 20 der Leitlinie lautet: „Die Anwendung weiterer physikalischer Verfahren wie die Anwendung von Wärme/Hitze, Lasertherapie, extrakorporaler Stoßwellentherapie, Kaltplasma und Akupunktur, transkutane elektrische Nervenstimulation kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden.“ Sie ist als „Empfehlung (modifiziert 2026)“ gekennzeichnet und wurde mit „Starker Konsens“ und „19/19 (100%)“ verabschiedet. Für das Symbol in der Spalte „Stärke“ enthält Tabelle 24, die Wortwahl und Symbolik der Empfehlungsstärken erklärt, keine eigene Zeile; die Empfehlung ist mit „kann im Einzelfall je nach klinischer Indikation erwogen werden“ formuliert. Zur Evidenz schreibt der Methodenteil dieser S2k-Leitlinie: „Entsprechend der gewählten Entwicklungsstufe erfolgte keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz.“ Im Hintergrundtext heißt es, die Akupunktur habe nach mehreren systematischen Reviews und Metaanalysen bei nephrogenem Pruritus, atopischer Dermatitis und histaminbedingtem Pruritus „eine gewisse antipruritische Wirksamkeit“, die Datenlage sei aber heterogen; weiter: „Insgesamt ist die Evidenzlage nicht ausreichend, um Akupunktur als Pruritus-Therapie empfehlen zu können. Bezogen auf die atopische Dermatitis wird sowohl in der EuroGuiDerm als auch der AWMF S3-Leitlinie mangels Evidenz von Akupunktur abgeraten“.
Leitlinie013-048
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 23.06.2031

Indikation: Chronischer unspezifischer Kreuzschmerz

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Chronischer Unterbauchschmerz der Frau

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 8.6.3 der Leitlinie ist der Akupunktur gewidmet und beginnt mit der Einschränkung: „Nur wenige Studien erfüllen aktuell die methodisch erforderlichen Kriterien für eine mögliche Bewertung der Wirksamkeit von Akupunktur“. Zur vorhandenen Evidenz: „Eine Metaanalyse aus 2018 zu Akupunktur bei chronischem Unterbauchschmerz analysiert vier Studien fraglicher Methodik und kommt zum Schluss, dass Akupunktur zusätzlich zur Standardversorgung möglicherweise wirksam ist“. Das Statement der Leitlinie zieht daraus keine Wirksamkeitsaussage: „Die eingeschränkte Datenlage lässt keine Bewertung der Effekte der Akupunktur hinsichtlich der Therapie chronischer Unterbauchschmerzen zu. Aufgrund positiver Daten bei anderen chronischen Schmerzsyndromen kann der Einsatz erwogen werden“, angenommen mit 16 von 18 Stimmen.
Leitlinie016-001
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet

Indikation: Colitis ulcerosa im leichten bis moderaten Schub

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 6.17 der Leitlinie lautet: „Akupunktur kann im leicht bis moderaten Schub komplementär in der Therapie eingesetzt werden.“ Ausgewiesen sind Evidenzgrad 3, Empfehlungsgrad 0 und starker Konsens. Zur Begründung nennt die Leitlinie einen randomisierten Vergleich mit oberflächlicher Nadelung an Nicht-Akupunkturpunkten: „Der klinische Aktivitätsscore (CAI) nahm nach der Akupunkturbehandlung gegenüber der Kontrollgruppe signifikant ab. Die sekundären Endpunkte Verbesserung der Lebensqualität und Verbesserung des Allgemeinzustandes zeigten keine signifikanten Gruppenunterschiede zum Ende der Therapie“. Die Gegenevidenz steht im selben Abschnitt: „Zwei Meta-Analysen, die auch chinesische Studien miteinschlossen, stellten fest, dass die methodische Qualität der vorhandenen Studien zu gering ist, um Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen“.
Leitlinie021-009

Indikation: Depressivität als subklinische Ausprägung bei Brustkrebspatientinnen nach Chemotherapie oder unter Aromataseinhibitoren

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.16 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduzierung von Depressivität* bei Brustkrebspatientinnen nach Abschluss von Chemotherapie oder unter Therapie mit Aromataseinhibitoren vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Depressivität* bei diesen Patientinnen erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.10 der Leitlinie lautet: „Es liegt ein systematisches Review über 4 RCTs und 3 weitere RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur kann zur Reduktion von Ein- und Durchschlafstörungen bei diesen Patienten erwogen werden, wenn eine gezielte Verhaltenstherapie aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht angeboten werden kann oder die Patienten diese ablehnen.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Epilepsie im Erwachsenenalter

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 2.4.9 der Leitlinie fasst Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur zusammen und hält fest: „Auch hinsichtlich Akupunktur gibt es laut einem systematischen Review aufgrund der mangelnden Qualität der vorliegenden Studien keine hinreichenden Belege für eine Wirksamkeit. Bei Durchführung durch qualifiziertes Personal stellte Akupunktur eine sichere Behandlungsmodalität dar“. Die Empfehlung ist eine Abgrenzung: „Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur sollen nicht anstelle einer anfallssuppressiven Pharmakotherapie eingesetzt werden“, starker Konsens bei einer Konsensstärke von 100 Prozent. Fehlende Wirksamkeitsbelege und Sicherheit stehen hier nebeneinander und sind zwei verschiedene Aussagen.
Leitlinie030-041
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.08.2028

Indikation: Episodische Migräne (Vorbeugung)

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Gelenkschmerzen bei Brustkrebspatientinnen unter Aromataseinhibitoren

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.4 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer Metaanalyse über 4 RCTs und einem weiteren RCT zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Senkung von Gelenkschmerzen vor, die bei Brustkrebspatientinnen durch Aromataseinhibitoren hervorgerufenen wurden. Akupunktur sollte bei diesen Patientinnen empfohlen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR B und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Globale und tumorspezifische Lebensqualität während und nach onkologischer Therapie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.15 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus 3 Metaanalysen, einer systematischen Übersichtsarbeit und 13 weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei onkologischen Patienten während und nach onkologischer Therapie vor. Akupunktur kann zur Verbesserung der globalen und tumorspezifischen Lebensqualität bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Hitzewallungen bei onkologischen Patienten

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.3 der Leitlinie lautet: „Es liegen heterogene Daten aus zwei systematischen Reviews und vier weiteren RCTs zur Wirksamkeit von Akupunktur auf Hitzewallungen bei onkologischen Patienten vor. Akupunktur hat weniger Nebenwirkungen als eine medikamentöse Therapie mit Gabapentin/ Venlafaxin bei vergleichbarer Wirkung. Akupunktur kann zur Reduktion der Hitzewallungen bei diesen Patienten erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 1a aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Insomnie bei Erwachsenen (Ein- und Durchschlafstörungen)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung T11 der Leitlinie lautet: „Die Behandlung der Insomnie mit Aromatherapie, Akupunktur, Fußreflexzonenmassage, und Homöopathie soll nicht empfohlen werden (A; starker Konsens; Evidenzgrad 1a bis 4).“ Der Empfehlungsgrad A ist in dieser Leitlinie die stärkste Stufe; die Empfehlung richtet sich also ausdrücklich GEGEN die Anwendung und nicht nur gegen ihre Erstattung. Die Leitlinie führt daneben Meta-Analysen auf, die signifikante Effekte der Akupunktur berichten, und vermerkt dazu wiederholt „insgesamt unzureichende Qualität der Originalstudien“.
Leitlinie063-003
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 12.11.2029

Alle 47 Evidenzsteckbriefe zeigen

Diese Ansicht zeigt 25 von 47 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/akupunktur?alle=1.

Bonusprogramm

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
BKK PwC Gesundheitskonto Akupunktur- und Stoßwellenbehandlungen Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Das Budget des Gesundheitskontos kann als Zuschuss für folgende verauslagte Kosten im Bonusjahr verwendet werden: Akupunktur- und Stoßwellenbehandlungen (sofern keine SGB V-Leistung). Der auf dem Gesundheitskonto angesparte Betrag wird dem Teilnehmer ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für im Bonusjahr selbst in Anspruch genommene Leistungen gemäß dem folgenden Leistungskatalog erstattet. Der Anspruch auf Auszahlungen vom Gesundheitskonto entsteht erst nach Vorlage entsprechender Belege.


