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Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?

Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.

Was am 29.09.2026 gilt

WMF BKK (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab06.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 16d Osteopathie für Säuglinge I Versicherte der WMF BKK können bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres auf ärztliche Veranlassung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. II Die Kostenübernahme ist beschränkt auf maximal 3 Sitzungen je Versicherten. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung.
Quelle

Satzung der WMF BKK, Stand 07.01.2026, § 16d (Osteopathie für Säuglinge) https://www.wmf-bkk.de/fileadmin/medien_2019/dateien/satzung/2026-01-07_Satzung_2.pdf (erhoben am 06.09.2026)

Barmer (Programm für eine bestimmte Gruppe)

mit Bedingungen

gültig ab04.09.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungUnterstützung für Familien: Über Barmer Familie Plus erhalten Schwangere und Neugeborene bis zu 200 Euro für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für Osteopathie. … In Barmer Familie Plus können sich Barmer-versicherte Schwangere sowie Neugeborene bis zu einem Jahr bei zugelassenen Ärzten und Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzqualifikation behandeln lassen.
Quelle

Barmer, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/osteopathie-1055466 (erhoben am 04.09.2026)

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung§ 31 b Kostenerstattung bei Osteopathie für Kinder und Jugendliche: (1) Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. (2) Voraussetzung ist, dass die Behandlungsmethode nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. (3) Weitere Voraussetzung ist, dass der Physiotherapeut/Heilpraktiker oder Arzt - ordentliches Mitglied in einem speziell gegründeten Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie ist, wie z.B. dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V.), der für sich eine separate Berufsordnung oder Ethikrichtlinie erlassen hat, in der auch eine regelmäßige Fortbildungsverpflichtung verankert ist oder - die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufs- oder Fachverband bzw. Verein der Fachrichtung Osteopathie erfüllt. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen. … § 31 e Kostenerstattung bei Osteopathie für Erwachsene: (1) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. … (4) Die AOK übernimmt die Kosten für maximal 4 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 60,00 EUR je Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen.
Quelle

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
Bedingung(1) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich auf ärztliche Verordnung mit einem Zuschuss an osteopathischen Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Ferner setzt der Anspruch voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Darüber hinaus darf die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sein. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die schriftliche ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bekanntmachung-Satzung/bkkgs-satzung-kv-stand-11-08-2026.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BKK Würth (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre. Die BKK Würth übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von maximal 60,00 € je Sitzung. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie eine ärztliche Verordnung vorzulegen.
Quelle

BKK Würth, Satzung in der Fassung des 53. Satzungsnachtrages, Stand 01.01.2026, Abschnitt (3.) Osteopathie (PDF) https://www.bkk-wuerth.de/media/downloads/bkk_wuerth/satzung/Satzung_Stand01012026.pdf (erhoben am 31.08.2026)

SBK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab31.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungVersicherte können auf ärztliche Veranlassung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt wäre. … Die Siemens-Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten für max. 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Der maximale Erstattungsbetrag pro Behandlung beträgt 30 Euro. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage der Rechnung sowie ggf. der ärztlichen Bescheinigung.
Quelle

SBK, Satzung vom 01.01.2026 in der Fassung des 1. Nachtrags, Stand 19.03.2026, § 16a mit Anlage 6b und § 22 a (PDF) https://www.sbk.org/fileadmin/user_upload/UK/03_Satzung/Krankenkasse/Satzung_SBK_vom_1.1.2026_Stand_19.3.2026_mit_1._SN.pdf (erhoben am 31.08.2026)

Bertelsmann BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungIhr Vorteil: die Osteopathie eine Mehrleistung Ihrer Bertelsmann BKK Für Ihre osteopathische Behandlung erstatten wir bis zu 120 € (3 Sitzungen bis jeweils 40 €). Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten: Sie haben Ihr Gesundheitsbudget noch nicht für andere Leistungen verwendet. Ihre Behandlung wird ärztlich befürwortet, hierüber reichen Sie einen Nachweis mit ein. Der Behandler ist Mitglied eines von uns anerkannten Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt berechtigt. Für die Erstattung reichen Sie bitte den Nachweis und die Rechnung ein.
Quelle

Bertelsmann BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bertelsmann-bkk.de/leistungen/im-krankheitsfall/altern-heilmethoden/osteopathie (erhoben am 30.08.2026)

BKK B. Braun Aesculap (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BKK B. Braun Aesculap beteiligt sich über die gesetzlichen Leistungen hinaus und auf der Grundlage von § 11 Absatz 6 i. V. m. §§ 23, 24d, 28 Absatz 2, 32, und 34 SGB V mit einem Zuschuss an den Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Der Zuschuss für diese in den nachfolgenden Ziffern 1 bis 4 dargestellten Leistungen ist insgesamt auf 250 EUR pro Schwangerschaft bzw. Mutterschaft begrenzt. Zu den einzelnen Leistungen beträgt der jeweilige Zuschuss dabei nicht mehr als die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung ist der BKK B. Braun Aesculap die jeweilige Rechnung bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Zusätzliche Leistungen für Neugeborene Versicherte können eine Erstattung, ab der Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres, für folgende Leistungen beanspruchen: a. Osteopathische Leistungen, die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte oder Physiotherapeuten erbracht werden, - die eine ordentliche Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e. V. oder - der Deutschen Gesellschaft für Chirotherapie und Osteopathie e. V oder - dem Dachverband BDOÄ bzw. der ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände (ÄSOM, DAAO, DÄGO, DGOM) nachweisen können, oder - ein Zertifikat der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e. V. besitzen.
Quelle

BKK B. Braun Aesculap, Satzung, Stand 01.09.2026, § 14d Absatz 2 mit Ziffer 4 (PDF) https://www.bkk-bba.de/fileadmin/medien_web/dokumente/unternehmen/Satzung_BKK_BBraun_Aesculap_01_09_2026.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BKK EWE (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungIhr+Bonus auf einen Blick Gesundheitsbewusstes Verhalten wird bei uns belohnt. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl verschiedener Bonusmodelle an. Nutzen Sie die Ihr+Bonus-Teilnahmehefte und lassen Sie sich einen Großteil der Kosten zurückerstatten. … Ihr+Bonus Osteopathie und Chiropraktik Kostenübernahme für bis zu 6 Sitzungen/Jahr 90 % des Rechnungsbetrages, max. 50,00 € pro Sitzung
Quelle

BKK EWE, Seite „BKK EWE Bonusprogramme – Ihr+Bonus auf einen Blick“ https://www.bkk-ewe.de/leistungen/bonusprogramme (erhoben am 30.08.2026)

