Weitere Verfahren
Osteopathie: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt Osteopathie?
Therapierichtung: Weitere Verfahren · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 109 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- 87 Kassenmit Bedingungen
- eine Kasseausdrücklich ausgeschlossen
Alle 88 Kassen einzeln
- WMF BKK (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- Barmer (Programm für eine bestimmte Gruppe)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Würth (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SBK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Bertelsmann BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK B. Braun Aesculap (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK EWE (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Faber-Castell & Partner (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- bkk melitta hmr (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Miele (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Technoform (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- HEK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- KARL MAYER BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Merck BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SECURVITA BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Bayern (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Hessen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Nordost (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK NordWest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK PLUS (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Audi BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BAHN-BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Barmer (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BIG direkt gesund (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Diakonie (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Euregio (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK evm (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK exklusiv (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK firmus (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Freudenberg (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Groz-Beckert (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Herkules (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK MTU (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PFAFF (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Pfalz (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK ProVita (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Public (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK PwC (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Salzgitter (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK SBH (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Scheufelen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK VDN (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK Wirtschaft & Finanzen (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BKK_DürkoppAdler (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- BMW BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Bosch BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Continentale BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Debeka BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- energie-bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- EY BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- hkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK BB (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK classic (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK gesund plus (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- KKH (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Krones BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- MAHLE BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- mhplus (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- pronova BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- R+V BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SALUS BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SKD BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Südzucker BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- TUI BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- vivida bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- WMF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- ZF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 40 € bis 500 € (77 Stände nennen einen).
Zur Studienlage führt das Register 9 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 25.08.2026.
- Beschreibung
- S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 5.2 (Chirotherapie/ Osteopathie/ Cranio-Sacral-Therapie): „Abgrenzen lässt sich die Chiropraktik von der Osteopathie insofern, als dass bei der Chiropraktik die primäre Relevanz auf der Untersuchung des Skeletts und des Nervensystems liegt. Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Gelenken und Muskeln und dabei insbesondere auf den Gelenken der Wirbelsäule im Sinne des Einrenkens und der Mobilisation im Sinne der Erweiterung des Gelenkspiels. Die Osteopathie hat hingegen kein direktes „Spezialgebiet“. Hier nimmt die Behandlung der Funktionalität des Skelettsystems, der Schädelknochen und der Organe gleich große Teile ein.“
- Themen
- Osteopathie, Ayurveda, Neuraltherapie, Schröpfen
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt Osteopathie?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| WMF BKK (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | § 16d Osteopathie für Säuglinge I Versicherte der WMF BKK können bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres auf ärztliche Veranlassung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. II Die Kostenübernahme ist beschränkt auf maximal 3 Sitzungen je Versicherten. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung. | 06.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 von Hand geprüft |
| Barmer (Programm für eine bestimmte Gruppe) | mit Bedingungen | Unterstützung für Familien: Über Barmer Familie Plus erhalten Schwangere und Neugeborene bis zu 200 Euro für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für Osteopathie. … In Barmer Familie Plus können sich Barmer-versicherte Schwangere sowie Neugeborene bis zu einem Jahr bei zugelassenen Ärzten und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation behandeln lassen. | 04.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 04.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | § 31 b Kostenerstattung bei Osteopathie für Kinder und Jugendliche: (1) Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. (2) Voraussetzung ist, dass die Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. (3) Weitere Voraussetzung ist, dass der Physiotherapeut/Heilpraktiker oder Arzt - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie ist, wie z.B. dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.), der für sich eine separate Berufsordnung oder Ethikrichtlinie erlassen hat, in der auch eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung verankert ist oder - die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie erfüllt. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen. … § 31 e Kostenerstattung bei Osteopathie für Erwachsene: (1) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 4 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen. | 31.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | (1) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich auf ärztliche Verordnung mit einem Zuschuss an osteopathischen Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Ferner setzt der Anspruch voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Darüber hinaus darf die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sein. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die schriftliche ärztliche Verordnung vorzulegen. | 31.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Würth (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Osteopathie Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre. Die BKK Würth übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von maximal 60,00 € je Sitzung. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie eine ärztliche Verordnung vorzulegen. | 31.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| SBK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Versicherte können auf ärztliche Veranlassung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre. … Die Siemens-Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten für max. 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Der maximale Erstattungsbetrag pro Behandlung beträgt 30 Euro. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Rechnung sowie ggf. der ärztlichen Bescheinigung. | 31.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| Bertelsmann BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ihr Vorteil: die Osteopathie eine Mehrleistung Ihrer Bertelsmann BKK Für Ihre osteopathische Behandlung erstatten wir bis zu 120 € (3 Sitzungen bis jeweils 40 €). Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten: Sie haben Ihr Gesundheitsbudget noch nicht für andere Leistungen verwendet. Ihre Behandlung wird ärztlich befürwortet, hierüber reichen Sie einen Nachweis mit ein. Der Behandler ist Mitglied eines von uns anerkannten Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt berechtigt. Für die Erstattung reichen Sie bitte den Nachweis und die Rechnung ein. | 30.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK B. Braun Aesculap (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK B. Braun Aesculap beteiligt sich über die gesetzlichen Leistungen hinaus und auf der Grundlage von § 11 Absatz 6 i. V. m. §§ 23, 24d, 28 Absatz 2, 32, und 34 SGB V mit einem Zuschuss an den Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Der Zuschuss für diese in den nachfolgenden Ziffern 1 bis 4 dargestellten Leistungen ist insgesamt auf 250 EUR pro Schwangerschaft bzw. Mutterschaft begrenzt. Zu den einzelnen Leistungen beträgt der jeweilige Zuschuss dabei nicht mehr als die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung ist der BKK B. Braun Aesculap die jeweilige Rechnung bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Zusätzliche Leistungen für Neugeborene Versicherte können eine Erstattung, ab der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, für folgende Leistungen beanspruchen: a. Osteopathische Leistungen, die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte oder Physiotherapeuten erbracht werden, - die eine ordentliche Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e. V. oder - der Deutschen Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie e. V oder - dem Dachverband BDOÄ bzw. der ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände (ÄSOM, DAAO, DÄGO, DGOM) nachweisen können, oder - ein Zertifikat der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e. V. besitzen. | 30.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK EWE (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ihr+Bonus auf einen Blick Gesundheitsbewusstes Verhalten wird bei uns belohnt. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl verschiedener Bonusmodelle an. Nutzen Sie die Ihr+Bonus-Teilnahmehefte und lassen Sie sich einen Großteil der Kosten zurückerstatten. … Ihr+Bonus Osteopathie und Chiropraktik Kostenübernahme für bis zu 6 Sitzungen/Jahr 90 % des Rechnungsbetrages, max. 50,00 € pro Sitzung | 30.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Faber-Castell & Partner (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Osteopathie Osteopathische Leistungen für Versicherte der BKK können mit einer ärztlichen Bescheinigung in Anspruch genommen werden, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Die BKK erstattet die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. | 30.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| bkk melitta hmr (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wir erstatten bis zu 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird. … Sie erhalten von Ihrem Osteopathen eine Rechnung, die Sie vorab begleichen. Die Originalrechnung reichen Sie bitte anschließend zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zur Kostenerstattung (eine Vorlage finden Sie auch im FormularCenter) bei uns ein. Gemäß unserer Satzung werden wir den erstattungsfähigen Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen. | 30.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| BKK Miele (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bis zu 420€ kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen Mit unseren Zusatzleistungen unterstützen wir Sie in den verschiedensten Bereichen – unter anderem bei einer osteopathischen Behandlung. Unsere Versicherten erhalten für die Behandlungen bei einem Osteopathen bis zu 420€ kalenderjährlich. Voraussetzungen ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 12 Monate.) die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen Erstattung Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, erstatten wir kalenderjährlich bis zu 6 osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung übernehmen wir 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 70,00 €. Bitte reichen Sie uns zur Erstattung die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein. | 30.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
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Diese Ansicht zeigt 12 von 109 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/osteopathie?alle=1.