Rechtsgrundlage: § 13a der Satzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers
Quelle

Satzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers, Stand Januar 2026, § 13a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), Leistungskatalog des Gesundheitskontos https://www.bkk-pwc.de/fileadmin/medien/dokumente/de/informationen/bkk_pwc_satzung_stand_januar_2026.pdf (erhoben am 08.09.2026)

DAK-Gesundheit DAK AktivBonus Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Nutzen Sie Ihre Bonuspunkte für diese besonderen Gesundheitsleistungen, erhöhen wir den Wert Ihrer Punkte um 20 Prozent. Für jeden Bonuspunkt, den Sie für diese Leistungen einsetzen, erhalten Sie 1,20 Euro. Für 100 Bonuspunkte gibt es einen Zuschuss in Höhe von 120 Euro. … Für diese Gesundheitsleistungen gibt es Zuschüsse Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte ärztlich verordnete Arzneimittel … Heilpraktiker … Osteopathiebehandlungen … Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro im Jahr.

Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungen > Hervorragendes Bonusprogramm > Besondere Gesundheitsleistungen: Dafür können Sie Ihre Punkte einlösen! (aktualisiert am 04.08.2026) https://www.dak.de/dak/leistungen/bonusprogramm/bonusprogramm-besondere-gesundheitsleistungen_27310 (erhoben am 07.09.2026)

mhplus Bonusprogramm (Tabelle der Gesundheitsleistungen) Akupunktur/Geburtsvorbereitende Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung können gesammelte Bonuspunkte auf Antrag in Form eines zweckgebundenen Zuschusses zu den nachgewiesenen Kosten von selbstfinanzierten Leistungen aus der Tabelle der Gesundheitsleistungen eingelöst werden. Gesundheitsleistungen (Zweckgebundener Zuschuss) 1. Akupunktur/Geburtsvorbereitende Akupunktur


Rechtsgrundlage: § 65a SGB V in Verbindung mit der Satzung der mhplus Betriebskrankenkasse
Quelle

Satzung der mhplus Betriebskrankenkasse, Stand 01.01.2026, Anlage zum Bonusprogramm, Tabelle der Gesundheitsleistungen (Zweckgebundener Zuschuss), Nummer 1 https://www.mhplus-krankenkasse.de/fileadmin/user_upload/Dokument/Unternehmen/Satzungen/satzung-mhplus-2026.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Mobil Krankenkasse Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Aktiv-Konto Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Medizinische Leistungen durch qualifizierte Leistungserbringer, insbesondere … Akupunktur … Geburtsvorbereitende Akupunktur


Rechtsgrundlage: § 65a SGB V
Quelle

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Mobil Krankenkasse Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten, Aktiv-Konto Geburtsvorbereitende Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die das Bonusmodell Aktiv-Konto gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen, sofern diese auf den jeweiligen Teilnahmezeitraum entfallen. Dies gilt nur, sofern die Mobil Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. … Medizinische Leistungen durch qualifizierte Leistungserbringer, insbesondere … Akupunktur … Geburtsvorbereitende Akupunktur


Rechtsgrundlage: § 65a SGB V
Quelle

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse in der Fassung der Nachträge Nr. 37 bis Nr. 39, Stand 01.01.2026, Anlage 3 zu § 11f (Katalog der Zuschussleistungen, Bonusprogramm Aktiv-Konto) https://www.bkk-mobil-oil.de/dam/jcr:a3a5e774-f11a-4137-abf1-9e0bace283bf/Satzung%20i.%20d.%20F.%20d.%20Nachtr%C3%A4ge%20Nr.%2037%20bis%20Nr.%2039_Stand%2001.01.2026.pdf (erhoben am 07.09.2026)

SECURVITA BKK Leistungsbonus Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Leistungsbonus wird den Teilnehmern als Zuschuss für selbst genutzte Gesundheitsleistungen gezahlt, die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt sind. Der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses entsteht durch die gleichzeitige Wahl des Leistungsbonus (Antrag) und Vorlage der Nachweise bzw. Rechnungen. … Das Ausstellungsdatum der Rechnung darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Dies gilt jedoch nur, sofern die SECURVITA BKK oder ein anderer Leistungsträger nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft wurde. … Übersicht erstattungsfähige Leistungen … Akupunktur … Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind von der Erstattung ausgeschlossen.