BKK Faber-Castell & Partner (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie Osteopathische Leistungen für Versicherte der BKK können mit einer ärztlichen Bescheinigung in Anspruch genommen werden, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Die BKK erstattet die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Quelle

BKK Faber-Castell & Partner, Satzung, Stand Dezember 2025, § 12d Ziffer I (PDF) https://www.bkk-faber-castell.de/media/public/Ueber-uns/Ueber-uns_PDF/BKK_Faber-Castell-Partner_Satzung_Stand-Dezember-2025.pdf (erhoben am 30.08.2026)

bkk melitta hmr (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir erstatten bis zu 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird. … Sie erhalten von Ihrem Osteopathen eine Rechnung, die Sie vorab begleichen. Die Originalrechnung reichen Sie bitte anschließend zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zur Kostenerstattung (eine Vorlage finden Sie auch im FormularCenter) bei uns ein. Gemäß unserer Satzung werden wir den erstattungsfähigen Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
Quelle

bkk melitta hmr, Leistungsseite „Osteopathische Behandlung“ https://www.bkk-melitta-hmr.de/leistungen/alternative-medizin/osteopathische-behandlung (erhoben am 30.08.2026)

BKK Miele (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungBis zu 420€ kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen Mit unseren Zusatzleistungen unterstützen wir Sie in den verschiedensten Bereichen – unter anderem bei einer osteopathischen Behandlung. Unsere Versicherten erhalten für die Behandlungen bei einem Osteopathen bis zu 420€ kalenderjährlich. Voraussetzungen ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 12 Monate.) die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen Erstattung Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, erstatten wir kalenderjährlich bis zu 6 osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung übernehmen wir 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 70,00 €. Bitte reichen Sie uns zur Erstattung die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein.
Quelle

BKK Miele, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.miele-bkk.de/leistungen/leistungen-im-krankheitsfall/osteopathie (erhoben am 30.08.2026)

BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungGesundheitskonto je Versicherten sollen nach § 11 Abs. 6 nachfolgende Leistungen in Höhe von bis zu 500 EUR aufgenommen und über das Gesundheitskonto finanziert werden: a) Osteopathie Versicherte können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundessausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Die BKK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 EUR pro Sitzung. Zur Erstattung sind die Rechnungen sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Quelle

BKK Rieker • RICOSTA • Weisser, Satzung, Stand 01.01.2026, Zusätzliche Leistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V, Gesundheitskonto Buchstabe a und Buchstabe d, dazu § 12 (Leistungen) Nummer 4 (Erweiterte Schwangerenleistungen) (PDF) https://www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/ueber_uns/2026-01-01_KV_Satzung_BKK-RRW.pdf (erhoben am 30.08.2026)

BKK Technoform (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BKK Technoform übernimmt die Kosten für osteopathische Leistungen maximal 60 Euro je Sitzung bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr insgesamt bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr Voraussetzungen Es liegt eine ärztliche Bescheinigung über die Empfehlung einer osteopathische Behandlung vor Der Osteopath muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine Ausbildung absolviert haben, die es erlaubt, einem solchen Verein beizutreten Damit wir Ihre Behandlung bezuschussen können: Reichen Sie uns für die Erstattung eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung und die Rechnung des Osteopathen im Original ein.
Quelle

BKK Technoform, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-technoform.de/?p=page&ID=50 (erhoben am 30.08.2026)

HEK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungVersicherte können ärztlich verordnete osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztliche Verordnung durch zugelassene Physiotherapeuten oder durch nach § 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale und viszerale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt wäre. Die Kosten werden für bis zu 3 Sitzungen jährlich übernommen. Nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen werden 30 Euro je Sitzung erstattet, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Quelle

HEK, Satzung in der Fassung des 116. Nachtrages, Stand 31.07.2026, § 24e und § 24f (PDF) https://www.hek.de/fileadmin/user_upload/data/Dokumente_Website/Satzung/satzung-fassung-116-nachtrag-hek.pdf (erhoben am 30.08.2026)

KARL MAYER BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungUnsere besonderen Zusatzleistungen für Sie im Überblick: Zusatzleistungen für unsere Versicherten … Osteopathie 150 € (3x jährlich = 50 €)
Quelle

KARL MAYER BKK, Seite „Zusatzleistungen“ https://www.karlmayer-bkk.de/leistungen/zusatzleistungen/ (erhoben am 30.08.2026)

Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie 1. Versicherte können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen ist. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlungsmethode qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. 2. Die BKK übernimmt die Kosten für maximal 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch nicht mehr als 60,00 Euro pro Sitzung. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die ärztlichen Bescheinigungen vorzulegen.
Quelle

Koenig & Bauer BKK, Satzung, Abschnitt VI „Zusätzliche Leistungen gem. § 11 Abs. 6 SGB V“, Ziffer I und Ziffer III (PDF, Seitenstand 01.07.2018) https://koenig-bauer-bkk.de/index_htm_files/Satzung_2025.pdf (erhoben am 30.08.2026)

Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir beteiligen uns an Ihren Kosten für eine osteopathische Behandlung und erstatten Ihnen: 80 Prozent der aufgewendeten Behandlungskosten pro Sitzung maximal 80 Euro pro Sitzung maximal 250 Euro pro Kalenderjahr … Voraussetzung ist, dass die osteopathische Leistung durch einen Arzt angeordnet und von einem Osteopathen durchgeführt wird, der über eine entsprechende Ausbildung beziehungsweise Qualifikation verfügt. … Der Leistungserbringer muss dabei eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale, viszerale und craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert haben und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder aufgrund seiner Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt sein.
Quelle

Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG), Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.svlfg.de/osteopathie (erhoben am 30.08.2026)

Merck BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie Bei dieser sanften Heilmethode spürt ein Osteopath Funktionsstörungen mit den Händen auf und löst ihre Blockaden, um die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren. Da es sich hierbei um keine Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung sondern um eine individuelle Zusatzleistung Ihrer Merck BKK handelt, gibt es leider kein direktes Abrechnungsverfahren mit den Osteopathen. Reichen Sie uns einfach Ihre bezahlte Osteopathierechnung ein, damit wir unsere Zuschüsse an Sie überweisen können. … Insgesamt bezuschussen wir drei Sitzungen im Kalenderjahr mit einem Betrag bis zu 40 Euro je Sitzung. Der mögliche Erstattungsbetrag für die Osteopathie liegt somit bei 120 Euro jährlich. Hinweis: Seit dem 01.08.2024 haben wir das Verfahren für Sie nochmal vereinfacht. Eine ärztliche Verordnung der Osteopathie ist nun nicht mehr erforderlich um eine Erstattung geltend zu machen. … Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt ebenfalls.
Quelle

