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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Honorarvereinbarung: was auf dem Blatt stehen musste

Vor einer Selbstzahler- oder IGeL-Behandlung wird ein Blatt unterschrieben. § 2 GOÄ sagt, was darauf zu stehen hat; das Werkzeug geht die Merkmale mit Ihnen durch, nennt zu jedem den Wortlaut und schreibt auf Wunsch die Bitte um Stellungnahme.

Dieses Werkzeug nennt das Merkmal und nicht die Folge. § 2 GOÄ sagt, wie eine Vereinbarung über die Vergütung auszusehen hat – und mit keinem Wort, was gilt, wenn sie so nicht aussieht. Der Schritt von „ein Merkmal fehlt“ zu „das muss ich nicht bezahlen“ ist eine Auslegung, und wäre sie falsch, träfe der Schaden genau den, dem dieses Werkzeug helfen soll. Die Bewertung gehört in eine rechtliche Beratung.
Es gibt hier kein Feld für Ihren Namen und keines für die Diagnose. Die Formulare dieses Dienstes laufen ohne Skript und damit über die Adresszeile; gefragt wird nach dem Schriftstück, nicht nach dem Menschen. Der Brief trägt deshalb Lücken zum Ausfüllen.

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Jede Zeile ist „ja“, „nein“ oder keine Angabe. Eine nicht beantwortete Zeile bleibt offen und wird weder als erfüllt noch als fehlend gezählt; die Gesamtaussage sagt, wie viele das sind.
  2. Zuerst kommen die beiden Sperren, und das ist keine Reihenfolge aus Höflichkeit: Für Leistungen der Abschnitte A, E, M und O ist eine Vereinbarung nach § 2 Absatz 3 Satz 1 GOÄ unzulässig, und eine Notfall- oder akute Schmerzbehandlung durfte nach § 2 Absatz 1 Satz 4 GOÄ gar nicht von ihr abhängig gemacht werden. Wer erst die Formmerkmale abhakt, beantwortet die falsche Frage vollständig.
  3. Danach die Merkmale des § 2 Absatz 2 GOÄ, in der Reihenfolge der Verordnung: was dastehen muss (Sätze 1, 2 und 4) und was nicht darin stehen darf (Satz 3).
  4. Zuletzt zwei Nebenpflichten, die je an einem eigenen Tatbestand hängen: die Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform (§ 630c Absatz 3 Satz 1 BGB) und die Bezeichnung als Leistung auf Verlangen auf der Rechnung (§ 12 Absatz 3 Satz 5 GOÄ).
  5. Gibt es etwas zu beanstanden, entsteht daraus ein Brief an die Praxis, der um Stellungnahme bittet und den Wortlaut je betroffenem Satz genau einmal zitiert.

Was dabei unterstellt wird

Fundstellen

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Die Privatrechnung

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