Rechtsgrundlage: § 65a SGB V in Verbindung mit der Satzung der SECURVITA BKK
Quelle

SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 07.09.2026)

BAHN-BKK MamaBonus Geburtsvorbereitende Akupunktur durch Hebammen Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Wählen Sie zwischen einem Geldbonus von 50 €, den wir direkt auf Ihr Konto auszahlen, oder einem zweckgebundenen Bonus von 100 €. Diesen können Sie für ausgewählte Leistungen einsetzen, die Ihnen und Ihrem Baby guttun. Für welche Leistungen kann ich den zweckgebundenen Bonus nutzen? Schwangerschafts-Yoga/Gymnastik oder Kangatraining Geburtsvorbereitende Akupunktur durch Hebammen Familienzimmer im Krankenhaus nach Entbindung

Quelle

BAHN-BKK, Leistungen > Bonusprogramme > MamaBonus, Abschnitt „Für welche Leistungen kann ich den zweckgebundenen Bonus nutzen?“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/bonusprogramme/mamabonus.html (erhoben am 06.09.2026)

BKK Linde FitBonus+ Akupunktur in der Schwangerschaft Akupunktur anerkannt verdienen
Bedingung im Wortlaut

Leistungen im Bereich der privaten Vorsorge werden im FitBonus+ pauschal mit 20 Euro angerechnet. Bitte beachten Sie, dass wir nur Leistungen vergüten können, die zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) zählen. IGeL-Leistungen sind nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs und dürfen von der BKK Linde nicht übernommen werden. Eine durchgeführte IGeL-Leistung honorieren wir im Rahmen unseres FitBonus+ mit 20 Euro, sofern es sich um eine der folgenden Leistungen handelt: Akupunktur in der Schwangerschaft

Quelle

BKK Linde, Leistungen > FitBonus+, Abschnitt „Private Vorsorge“ mit der Liste der anrechenbaren IGeL-Leistungen https://bkk-linde.de/leistungen/fitbonus/ (erhoben am 06.09.2026)

BKK PwC JUMP Akupunkturbehandlungen anderer Beschwerden Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei folgenden Krankheitsbildern werden die Kosten der Akupunktur für bis zu zehn Sitzungen von uns übernommen: Rechnungen für Ihnen entstandene Kosten für Akupunkturbehandlungen anderer Beschwerden können Sie im Rahmen unseres Bonusprogramms JUMP einreichen.

Quelle

BKK PwC, Leistungsseite „Akupunktur“ (Leistungen A-Z) https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/akupunktur (erhoben am 06.09.2026)

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Gesundheitskonto Naturheilverfahren und alternative Medizin Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bezuschussungsfähig sind: … Naturheilverfahren und alternative Medizin, sofern eine Verordnung auf einem Privatrezept durch einen Arzt erfolgte: z. B. Akupunktur bei Kopfschmerzen oder Allergien, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin, Bioresonanz-Therapie.


Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V, Absatz 8 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bonusprogramm/bkkgs-teilnahmebedingungen-bonusprogramm.pdf (erhoben am 31.08.2026)

hkk hkk bonusaktiv Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Teilnehmende, die sich gemäß Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen für die Bonusart „Gesundheitszuschuss“ entschieden haben, erhalten einen zweckgebundenen Zuschuss für die selbstfinanzierten Gesundheitsleistungen, die im folgenden Katalog aufgeführt sind. Nicht ausdrücklich in diesem Leistungskatalog genannte Leistungen sind von einer Erstattung ausgeschlossen.


Rechtsgrundlage: Anlage zu § 37 der Satzung der hkk
Quelle

hkk, Teilnahmebedingungen hkk-Gesundheitsbonus, Anlage zu § 37 der Satzung, Stand 27.05.2026 (PDF), Abschnitt c, Katalog der bezuschussungsfähigen Gesundheitsleistungen https://assets.hkk.de/fileadmin/dateien/hkk.de/unternehmen/satzung/2026/anlage_zur_satzung_teilnahmebedingungen_bonusmodell_20260527.pdf (erhoben am 31.08.2026)

KKH KKH-Bonus Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026)

SBK SBK Bonusprogramm Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Versicherte, die eine Gewährung als zweckgebundenen Bonus nach Absatz 6 Buchstabe b der Anlage 6a zu § 16a der Satzung gewählt haben, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen. Dies gilt nur, sofern die Siemens-Betriebskrankenkasse nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder ein anderweitiger Leistungsanspruch bereits erschöpft ist. Ausgenommen von dem Zuschuss sind gesetzliche Zuzahlungen.


Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
Quelle

SBK, Satzung vom 01.01.2026 in der Fassung des 1. Nachtrags, Stand 19.03.2026, § 16a mit Anlage 6b und § 22 a (PDF) https://www.sbk.org/fileadmin/user_upload/UK/03_Satzung/Krankenkasse/Satzung_SBK_vom_1.1.2026_Stand_19.3.2026_mit_1._SN.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BERGISCHE KRANKENKASSE Flexi-Bonus² Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Akupunktur … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.


Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

AOK Rheinland/Hamburg AOK-Vital+ Akupunktur bei Migräne durch den Vertragsarzt Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Akupunktur bei Migräne durch den Vertragsarzt

Quelle

AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026)

Continentale BKK Bonusprogramm "Mehr Gesundheit" Geburtsvorbereitende Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Für welche Rechnungen erhalte ich den Gesundheitszuschuss? Wir erstatten Ihnen Rechnung bis zu Ihrem erreichten Gesundheitszuschuss. Dabei erkennen wir folgende Rechnungen an: Krankenzusatzversicherung Pflegezusatzversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung Geräte zur Erfassung des Fitness– und Gesundheitsstatus Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio Sport- und Fitnessausrüstung Sportkurse (auch Online) Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren) Zusätzliche Präventionskurse Knochendichtemessung Sehtest Geburtsvorbereitungskurs für Partner Geburtsvorbereitende Akupunktur Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft Daten- und Dokumentationsservice für medizinische Notfälle

Quelle

Continentale BKK, Leistungen von A-Z: Bonusprogramm "Mehr Gesundheit" (FAQ: Für welche Rechnungen erhalte ich den Gesundheitszuschuss?) https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/bonusprogramm-mehr-gesundheit (erhoben am 29.08.2026)

hkk hkk bonusaktiv – Gesundheitszuschuss Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Gesundheitszuschuss ist Bestandteil des hkk bonusaktiv. Wer am Bonusprogramm teilnimmt und den Gesundheitszuschuss wählt, kann sich bestimmte Gesundheitsleistungen bezuschussen lassen. … Naturmedizin Osteopathie Akupunktur Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie) Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis Naturarzneimittel … Reichen Sie Ihre Rechnungen einfach über die hkk Service-App ein. Die hkk erstattet die Kosten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags, maximal jedoch bis zur Höhe Ihres verfügbaren Gesundheitszuschusses.

Quelle

Der Gesundheitszuschuss (hkk bonusaktiv) https://www.hkk.de/versicherung-und-tarife/hkk-vorteile/geldwerte-vorteile/bonusprogramm/gesundheitszuschuss (erhoben am 29.08.2026)

Krones BKK Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Bonusheft) Akupunktur und andere naturheilkundliche Methoden Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Zuschussleistungen Anstelle einer Auszahlung können Sie Ihren Bonus auch als Zuschuss für Gesundheitsleistungen nutzen – bis zu 300 Euro jährlich. Diese Zuschüsse können Sie beispielsweise verwenden für: Brillengläser und Kontaktlinsen Erweiterte zahnmedizinische Leistungen, Zahnersatz oder Vorsorge Gesundheits-, Fitness- und Präventionskurse (auch online) Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Sportverein Sportveranstaltungen (Start- oder Teilnahmegebühren) Akupunktur und andere naturheilkundliche Methoden Private Zusatzversicherungen Zuschüsse sind möglich, sofern die Satzungsleistungen der Krones BKK bereits ausgeschöpft sind.

Quelle

Krones BKK, Leistungen, Bonusheft für gesundheitsbewusstes Verhalten https://www.krones-bkk.de/leistungen/bonusmodell/ (erhoben am 29.08.2026)

novitas bkk Flexcheck Zusatzguthaben Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Zusatzguthaben in Höhe von bis zu 300 Euro Wenn es sich bei Ihrer Akupunktur um eine privatärztliche Leistung handelt, reichen Sie im Rahmen des Bonusprogramms einfach Ihre ärztliche Verordnung entweder als Privatrezept oder grünes Rezept und die Quittung bei uns ein.