Merck BKK, Seite „Im Krankheitsfall“, Abschnitt „Osteopathie“ https://www.merck-bkk.de/leistungen-services/leistungen/im-krankheitsfall (erhoben am 30.08.2026)

SECURVITA BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab30.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Der Anspruch pro Versicherten besteht für maximal sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Pro Quartal und Verordnung sind maximal drei Sitzungen erstattungsfähig. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die entstandenen Aufwendungen. Die Leistungen nach Abs. (3) werden auf den Anspruch angerechnet. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose
Quelle

SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 30.08.2026)

AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDu kannst deine Extras ganz nach Bedarf auswählen. Pro Kalenderjahr gibt es bis zu 300 Euro für folgende Leistungen: Osteopathie Fünf Sitzungen à 60 Euro … Für die Osteopathie muss eine vertragsärztliche Veranlassung erfolgen … Es können Leistungen für bis zu 300 Euro in Anspruch genommen werden
Quelle

AOK Baden-Württemberg, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/mk/bw/immer-was-du-brauchst/gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Bayern (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie Für wen? Schwangere Erstattung: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR Zeitraum: pro Schwangerschaft Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird. … Osteopathie Für wen? Kinder bis 17 Jahre Erstattung: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem zugelassenen Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird.
Quelle

AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Bremen/Bremerhaven (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir erstatten Ihnen 80 % der Rechnung für höchstens drei Behandlungen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Leistungserbringer durchgeführt wird. Dies sind Ärzte oder Heilpraktiker, die zusätzlich eine osteopathische Ausbildung absolviert haben.
Quelle

AOK Bremen/Bremerhaven, Leistungsseite „AOK-Mehrleistungen“ https://www.aok.de/pk/bremen/mehrfuerdich/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Hessen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für vier Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen für vier Behandlungen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung, maximal 240 Euro je Kalenderjahr. Für Säuglinge werden über die genannten Leistungen hinaus vier weitere Osteopathie-Sitzungen mit max. 60 Euro pro Sitzung im ersten Lebensjahr übernommen. Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind: Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt.
Quelle

AOK Hessen, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.aok.de/pk/hessen/inhalt/osteopathie-2/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungIm Rahmen des 500 Euro Mehrleistungs-Budgets erstatten wir die Kosten für vier osteopathische Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung beteiligen wir uns an 80 Prozent der Kosten, maximal mit 75 Euro. Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.
Quelle

AOK Niedersachsen, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/osteopathie-5/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Nordost (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungZur Besserung von Beschwerden des Bewegungsapparats kann neben der klassischen Physiotherapie eine osteopathische Behandlung hilfreich sein. Mit Verordnung eines Vertragsarztes (Überweisung) und der Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen beteiligen wir uns an den Kosten. Für wen: AOK-Versicherte ab 1 Jahr Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 40 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung des zertifizierten Osteopathen und ärztliche Verordnung … Osteopathie kann im frühkindlichen Entwicklungsstadium schweren Entwicklungsstörungen entgegenwirken, wie bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung). Für wen: AOK-versicherte Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 150 Euro
Quelle

AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK NordWest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie AOK NordWest erstattet maximal sechs osteopathische Behandlungen zu jeweils höchstens 50 Euro je Kalenderjahr. … Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Dies ist erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird. Und: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen. … Beim AOK-Gesundheitsbudget stehen Ihnen maximal 500 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.
Quelle

AOK NordWest, Leistungsseite „Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest“ https://www.aok.de/pk/nordwest/500-euro-gesundheitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK PLUS (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie AOK PLUS erstattet für drei Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 180 Euro. Pro Behandlung übernimmt die AOK PLUS dabei 90 Prozent der Kosten, maximal 60 Euro. Voraussetzungen: ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 12 Monate ist, vorliegt. Der behandelnde Therapeut aufgrund seiner Qualifikation Mitglied eines Verbands der Osteopathen ist.
Quelle

AOK PLUS, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.aok.de/pk/plus/inhalt/osteopathie-8/ (erhoben am 29.08.2026)

AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir übernehmen für vier osteopathische Behandlungen bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr. Pro Sitzung erstatten wir Ihnen maximal 60 Euro. Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Damit wir Ihre Behandlung bezuschussen können, muss der Therapeut eine osteopathische Ausbildung von mindestens 1.350 Stunden absolviert haben.
Quelle

AOK Sachsen-Anhalt, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.aok.de/pk/sachsen-anhalt/inhalt/osteopathie-1/ (erhoben am 29.08.2026)

Audi BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie Audi BKK unterstützt Osteopathie-Behandlungen im Rahmen von GesundheitExtra mit bis zu 120 Euro jährlich. … Unkomplizierte Kostenübernahme über die Extraleistung GesundheitExtra 30 Euro je Behandlung (maximal 120 Euro pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Osteopathie-Behandlungen)
Quelle

Audi BKK, Leistungsseite „Osteopathie – Behandlung und Kosten“ https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BAHN-BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungFür Behandlungen beim Osteopathen, beim Chiropraktiker und für kinesiologisches Taping stellen wir Ihnen jährlich ein Budget von insgesamt 200 € zur Verfügung. Wenn Sie solche Behandlungen in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten zu 80 %, bis Ihr 200 €-Budget aufgebraucht ist.
Quelle

BAHN-BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/osteopathie.html (erhoben am 29.08.2026)

Barmer (Satzungsleistung)

ausdrücklich ausgeschlossen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie Osteopathie zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, daher kann die BARMER die Kosten nicht übernehmen. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Zuschuss über BARMER Bonus zu erhalten, die besonderen Leistungen von BARMER Familie Plus zu nutzen oder Ihren Versicherungsumfang durch einen ambulanten Zusatzschutz zu erweitern. … Unterstützung für Familien: Über BARMER Familie Plus erhalten Schwangere und Neugeborene bis zu 200 Euro für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für Osteopathie.
Quelle

Barmer, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/alternative-medizin/osteopathie-1055466 (erhoben am 29.08.2026)

BIG direkt gesund (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungVoraussetzung für die Kostenübernahme von Osteopathie ist eine Bescheinigung Ihres Arztes, auf der eine Diagnose angegeben ist, bei der eine osteopathische Behandlung medizinisch empfohlen wird. Wir bezuschussen 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr. … Wählen Sie einen Osteopathen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die den allgemein anerkannten Ausbildungsrichtlinien von mindestens 1350 Unterrichtseinheiten entspricht (dies würde zu einem Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigen).
Quelle

BIG direkt gesund, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK Akzo Nobel (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungIm Rahmen des BKK-Gesundheitskontos übernehmen wir jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 €, insgesamt somit bis zu 90 € kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen. Der Therapeut ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und es liegt eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, der eine osteopathische Behandlung empfiehlt (formlose Bescheinigung oder Privatrezept).
Quelle

