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Anthroposophische Medizin

Anthroposophische Arzneimittel: Erstattung und Studienlage

Welche Kasse zahlt anthroposophische Arzneimittel?

Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 29.09.2026

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Verfahren 56 belegte Erstattungsstände.

Am 29.09.2026 gilt:

Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 20 € bis 500 € (49 Stände nennen einen).

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Zur Studienlage führt das Register 6 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 29.08.2026.

Beschreibung
§ 4 Absatz 33 AMG: „Anthroposophisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis entwickelt wurde, nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren oder nach einem besonderen anthroposophischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist und das bestimmt ist, entsprechend den Grundsätzen der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis angewendet zu werden.“
Themen
Anthroposophische Medizin und die Krankenkasse
Alle Kassen im Vergleich:
Welche Kasse zahlt anthroposophische Arzneimittel?

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
Gesetzliche Kasse, Vertrag über die Versichertenkarte ausdrücklich ausgeschlossen
gilt noch nicht
Begründung des Gesetzentwurfs zu Artikel 1 Nummer 8 (§ 11), Bundestagsdrucksache 21/6130, Seite 122: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen. Den Krankenkassen bleibt es jedoch unbenommen, nach § 194 Absatz 1a in der Satzung die Möglichkeit zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge über diese Leistungen vorzusehen.“ Die Begründung zu Nummer 57 Buchstabe b sagt dazu: „Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 4.“ Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. 01.01.2027 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung ausdrücklich ausgeschlossen
gilt noch nicht
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ Artikel 8 Absatz 2 desselben Gesetzes nennt Artikel 1 Nummer 8 ausdrücklich: Die Regelung tritt am 01.01.2027 in Kraft. 01.01.2027 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK Herkules (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 13.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
hkk (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. 13.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Public (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung) mit Bedingungen Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK Salzgitter (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
BKK24 (Satzungsleistung) mit Bedingungen BKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
IKK classic (Satzungsleistung) mit Bedingungen Zusätzlich erstattet die IKK classic allen Versicherten pro Kalenderjahr und Versicherten bis zu 50 Euro für alternative Arzneimittel wie Schüssler-Salze, Mittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden, nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Homöopathische Mittel müssen einen deutlich erkennbaren Hinweis „homöopathisches Arzneimittel“ tragen. Für eine Erstattung reichen Sie einfach das Privatrezept eines vertraglichen Kassenarztes zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei der IKK classic ein und wir überweisen Ihnen den zu erstattenden Betrag auf Ihr Konto. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt. 07.09.2026 31.12.2026
von Hand geprüft
KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) mit Bedingungen Da pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor. 07.09.2026 31.12.2026
erhoben am 07.09.2026
Quelle
von Hand geprüft

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Diese Ansicht zeigt 12 von 56 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/anthroposophische-arzneimittel?alle=1.

Evidenz

Indikation: Akute Gastroenteritis im Kindesalter, anthroposophische Therapien und Arzneimittel

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine Suche mit einer breiten, auf komplementärmedizinische Verfahren angelegten Strategie in vier allgemeinen und drei komplementärmedizinischen Datenbanken; 3086 Artikel wurden auf anthroposophische Inhalte gesichtet, die meisten Treffer betrafen Ernährungstherapien. Anthroposophische Ansätze machten 3,1 Prozent (7 von 227) der komplementärmedizinischen Artikel aus: zwei Beobachtungsstudien, drei Erfahrungsberichte und zwei Übersichten. In den Erfahrungsberichten wurde eine Vielzahl anthroposophischer Mittel empfohlen, meist ohne wissenschaftliche Belege; Beobachtungsstudien lagen zu den anthroposophischen Arzneimitteln Bolus alba comp. und Gentiana comp. vor, dazu wurden Studien zu Chamomilla-, Ipecacuanha-, Podophyllum- und Tormentilla-Zubereitungen aus Homöopathie und Phytomedizin vorgestellt. Die Autorinnen und Autoren schließen, die meisten komplementärmedizinischen Therapien bei Gastroenteritis im Kindesalter bestünden aus Ernährungsempfehlungen; Studien zu anthroposophischen Ansätzen und Arzneimitteln seien mangelhaft, und die Ergebnisse unterstrichen, dass Anstrengungen nötig seien, anthroposophische Therapien im klinischen Rahmen zu bewerten. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Asthma bronchiale

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisDieselbe Arbeitsgruppe, dieselbe Methode, andere Indikation: klinische Studien von 1990 bis 2023 aus vier Datenbanken und zusätzlichen Literaturverzeichnissen. Eingeschlossen wurden 23 Studien, davon 19 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und vier zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin. Neun Studien ausreichender Qualität berichteten günstige Wirkungen auf Asthmasymptome, Lungenfunktion und immunologische Kennwerte. Wie viele dieser neun aus der anthroposophischen Medizin stammen, sagt die Zusammenfassung nicht; als Beispiel nennt sie Nigella sativa (Schwarzkümmel), also ein Mittel der Phytotherapie. In den Studien, die über Sicherheit berichteten, wurden die Mittel als sicher angesehen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die Übersicht weise auf mehrere Arzneimittel der Phytotherapie und der anthroposophischen Medizin hin, die bei Asthma bronchiale nützlich sein könnten und sicher zu sein schienen; weitere strenge Studien seien jedoch nötig, um eine evidenzbasierte Empfehlung für eine Zusatzbehandlung geben zu können.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Fatigue, tägliche Müdigkeit sowie Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten, Bryophyllum pinnatum

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.24 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten zur Wirksamkeit von Bryophyllum pinnatum auf Fatigue bzw. tägliche Müdigkeit oder Ein- und Durchschlafstörung bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von Bryophyllum pinnatum bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 4 aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Einnahme natürlicher Präparate als Teil einer anthroposophischen Behandlung

StudienlageLeitlinie
ErgebnisEmpfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus.
Leitlinie032-055OL
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet

Indikation: Pseudokrupp im Kindesalter

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine systematische Suche in allgemeinen Datenbanken (Cochrane Library, PubMed, OVID) und in Datenbanken der Komplementärmedizin (CAMbase, CAM-QUEST, Anthromedics), dazu eine Handsuche in anthroposophischen Handbüchern. Von 157 Arbeiten, die den Suchkriterien entsprachen, blieben eine retrospektive Studie und fünf Erfahrungsberichte; eine kontrollierte klinische Studie war nicht darunter. Genannt werden unter anderem Aconitum, Apis, Bryonia, Hepar sulfuris, Lavendel, Pyrit, Sambucus und Spongia, bei sachgerechter Anwendung ohne berichtete unerwünschte Wirkungen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die anthroposophische Medizin halte ein breites Spektrum an Mitteln für die Behandlung des Pseudokrupps bei Kindern bereit, insbesondere Aconitum, Bryonia und Spongia würden häufig empfohlen; klinische Studien zur Wirksamkeit seien jedoch spärlich, weshalb Therapiestrategien erst entwickelt und überprüft werden müssten. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung: Eine systematische Übersicht, die keine kontrollierte Studie findet, belegt weder Nutzen noch Schaden.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Saisonale allergische Rhinitis (Heuschnupfen)

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisEine systematische Übersicht über klinische Studien von Januar 1990 bis März 2023 in vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 14 Studien, davon 11 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und drei zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin; etwa die Hälfte der Studien wurde als von ausreichender Qualität bewertet. Am häufigsten untersucht war die Pestwurz (Petasites hybridus) mit günstigen Wirkungen auf immunologische Parameter, Beschwerden und Nasenatmung; für ein Kombinationspräparat aus Citrus limonis (Zitrone) und Cydonia oblonga (Quitte) berichtet die Übersicht ebenfalls günstige immunologische und klinische Wirkungen. Die Schlussfolgerung hebt genau zwei pflanzliche Präparate hervor – eines aus der Phytotherapie und eines aus der anthroposophischen Medizin –, die „vielversprechende Möglichkeiten“ zu sein schienen; welches der beiden das anthroposophische ist, sagt die Zusammenfassung der Übersicht nicht ausdrücklich; da die Pestwurz ein Mittel der Phytotherapie ist, bleibt das Präparat aus Zitrone und Quitte. Die in Studien ausreichender Qualität untersuchten Mittel wurden als sicher beurteilt. Das ist der bisher deutlichste positive Befund zu einem einzelnen anthroposophischen Arzneimittel; er gilt für dieses Präparat und diese Indikation und nicht für die Therapierichtung.
Leitlinienicht erhoben

Bonusprogramm

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
AOK Rheinland/Hamburg AOK-Vital+ Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Anthroposophische Arzneimittel anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)

Quelle

AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 07.09.2026)

