Klagefrist: bis wann nach dem Widerspruchsbescheid
Nach einem zurückgewiesenen Widerspruch läuft ein Monat. Danach ist der Bescheid bestandskräftig. Der Rechner nennt den letzten Tag und sagt, ab welchem Ereignis er zählt.
Diese Frist ist die einzige auf Naturkompass, nach deren Ablauf ein Recht endgültig weg ist. Nach einer versäumten Widerspruchsfrist können Sie einen neuen Antrag stellen. Nach dieser hier ist der Bescheid bestandskräftig. Wenn Sie klagen wollen, holen Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat – das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte gerichtskostenfrei (§ 183 SGG).
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids, nicht mit der des ersten Bescheids (§ 87 Absatz 2 SGG).
- Wurde der Bescheid förmlich zugestellt, ist der Tag der Zustellung der Tag der Bekanntgabe – auch wenn er vor dem vierten Tag liegt. § 37 Absatz 5 SGB X: „Vorschriften über die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels Zustellung bleiben unberührt.“
- Ohne förmliche Zustellung gilt § 37 Absatz 2 SGB X: vierter Tag nach der Aufgabe zur Post, es sei denn, er kam nachweislich später an. Ein früherer Zugang ändert dann nichts.
- Ab der Bekanntgabe läuft ein Monat; bei Bekanntgabe im Ausland sind es drei Monate.
- Fällt das Ende auf einen Sonnabend oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag.
Was dabei unterstellt wird
- Ohne Angabe zur Zustellung rechnet dieses Werkzeug mit einem einfachen Brief. Das ist bei einem Widerspruchsbescheid nicht der Regelfall, und die Abweichung geht in die gefährliche Richtung: Der genannte Tag läge dann zu spät. Tragen Sie den Zustelltag ein, wenn Sie ihn haben.
- Dass der Bescheid am Tag seines Datums zur Post gegeben wurde, ist eine Annahme und keine Feststellung.
- Den dritten Fall des § 87 Absatz 1 rechnet dieses Werkzeug nicht: Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Absatz 4 SGG beträgt die Frist ein Jahr, und sie beginnt zwei Wochen nach der letzten Veröffentlichung. Dieses Datum steht auf keinem Bescheid, und der Fall wird deshalb hier nicht abgebildet.
- Geschoben wird über Sonnabend, Sonntag und die neun bundesweiten gesetzlichen Feiertage. Feiertage, die nur in einzelnen Ländern gelten – Fronleichnam, Reformationstag, Allerheiligen und die übrigen –, kennt dieses Werkzeug nicht; sie sind Landesrecht und hängen am Ort, nach dem hier niemand fragt. Die tatsächliche Frist kann dadurch nur später enden als die gerechnete.
- Diese Rechnung gilt für einen Bescheid mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt sie oder ist sie falsch, gilt eine längere Frist.
Fundstellen
- § 87 SGG gelesen am 2026-08-15
- § 85 Absatz 3 SGG gelesen am 2026-08-15
- § 37 Absatz 2 SGB X gelesen am 2026-08-12
- § 37 Absatz 5 SGB X gelesen am 2026-08-15
- § 64 SGG gelesen am 2026-08-12
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung