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Auslagen auf der Arztrechnung: was nicht berechnet werden darf

§ 10 Absatz 2 GOÄ zählt abschließend auf, welche Kosten nicht als Auslage berechnet werden können. Tragen Sie die Positionen Ihrer Rechnung ein; das Werkzeug gleicht sie gegen diesen Katalog ab und nennt zu jedem Treffer die Nummer.

Den Umrechnungskurs kennt dieses Werkzeug nicht. § 12 Absatz 2 Nummer 5 GOÄ nennt die Belegschwelle als 50,- Deutsche Mark und nur so; einen Euro-Gegenwert nennt die Verordnung nicht. Deshalb ist der Kurs ein Eingabefeld ohne Vorgabewert. Ohne ihn steht bei jeder sonst unbeanstandeten Position „Belegfrage offen“ – das ist lauter als eine Schwelle, die sich dieses Werkzeug ausgedacht hätte.

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Jede Zeile wird in Bezeichnung und Betrag zerlegt. Erkannt werden beide Formen, in denen eine Rechnung abgetippt wird: „Einmalhandschuhe; 12,50“ und „Einmalhandschuhe 12,50“. Eine Zeile ohne Betrag bricht die Prüfung ab und wird nicht übersprungen: Sonst meldete das Werkzeug „nichts zu beanstanden“ über eine Rechnung, deren teuerste Position es nie gesehen hat.
  2. Die Bezeichnung wird gegen den Katalog des § 10 Absatz 2 GOÄ abgeglichen, und zwar über ganze Wörter und nicht über Zeichenketten. Ein Treffer verlangt, dass ein Wort dem Katalogbegriff gleicht oder ihn als Grundwort trägt: „Händedesinfektionsmittel“ ist eines, „Desinfektionsmittelspender“ ist ein Gerät.
  3. Getrennt davon wird auf Versand- und Portokosten (§ 10 Absatz 3 Satz 4 GOÄ) und auf Pauschalen (§ 10 Absatz 1 GOÄ) gesehen. Treffen mehrere Gründe zu, steht der vorn, der die Position ganz aus der Rechnung nimmt.
  4. Bleibt eine Position unbeanstandet, folgt die Belegfrage des § 12 Absatz 2 Nummer 5 GOÄ. Sie wird nur beantwortet, wenn Sie einen Umrechnungskurs angegeben haben. Ein Betrag, der genau auf der gerechneten Schwelle liegt, übersteigt sie nicht: Der Wortlaut sagt „übersteigt“, nicht „erreicht“.

Was dabei unterstellt wird

Fundstellen

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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