Änderungen

erkannt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherEine systematische Suche in allgemeinen Datenbanken (Cochrane Library, PubMed, OVID) und in Datenbanken der Komplementärmedizin (CAMbase, CAM-QUEST, Anthromedics), dazu eine Handsuche in anthroposophischen Handbüchern. Von 157 Arbeiten, die den Suchkriterien entsprachen, blieben eine retrospektive Studie und fünf Erfahrungsberichte; eine kontrollierte klinische Studie war nicht darunter. Genannt werden unter anderem Aconitum, Apis, Bryonia, Hepar sulfuris, Lavendel, Pyrit, Sambucus und Spongia, bei sachgerechter Anwendung ohne berichtete unerwünschte Wirkungen. Die Autorinnen und Autoren schließen, dass klinische Studien zur Wirksamkeit spärlich sind und Therapiestrategien erst entwickelt und überprüft werden müssen. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung: Eine systematische Übersicht, die keine kontrollierte Studie findet, belegt weder Nutzen noch Schaden.nachherEine systematische Suche in allgemeinen Datenbanken (Cochrane Library, PubMed, OVID) und in Datenbanken der Komplementärmedizin (CAMbase, CAM-QUEST, Anthromedics), dazu eine Handsuche in anthroposophischen Handbüchern. Von 157 Arbeiten, die den Suchkriterien entsprachen, blieben eine retrospektive Studie und fünf Erfahrungsberichte; eine kontrollierte klinische Studie war nicht darunter. Genannt werden unter anderem Aconitum, Apis, Bryonia, Hepar sulfuris, Lavendel, Pyrit, Sambucus und Spongia, bei sachgerechter Anwendung ohne berichtete unerwünschte Wirkungen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die anthroposophische Medizin halte ein breites Spektrum an Mitteln für die Behandlung des Pseudokrupps bei Kindern bereit, insbesondere Aconitum, Bryonia und Spongia würden häufig empfohlen; klinische Studien zur Wirksamkeit seien jedoch spärlich, weshalb Therapiestrategien erst entwickelt und überprüft werden müssten. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung: Eine systematische Übersicht, die keine kontrollierte Studie findet, belegt weder Nutzen noch Schaden. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDieselbe Arbeitsgruppe, dieselbe Methode, andere Indikation: klinische Studien von 1990 bis 2023 aus vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 23 Studien, davon 19 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und vier zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin. Neun Studien ausreichender Qualität berichteten günstige Wirkungen auf Asthmasymptome, Lungenfunktion und immunologische Kennwerte. Wie viele dieser neun aus der anthroposophischen Medizin stammen, sagt die Zusammenfassung nicht; als Beispiel nennt sie Nigella sativa (Schwarzkümmel), also ein Mittel der Phytotherapie. Die Übersicht schließt mit dem Satz, dass weitere strenge Studien nötig sind, um eine evidenzbasierte Empfehlung für eine Zusatzbehandlung geben zu können.nachherDieselbe Arbeitsgruppe, dieselbe Methode, andere Indikation: klinische Studien von 1990 bis 2023 aus vier Datenbanken und zusätzlichen Literaturverzeichnissen. Eingeschlossen wurden 23 Studien, davon 19 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und vier zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin. Neun Studien ausreichender Qualität berichteten günstige Wirkungen auf Asthmasymptome, Lungenfunktion und immunologische Kennwerte. Wie viele dieser neun aus der anthroposophischen Medizin stammen, sagt die Zusammenfassung nicht; als Beispiel nennt sie Nigella sativa (Schwarzkümmel), also ein Mittel der Phytotherapie. In den Studien, die über Sicherheit berichteten, wurden die Mittel als sicher angesehen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die Übersicht weise auf mehrere Arzneimittel der Phytotherapie und der anthroposophischen Medizin hin, die bei Asthma bronchiale nützlich sein könnten und sicher zu sein schienen; weitere strenge Studien seien jedoch nötig, um eine evidenzbasierte Empfehlung für eine Zusatzbehandlung geben zu können. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherEine systematische Übersicht über klinische Studien von Januar 1990 bis März 2023 in vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 14 Studien, davon 11 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und drei zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin; etwa die Hälfte der Studien wurde als von ausreichender Qualität bewertet. Für ein Kombinationspräparat aus Citrus limonis (Zitrone) und Cydonia oblonga (Quitte) berichtet die Übersicht günstige immunologische und klinische Wirkungen. Die Schlussfolgerung nennt genau zwei Präparate als „vielversprechende Möglichkeiten“ – eines aus der Phytotherapie und eines aus der anthroposophischen Medizin. Die in Studien ausreichender Qualität untersuchten Mittel wurden als sicher beurteilt. Das ist der bisher deutlichste positive Befund zu einem einzelnen anthroposophischen Arzneimittel; er gilt für dieses Präparat und diese Indikation und nicht für die Therapierichtung.nachherEine systematische Übersicht über klinische Studien von Januar 1990 bis März 2023 in vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 14 Studien, davon 11 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und drei zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin; etwa die Hälfte der Studien wurde als von ausreichender Qualität bewertet. Am häufigsten untersucht war die Pestwurz (Petasites hybridus) mit günstigen Wirkungen auf immunologische Parameter, Beschwerden und Nasenatmung; für ein Kombinationspräparat aus Citrus limonis (Zitrone) und Cydonia oblonga (Quitte) berichtet die Übersicht ebenfalls günstige immunologische und klinische Wirkungen. Die Schlussfolgerung hebt genau zwei pflanzliche Präparate hervor – eines aus der Phytotherapie und eines aus der anthroposophischen Medizin –, die „vielversprechende Möglichkeiten“ zu sein schienen; welches der beiden das anthroposophische ist, sagt die Zusammenfassung der Übersicht nicht ausdrücklich; da die Pestwurz ein Mittel der Phytotherapie ist, bleibt das Präparat aus Zitrone und Quitte. Die in Studien ausreichender Qualität untersuchten Mittel wurden als sicher beurteilt. Das ist der bisher deutlichste positive Befund zu einem einzelnen anthroposophischen Arzneimittel; er gilt für dieses Präparat und diese Indikation und nicht für die Therapierichtung. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Arzneimittel ist neu im Register. Fundstelle: Schwermer M, Längler A, Fetz K, Ostermann T et al.: Management of Acute Gastroenteritis in Children: A Systematic Review of Anthroposophic Therapies (deutschsprachig, Titel nach PubMed). Complementary Medicine Research 25:321-330, 2018 (online 25.07.2018). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
07.09.2026 bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Anthroposophische Arzneimittel ist neu im Register. Fundstelle: AOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.
06.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie 2 Evidenzsteckbriefe zu Anthroposophische Arzneimittel sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
02.09.2026 Verfahren Beschreibungvorherkein Vorwertnachher§ 4 Absatz 33 AMG: „Anthroposophisches Arzneimittel ist ein Arzneimittel, das nach der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis entwickelt wurde, nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren oder nach einem besonderen anthroposophischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist und das bestimmt ist, entsprechend den Grundsätzen der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis angewendet zu werden.“ Eine Verfahrensbeschreibung zu Anthroposophische Arzneimittel ist neu im Register. Fundstelle: § 4 Absatz 26 und Absatz 33 AMG (Begriffsbestimmungen), Fassung vom 02.09.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite.
02.09.2026 Erstattung Standvorherkein Vorwertnachherausdrücklich ausgeschlossen Die Gesetzesbegründung beantwortet die Frage, die am Vormittag des 02.09.2026 offen geblieben ist. Die vierzehn Kassenzeilen zur klassischen Homöopathie sind an diesem Tag auf gkv_selektivvertrag umgeschlüsselt worden und tragen ein Ende zum 31.12.2026; ob der Ausschluss des § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V den Vertrag nach § 140a mit erfasst, sagte das Gesetz nicht, und die Einträge dazu stehen deshalb auf „zu prüfen“. Die Bundestagsdrucksache 21/6130 sagt es: „Mit dem in § 140a Absatz 2 Satz 2 enthaltenen Verweis auf § 11 Absatz 6 ist damit auch eine Erstattung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel sowie homöopathisch-ärztlicher Leistungen im Wege von Verträgen über eine besondere Versorgung nach § 140a ausgeschlossen.“ Damit gibt es die Nachfolgezeile ab dem 01.01.2027, und sie ist keine Auslegung des Registers mehr, sondern die Wiedergabe der Begründung. EINE UNGENAUIGKEIT DES ENTWURFS GEHÖRT DAZU: Die Begründung nennt „§ 140a Absatz 2 Satz 2“, der Änderungsbefehl unter Nummer 57 Buchstabe a fügt aber einen Satz nach Satz 1 ein - der gemeinte Satz ist im Gesetz der Satz 3. Die frühere Einstufung „zu prüfen“ bleibt an ihren Einträgen stehen: Sie war der Stand jenes Tages, und ein Protokoll, das seine eigenen Zwischenschritte tilgt, ist keines.
02.09.2026 Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.“nachherDer Satz entfällt ersatzlos. § 2 Absatz 1 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 lautet vollständig: „(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026 ersetzt § 2 Absatz 1 SGB V durch eine Fassung ohne den bisherigen Satz 2. Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 1 ausdrücklich: Die Neufassung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Dass die Phytotherapie neben der Homöopathie und der Anthroposophie zu den besonderen Therapierichtungen zählt, steht in § 34 Absatz 2 Satz 3 SGB V („Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wie homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Arzneimitteln“). Der Wegfall tritt neben § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V (Artikel 1 Nummer 8, ebenfalls 01.01.2027), der die Satzungsleistung ausschließt, und bei den Arzneimitteln neben § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V (Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a, seit dem 30.07.2026).
31.08.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Arzneimittel ist neu im Register. Fundstelle: Schwermer M, Längler A, Fetz K, Ostermann T, Zuzak TJ: Anthroposophic medicine in the treatment of pediatric pseudocroup: A systematic review. Complementary Therapies in Medicine 40:185-190, Oktober 2018 (online 04.09.2017). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
31.08.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Arzneimittel ist neu im Register. Fundstelle: Braunwalder C, Ertl J, Wullschleger M, Timm E, Wolf U: Efficacy and Safety of Phytotherapy and Anthroposophic Medicine in Seasonal Allergic Rhinitis: A Systematic Review. International Archives of Allergy and Immunology 186(1):75-86, 2025 (online 31.07.2024). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
31.08.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Arzneimittel ist neu im Register. Fundstelle: Braunwalder C, Ertl J, Wullschleger M, Timm E, Wolf U: Efficacy and safety of phytotherapy and anthroposophic medicine in bronchial asthma: A systematic review. Respiratory Medicine 245:108202, August-September 2025 (online 07.06.2025). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.

