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Naturheilkunde bei der AOK Niedersachsen

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt über die Akupunkturbehandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen hinaus derzeit keine weiteren Kosten für Akupunktur. Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Phytotherapie oder alternative Heilmittel der Anthroposophie übernimmt die AOK Niedersachsen allerdings zum Teil. Sprechen Sie uns an.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt daher die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht nur der Homöopathie, sondern auch der Anthroposophie und der Phytotherapie. Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde. Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Von der Erstattung ausgenommen sind die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Potenzmittel, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel. Ausgeschlossen sind auch Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel oder Arzneimittel gegen Reisekrankheit. Die AOK Niedersachsen erstattet 80 Prozent der Kosten pro Rechnung für bestimmte Mehrleistungen – bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person. Dafür benötigen wir lediglich ein auf Ihren Namen ausgestelltes Privatrezept und die Quittung der Apotheke.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Im Rahmen des 500 Euro Mehrleistungs-Budgets erstatten wir die Kosten für vier osteopathische Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung beteiligen wir uns an 80 Prozent der Kosten, maximal mit 75 Euro. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für verschiedene alternative Heilmethoden. Dazu gehören Homöopathie und bestimmte Arzneimittel der Phytotherapie oder Anthroposophie, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind. Voraussetzung: Die Leistungen werden von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf einem Privatrezept verordnet. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.

ab06.09.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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