Naturheilkunde bei der KNAPPSCHAFT
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Akupunktur Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Geprüft am 02.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Akupunktur1 | |||||
| Akupunktur | KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautIn anderen Fällen übernehmen wir als Ihre Krankenversicherung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (GBA) die Kosten für Akupunktur nicht, da hier keine wissenschaftlich gesicherten Nachweise eines Nutzens für Sie als Patient oder Patientin bestehen. Mehr Informationen dazu können Sie in Anlage II, Nummer 31 in den Richtlinien Methoden Vertragsärztlicher Versorgung nachlesen. Private Rechnungen wie durch einen privaten Heilpraktiker werden nicht erstattet. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDa pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 Quelle |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | KNAPPSCHAFT (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautSie möchten sich homöopathisch behandeln lassen? Mit den Leistungen der KNAPPSCHAFT kein Problem. Dafür brauchen Sie nur eine Arztpraxis, die an unserem Vertrag über die Versorgung mit klassischer Homöopathie teilnimmt. Diesen bundesweit gültigen Vertrag haben wir mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossen. Unterzeichnen Sie einfach eine Teilnahmeerklärung bei einem qualifizierten Arzt oder einer qualifizierten Ärztin in Ihrer Nähe. Wie Sie so jemanden finden? Werfen Sie einen Blick in die Ärzteliste für Homöopathie. Wichtig: Wenn Sie sich für Homöopathie entscheiden, bezahlen wir Ihre homöopathische Behandlung. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 02.09.2026 Quelle |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie KNAPPSCHAFT übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages für eine Osteopathie-Behandlung. Dabei erhalten Sie pro Behandlung maximal 30 Euro und insgesamt gibts pro Kalenderjahr bis zu 150 Euro für die Osteopathie von Ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie einen geringeren Betrag für Osteopathie nutzen. Und bis zu 50 Euro für alternative Heilmittel verwenden. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDa pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 Quelle |
Weitere Kassen
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