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14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherEine systematische Suche in allgemeinen Datenbanken (Cochrane Library, PubMed, OVID) und in Datenbanken der Komplementärmedizin (CAMbase, CAM-QUEST, Anthromedics), dazu eine Handsuche in anthroposophischen Handbüchern. Von 157 Arbeiten, die den Suchkriterien entsprachen, blieben eine retrospektive Studie und fünf Erfahrungsberichte; eine kontrollierte klinische Studie war nicht darunter. Genannt werden unter anderem Aconitum, Apis, Bryonia, Hepar sulfuris, Lavendel, Pyrit, Sambucus und Spongia, bei sachgerechter Anwendung ohne berichtete unerwünschte Wirkungen. Die Autorinnen und Autoren schließen, dass klinische Studien zur Wirksamkeit spärlich sind und Therapiestrategien erst entwickelt und überprüft werden müssen. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung: Eine systematische Übersicht, die keine kontrollierte Studie findet, belegt weder Nutzen noch Schaden.nachherEine systematische Suche in allgemeinen Datenbanken (Cochrane Library, PubMed, OVID) und in Datenbanken der Komplementärmedizin (CAMbase, CAM-QUEST, Anthromedics), dazu eine Handsuche in anthroposophischen Handbüchern. Von 157 Arbeiten, die den Suchkriterien entsprachen, blieben eine retrospektive Studie und fünf Erfahrungsberichte; eine kontrollierte klinische Studie war nicht darunter. Genannt werden unter anderem Aconitum, Apis, Bryonia, Hepar sulfuris, Lavendel, Pyrit, Sambucus und Spongia, bei sachgerechter Anwendung ohne berichtete unerwünschte Wirkungen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die anthroposophische Medizin halte ein breites Spektrum an Mitteln für die Behandlung des Pseudokrupps bei Kindern bereit, insbesondere Aconitum, Bryonia und Spongia würden häufig empfohlen; klinische Studien zur Wirksamkeit seien jedoch spärlich, weshalb Therapiestrategien erst entwickelt und überprüft werden müssten. Der Befund ist damit eine Aussage über die Studienlage und nicht über eine Wirkung: Eine systematische Übersicht, die keine kontrollierte Studie findet, belegt weder Nutzen noch Schaden. Die Wiedergabe ließ den ersten Satz der Schlussfolgerung (breites Spektrum an Mitteln) und die Nennung der häufig empfohlenen Mittel Aconitum, Bryonia und Spongia aus.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherDieselbe Arbeitsgruppe, dieselbe Methode, andere Indikation: klinische Studien von 1990 bis 2023 aus vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 23 Studien, davon 19 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und vier zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin. Neun Studien ausreichender Qualität berichteten günstige Wirkungen auf Asthmasymptome, Lungenfunktion und immunologische Kennwerte. Wie viele dieser neun aus der anthroposophischen Medizin stammen, sagt die Zusammenfassung nicht; als Beispiel nennt sie Nigella sativa (Schwarzkümmel), also ein Mittel der Phytotherapie. Die Übersicht schließt mit dem Satz, dass weitere strenge Studien nötig sind, um eine evidenzbasierte Empfehlung für eine Zusatzbehandlung geben zu können.nachherDieselbe Arbeitsgruppe, dieselbe Methode, andere Indikation: klinische Studien von 1990 bis 2023 aus vier Datenbanken und zusätzlichen Literaturverzeichnissen. Eingeschlossen wurden 23 Studien, davon 19 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und vier zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin. Neun Studien ausreichender Qualität