BKK Akzo Nobel, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-akzo.de/leistungen/im-krankheitsfall/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungKostenübernahme von 80 Prozent und 40 Euro je Sitzung. Wir übernehmen im Rahmen des exklusiven Gesund-Paketes „BKK Premium Plus“ die Kosten in Höhe von 80 Prozent für osteopathische Behandlungen und erstatten bis zu drei Sitzungen pro Jahr mit maximal 40,00 Euro je Sitzung. Voraussetzungen: Der Therapeut ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und es liegt eine Bescheinigung Ihres Arztes vor, der eine osteopathische Behandlung empfiehlt (formlose Bescheinigung oder Privatrezept). Mit unserem Gesund-Paket „BKK Premium Plus“ können Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen flexibel und individuell zwischen vielen innovativen Mehrleistungen wählen. Dafür bekommen Sie von uns jährlich bis zu 360 Euro für jede bei uns versicherte Person.
Quelle

BKK Deutsche Bank, Leistungsseite „Osteopathie und alternative Heilmethoden“ https://www.bkkdb.de/leistungen-beratung/alle-leistungen/beim-arzt/osteopathie-und-alternative-heilmethoden (erhoben am 29.08.2026)

BKK Diakonie (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWenn Sie Ihre Vorsorge optimieren möchten, wählen Sie Angebote aus dem Modul II und erhalten einen Zuschuss von bis zu 240 Euro. Wenn Sie die Behandlungsform der Osteopathie schätzen, können Sie den Betrag auch komplett für diese Heilmethode einsetzen. Bei der Osteopathie bezuschussen wir bis zu vier Behandlungen mit 80 % des Rechnungsbetrag (max. 60 € pro Behandlung). Voraussetzung für die osteopathische Behandlung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Quelle

BKK Diakonie, Leistungsseite „Achtsamkeitsbudget“ https://www.bkk-diakonie.de/achtsamkeitsbudget/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Euregio (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAls eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland bieten wir Ihnen die Möglichkeit, osteopathische Behandlungen als Satzungsleistung in Anspruch zu nehmen – wenn diese medizinisch geeignet sind, um Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihr Fortschreiten zu verhindern oder Beschwerden zu lindern. Ihr Weg zur osteopathischen Behandlung: Ärztliche Veranlassung: Für die Erstattung benötigen wir eine formlose ärztliche Bescheinigung oder die “Ärztliche Empfehlung Osteopathie” mit Angabe der empfohlenen Anzahl an Sitzungen (das Formular finden Sie in unserem Erstattungsantrag). Qualifizierter Behandler: Die Behandlung muss von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat. -> Der Nachweis erfolgt einfach durch die Erklärung des Osteopathen im Erstattungsantrag. -> Falls der Behandler kein Verbandsmitglied ist, benötigen wir eine Kopie seiner Ausbildungsnachweise. Unser Beitrag für Ihre Gesundheit: Wir erstatten Ihnen bis zu drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr. Übernommen werden 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro pro Sitzung. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen uns anschließend die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Empfehlung und ggf. den Qualifikationsnachweis (sofern uns dieser noch nicht vorliegt) ein.
Quelle

BKK EUREGIO, Leistungen – Osteopathie https://www.bkk-euregio.de/leistungen/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK evm (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie Versicherten können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Behandlung ist durch einen Osteopathen durchzuführen, der Mitglied in einem Berufsverband ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Die BKK evm bezuschusst maximal 6 Behandlungen zu je 60 €, jeweils begrenzt auf den Rechnungsbetrag, je Kalenderjahr.
Quelle

BKK evm, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-evm.de/osteopathie.html (erhoben am 29.08.2026)

BKK exklusiv (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir übernehmen die Kosten für bis zu sechs Sitzungen je Kalenderjahr und je Versicherten. Erstattet wird der volle Rechnungsbetrag bis zu maximal 50,00 Euro pro Sitzung, insgesamt somit bis zu 300,00 Euro im Kalenderjahr. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine ärztliche Verordnung (formlose ärztliche Bescheinigung reicht aus) ausgestellt werden. Die Behandlung muss durch einen qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Falle der Nichtmitgliedschaft des Behandlers im Berufsverband der Osteopathen die Beitrittsberechtigung des Osteopathen bestätigen lassen, da diese eine Voraussetzung für die Erstattung ist.
Quelle

BKK exklusiv, Leistungsseite „Osteopathie“ https://bkkexklusiv.de/Osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK firmus (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BKK firmus beteiligt sich mit 150,- € je Kalenderjahr an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Reichen Sie hierzu für bis zu drei Sitzungen die ärztlichen Verordnungen über die Notwendigkeit, die Originalrechnungen sowie Ihre IBAN ein. Die Erstattung je eingereichter Rechnung beträgt maximal 50.- €, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zugelassenen Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen hat und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist.
Quelle

BKK firmus, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-firmus.de/leistungen/lexikon/a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK Freudenberg (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungBis zu 400 EUR für osteopathische Behandlungen. Wir unterstützen Sie, wenn Sie auf die alternative Behandlungsmethode setzen möchten, mit einer Kostenerstattung von 80 % bis 50 EUR pro Sitzung für maximal 8 Behandlungen jährlich. Ihre Arztpraxis attestiert die medizinische Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung – entweder auf einem Privatrezept oder formlos. Bitte achten Sie darauf, dass dies vor Inanspruchnahme der ersten Behandlung erfolgt. Die Bescheinigung gilt nur für das Kalenderjahr indem sie ausgestellt wurde. Um eine möglichst hohe Qualität der Behandlung sicherzustellen, müssen behandelnde Osteopathen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die sie zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Quelle

BKK Freudenberg, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-freudenberg.de/leistungen/sanfte-heilung/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK Groz-Beckert (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungBis zu 200 Euro jährlich für Ihre osteopathische Behandlung. Wir unterstützen Sie je Kalenderjahr bis zu vier Mal mit 50 Euro für Ihre osteopathischen Sitzungen. Wir erstatten Ihnen je Kalenderjahr die Kosten für bis zu vier osteopathische Sitzungen mit maximal 50 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Da diese alternative Behandlungsmethode im therapeutischen Ansatz die Schulmedizin ergänzen und im Idealfall Synergieeffekte erzielt werden sollen, benötigen wir für die Erstattung Ihrer Kosten eine ärztliche Empfehlung Ihres Haus- oder Facharztes. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass die Sitzungen von einem gut ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden. Dies ist gewährleistet, wenn dieser Mitglied in einem der Berufsverbände der Osteopathen in Deutschland ist oder aufgrund seiner Ausbildung werden könnte.
Quelle