Evidenz
Indikation: Chronischer nicht-spezifischer Kreuzschmerz, verglichen mit Kontrollbehandlungen
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Zehn Studien, und ein weiter gefasster Begriff von Osteopathie als in der Übersicht von 2024: gezählt wurden osteopathische Manipulation (sechs Studien), myofasziale Behandlung (zwei), Craniosacral-Behandlung (eine) und viszerale Behandlung (eine). Verglichen wurde mit Kontrollbehandlungen, die die Zusammenfassung der Übersicht nicht näher bezeichnet. Die Autorinnen und Autoren berichten eine Überlegenheit bei der Schmerzminderung (Effektstärke -0,59; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,81 bis -0,36) und beim Funktionszustand (-0,42; -0,68 bis -0,15). Für die osteopathische Manipulation allein war die Vertrauenswürdigkeit der Belege niedrig (Schmerz -0,57; -0,90 bis -0,25), für die myofasziale Behandlung moderat (-0,69; -1,05 bis -0,33). Keine der zehn Studien wurde durchweg als risikoarm eingestuft. Ihr Schluss: Die Ergebnisse stärkten die Belege dafür, dass Osteopathie beim chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerz Schmerz und Funktionszustand verbessere; die myofasziale Behandlung habe im Vergleich zu den anderen Verfahren den besseren Belegstand für die Schmerzminderung; es brauche weitere randomisierte Studien höherer Güte, die verschiedene osteopathische Verfahren miteinander vergleichen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Endometriose, osteopathische Behandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die konsensbasierte Empfehlung 4.E28 der Leitlinie lautet: „Eine osteopathische Behandlung kann bei Patientinnen mit Endometriose erwogen werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke ++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Größere RCTs fehlen. Es gibt lediglich kleinere Anwendungsbeobachtungsstudien bzw. Interventionsgruppe versus anderer Entspannungsverfahren, die aber meist positive Effekte zeigen.“ Über eine Metaanalyse zu gynäkologischen Erkrankungen: „Die Ergebnisse zeigten einen Effekt der Therapie auf gynäkologische und geburtshilfliche Konditionen, die Studien waren jedoch zu heterogen, um eine quantitative Analyse zu ermöglichen und allgemeingültige Empfehlungen auszusprechen.“ Und zur Versorgung: „Osteopathie zur Behandlung der Endometriose ist oftmals keine Kassenleistung und wird meist sehr individuell durchgeführt.“ |
| Leitlinie | 015-045 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2030 |
Indikation: Interstitielle Zystitis und Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS), osteopathische Behandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.18 der Leitlinie lautet: „Betroffenen kann bei IC/BPS eine osteopathische Behandlung empfohlen werden.“ Die Gesamtabstimmung ergab starken Konsens mit 96 Prozent; die Empfehlung wurde 2024 geändert. Die Stärke einer Empfehlung wird in dieser Leitlinie „rein sprachlich ausgedrückt“, eine Kann-Formulierung ist also die offene Stufe. Zur Datenlage: „Für IC/BPS konnten bis dato noch keine wissenschaftlichen Studien bezüglich der Wirksamkeit von Osteopathie gefunden werden, allerdings gibt es Studienergebnisse, die allgemein auf eine Wirksamkeit von Osteopathie bei chronischen Schmerzen [394] und bei chronischen Beckenschmerzen hinweisen [395].“ Aus einer niederländischen Befragung von 217 Betroffenen, von denen 44 (23 Prozent) eine Osteopathie in Anspruch genommen hatten, berichtet sie: „64 % der Befragten gaben keinen Effekt der osteopathischen Behandlung an, während 31% eine Schmerzlinderung erfuhren.“ Und weiter: „Ebenfalls wurden positive Effekte hinsichtlich Harndrang, Miktionsfrequenz und Schlafqualität berichtet“. |
| Leitlinie | 043-050 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.09.2029 |
Indikation: Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.5 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine Daten aus kontrollierten Studien zur Wirksamkeit von Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten oder therapieassoziierten Morbidität, sowie Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 5 aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, verglichen mit einer Schein- oder Placebobehandlung
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Neun randomisierte Studien; der Volltext nennt davon sieben mit 1281 Teilnehmenden zum Kreuzschmerz. Aufgenommen wurde nur, wer osteopathisch nach einer eigenen Befunderhebung behandelte, nicht wer eine einzelne Technik anwandte. Verglichen wurde ausschließlich mit einer Schein- oder Placebobehandlung; ein Vergleich mit keiner Behandlung oder mit üblicher Versorgung ist in dieser Übersicht nicht enthalten. Über Nacken- und Kreuzschmerz zusammen berichten die Autorinnen und Autoren, die meisten Studien hätten bei keinem klinischen Endpunkt einen überlegenen Effekt gezeigt; die Metaanalyse ergab keinen statistisch bedeutsamen Unterschied bei der Schmerzstärke (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,15; Konfidenzintervall -0,38 bis 0,08; sieben Studien, 1173 Teilnehmende) und bei der Beeinträchtigung (-0,09; -0,25 bis 0,08; sechs Studien, 1153 Teilnehmende); die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde auf moderat, niedrig oder sehr niedrig herabgestuft. Für den Kreuzschmerz allein nennt der Volltext -0,10 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,34 bis 0,08; fünf Studien, 1118 Teilnehmende) bei der Schmerzstärke und -0,07 (-0,22 bis 0,09; vier Studien, 1098 Teilnehmende) bei der Beeinträchtigung; die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde dort nach GRADE für die Schmerzstärke als niedrig und für die Beeinträchtigung als moderat eingestuft. Ihr Schluss: Osteopathische Behandlung sei einer Schein- oder Placebobehandlung bei Schmerz, Beeinträchtigung und Lebensqualität nicht überlegen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Nicht-spezifischer Nackenschmerz, verglichen mit keiner Behandlung oder einer Scheinbehandlung
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Fünf Studien in der Übersicht, vier davon in der Berechnung. Die Autorinnen und Autoren berichten für osteopathische Behandlung gegenüber keiner Behandlung oder Scheinbehandlung statistisch bedeutsame Ergebnisse für die Schmerzstärke (Effektstärke -1,57; Konfidenzintervall -2,50 bis -0,65; p = 0,0008) und für den Funktionszustand (-1,71; -3,12 bis -0,31; p = 0,02). Sie stufen die Vertrauenswürdigkeit der Belege für ALLE untersuchten Zielgrößen als sehr niedrig ein, und keine der fünf Studien wurde durchweg als risikoarm bewertet. Ihr eigener Schluss lautet deshalb, osteopathische Behandlung könne bei Erwachsenen mit nicht-spezifischem Nackenschmerz für Schmerzstärke und Funktionszustand wirksam sein, die Ergebnisse seien aber von der sehr niedrigen Belegqualität betroffen; deshalb seien weitere hochwertige randomisierte Studien nötig, um die Belegqualität zu verbessern und die Ergebnisse verallgemeinern zu können. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Persistierender Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Kapitel 8.6.1 der Leitlinie ordnet die Osteopathie den ergänzenden manuellen Verfahren zu: „Osteopathie und chiropraktische Techniken können bei persistierendem Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützend wirken“. Die Aussage ist auf diese Indikation begrenzt und nicht auf den chronischen Unterbauchschmerz allgemein; die Empfehlung des Abschnitts gilt der Physiotherapie: „Eine Beckenboden-spezifische Physiotherapie ist hinsichtlich der Therapie Chronischer Unterbauchschmerzen zu empfehlen, insbesondere wenn ein veränderter Muskeltonus und/oder schmerzhafte Triggerpunkte im Bereich der Beckenmuskulatur vorliegen“, angenommen mit 17 von 18 Stimmen. |
| Leitlinie | 016-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet |
Indikation: Säuglingskoliken und exzessives Schreien in den ersten sechs Lebensmonaten
| Studienlage | Einzelstudien |
|---|---|
| Ergebnis | Die Übersicht sichtet randomisierte Studien zu handgeführten Verfahren bei Säuglingskoliken ab 2012 und fand sieben: Bauchmassage, pädiatrisches Tuina, Craniosacral-Behandlung, chiropraktische Manipulation, osteopathische Behandlung mit leichter Berührung, Reflexzonenarbeit und Akupressur. Genau EINE davon prüfte die Osteopathie; der Volltext der Übersicht nennt sie mit ihren Zahlen: Carnes D u. a., International Journal of Osteopathic Medicine 51:100710, 2024, 66 Säuglinge unter zehn Wochen, 32 osteopathisch behandelt und 34 mit einer gleich dosierten Scheinberührung. Die bereinigte Differenz der täglichen Schreidauer betrug dort 2,2 Minuten zulasten der osteopathisch behandelten Gruppe (95-Prozent-Konfidenzintervall -20 bis 25 Minuten; p = 0,849); ein Unterschied ließ sich damit nicht feststellen. Die übrigen sechs Studien prüften andere Verfahren und sind keine Aussage über die Osteopathie. Wegen der Unterschiede in Diagnosekriterien, Zielgrößen und Behandlungsdosis wurde auf eine Zusammenfassung der Zahlen verzichtet. Schwere unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet, die Überwachung darauf war jedoch uneinheitlich. Der Schluss der Übersicht gilt allen sieben Verfahren zusammen und nicht der Osteopathie allein: Sanfte manuelle Verfahren könnten Säuglingen mit Koliken eine bescheidene kurzfristige Erleichterung bringen und die Erfahrung der Eltern verbessern, bei anscheinend günstigem Sicherheitsprofil; methodische Unterschiede und kleine Stichproben begrenzten jedoch die Gewissheit, und standardisierte Protokolle, objektive Zielgrößen und eine belastbare Überwachung unerwünschter Ereignisse seien vorrangig für künftige Forschung. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Verminderte Knochenstabilität durch Knochenmetastasen oder Osteoporose, manipulative Techniken und Impulstechniken
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.6 der Leitlinie lautet: „Bei onkologischen Patienten mit verminderter Knochenstabilität (Knochenmetastasen, Osteoporose) soll bei Verletzungsgefahr von einer Chirotherapie oder Osteopathie mit manipulativen Techniken oder Impulstechniken abgeraten werden.“ Sie ist als konsensbasierte Empfehlung ausgewiesen und trägt weder GoR noch LoE. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Bonusprogramm
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BKK PwC | Gesundheitskonto | Osteopathische Behandlungen | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDas Budget des Gesundheitskontos kann als Zuschuss für folgende verauslagte Kosten im Bonusjahr verwendet werden: Osteopathische Behandlungen, sofern diese nicht Bestandteil der Satzungsleistung sind. Der auf dem Gesundheitskonto angesparte Betrag wird dem Teilnehmer ausschließlich als Zuschuss zu den Kosten für im Bonusjahr selbst in Anspruch genommene Leistungen gemäß dem folgenden Leistungskatalog erstattet. Der Anspruch auf Auszahlungen vom Gesundheitskonto entsteht erst nach Vorlage entsprechender Belege. Rechtsgrundlage: § 13a der Satzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers |
QuelleSatzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers, Stand Januar 2026, § 13a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), Leistungskatalog des Gesundheitskontos https://www.bkk-pwc.de/fileadmin/medien/dokumente/de/informationen/bkk_pwc_satzung_stand_januar_2026.pdf (erhoben am 08.09.2026) |
