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Zahlt die AOK Niedersachsen Anthroposophische Arzneimittel?

Die AOK Niedersachsen zahlt Anthroposophische Arzneimittel unter Bedingungen

Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf

bis 500 € je Kalenderjahr

Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.

Was dazu zu tun ist

  • 80 Prozent der Kosten
  • Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
  • Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
  • Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.

Zuletzt geprüft am 29.08.2026

Quelle 2

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Die Belege im Wortlaut

Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.

Was diese Kasse zusätzlich trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt daher die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht nur der Homöopathie, sondern auch der Anthroposophie und der Phytotherapie. Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde. Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Von der Erstattung ausgenommen sind die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Potenzmittel, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel. Ausgeschlossen sind auch Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel oder Arzneimittel gegen Reisekrankheit. Die AOK Niedersachsen erstattet 80 Prozent der Kosten pro Rechnung für bestimmte Mehrleistungen – bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person. Dafür benötigen wir lediglich ein auf Ihren Namen ausgestelltes Privatrezept und die Quittung der Apotheke.

ab29.08.2026bis31.12.2026

Was jede gesetzliche Kasse trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres

Weitere Verfahren bei der AOK Niedersachsen

Verfahren Was die Kasse dazu sagt Betrag
Osteopathie Ja, mit Bedingungen bis 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Akupunktur Ja, mit Bedingungen nicht beziffert
Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen nicht beziffert
Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen nicht beziffert
Phytotherapie Ja, mit Bedingungen nicht beziffert

Welche Kasse zahlt wie viel

Vergleichsmaßstab

Bei der AOK Niedersachsen teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 500 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Anthroposophische Arzneimittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 0 höher, 44 niedriger und 2 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Anthroposophische Arzneimittel reservierter Zuschuss.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am
HEK 100 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
IKK gesund plus 100 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
AOK Niedersachsen Ihre Auswahl 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 29.08.2026
BKK Public 400 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026

Alle 50 Kassen im Vergleich

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