Quelle

novitas bkk, Leistungen von A-Z – Akupunktur, Abschnitt „Unser Bonusprogramm / Zusatzguthaben in Höhe von bis zu 300 Euro“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/leistungen-von-a-z/akupunktur (erhoben am 29.08.2026)

hkk hkk bonusaktiv Akupunktur Akupunktur anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Leistungskatalog der Anlage zu § 37 der Satzung führt „Akupunktur“ als Leistung, für die sich der Gesundheitszuschuss einsetzen lässt. Der Gesundheitszuschuss ist die zweckgebundene Wahlmöglichkeit des Bonusprogramms und liegt bis zu 25 Prozent über dem Sofortbonus, der stattdessen ausgezahlt würde.


Rechtsgrundlage: Anlage zu § 37 der Satzung der hkk
Quelle

hkk, Teilnahmebedingungen hkk-Gesundheitsbonus, Anlage zu § 37 der Satzung, Stand 27.05.2026 (PDF), Abschnitt c, Katalog der bezuschussungsfähigen Gesundheitsleistungen https://assets.hkk.de/fileadmin/dateien/hkk.de/unternehmen/satzung/2026/anlage_zur_satzung_teilnahmebedingungen_bonusmodell_20260527.pdf (erhoben am 26.08.2026)

KKH KKH-Bonus Akupunktur Akupunktur anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Anlage 3 Nummer 1 der Satzung führt „Akupunktur“ als zuschussfähige Gesundheitsleistung des Gesundheitsbudgets. Das Gesundheitsbudget ist doppelt so hoch wie die alternativ wählbare Geldprämie und wird aus nachgewiesenen Vorsorge- und Aktivmaßnahmen erwirtschaftet; bezuschusst wird bis zur Höhe dieses Budgets und nicht bis zur Höhe der Rechnung. Der Zuschuss greift nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist.


Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH
Quelle

KKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 26.08.2026)

SBK SBK Bonusprogramm Akupunktur Akupunktur anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Anlage 6b der Satzung führt die Akupunktur unter den Zuschussleistungen, für die ein bereits erworbener zweckgebundener Bonus eingesetzt werden kann; die Anlage schreibt sie „Akkupunktur“. Der Zuschuss gilt nur, sofern die SBK nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig oder ein anderweitiger Leistungsanspruch bereits erschöpft ist. Wie viel dafür zur Verfügung steht, hängt am gesammelten Bonus: Anlage 6a beziffert jede bonusfähige Maßnahme einzeln (5 und 10 Euro je Bonusjahr, bei Babys bis 50 Euro) und nennt keinen Jahreshöchstbetrag.


Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
Quelle

SBK, Satzung vom 01.01.2026 in der Fassung des 1. Nachtrags, Stand 19.03.2026, § 16a mit Anlage 6b und § 22 a (PDF) https://www.sbk.org/fileadmin/user_upload/UK/03_Satzung/Krankenkasse/Satzung_SBK_vom_1.1.2026_Stand_19.3.2026_mit_1._SN.pdf (erhoben am 26.08.2026)

