Evidenz-Vergleich: zwei Verfahren nebeneinander
Zwei Verfahren, dieselbe Indikation, die Studienlage nebeneinander. Ohne Sieger und ohne Punktestand: Die Stufe sagt, wie gut untersucht ist.
Dieser Vergleich kürt keinen Sieger, und das ist kein Zurückhalten, sondern Fachlichkeit. Die Evidenzstufe sagt, wie gut etwas untersucht ist, nicht wie gut es wirkt: Eine systematische Übersicht, die keine Wirkung findet, steht auf einer höheren Stufe als eine einzelne Studie, die eine findet. Wer die Stufen zu einer Rangfolge addiert, dreht genau diese Aussage um.
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Zu beiden Verfahren werden die belegten Evidenzsteckbriefe geladen und je Spalte nach Stufe sortiert.
- Die Indikationen beider Seiten werden verglichen, ohne Rücksicht auf Groß- und Kleinschreibung und auf mehrfache Leerzeichen. Wo dieselbe Indikation auf beiden Seiten steht, entsteht eine gemeinsame Zeile.
- Gibt es keine gemeinsame Indikation, sagt die Seite das und stellt die beiden Listen getrennt daneben.
Was dabei unterstellt wird
- Verglichen wird über den Text der Indikation. Zwei Steckbriefe zu derselben Beschwerde, die verschieden benannt sind, finden hier nicht zueinander.
- Fünf Stufen sind möglich: keine, traditionelle Anwendung, Einzelstudien, systematische Übersicht, Leitlinie. Die Methodikseite erklärt, was jede bedeutet und wie sie vergeben wird.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung