Zahlt die AOK Niedersachsen Anthroposophische Arzneimittel?
Die AOK Niedersachsen zahlt Anthroposophische Arzneimittel unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 500 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 80 Prozent der Kosten
- Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Zuletzt geprüft am 29.08.2026
Meine Voraussetzungen prüfenUnterlagen als ChecklisteMit anderen Kassen vergleichenOriginalquelle ansehen
Eigenanteil berechnenAlles zu dieser KasseAlles zu diesem VerfahrenWelche Kasse zahlt anthroposophische Arzneimittel?Diese Auskunft in Ihrer KIÄnderung melden
Ihre Checkliste
Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 500 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie AOK Niedersachsen übernimmt daher die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht nur der Homöopathie, sondern auch der Anthroposophie und der Phytotherapie. Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde. Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Von der Erstattung ausgenommen sind die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Potenzmittel, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel. Ausgeschlossen sind auch Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel oder Arzneimittel gegen Reisekrankheit. Die AOK Niedersachsen erstattet 80 Prozent der Kosten pro Rechnung für bestimmte Mehrleistungen – bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person. Dafür benötigen wir lediglich ein auf Ihren Namen ausgestelltes Privatrezept und die Quittung der Apotheke. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der AOK Niedersachsen
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der AOK Niedersachsen teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 500 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Anthroposophische Arzneimittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 0 höher, 44 niedriger und 2 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Anthroposophische Arzneimittel reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| HEK | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| IKK gesund plus | 100 € im Jahr | Eigene Leistung | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| AOK Niedersachsen Ihre Auswahl | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 29.08.2026 |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
Passende Ratgeber
Soll ich Ihnen schreiben, wenn sich das ändert?
Änderungen zu dieser Frage per E-Mail. Nach Bestätigung, jederzeit abbestellbar.