mhplus Osteopathie: Was sich ab Oktober 2026 ändert
Stand · Finanzierung: redaktionell · Interessenkonflikt: keiner angegeben
mhplus erstattet Osteopathie seit Oktober 2026 ohne die bisherige 80-Prozent-Grenze. Zwei Rechenbeispiele, Voraussetzungen und Originalquellen.
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt bei der mhplus eine neue Kostengrenze für Osteopathie: bis zu 60 Euro pro Sitzung, begrenzt durch die tatsächlichen Kosten. Die frühere Begrenzung auf 80 Prozent entfällt. Weiterhin werden höchstens zwei Sitzungen pro Kalenderjahr berücksichtigt.
Der Satzungsnachtrag nennt den Stichtag
Ziffer 27 des fünften Satzungsnachtrags 2026 ändert § 18b Absatz II Satz 2. Artikel II setzt diese Änderung zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Die aktuelle Satzung mit demselben Stand enthält die neue Fassung auf Seite 71. Prüfdatum dieses Beitrags ist der 3. Oktober 2026.
Bei einer Rechnung unter 75 Euro macht die Änderung einen Unterschied
Rechenbeispiel: Zwei Sitzungen kosten jeweils 50 Euro, zusammen also 100 Euro. Mit der früheren 80-Prozent-Grenze wären 80 Euro erstattet worden; 20 Euro wären selbst zu tragen gewesen. Die neue Grenze lässt bis zu 100 Euro Erstattung zu. Alle übrigen Voraussetzungen müssen auch für dieses Beispiel erfüllt sein.
Bei zwei Sitzungen zu jeweils 90 Euro begrenzt dagegen schon die Sitzungsgrenze den Zuschuss auf zusammen 120 Euro. Von 180 Euro Rechnung bleiben dann 60 Euro Eigenanteil. Beide Beispiele sind eigene Rechenbeispiele; sie verwenden keinen angenommenen üblichen Behandlungspreis.
Die übrigen Voraussetzungen gelten weiter
§ 18b verlangt eine schriftliche ärztliche Anordnung und eine qualifizierte osteopathische Behandlung. Die Satzung beschreibt dafür eine Verbandsmitgliedschaft oder eine Ausbildung, die zum Beitritt berechtigt. Die Unterlagen können schriftlich oder digital eingereicht werden. Die Leistungsseite erläutert außerdem den Weg über die Service-App.
Die aktuelle mhplus-Antwortseite führt Betrag, Quelle und Checkliste zusammen. Im Eigenanteil-Rechner für mhplus sind die heutigen Leistungsgrenzen vorbelegt. Tragen Sie den tatsächlichen Preis und die Zahl Ihrer geplanten Sitzungen ein.
Ältere Behandlungen bleiben gesondert
Die neue Regelung setzt den Jahresverbrauch nicht zurück. Bereits berücksichtigte Sitzungen gehören bei der Planung dazu. Bei einer Rechnung für einen Termin vor dem Stichtag oder einer Serie über den Stichtag hinweg klären Sie die konkrete Zuordnung mit der mhplus. Das Register bewahrt den früheren Stand, statt ihn rückwirkend zu ersetzen.
Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Kasse vor der Behandlung und verwenden Sie die passende Checkliste.
Sind jetzt mehr als zwei Sitzungen erstattungsfähig?
Die Änderung betrifft die Prozentgrenze. Die Begrenzung auf zwei Sitzungen je Kalenderjahr bleibt bestehen.
Zahlt die mhplus jede Osteopathie-Rechnung vollständig?
Die Grenze je Sitzung und die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Nur Kosten innerhalb dieser Grenzen können berücksichtigt werden.
Quelle
- mhplus: 5. Satzungsnachtrag 2026, Ziffer 27 auf Seite 4 und Artikel II auf Seite 6; geprüft am 03.10.2026
- mhplus: Satzung Stand 01.10.2026, § 18b auf Seite 71; geprüft am 03.10.2026
- mhplus: Osteopathie, Abschnitte Das gibt’s und So bekommen Sie Ihren Zuschuss; geprüft am 03.10.2026
Verfahren
- Osteopathie 86 Kassen mit belegtem Stand, bis 500 € im Jahr