BKK Groz-Beckert, Leistungsseite „Bewusst gesund – Osteopathie“ https://www.bkk-gb.de/unser-gesundheitsprogramm-bewusst-gesund/bewusst-gesund-osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK Herkules (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir beteiligen uns jährlich mit 160 € an vier ärztlich verordneten osteopathischen Behandlungen und erstatten 40 € je Sitzung. Die Voraussetzungen sind, dass Sie uns die ärztliche Verordnung einreichen, welche bereits vor Beginn der Behandlung von Ihrem Arzt ausgestellt werden muss. Zudem Leistung muss von einem anerkannten Osteopathen durchgeführt werden. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte die personifizierte Rechnung sowie die ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Empfehlungsschreiben ein.
Quelle

BKK Herkules, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-herkules.de/leistungen/leistungen-a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK MTU (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir bezuschussen osteopathische Behandlungen durch einen Arzt oder Physiotherapeuten nach ärztlicher Verordnung bis zu 8 Sitzungen à 30 € pro Jahr. Zusätzlich können Sie hierfür das Guthaben auf Ihrem persönlichen Gesundheitskonto bei der BKK MTU nutzen, somit können Sie osteopathische Leistungen im Wert von bis zu 240€ pro Jahr beanspruchen.
Quelle

BKK MTU, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-mtu.de/leistungen/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK PFAFF (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWie hoch ist der Zuschuss? 100 % des Rechnungsbetrags, bis zu 50 EUR pro Sitzung. Wie viele Sitzungen kann ich in Anspruch nehmen? Fünf Sitzungen je Kalenderjahr (somit bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr).
Quelle

BKK PFAFF, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-pfaff.de/leistungen/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK Pfalz (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathische Behandlungen sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten dürfen daher in der Regel nicht übernommen werden. Im Rahmen unserer Satzungsleistungen erstatten wir unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die BKK Pfalz beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen sind und ärztlich verordnet werden. Die Kostenerstattung beträgt 40 Euro je Behandlung und ist auf drei Behandlungen pro Jahr beschränkt. Der Höchstzuschuss je Kalenderjahr beträgt also 120 Euro. Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durch eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel durch ein Privatrezept, veranlasst werden.
Quelle

BKK Pfalz, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkkpfalz.de/leistungen/alternative-medizin/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK ProVita (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BKK ProVita erstattet pro Versicherter/m einen Betrag in Höhe von max. 150 € pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus für alle ab dem 01.01.2024 durchgeführten Osteopathie-Behandlungen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag werden sogar bis zu 250 € rückerstattet (BKK GesundPlus U21). … Eine ärztliche Verordnung für Osteopathie ist für unsere Krankenkasse die Voraussetzung dafür, dass wir Sie unterstützen und Kosten erstatten können … Bitte beachten Sie: Von der BKK ProVita können nur Rechnungen von Osteopath:innen erstattet werden, die Mitglied in einem Osteopathenverband sind oder die Qualifikation für einen Beitritt in einen Osteopathenverband nachweisen können
Quelle

BKK ProVita, Leistungsseite „Osteopathie“ https://bkk-provita.de/leistungen/osteopathie-krankenkasse-bkkprovita/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Public (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungKostenübernahme von Osteopathie im Rahmen vom BKK-GesundheitsPlus.
Quelle

BKK Public, Leistungsseite „Osteopathie“ (Starke Leistungen A-Z) https://www.bkk-public.de/leistungsvorteile/starke-leistungen-von-a-z/o/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK PwC (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie osteopathische Behandlung ist nicht im gesetzlichen Leistungsumfang enthalten. Wir bezuschussen diese Behandlungsmethode im Rahmen unserer Zusatzleistungen mit bis zu 25 EUR je Behandlung für vier Behandlungen im Kalenderjahr. Die Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein. Reichen Sie uns für die Erstattung einfach die ärztliche Verordnung sowie die Rechnung Ihres Osteopathen ein. Über diesen Betrag hinaus, bietet Ihnen unser Bonusprogramm JUMP die Möglichkeit weitere Rechnungen für Osteopathische Behandlung einzureichen.
Quelle

BKK PwC, Leistungsseite „Osteopathische Behandlungen“ https://www.bkk-pwc.de/leistungen/leistungen-a-z/osteopathische-behandlungen (erhoben am 29.08.2026)

BKK Salzgitter (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungKostenübernahme von Osteopathie im Rahmen vom BKK-GesundheitsPlus.
Quelle

BKK Salzgitter, Leistungsseite „Osteopathie“ (Starke Leistungen A-Z) https://www.bkk-salzgitter.de/leistungsvorteile/starke-leistungen-von-a-z/o/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK SBH (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 € je Sitzung. Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erbracht werden, der Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Quelle

BKK SBH – Krankenkasse Schwarzwald-Baar-Heuberg, Leistungsseite „Osteopathische Behandlung“ https://bkk-sbh.de/leistung/osteopathische-behandlung/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Scheufelen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir erstatten die Kosten für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages der Osteopathiebehandlung, jedoch höchstens 40,- EUR je Sitzung. Die Erstattung ist schriftlich mit der jeweiligen Rechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen.
Quelle

BKK Scheufelen, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-scheufelen.de/leistungen/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BKK VDN (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir übernehmen die Kosten für 6 Sitzungen pro Kalenderjahr à 60 Euro! Alles, was du dafür brauchst, ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die du uns einmal im Kalenderjahr einreichst. Das Angebot gilt für Menschen jeden Alters. Damit dein Osteopath die Qualifikation nachweisen kann, reiche bitte den Antrag bei ihm ein. Reiche die Notwendigkeitsbescheinigung bitte bei der ersten Rechnung im Kalenderjahr direkt mit ein.
Quelle

BKK VDN, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-vdn.de/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungÜber unser Gesund Plus im Bereich können Sie pro Kalenderjahr bis zu drei osteopathische Behandlungen abrechnen. Wir beteiligen uns mit bis zu 50 Euro pro Sitzung. Das bedeutet, dass Sie insgesamt einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen erhalten können.
Quelle

BKK Werra-Meissner, Leistungsseite „Alternative Medizin“ https://www.bkk-werra-meissner.de/leistungen/alternative-medizin/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK Wirtschaft & Finanzen (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungKrankenkassen zahlen für Osteopathie sehr unterschiedlich. Wir erstatten bis zu 360 Euro im Jahr – in jedem Alter, ohne prozentuale Grenze und ohne Deckel je Sitzung. Wir erstatten den Rechnungsbetrag, bis Ihr Budget ausgeschöpft ist. Ärztliche Verordnung einholen. Die osteopathische Behandlung muss vorab ärztlich verordnet sein. Qualifizierte Behandlerin oder Behandler wählen. Die Sitzungen müssen von Ärztinnen und Ärzten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine Ausbildung mit entsprechender Berechtigung absolviert haben. Rechnung und Antrag einreichen. Reichen Sie Verordnung, Rechnung und den ausgefüllten Antrag bei uns ein – bis spätestens 31. März des Folgejahres.
Quelle

BKK Wirtschaft & Finanzen, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-wf.de/leistungen/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

BKK_DürkoppAdler (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie osteopathische Behandlung zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die BKK_DürkoppAdler erstattet die osteopathische Behandlung aber als Satzungsleistung – 4 Sitzungen pro Kalenderjahr mit maximal 40 Euro je Sitzung, insgesamt bis zu 160 Euro.
Quelle

BKK_DürkoppAdler, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bkk-duerkopp-adler.de/leistungen/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

BMW BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie BMW BKK bezuschusst die Leistungen der Osteopathie. Für bis zu sechs Sitzungen pro Jahr werden 80 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet, maximal 40 Euro pro Sitzung. Bitte lassen Sie sich die Behandlung von einem Arzt formlos empfehlen.
Quelle

BMW BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bmwbkk.de/de/topic/das-bieten-wir/leistungen/leistungen-von-a-z/osteopathie.html (erhoben am 29.08.2026)

Bosch BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen pro Jahr. Pro Sitzung erhältst Du 40 Euro, aber nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten. … Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst wurde und dies vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt wurde. Zudem muss die Behandlung von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied des Berufsverbandes der Osteopathen ist. Ist der Osteopath kein Mitglied des Berufsverbandes, so muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Quelle

Bosch BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.bosch-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/osteopathie.html (erhoben am 29.08.2026)

Continentale BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir übernehmen die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 € pro Sitzung. Insgesamt also bis zu 160 Euro pro Jahr. Bitte holen Sie sich vor Behandlungsbeginn eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese Verordnung ist für das jeweils laufende Kalenderjahr gültig. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Arzt, Physiotherapeut oder Osteopath ist. Osteopathen müssen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Quelle

Continentale BKK, Leistungsseite „Osteopathie | Chirotherapie | Kinesiologisches Taping“ https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/osteopathie-chirotherapie-kinesiologisches-taping (erhoben am 29.08.2026)

DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir beteiligen uns an Ihrer Osteopathie-Behandlung mit maximal 40 Euro. Im Kalenderjahr erhalten Sie für maximal 3 Osteopathie-Behandlungen einen Zuschuss. Das bedeutet: Sie können einen maximalen Zuschuss von bis zu 120 Euro (3x40 Euro) jährlich erhalten. Die osteopathische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gehört zu unseren Extra-Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
Quelle

DAK-Gesundheit, Leistungsseite „Wie viel zahlt die DAK für Osteopathie?“ https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/osteopathie/wieviel-zahlt-die-dak_22794 (erhoben am 29.08.2026)

Debeka BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAuch wenn osteopathische Behandlungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Satzung mit Zuschüssen. Die Leistung wird übernommen, wenn … sie auf ärztliche Anordnung erbracht werden, die vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde. Diese wird nur in dem Kalenderjahr anerkannt, in dem sie ausgestellt wurde. … die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringenden durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathinnen und Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathinnen und Osteopathen berechtigt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, übernehmen wir die Kosten der osteopathischen Behandlung für maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von 80 %, jedoch nicht mehr als 40 Euro je Sitzung.
Quelle

Debeka BKK, Leistungsseite „Osteopathie – Mehrleistung“ https://www.debeka-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

energie-bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDas Wichtigste über Osteopathie-Leistungen der energie-BKK in Kürze: Zuschuss für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr: bis zu 3 Behandlungen/Jahr, je bis zu 30 Euro Zuschuss Zuschuss für Babys im ersten Lebensjahr: bis zu 8 Behandlungen, je bis zu 60 Euro Zuschuss Voraussetzung: ärztliche Verordnung, Originalrechnung, Behandlung durch qualifizierten Osteopathen Osteopathie ist keine gesetzliche Pflichtleistung – der Zuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung der energie-BKK
Quelle

energie-bkk, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.energie-bkk.de/leistung/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

EY BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungVersicherte können mit einer ärztlichen Bescheinigung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Die EY BKK übernimmt die Kosten für bis zu vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent, maximal 50,00 € pro Sitzung.
Quelle

EY BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungNicht jede Erkrankung muss durch Medikamente geheilt werden. Manchmal reicht es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Dies macht sich auch die Osteopathie zunutze, die wir mit bis zu 120 Euro im Jahr (maximal drei Sitzungen à 40 Euro) bezuschussen. Die Erstattung erfolgt im Rahmen unseres Gesundheitskontos.
Quelle

Heimat Krankenkasse, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.heimat-krankenkasse.de/leistungen/leistungen-a-z/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

hkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungJa, die hkk erstattet Ihnen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Sie erhalten bis zu 40 Euro pro Sitzung für maximal vier Behandlungen im Kalenderjahr (insgesamt bis zu 160 Euro). … Qualifizierte Praxis: Ihre Osteopathin oder Ihr Osteopath ist Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen (z. B. VOD oder BVO) oder hat die nötige Qualifikation für einen Beitritt. … Für die Erstattung Ihrer Kosten schicken Sie uns bitte einfach zwei Unterlagen: die Rechnung für die Behandlung und Ihre ärztliche Verordnung.
Quelle

hkk, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Osteopathie“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

IKK BB (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWegen der guten Behandlungserfolge werden die Kosten der Osteopathie daher von der IKK BB bezuschusst. Die IKK BB bezuschusst Ihre Behandlung mit 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der maximale Zuschuss der IKK beträgt 200 Euro pro Jahr. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist eine ärztliche Empfehlung für die osteopathische Therapie.
Quelle

IKK BB – Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.ikkbb.de/leistungen/alternative-medizin/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

IKK classic (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie IKK classic übernimmt bis zu 160 Euro je Kalenderjahr und Versicherten für osteopathische Behandlungen. Dabei werden vier Behandlungen mit maximal 40 Euro je Behandlung erstattet. … Der Therapeut muss eine qualifizierte osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Für eine Erstattung ist zudem eine ärztliche Verordnung erforderlich, wenn die osteopathische Behandlung nicht durch einen Arzt erfolgt.
Quelle

IKK classic, Leistungsseite „Osteopathie: Kosten und Erstattung“ https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/alternative-heilmethoden/osteopathie-kosten (erhoben am 29.08.2026)

