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mhplus Osteopathie: Was sich ab Oktober 2026 ändert

Redaktion Naturkompass24

Stand · Finanzierung: redaktionell · Interessenkonflikt: keiner angegeben

mhplus erstattet Osteopathie seit Oktober 2026 ohne die bisherige 80-Prozent-Grenze. Zwei Rechenbeispiele, Voraussetzungen und Originalquellen.

Seit dem 1. Oktober 2026 gilt bei der mhplus eine neue Kostengrenze für Osteopathie: bis zu 60 Euro pro Sitzung, begrenzt durch die tatsächlichen Kosten. Die frühere Begrenzung auf 80 Prozent entfällt. Weiterhin werden höchstens zwei Sitzungen pro Kalenderjahr berücksichtigt.

Der Satzungsnachtrag nennt den Stichtag

Ziffer 27 des fünften Satzungsnachtrags 2026 ändert § 18b Absatz II Satz 2. Artikel II setzt diese Änderung zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Die aktuelle Satzung mit demselben Stand enthält die neue Fassung auf Seite 71. Prüfdatum dieses Beitrags ist der 3. Oktober 2026.

Die beiden im Register getrennt geführten Stände Bis 30.09.2026 80 Prozent Höchstens 60 Euro je Sitzung, zweimal imKalenderjahr. Ab 01.10.2026 Tatsächliche Kosten bis 60 Euro Weiterhin höchstens zwei Sitzungen imKalenderjahr.
Die beiden im Register getrennt geführten Stände

Bei einer Rechnung unter 75 Euro macht die Änderung einen Unterschied

Rechenbeispiel: Zwei Sitzungen kosten jeweils 50 Euro, zusammen also 100 Euro. Mit der früheren 80-Prozent-Grenze wären 80 Euro erstattet worden; 20 Euro wären selbst zu tragen gewesen. Die neue Grenze lässt bis zu 100 Euro Erstattung zu. Alle übrigen Voraussetzungen müssen auch für dieses Beispiel erfüllt sein.

Beispiel mit zwei Rechnungen zu jeweils 50 Euro: möglicher Zuschuss in Euro Frühere Grenze 80 € Neue Grenze 100 €
Beispiel mit zwei Rechnungen zu jeweils 50 Euro: möglicher Zuschuss in Euro

Bei zwei Sitzungen zu jeweils 90 Euro begrenzt dagegen schon die Sitzungsgrenze den Zuschuss auf zusammen 120 Euro. Von 180 Euro Rechnung bleiben dann 60 Euro Eigenanteil. Beide Beispiele sind eigene Rechenbeispiele; sie verwenden keinen angenommenen üblichen Behandlungspreis.

Die übrigen Voraussetzungen gelten weiter

§ 18b verlangt eine schriftliche ärztliche Anordnung und eine qualifizierte osteopathische Behandlung. Die Satzung beschreibt dafür eine Verbandsmitgliedschaft oder eine Ausbildung, die zum Beitritt berechtigt. Die Unterlagen können schriftlich oder digital eingereicht werden. Die Leistungsseite erläutert außerdem den Weg über die Service-App.

Die aktuelle mhplus-Antwortseite führt Betrag, Quelle und Checkliste zusammen. Im Eigenanteil-Rechner für mhplus sind die heutigen Leistungsgrenzen vorbelegt. Tragen Sie den tatsächlichen Preis und die Zahl Ihrer geplanten Sitzungen ein.

Ältere Behandlungen bleiben gesondert

Die neue Regelung setzt den Jahresverbrauch nicht zurück. Bereits berücksichtigte Sitzungen gehören bei der Planung dazu. Bei einer Rechnung für einen Termin vor dem Stichtag oder einer Serie über den Stichtag hinweg klären Sie die konkrete Zuordnung mit der mhplus. Das Register bewahrt den früheren Stand, statt ihn rückwirkend zu ersetzen.

Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Kasse vor der Behandlung und verwenden Sie die passende Checkliste.

Sind jetzt mehr als zwei Sitzungen erstattungsfähig?

Die Änderung betrifft die Prozentgrenze. Die Begrenzung auf zwei Sitzungen je Kalenderjahr bleibt bestehen.

Zahlt die mhplus jede Osteopathie-Rechnung vollständig?

Die Grenze je Sitzung und die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Nur Kosten innerhalb dieser Grenzen können berücksichtigt werden.

Quelle

Verfahren

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Das Forum ist noch nicht geöffnet. Es öffnet, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Register und der Ratgeber sind davon unberührt erreichbar.

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