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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Genehmigungsfiktion: gilt mein Antrag als genehmigt?

Entscheidet die Kasse nicht in der Frist und teilt sie auch keinen Grund dafür mit, gilt die Leistung als genehmigt. Der Rechner sagt Ihnen den Tag – und die Ausnahme, die dabei am häufigsten übersehen wird.

Der Tag, an dem der Antrag EINGEGANGEN ist, zählt – nicht der Tag, an dem Sie ihn abgeschickt haben. Bei einem Brief liegen dazwischen leicht drei Tage. Ein Einschreiben oder eine Empfangsbestätigung macht diesen Tag beweisbar.

Wie dieses Werkzeug rechnet

  1. Ab dem Tag des Antragseingangs laufen drei Wochen. Holt die Kasse eine gutachtliche Stellungnahme ein, sind es fünf; im zahnärztlichen Gutachterverfahren nach § 87 Absatz 1c SGB V sind es sechs.
  2. Fällt das Ende auf einen Sonnabend oder Sonntag, endet die Frist am nächsten Werktag.
  3. Hat die Kasse bis dahin weder entschieden noch einen hinreichenden Grund mitgeteilt, gilt die Leistung als genehmigt – und zwar NACH Ablauf der Frist, also ab dem Tag danach.

Was dabei unterstellt wird

Fundstellen

Die übrigen Werkzeuge

Was gilt

Was es Sie kostet

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Die Privatrechnung

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