| hkk | hkk bonusaktiv – Gesundheitszuschuss | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDer Gesundheitszuschuss ist Bestandteil des hkk bonusaktiv. Wer am Bonusprogramm teilnimmt und den Gesundheitszuschuss wählt, kann sich bestimmte Gesundheitsleistungen bezuschussen lassen. … Naturmedizin Osteopathie Akupunktur Anthroposophische Heilmittel (z. B. Heileurythmie) Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis Naturarzneimittel … Reichen Sie Ihre Rechnungen einfach über die hkk Service-App ein. Die hkk erstattet die Kosten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags, maximal jedoch bis zur Höhe Ihres verfügbaren Gesundheitszuschusses. |
QuelleDer Gesundheitszuschuss (hkk bonusaktiv) https://www.hkk.de/versicherung-und-tarife/hkk-vorteile/geldwerte-vorteile/bonusprogramm/gesundheitszuschuss (erhoben am 07.09.2026) |
| BKK Herkules | Bonus GesundLeben | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautFür jede erbrachte Gesundheitsleistung sammeln unsere Mitglieder Punkte, welche in einer Barprämie an Sie ausgezahlt wird. Die Prämienhöhe wird bestimmt durch Ihre gesammelte Gesamtpunktzahl. Beispiele für bezuschussungsfähige Leistungen: Brillengläser und Kontaktlinsen, Osteopathie, Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio, alle individuellen Gesundheitsleistungen beim Arzt (IGeL-Leistungen), Professionelle Zahnreinigung, Sport- und Fitnessausrüstung, private Zusatzversicherungsverträge bei der DEVK oder Barmenia und noch vieles mehr. Es können mehrere Leistungen bezuschusst werden, bis zur Höhe des erreichten 1,5-fachen-Zuschuss. |
QuelleBKK Herkules, Leistungen A-Z > „Bonus für Erwachsene | GesundLeben“, Abschnitt „3. Prämie wählen“ https://www.bkk-herkules.de/leistungen/leistungen-a-z/bonus-gesundleben (erhoben am 06.09.2026) |
| Barmer | Barmer Bonusprogramm | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautÜber das Barmer Bonusprogramm erhalten Sie eine Top-Geldprämie, die Sie dann für eine osteopathische Behandlung nutzen und Kosten sparen können. … Nach der erfolgreichen Prüfung Ihrer Rechnung erhalten Sie einen Zuschuss über das Bonusprogramm oder eine Kostenerstattung mit Barmer Familie Plus. |
QuelleBarmer, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/osteopathie-1055466 (erhoben am 04.09.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautVersicherte, die am Bonusprogramm der KKH teilnehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen. Dies gilt nur, sofern die KKH nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzliche Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| BERGISCHE KRANKENKASSE | Flexi-Bonus² | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautDer Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Osteopathie … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V |
QuelleBERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026) |
| AOK Rheinland/Hamburg | AOK-Vital+ | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro. Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten. Alternative Heilmethoden: Osteopathie die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, die eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Osteopathenverband (z. B. Verband der Osteopathen Deutschland e. V.) oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ferner ist Voraussetzung, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung nach einer anderen Satzungsvorschrift besteht. |
QuelleAOK Rheinland/Hamburg, Seite „Das AOK-Prämienprogramm“ (AOK-Vital+) https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/das-aok-praemienprogramm-2/ (erhoben am 29.08.2026) |
| novitas bkk | Flexcheck | Osteopathie | Osteopathie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautWenn Sie mindestens drei Maßnahmen aus dem Flexcheck-Aktiv-Bonus nutzen, ist Ihr Zusatzguthaben aktiviert. Dann entscheiden Sie Selbst: Möchten Sie 100 Euro Sofortprämie oder 300 Euro Zusatzguthaben für bezuschussungsfähige Leistungen? Dieses Geld können Sie unabhängig vom Flexcheck-Bonus einmal im Jahr für folgende Leistungen einsetzen: Osteopathie. Voraussetzungen: Die Behandlung wird von einer Kassenärztin, einem Kassenarzt verordnet und von einer entsprechend ausgebildeten Medizinerin oder einem ausgebildeten Mediziner oder Osteopathin, Osteopathen durchgeführt. |
Quellenovitas bkk, Seite „Bonusprogramm Flexcheck“ https://www.novitas-bkk.de/de/leistungen-mitgliedschaft/bonusprogramm-flexcheck (erhoben am 29.08.2026) |
| KKH | KKH-Bonus | Osteopathie | Osteopathie | anerkanntgilt noch bis30.08.2026gilt nicht mehr | ausgeben | Bedingung im WortlautAnlage 3 Nummer 16 der Satzung führt „Osteopathie“ als zuschussfähige Gesundheitsleistung des Gesundheitsbudgets. Praktisch kommt der Zuschuss erst danach: Die KKH beteiligt sich an osteopathischen Behandlungen bereits als Satzungsleistung nach § 29x, und der Budgetzuschuss greift nur, sofern die Kasse nicht ohnehin leistungspflichtig oder dieser Anspruch ausgeschöpft ist. Das Gesundheitsbudget ist doppelt so hoch wie die alternativ wählbare Geldprämie und wird aus nachgewiesenen Vorsorge- und Aktivmaßnahmen erwirtschaftet; bezuschusst wird bis zur Höhe dieses Budgets und nicht bis zur Höhe der Rechnung. Rechtsgrundlage: § 24a der Satzung der KKH |
QuelleKKH, Satzung, Stand Mai 2026, § 24a und Anlage 3 (Katalog der Zuschussleistungen, PDF), Anlage 3 zur Satzung, Katalog der Zuschussleistungen (§ 24a Absatz 5) https://www.kkh.de/content/dam/kkh/dokumente/satzung/satzung-kkh-05-26.pdf (erhoben am 26.08.2026) |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht sichtet randomisierte Studien zu handgeführten Verfahren bei Säuglingskoliken ab 2012 und fand sieben: Bauchmassage, pädiatrisches Tuina, Craniosacral-Behandlung, chiropraktische Manipulation, osteopathische Behandlung mit leichter Berührung, Reflexzonenarbeit und Akupressur. Genau EINE davon prüfte die Osteopathie: Carnes D u. a., International Journal of Osteopathic Medicine 51:100710, März 2024, 66 Säuglinge unter zehn Wochen, 32 osteopathisch behandelt und 34 mit einer gleich dosierten Scheinberührung. Die bereinigte Differenz der täglichen Schreidauer betrug 2,2 Minuten zulasten der osteopathisch behandelten Gruppe (95-Prozent-Konfidenzintervall -20 bis 25 Minuten; p = 0,849); ein Unterschied liess sich damit nicht feststellen. Die übrigen sechs Studien prüften andere Verfahren und sind keine Aussage über die Osteopathie. Wegen der Unterschiede in Diagnosekriterien, Zielgrössen und Behandlungsdosis wurde auf eine Zusammenfassung der Zahlen verzichtet. Schwere unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet, die Überwachung darauf war jedoch uneinheitlich.nachherDie Übersicht sichtet randomisierte Studien zu handgeführten Verfahren bei Säuglingskoliken ab 2012 und fand sieben: Bauchmassage, pädiatrisches Tuina, Craniosacral-Behandlung, chiropraktische Manipulation, osteopathische Behandlung mit leichter Berührung, Reflexzonenarbeit und Akupressur. Genau EINE davon prüfte die Osteopathie; der Volltext der Übersicht nennt sie mit ihren Zahlen: Carnes D u. a., International Journal of Osteopathic Medicine 51:100710, 2024, 66 Säuglinge unter zehn Wochen, 32 osteopathisch behandelt und 34 mit einer gleich dosierten Scheinberührung. Die bereinigte Differenz der täglichen Schreidauer betrug dort 2,2 Minuten zulasten der osteopathisch behandelten Gruppe (95-Prozent-Konfidenzintervall -20 bis 25 Minuten; p = 0,849); ein Unterschied ließ sich damit nicht feststellen. Die übrigen sechs Studien prüften andere Verfahren und sind keine Aussage über die Osteopathie. Wegen der Unterschiede in Diagnosekriterien, Zielgrößen und Behandlungsdosis wurde auf eine Zusammenfassung der Zahlen verzichtet. Schwere unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet, die Überwachung darauf war jedoch uneinheitlich. Der Schluss der Übersicht gilt allen sieben Verfahren zusammen und nicht der Osteopathie allein: Sanfte manuelle Verfahren könnten Säuglingen mit Koliken eine bescheidene kurzfristige Erleichterung bringen und die Erfahrung der Eltern verbessern, bei anscheinend günstigem Sicherheitsprofil; methodische Unterschiede und kleine Stichproben begrenzten jedoch die Gewissheit, und standardisierte Protokolle, objektive Zielgrößen und eine belastbare Überwachung unerwünschter Ereignisse seien vorrangig für künftige Forschung. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherFünf Studien in der Übersicht, vier davon in der Berechnung. Die Autorinnen und Autoren berichten statistisch bedeutsame Ergebnisse für die Schmerzstärke (Effektstärke -1,57; 95-Prozent-Konfidenzintervall -2,50 bis -0,65; p = 0,0008) und für den Funktionszustand (-1,71; -3,12 bis -0,31; p = 0,02). Sie stufen die Vertrauenswürdigkeit der Belege für ALLE untersuchten Zielgrössen als sehr niedrig ein, und keine der fünf Studien wurde durchweg als risikoarm bewertet. Ihr eigener Schluss lautet deshalb, osteopathische Behandlung könne beim nicht-spezifischen Nackenschmerz wirksam sein, die Ergebnisse seien aber von der sehr niedrigen Belegqualität betroffen und liessen sich nicht verallgemeinern.nachherFünf Studien in der Übersicht, vier davon in der Berechnung. Die Autorinnen und Autoren berichten für osteopathische Behandlung gegenüber keiner Behandlung oder Scheinbehandlung statistisch bedeutsame Ergebnisse für die Schmerzstärke (Effektstärke -1,57; Konfidenzintervall -2,50 bis -0,65; p = 0,0008) und für den Funktionszustand (-1,71; -3,12 bis -0,31; p = 0,02). Sie stufen die Vertrauenswürdigkeit der Belege für ALLE untersuchten Zielgrößen als sehr niedrig ein, und keine der fünf Studien wurde durchweg als risikoarm bewertet. Ihr eigener Schluss lautet deshalb, osteopathische Behandlung könne bei Erwachsenen mit nicht-spezifischem Nackenschmerz für Schmerzstärke und Funktionszustand wirksam sein, die Ergebnisse seien aber von der sehr niedrigen Belegqualität betroffen; deshalb seien weitere hochwertige randomisierte Studien nötig, um die Belegqualität zu verbessern und die Ergebnisse verallgemeinern zu können. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherZehn Studien, und ein weiter gefasster Begriff von Osteopathie als in der Übersicht von 2024: gezählt wurden osteopathische Manipulation (sechs Studien), myofasziale Behandlung (zwei), Craniosacral-Behandlung (eine) und viszerale Behandlung (eine). Verglichen wurde mit Kontrollbehandlungen aller Art und nicht nur mit einer Scheinbehandlung. Die Autorinnen und Autoren berichten eine Überlegenheit bei der Schmerzminderung (Effektstärke -0,59; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,81 bis -0,36) und beim Funktionszustand (-0,42; -0,68 bis -0,15). Für die osteopathische Manipulation allein war die Vertrauenswürdigkeit der Belege niedrig (Schmerz -0,57; -0,90 bis -0,25), für die myofasziale Behandlung moderat (-0,69; -1,05 bis -0,33). Keine der zehn Studien wurde durchweg als risikoarm eingestuft. Ihr Schluss: Es brauche weitere Studien höherer Güte.nachherZehn Studien, und ein weiter gefasster Begriff von Osteopathie als in der Übersicht von 2024: gezählt wurden osteopathische Manipulation (sechs Studien), myofasziale Behandlung (zwei), Craniosacral-Behandlung (eine) und viszerale Behandlung (eine). Verglichen wurde mit Kontrollbehandlungen, die die Zusammenfassung der Übersicht nicht näher bezeichnet. Die Autorinnen und Autoren berichten eine Überlegenheit bei der Schmerzminderung (Effektstärke -0,59; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,81 bis -0,36) und beim Funktionszustand (-0,42; -0,68 bis -0,15). Für die osteopathische Manipulation allein war die Vertrauenswürdigkeit der Belege niedrig (Schmerz -0,57; -0,90 bis -0,25), für die myofasziale Behandlung moderat (-0,69; -1,05 bis -0,33). Keine der zehn Studien wurde durchweg als risikoarm eingestuft. Ihr Schluss: Die Ergebnisse stärkten die Belege dafür, dass Osteopathie beim chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerz Schmerz und Funktionszustand verbessere; die myofasziale Behandlung habe im Vergleich zu den anderen Verfahren den besseren Belegstand für die Schmerzminderung; es brauche weitere randomisierte Studien höherer Güte, die verschiedene osteopathische Verfahren miteinander vergleichen. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherNeun randomisierte Studien, davon sieben mit 1281 Teilnehmenden zum Kreuzschmerz; aufgenommen wurde nur, wer osteopathisch nach einer eigenen Befunderhebung behandelte, nicht wer eine einzelne Technik anwandte. Verglichen wurde ausschliesslich mit einer Schein- oder Placebobehandlung; ein Vergleich mit keiner Behandlung oder mit üblicher Versorgung ist in dieser Übersicht nicht enthalten. Für den Kreuzschmerz berichten die Autorinnen und Autoren keinen statistisch bedeutsamen Unterschied: standardisierte Mittelwertdifferenz -0,10 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,34 bis 0,08; fünf Studien, 1118 Teilnehmende) bei der Schmerzstärke und -0,07 (-0,22 bis 0,09; vier Studien, 1098 Teilnehmende) bei der Beeinträchtigung. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde nach GRADE für die Schmerzstärke als niedrig und für die Beeinträchtigung als moderat eingestuft. Ihr Schluss: Osteopathische Behandlung sei einer Schein- oder Placebobehandlung bei Schmerz, Beeinträchtigung und Lebensqualität nicht überlegen.nachherNeun randomisierte Studien; der Volltext nennt davon sieben mit 1281 Teilnehmenden zum Kreuzschmerz. Aufgenommen wurde nur, wer osteopathisch nach einer eigenen Befunderhebung behandelte, nicht wer eine einzelne Technik anwandte. Verglichen wurde ausschließlich mit einer Schein- oder Placebobehandlung; ein Vergleich mit keiner Behandlung oder mit üblicher Versorgung ist in dieser Übersicht nicht enthalten. Über Nacken- und Kreuzschmerz zusammen berichten die Autorinnen und Autoren, die meisten Studien hätten bei keinem klinischen Endpunkt einen überlegenen Effekt gezeigt; die Metaanalyse ergab keinen statistisch bedeutsamen Unterschied bei der Schmerzstärke (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,15; Konfidenzintervall -0,38 bis 0,08; sieben Studien, 1173 Teilnehmende) und bei der Beeinträchtigung (-0,09; -0,25 bis 0,08; sechs Studien, 1153 Teilnehmende); die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde auf moderat, niedrig oder sehr niedrig herabgestuft. Für den Kreuzschmerz allein nennt der Volltext -0,10 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,34 bis 0,08; fünf Studien, 1118 Teilnehmende) bei der Schmerzstärke und -0,07 (-0,22 bis 0,09; vier Studien, 1098 Teilnehmende) bei der Beeinträchtigung; die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde dort nach GRADE für die Schmerzstärke als niedrig und für die Beeinträchtigung als moderat eingestuft. Ihr Schluss: Osteopathische Behandlung sei einer Schein- oder Placebobehandlung bei Schmerz, Beeinträchtigung und Lebensqualität nicht überlegen. | Handkorrektur |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Interstitiellen Zystitis (IC/BPS)“, Langfassung, Version 2.0, Stand 30.09.2024, AWMF-Registernummer 043-050, Deutsche Gesellschaft für Urologie. Gültig bis 29.09.2029. Kapitel 4.1.2 „Ernährungsempfehlungen“, 4.1.4.1 „Osteopathie“ und 4.4 „Komplementärmedizinische Therapie“ mit den Empfehlungen 4.11, 4.18, 4.44, 4.50 und 4.53 und den Statements 4.8 und 4.49. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 13.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Endometriose“, Langfassung, Version 5.1, Stand 01.04.2025, AWMF-Registernummer 015-045, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.03.2030. Kapitel 4.5 „Komplementäre Therapien und weitere Therapiemöglichkeiten“, Konsensbasierte Empfehlungen 4.E25, 4.E28, 4.E30 und 4.E31. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 08.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: Satzung der Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers, Stand Januar 2026, § 13a (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), Leistungskatalog des Gesundheitskontos. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 08.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027. Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: Der Gesundheitszuschuss (hkk bonusaktiv). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 06.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: BKK Herkules, Leistungen A-Z > „Bonus für Erwachsene | GesundLeben“, Abschnitt „3. Prämie wählen“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 04.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: Barmer, Leistungsseite „Osteopathie“. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 02.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein VorwertnachherS3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 5.2 (Chirotherapie/ Osteopathie/ Cranio-Sacral-Therapie): „Abgrenzen lässt sich die Chiropraktik von der Osteopathie insofern, als dass bei der Chiropraktik die primäre Relevanz auf der Untersuchung des Skeletts und des Nervensystems liegt. Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Gelenken und Muskeln und dabei insbesondere auf den Gelenken der Wirbelsäule im Sinne des Einrenkens und der Mobilisation im Sinne der Erweiterung des Gelenkspiels. Die Osteopathie hat hingegen kein direktes „Spezialgebiet“. Hier nimmt die Behandlung der Funktionalität des Skelettsystems, der Schädelknochen und der Organe gleich große Teile ein.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Osteopathie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
Alle 22 Änderungen zu Osteopathie
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Übersicht sichtet randomisierte Studien zu handgeführten Verfahren bei Säuglingskoliken ab 2012 und fand sieben: Bauchmassage, pädiatrisches Tuina, Craniosacral-Behandlung, chiropraktische Manipulation, osteopathische Behandlung mit leichter Berührung, Reflexzonenarbeit und Akupressur. Genau EINE davon prüfte die Osteopathie: Carnes D u. a., International Journal of Osteopathic Medicine 51:100710, März 2024, 66 Säuglinge unter zehn Wochen, 32 osteopathisch behandelt und 34 mit einer gleich dosierten Scheinberührung. Die bereinigte Differenz der täglichen Schreidauer betrug 2,2 Minuten zulasten der osteopathisch behandelten Gruppe (95-Prozent-Konfidenzintervall -20 bis 25 Minuten; p = 0,849); ein Unterschied liess sich damit nicht feststellen. Die übrigen sechs Studien prüften andere Verfahren und sind keine Aussage über die Osteopathie. Wegen der Unterschiede in Diagnosekriterien, Zielgrössen und Behandlungsdosis wurde auf eine Zusammenfassung der Zahlen verzichtet. Schwere unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet, die Überwachung darauf war jedoch uneinheitlich.nachherDie Übersicht sichtet randomisierte Studien zu handgeführten Verfahren bei Säuglingskoliken ab 2012 und fand sieben: Bauchmassage, pädiatrisches Tuina, Craniosacral-Behandlung, chiropraktische Manipulation, osteopathische Behandlung mit leichter Berührung, Reflexzonenarbeit und Akupressur. Genau EINE davon prüfte die Osteopathie; der Volltext der Übersicht nennt sie mit ihren Zahlen: Carnes D u. a., International Journal of Osteopathic Medicine 51:100710, 2024, 66 Säuglinge unter zehn Wochen, 32 osteopathisch behandelt und 34 mit einer gleich dosierten Scheinberührung. Die bereinigte Differenz der täglichen Schreidauer betrug dort 2,2 Minuten zulasten der osteopathisch behandelten Gruppe (95-Prozent-Konfidenzintervall -20 bis 25 Minuten; p = 0,849); ein Unterschied ließ sich damit nicht feststellen. Die übrigen sechs Studien prüften andere Verfahren und sind keine Aussage über die Osteopathie. Wegen der Unterschiede in Diagnosekriterien, Zielgrößen und Behandlungsdosis wurde auf eine Zusammenfassung der Zahlen verzichtet. Schwere unerwünschte Ereignisse wurden nicht berichtet, die Überwachung darauf war jedoch uneinheitlich. Der Schluss der Übersicht gilt allen sieben Verfahren zusammen und nicht der Osteopathie allein: Sanfte manuelle Verfahren könnten Säuglingen mit Koliken eine bescheidene kurzfristige Erleichterung bringen und die Erfahrung der Eltern verbessern, bei anscheinend günstigem Sicherheitsprofil; methodische Unterschiede und kleine Stichproben begrenzten jedoch die Gewissheit, und standardisierte Protokolle, objektive Zielgrößen und eine belastbare Überwachung unerwünschter Ereignisse seien vorrangig für künftige Forschung. | Die Wiedergabe ließ die drei Sätze der Schlussfolgerung der Übersicht aus, ließ offen, dass die Angaben zur einzigen Osteopathiestudie aus dem Volltext stammen, schrieb „liess“ und „Zielgrössen“ ohne ß und nannte einen in der Quelle nicht belegten Erscheinungsmonat. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherFünf Studien in der Übersicht, vier davon in der Berechnung. Die Autorinnen und Autoren berichten statistisch bedeutsame Ergebnisse für die Schmerzstärke (Effektstärke -1,57; 95-Prozent-Konfidenzintervall -2,50 bis -0,65; p = 0,0008) und für den Funktionszustand (-1,71; -3,12 bis -0,31; p = 0,02). Sie stufen die Vertrauenswürdigkeit der Belege für ALLE untersuchten Zielgrössen als sehr niedrig ein, und keine der fünf Studien wurde durchweg als risikoarm bewertet. Ihr eigener Schluss lautet deshalb, osteopathische Behandlung könne beim nicht-spezifischen Nackenschmerz wirksam sein, die Ergebnisse seien aber von der sehr niedrigen Belegqualität betroffen und liessen sich nicht verallgemeinern.nachherFünf Studien in der Übersicht, vier davon in der Berechnung. Die Autorinnen und Autoren berichten für osteopathische Behandlung gegenüber keiner Behandlung oder Scheinbehandlung statistisch bedeutsame Ergebnisse für die Schmerzstärke (Effektstärke -1,57; Konfidenzintervall -2,50 bis -0,65; p = 0,0008) und für den Funktionszustand (-1,71; -3,12 bis -0,31; p = 0,02). Sie stufen die Vertrauenswürdigkeit der Belege für ALLE untersuchten Zielgrößen als sehr niedrig ein, und keine der fünf Studien wurde durchweg als risikoarm bewertet. Ihr eigener Schluss lautet deshalb, osteopathische Behandlung könne bei Erwachsenen mit nicht-spezifischem Nackenschmerz für Schmerzstärke und Funktionszustand wirksam sein, die Ergebnisse seien aber von der sehr niedrigen Belegqualität betroffen; deshalb seien weitere hochwertige randomisierte Studien nötig, um die Belegqualität zu verbessern und die Ergebnisse verallgemeinern zu können. | Die Wiedergabe schrieb „Zielgrössen“ und „liessen“ ohne ß, nannte ein Konfidenzniveau, das die Zusammenfassung der Übersicht nicht angibt, und ersetzte den Satz der Schlussfolgerung zum Bedarf an weiteren hochwertigen Studien durch die Folgerung, die Ergebnisse ließen sich nicht verallgemeinern. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherZehn Studien, und ein weiter gefasster Begriff von Osteopathie als in der Übersicht von 2024: gezählt wurden osteopathische Manipulation (sechs Studien), myofasziale Behandlung (zwei), Craniosacral-Behandlung (eine) und viszerale Behandlung (eine). Verglichen wurde mit Kontrollbehandlungen aller Art und nicht nur mit einer Scheinbehandlung. Die Autorinnen und Autoren berichten eine Überlegenheit bei der Schmerzminderung (Effektstärke -0,59; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,81 bis -0,36) und beim Funktionszustand (-0,42; -0,68 bis -0,15). Für die osteopathische Manipulation allein war die Vertrauenswürdigkeit der Belege niedrig (Schmerz -0,57; -0,90 bis -0,25), für die myofasziale Behandlung moderat (-0,69; -1,05 bis -0,33). Keine der zehn Studien wurde durchweg als risikoarm eingestuft. Ihr Schluss: Es brauche weitere Studien höherer Güte.nachherZehn Studien, und ein weiter gefasster Begriff von Osteopathie als in der Übersicht von 2024: gezählt wurden osteopathische Manipulation (sechs Studien), myofasziale Behandlung (zwei), Craniosacral-Behandlung (eine) und viszerale Behandlung (eine). Verglichen wurde mit Kontrollbehandlungen, die die Zusammenfassung der Übersicht nicht näher bezeichnet. Die Autorinnen und Autoren berichten eine Überlegenheit bei der Schmerzminderung (Effektstärke -0,59; 95-Prozent-Konfidenzintervall -0,81 bis -0,36) und beim Funktionszustand (-0,42; -0,68 bis -0,15). Für die osteopathische Manipulation allein war die Vertrauenswürdigkeit der Belege niedrig (Schmerz -0,57; -0,90 bis -0,25), für die myofasziale Behandlung moderat (-0,69; -1,05 bis -0,33). Keine der zehn Studien wurde durchweg als risikoarm eingestuft. Ihr Schluss: Die Ergebnisse stärkten die Belege dafür, dass Osteopathie beim chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerz Schmerz und Funktionszustand verbessere; die myofasziale Behandlung habe im Vergleich zu den anderen Verfahren den besseren Belegstand für die Schmerzminderung; es brauche weitere randomisierte Studien höherer Güte, die verschiedene osteopathische Verfahren miteinander vergleichen. | Die Wiedergabe ließ die beiden ersten Sätze der Schlussfolgerung (gestärkte Belege für die Wirksamkeit; besserer Belegstand der myofaszialen Behandlung) und den Zweck der geforderten Studien aus und beschrieb die Kontrollbehandlungen genauer, als die Zusammenfassung es tut. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherNeun randomisierte Studien, davon sieben mit 1281 Teilnehmenden zum Kreuzschmerz; aufgenommen wurde nur, wer osteopathisch nach einer eigenen Befunderhebung behandelte, nicht wer eine einzelne Technik anwandte. Verglichen wurde ausschliesslich mit einer Schein- oder Placebobehandlung; ein Vergleich mit keiner Behandlung oder mit üblicher Versorgung ist in dieser Übersicht nicht enthalten. Für den Kreuzschmerz berichten die Autorinnen und Autoren keinen statistisch bedeutsamen Unterschied: standardisierte Mittelwertdifferenz -0,10 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,34 bis 0,08; fünf Studien, 1118 Teilnehmende) bei der Schmerzstärke und -0,07 (-0,22 bis 0,09; vier Studien, 1098 Teilnehmende) bei der Beeinträchtigung. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde nach GRADE für die Schmerzstärke als niedrig und für die Beeinträchtigung als moderat eingestuft. Ihr Schluss: Osteopathische Behandlung sei einer Schein- oder Placebobehandlung bei Schmerz, Beeinträchtigung und Lebensqualität nicht überlegen.nachherNeun randomisierte Studien; der Volltext nennt davon sieben mit 1281 Teilnehmenden zum Kreuzschmerz. Aufgenommen wurde nur, wer osteopathisch nach einer eigenen Befunderhebung behandelte, nicht wer eine einzelne Technik anwandte. Verglichen wurde ausschließlich mit einer Schein- oder Placebobehandlung; ein Vergleich mit keiner Behandlung oder mit üblicher Versorgung ist in dieser Übersicht nicht enthalten. Über Nacken- und Kreuzschmerz zusammen berichten die Autorinnen und Autoren, die meisten Studien hätten bei keinem klinischen Endpunkt einen überlegenen Effekt gezeigt; die Metaanalyse ergab keinen statistisch bedeutsamen Unterschied bei der Schmerzstärke (standardisierte Mittelwertdifferenz -0,15; Konfidenzintervall -0,38 bis 0,08; sieben Studien, 1173 Teilnehmende) und bei der Beeinträchtigung (-0,09; -0,25 bis 0,08; sechs Studien, 1153 Teilnehmende); die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde auf moderat, niedrig oder sehr niedrig herabgestuft. Für den Kreuzschmerz allein nennt der Volltext -0,10 (95-Prozent-Konfidenzintervall -0,34 bis 0,08; fünf Studien, 1118 Teilnehmende) bei der Schmerzstärke und -0,07 (-0,22 bis 0,09; vier Studien, 1098 Teilnehmende) bei der Beeinträchtigung; die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde dort nach GRADE für die Schmerzstärke als niedrig und für die Beeinträchtigung als moderat eingestuft. Ihr Schluss: Osteopathische Behandlung sei einer Schein- oder Placebobehandlung bei Schmerz, Beeinträchtigung und Lebensqualität nicht überlegen. | Die Wiedergabe schrieb „ausschliesslich“ ohne ß, nannte die Ergebniszahlen der Zusammenfassung über Nacken- und Kreuzschmerz zusammen nicht und ließ offen, dass ihre Zahlen zum Kreuzschmerz allein aus dem Volltext stammen. |
Ratgeber
- Osteopathie-Erstattung abgelehnt: Was Sie jetzt prüfen
- Satzung oder Leistungsseite: welche Quelle gilt, wenn beide etwas anderes sagen
- Heilpraktiker und Krankenkasse: warum das Wort zweierlei bedeutet
- Nacken oder Rücken: warum dieselbe Nadel bei einer Beschwerde bezahlt wird und bei der anderen nicht
- Osteopathie: was die Studienlage hergibt, und warum vier Übersichten vier verschiedene Antworten geben