IKK gesund plus (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungMit einer ärztlichen Bescheinigung, mit der die Notwendigkeit der Behandlung und die Anzahl der Therapiesitzungen zu bestätigen ist, können Sie diese Leistung bei einem anerkannten Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die IKK gesund plus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Leistungserbringer in das Therapeutenverzeichnis der IKK gesund plus aufgenommen wurde. Alternativ genügt der Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft bzw. Vollmitgliedschaft des Leistungserbringers in einem Berufsverband für Osteopathen, der für die Aufnahme eine erfolgreich abgeschlossene osteopathische Ausbildung fordert. Die IKK gesund plus übernimmt Kosten von maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Für die Erstattung der Behandlungen ist neben der ärztlichen Bescheinigung auch die Rechnung einzureichen.
Quelle

Leistungen im Überblick – Osteopathische Behandlung https://www.ikk-gesundplus.de/leistungen/leistungen-im-ueberblick/osteopathische-behandlung/ (erhoben am 29.08.2026)

IKK Südwest (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie IKK Südwest übernimmt pro Versicherten und Kalenderjahr die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erstatten wir die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung. Damit die IKK Südwest die Kosten für die Osteopathie anteilig übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Nutzung im Rahmen des IKK Gesundheitskontos. Qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Osteopathen entsprechend der Satzung des IKK Südwest.
Quelle

IKK Südwest, Leistungsseite „Osteopathie – was zahlt die Krankenkasse?“ https://www.ikk-suedwest.de/medizin-gesundheit/osteopathie-was-zahlt-die-krankenkasse/ (erhoben am 29.08.2026)

KKH (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungSie möchten sich osteopathisch behandeln lassen? Wir beteiligen uns an den Kosten. Wir erstatten allen Versicherten bis zu 240 € pro Kalenderjahr (für vier Sitzungen jeweils bis zu 60 €). Wenn Ihre Behandlung in einer vertragsärztlichen Praxis stattfindet, benötigen wir nur die Rechnung, um Ihnen die Kosten erstatten zu können. Sie können sich auch von Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktikern behandeln lassen, wenn diese ihre Qualifikation nachweisen können.
Quelle

KKH, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.kkh.de/leistungen/alternativmedizin/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie KNAPPSCHAFT übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages für eine Osteopathie-Behandlung. Dabei erhalten Sie pro Behandlung maximal 30 Euro und insgesamt gibts pro Kalenderjahr bis zu 150 Euro für die Osteopathie von Ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie einen geringeren Betrag für Osteopathie nutzen. Und bis zu 50 Euro für alternative Heilmittel verwenden.
Quelle

KNAPPSCHAFT, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.knappschaft.de/gesund-werden/therapie/alternative-medizin/osteopathie/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Krones BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir übernehmen die Kosten in Höhe von 80 % je Behandlung, höchstens 50,00 Euro je Sitzung für maximal 6 Sitzungen insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres. Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist und qualitätsgesichert erfolgt. Das bedeutet, dass die behandelnde Person über eine entsprechende qualifizierte osteopathische Ausbildung verfügen und zu einem Berufsverband der Osteopathen gehören muss.
Quelle

Krones BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.krones-bkk.de/leistungen/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

MAHLE BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir erstatten die Kosten für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 60 € je Sitzung.
Quelle

MAHLE BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/sanfte-heilmethoden/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAls freiwillige Extraleistung haben wir die manuelle Therapie in unserer Satzung verankert. Denn Osteopathie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wir erstatten deutlich mehr für osteopathische Leistungen als viele andere Krankenkassen – bis zu 360 € für insgesamt sechs Behandlungen je Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,- € pro Sitzung. Die Behandlung erfolgt durch Spezialisten: Entscheidend ist, dass Sie sich an einen Therapeuten mit abgeschlossener osteopathischer Ausbildung wenden, die zu einem Beitritt als qualifiziertes Mitglied in einen Berufsverband der Osteopathen berechtigt.
Quelle

Mercedes-Benz BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.mercedes-benz-bkk.com/leistungen/unsere-extras/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

mhplus (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungSie bekommen von Ihrer mhplus einen Zuschuss für 2 Sitzungen im Jahr. Wir erstatten Ihnen 80 % des Betrages maximal 60,00 Euro pro Sitzung. So können Sie einen Zuschuss von bis zu 120,00 Euro jährlich bekommen. … die Behandlung medizinisch notwendig* ist und ein ausgebildeter und anerkannter Osteopath diese durchführt.
Quelle

mhplus Krankenkasse, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/leistungen/im-krankheitsfall/naturheilverfahren/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie Kosten für Osteopathie sind keine gesetzliche Regelleistung. Krankenkassen müssen sie also nicht automatisch übernehmen. Die mkk – meine krankenkasse unterstützt dich trotzdem. Du erhältst bis zu 60 Euro pro Osteopathie-Behandlung zurück. Insgesamt sind bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr möglich. Du kannst bis zu sechs Osteopathie-Behandlungen pro Jahr einreichen. Für die Erstattung brauchst du eine ärztliche Bescheinigung. Außerdem muss die Behandlung durch eine qualifizierte Osteopathin oder einen qualifizierten Osteopathen erfolgen.
Quelle

mkk – meine krankenkasse, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDiese Behandlungen gehören nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir erstatten Ihnen über unser Extra Gesundheitsgeld einen Teil der Kosten. Lassen Sie sich die osteopathische Behandlung vom Arzt verordnen und reichen Sie uns nach der Behandlung die Rechnungen Ihres qualifizierten und ausgebildeten Behandlers ein. Wir erstatten Ihnen bis zu 180,00 €. max. 3 Behandlungen im Jahr à 60,00 €. Insgesamt stehen Ihnen im Rahmen dessen 200,00 € pro Jahr für die verschiedenen Leistungen zur Verfügung.
Quelle

Mobil Krankenkasse, Leistungsseite „Osteopathie“ im Extra-Gesundheitsgeld 200PLUS https://www.bkk-mobil-oil.de/leistungen-und-vorteile/geldwerte-vorteile/mein-extra-gesundheitsgeld-200plus/osteopathie.html (erhoben am 29.08.2026)

pronova BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDeine Pronova BKK zahlt dir für bis zu 4 Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von maximal 40 € pro Behandlung. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für die Osteopathie ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde. Und die Therapeutin bzw. der Therapeut, muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathinnen und Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt zu einem Verband der Osteopathinnen und Osteopathen berechtigt.
Quelle

pronova BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.pronovabkk.de/leistungen/alternative-medizin/osteopathie.html (erhoben am 29.08.2026)