Änderungen

erkannt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei grossen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität). Gegenüber Scheinakupunktur halbierte sich die Häufigkeit bei 51 gegenüber 43 Prozent (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine Studie eine Überlegenheit der Akupunktur. Die Autorinnen und Autoren schliessen, Akupunktur sei bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam, weitere Vergleichsstudien seien nötig.nachherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei großen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte mindestens eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität); die beiden Studien unterschieden sich aber deutlich in Ausgangshäufigkeit und Versorgung der Kontrollgruppen, und Langzeitwirkungen über vier Monate hinaus wurden nicht untersucht. Gegenüber Scheinakupunktur erreichten 51 gegenüber 43 Prozent mindestens eine Halbierung der Häufigkeit (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen waren selten (1 von 420 mit Akupunktur, 0 von 343 mit Scheinakupunktur), unerwünschte Wirkungen berichteten 17 Prozent mit Akupunktur gegenüber 12 Prozent mit Scheinakupunktur (drei Studien; niedrige Qualität). Gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine der vier Studien (niedrige bis moderate Qualität, hohes Verzerrungsrisiko, unzureichend berichtet) eine signifikante Überlegenheit der Akupunktur, bei manchen Zielkriterien lagen die Ergebnisse leicht zugunsten der Vergleichsbehandlung; zu unerwünschten Wirkungen berichteten diese Studien nichts. Die Qualität der Belege war insgesamt moderat oder niedrig, vor allem wegen fehlender Verblindung und schwankender Effektgrößen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die verfügbaren Ergebnisse legten nahe, dass Akupunktur bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam sei; weitere Studien, besonders im Vergleich mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, seien nötig. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18); nach der Behandlung halbierte sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe war Akupunktur nach der Behandlung überlegen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; die Behandelten brachen seltener wegen unerwünschter Wirkungen ab.nachher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.nachher16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen.nachher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen. Handkorrektur
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Neurologische Rehabilitation bei Koma und schwerer Bewusstseinsstörung im Erwachsenenalter“, Langfassung, Version 1.0, Stand 23.12.2022, AWMF-Registernummer 080-006, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Neurorehabilitation e.V. (DGiNR). Gültig bis 31.12.2026 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma“, Langfassung, Version 5.0, Stand 23.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-002, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 2 Evidenzsteckbriefe zu Akupunktur sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, Langfassung, Version 1.1, Stand 30.04.2025, AWMF-Registernummer 109-001, Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP) und Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) mit weiteren Fachgesellschaften. Gültig bis 29.04.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Therapie des spastischen Syndroms“, Langfassung, Version 6.1, Stand 01.12.2024, AWMF-Registernummer 030-078, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR). Gültig bis 30.11.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Restless-Legs-Syndrom (RLS)“, Langfassung, Version 5.5, Stand 25.06.2022, AWMF-Registernummer 030-081, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM). Gültig bis 24.06.2027. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Parkinson-Krankheit“, Langfassung, Version 8.1, Stand 25.10.2023, AWMF-Registernummer 030-010, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) unter Mitwirkung der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Gültig bis 24.10.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Akupunktur ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des chronischen Pruritus“, Langfassung, Version 7.0, Stand 24.06.2026, AWMF-Registernummer 013-048, Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG). Gültig bis 23.06.2031. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