berichteten günstige Wirkungen auf Asthmasymptome, Lungenfunktion und immunologische Kennwerte. Wie viele dieser neun aus der anthroposophischen Medizin stammen, sagt die Zusammenfassung nicht; als Beispiel nennt sie Nigella sativa (Schwarzkümmel), also ein Mittel der Phytotherapie. In den Studien, die über Sicherheit berichteten, wurden die Mittel als sicher angesehen. Die Autorinnen und Autoren schließen, die Übersicht weise auf mehrere Arzneimittel der Phytotherapie und der anthroposophischen Medizin hin, die bei Asthma bronchiale nützlich sein könnten und sicher zu sein schienen; weitere strenge Studien seien jedoch nötig, um eine evidenzbasierte Empfehlung für eine Zusatzbehandlung geben zu können. Die Wiedergabe ließ den Satz der Ergebnisse zur Sicherheit und den ersten Satz der Schlussfolgerung (möglicher Nutzen und anscheinende Sicherheit mehrerer Mittel) aus.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherEine systematische Übersicht über klinische Studien von Januar 1990 bis März 2023 in vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 14 Studien, davon 11 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und drei zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin; etwa die Hälfte der Studien wurde als von ausreichender Qualität bewertet. Für ein Kombinationspräparat aus Citrus limonis (Zitrone) und Cydonia oblonga (Quitte) berichtet die Übersicht günstige immunologische und klinische Wirkungen. Die Schlussfolgerung nennt genau zwei Präparate als „vielversprechende Möglichkeiten“ – eines aus der Phytotherapie und eines aus der anthroposophischen Medizin. Die in Studien ausreichender Qualität untersuchten Mittel wurden als sicher beurteilt. Das ist der bisher deutlichste positive Befund zu einem einzelnen anthroposophischen Arzneimittel; er gilt für dieses Präparat und diese Indikation und nicht für die Therapierichtung.nachherEine systematische Übersicht über klinische Studien von Januar 1990 bis März 2023 in vier Datenbanken. Eingeschlossen wurden 14 Studien, davon 11 zur europäischen/westlichen Phytotherapie und drei zu Arzneimitteln der anthroposophischen Medizin; etwa die Hälfte der Studien wurde als von ausreichender Qualität bewertet. Am häufigsten untersucht war die Pestwurz (Petasites hybridus) mit günstigen Wirkungen auf immunologische Parameter, Beschwerden und Nasenatmung; für ein Kombinationspräparat aus Citrus limonis (Zitrone) und Cydonia oblonga (Quitte) berichtet die Übersicht ebenfalls günstige immunologische und klinische Wirkungen. Die Schlussfolgerung hebt genau zwei pflanzliche Präparate hervor – eines aus der Phytotherapie und eines aus der anthroposophischen Medizin –, die „vielversprechende Möglichkeiten“ zu sein schienen; welches der beiden das anthroposophische ist, sagt die Zusammenfassung der Übersicht nicht ausdrücklich; da die Pestwurz ein Mittel der Phytotherapie ist, bleibt das Präparat aus Zitrone und Quitte. Die in Studien ausreichender Qualität untersuchten Mittel wurden als sicher beurteilt. Das ist der bisher deutlichste positive Befund zu einem einzelnen anthroposophischen Arzneimittel; er gilt für dieses Präparat und diese Indikation und nicht für die Therapierichtung. Die Wiedergabe ließ den Vorbehalt „erscheinen“ der Schlussfolgerung und das zweite hervorgehobene Präparat (Pestwurz) aus und machte die Zuordnung des Zitrone-Quitte-Präparats zur anthroposophischen Medizin nicht als Folgerung kenntlich.

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