R+V BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungInsgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die Ihnen von Arzt oder Ärztin verordnet oder empfohlen worden sind. Pro Sitzung können Sie bis zu 40 EUR mit uns abrechnen. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei maximal 120 EUR jährlich. Wir benötigen pro Kalenderjahr eine ärztliche Verordnung oder eine formlose ärztliche Empfehlung für Ihre osteopathische Behandlung. Weiterhin benötigen wir für die Erstattung die Rechnung Ihres Osteopathen, sowie Ihre aktuelle Bankverbindung. Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt auch.
Quelle

R+V BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.ruv-bkk.de/leistungen/alle-leistungen-im-ueberblick/leistungen-a-z/o/osteopathie/ (erhoben am 29.08.2026)

SALUS BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathische Behandlungen sind normalerweise keine gesetzliche Kassenleistung. Im Rahmen unserer Zusatzleistungen haben Sie bei uns jedoch die Möglichkeit, Ihre Sitzungen erstattet zu bekommen. Wir übernehmen pro Jahr bis zu 360 Euro bei maximal 6 Sitzungen. Für Erwachsene bedeutet dies einen Betrag von 90 % der Kosten und maximal 60 Euro pro Sitzung. Bei Kindern unter 12 Jahren erstatten wir 100 % der Kosten und maximal 50 Euro pro Sitzung. … Die Behandlung muss von einem Osteopathen durchgeführt werden, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen Parietale, Viszerale und Craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt wäre. … Um Ihnen die Kosten für die Behandlungen erstatten zu können, benötigen wir von Ihnen eine ärztliche Verordnung (Attest) zur Empfehlung der osteopathischen Behandlung im Original.
Quelle

SALUS BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.salus-bkk.de/leistungen/unser-plus-fuer-sie/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

SKD BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungAls Versicherte der SKD BKK erhalten Sie bis zu 5 osteopathische Behandlungen pro Jahr zu 100 % kostenfrei. Kostenübernahme: 100 % des Rechnungsbetrags. Anzahl: bis zu 5 Sitzungen pro Kalenderjahr. Ärztliche Verordnung: erforderlich, vor Behandlungsbeginn. Im Rahmen einer Satzungsregelung erstatten wir unseren Versicherten die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen. Dieses Angebot gilt ohne Altersgrenze. Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. Wird die Kostenerstattung nicht bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt, verfällt der Anspruch auf Erstattung.
Quelle

SKD BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.skd-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Südzucker BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungEine besondere Leistung Ihrer Südzucker BKK ist der Zuschuss für osteopathische Behandlungen von bis zu 200 EUR im Jahr. Im vorgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenerstattung für osteopathische Behandlungen nicht vorgesehen. Die Südzucker BKK geht auch hier über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus: Wir erstatten die Kosten für bis zu vier osteopathische Behandlungen bis zu 200 EUR jährlich.
Quelle

Südzucker BKK, Beitrag „Osteopathie: der sanfte Weg zur Heilung“ https://www.xn--sdzucker-bkk-dlb.de/service/aktuelles/osteopathie-der-sanfte-weg-zur-heilung (erhoben am 29.08.2026)

Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungWir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. … Die Behandlung ist durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst worden und dies wurde vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt, zum Beispiel durch ein Privatrezept. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren. Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben.
Quelle

Techniker Krankenkasse, „Wie viel übernimmt die TK bei Osteopathie?“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/alternative-medizin/osteopathie/zuzahlung-osteopathie-2001882 (erhoben am 29.08.2026)

TUI BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungKostenübernahme von Osteopathie im Rahmen vom BKK-GesundheitsPlus.
Quelle

TUI BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ (Starke Leistungen A-Z) https://www.tui-bkk.de/leistungsvorteile/starke-leistungen-von-a-z/o/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungDie VIACTIV erstattet Ihnen 80 Prozent der Kosten – für bis zu acht osteopathische Behandlungen jedes Jahr – begrenzt auf 50 Euro je Sitzung. Insgesamt können VIACTIV-Versicherte so mit maximalen 400 Euro Jahreszuschuss für Osteopathie rechnen. Die osteopathische Behandlung von VIACTIV-Versicherten muss in erste Linie durch einen Arzt empfohlen werden, der Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr oder die Gültigkeit umfasst die Anzahl der Behandlungen, die empfohlen wurden. Darüber hinaus muss die Behandlung durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Quelle

VIACTIV Krankenkasse, Antwortseite „Unter welchen Bedingungen bezuschusst die VIACTIV Osteopathie?“ https://www.viactiv.de/faq/faq-unter-welchen-bedingungen-bezuschusst-die-viactiv-osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

vivida bkk (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungSchmerzfrei und beweglich durch Osteopathie. Wir übernehmen bei Bedarf die Kosten für Osteopathie bis zu 160 € (40 € je Sitzung, bis zu 4 Sitzungen) pro Jahr.
Quelle

vivida bkk, Leistungsseite „Familie vivida bkk“ https://www.vividabkk.de/de/vivida-bkk/familie-vivida-bkk (erhoben am 29.08.2026)

WMF BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungOsteopathie für Erwachsene ist keine gesetzliche Kassenleistung. Als exklusive Zusatzleistung zahlen wir Ihnen einmal pro Jahr einen Zuschuss von 20 Euro für die Behandlung bei qualifizierten Osteopathen. Für die Erstattung sind die Rechnung und die ärztliche Verordnung im Original einzureichen. Für Säuglinge gilt: Die Kostenübernahme kann innerhalb des ersten Lebensjahres für bis zu 3 Sitzungen erfolgen. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, bis zu einer Höhe von 40 Euro je Sitzung. Für die Erstattung sind die Rechnungen und die ärztlichen Verordnungen im Original einzureichen.
Quelle

WMF BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.wmf-bkk.de/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

ZF BKK (Satzungsleistung)

mit Bedingungen

gültig ab29.08.2026
gültig bisbis auf Weiteres
BedingungBis zu 240 € Zuschuss pro Jahr: 40 € pro Sitzung für bis zu sechs Behandlungen im Kalenderjahr. Wir übernehmen bis zu 100 % des Rechnungsbetrags – maximal 40 € pro Sitzung für bis zu sechs Sitzungen pro Jahr. Lassen Sie sich eine formlose, schriftliche Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes für die osteopathische Behandlung ausstellen. Nach der Behandlung reichen Sie die spezifizierte Rechnung sowie die ärztliche Empfehlung bei uns ein.
Quelle

ZF BKK, Leistungsseite „Osteopathie“ https://www.zfbkk.de/osteopathie (erhoben am 29.08.2026)

Der nächste Wechsel

Das Register führt keinen Stand, der nach dem gewählten Tag beginnt oder endet. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert – es heißt, dass hier keine Änderung belegt ist.

Alles zu Osteopathie im Register

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
  2. Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
  3. Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.

Was dabei unterstellt wird

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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