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14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei grossen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität). Gegenüber Scheinakupunktur halbierte sich die Häufigkeit bei 51 gegenüber 43 Prozent (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine Studie eine Überlegenheit der Akupunktur. Die Autorinnen und Autoren schliessen, Akupunktur sei bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam, weitere Vergleichsstudien seien nötig.nachherZwölf Studien mit 2349 Teilnehmenden. In zwei großen Studien gegen Routineversorgung erreichten deutlich mehr Behandelte mindestens eine Halbierung der Kopfschmerzhäufigkeit (48 gegenüber 19 Prozent und 45 gegenüber 4 Prozent; moderate Qualität); die beiden Studien unterschieden sich aber deutlich in Ausgangshäufigkeit und Versorgung der Kontrollgruppen, und Langzeitwirkungen über vier Monate hinaus wurden nicht untersucht. Gegenüber Scheinakupunktur erreichten 51 gegenüber 43 Prozent mindestens eine Halbierung der Häufigkeit (relatives Risiko 1,3; moderate Qualität); Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen waren selten (1 von 420 mit Akupunktur, 0 von 343 mit Scheinakupunktur), unerwünschte Wirkungen berichteten 17 Prozent mit Akupunktur gegenüber 12 Prozent mit Scheinakupunktur (drei Studien; niedrige Qualität). Gegenüber Physiotherapie, Massage oder Übungen fand keine der vier Studien (niedrige bis moderate Qualität, hohes Verzerrungsrisiko, unzureichend berichtet) eine signifikante Überlegenheit der Akupunktur, bei manchen Zielkriterien lagen die Ergebnisse leicht zugunsten der Vergleichsbehandlung; zu unerwünschten Wirkungen berichteten diese Studien nichts. Die Qualität der Belege war insgesamt moderat oder niedrig, vor allem wegen fehlender Verblindung und schwankender Effektgrößen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die verfügbaren Ergebnisse legten nahe, dass Akupunktur bei häufigem episodischem oder chronischem Spannungskopfschmerz wirksam sei; weitere Studien, besonders im Vergleich mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, seien nötig. Die Wiedergabe ließ die Sätze der Ergebnisse zu Abbrüchen und unerwünschten Wirkungen sowie die Einschränkungen (keine Langzeitdaten, Qualität der Belege) aus, gab „suggest“ als feste Aussage und „keine signifikante Überlegenheit“ als „keine Überlegenheit“ wieder und schrieb „schliessen“ und „grossen“ ohne ß.
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18); nach der Behandlung halbierte sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe war Akupunktur nach der Behandlung überlegen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; die Behandelten brachen seltener wegen unerwünschter Wirkungen ab.nachher22 Studien mit 4985 Teilnehmenden. Gegenüber keiner Akupunktur berichten die Autorinnen und Autoren eine moderate Verringerung der Kopfschmerzhäufigkeit nach der Behandlung (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,56; moderate Qualität), gegenüber Scheinakupunktur eine kleine, aber statistisch signifikante (-0,18), anders als in der Vorfassung; nach der Behandlung habe sich die Häufigkeit bei 50 Prozent mit echter und 41 Prozent mit Scheinakupunktur mindestens halbiert, und Abbrüche wegen unerwünschter Wirkungen sowie berichtete unerwünschte Wirkungen hätten sich zwischen echter und Scheinakupunktur nicht signifikant unterschieden. Gegenüber medikamentöser Prophylaxe sei Akupunktur nach der Behandlung überlegen gewesen (-0,25), im weiteren Verlauf nicht mehr signifikant; sie sei damit möglicherweise mindestens ähnlich wirksam wie die medikamentöse Prophylaxe, und die Behandelten hätten seltener wegen unerwünschter Wirkungen abgebrochen und seltener unerwünschte Wirkungen berichtet. Akupunktur könne als Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten gelten, die zu dieser Behandlung bereit sind; wie für andere Migränebehandlungen fehlten Langzeitstudien von mehr als einem Jahr Dauer. Die Wiedergabe ließ die beiden letzten Sätze der Schlussfolgerung (Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten, die sie wünschen; fehlende Langzeitstudien über ein Jahr) und die Sicherheitsaussage gegenüber Scheinakupunktur aus.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne.nachher16 Studien mit 3498 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, scheinkontrollierte Studien zeigten statistisch signifikante Vorteile; diese seien jedoch klein, erreichten die vorab festgelegte Schwelle klinischer Bedeutsamkeit nicht und beruhten wahrscheinlich zumindest teilweise auf Placeboeffekten durch unvollständige Verblindung. Studien mit Warteliste als Vergleich legten statistisch signifikante und klinisch bedeutsame Vorteile nahe, von denen vieles auf Erwartungs- oder Placeboeffekten beruhen könne. Die Wiedergabe ließ die Zahl der eingeschlossenen Studien und Teilnehmenden aus.
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen.nachher33 Studien mit 8270 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, Akupunktur spiele unmittelbar nach der Behandlung gegenüber einer Scheinbehandlung möglicherweise keine klinisch bedeutsame Rolle bei der Schmerzlinderung und kurzfristig bei der Verbesserung der Lebensqualität, und sie verbessere die Rückenfunktion im Vergleich zur Scheinbehandlung unmittelbar nach der Behandlung möglicherweise nicht; gegenüber keiner Behandlung sei sie unmittelbar nach der Behandlung bei Schmerz und Funktion wirksamer gewesen. In Studien mit üblicher Versorgung als Vergleich habe Akupunktur den Schmerz möglicherweise nicht klinisch bedeutsam verringert, möglicherweise aber die Funktion unmittelbar nach den Sitzungen sowie kurzfristig die körperliche, nicht jedoch die psychische Lebensqualität verbessert. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als moderat bis sehr niedrig eingestuft; als Gründe nennen sie das hohe Verzerrungsrisiko der meisten Studien, Inkonsistenz und kleine Stichproben, die die Genauigkeit minderten. Ihr Schluss: Die Entscheidung für Akupunktur könne von Verfügbarkeit, Kosten und den Vorlieben der Patientin oder des Patienten abhängen. Die Wiedergabe ließ die Lebensqualität im Vergleich mit der Scheinbehandlung, den Satz der Schlussfolgerung zum Vergleich mit üblicher Versorgung und die zeitliche Einschränkung auf den Zeitraum unmittelbar nach der Behandlung aus.

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