Naturheilkunde bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Heilpraktikerbehandlung Nein, ausdrücklich ausgeschlossen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 120 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 31.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Ihr Bonusprogramm
Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | Gesundheitskonto | Beitrag zu einem privaten Zusatztarif für Heilpraktiker-Leistungen | nicht erhoben | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBezuschussungsfähig sind: … Private Krankenzusatzversicherung: z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankenhaus -und Pflegetagegeldabsicherung oder Zusatztarife (für Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Heilpraktiker oder stationären Aufenthalt im Krankenhaus) i. S .d. § 194 Abs. 1a SGB V. Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V |
QuelleBKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V, Absatz 8 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bonusprogramm/bkkgs-teilnahmebedingungen-bonusprogramm.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
| BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | Gesundheitskonto | Naturheilverfahren und alternative Medizin | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautBezuschussungsfähig sind: … Naturheilverfahren und alternative Medizin, sofern eine Verordnung auf einem Privatrezept durch einen Arzt erfolgte: z. B. Akupunktur bei Kopfschmerzen oder Allergien, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin, Bioresonanz-Therapie. Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V |
QuelleBKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V, Absatz 8 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bonusprogramm/bkkgs-teilnahmebedingungen-bonusprogramm.pdf (erhoben am 31.08.2026) |
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Heilpraktikerbehandlung1 | |||||
| Heilpraktikerbehandlung | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautMöchten Sie Heilpraktiker-Leistungen nutzen, lassen sich die Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin absichern. Heilpraktikerleistungen sieht die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vor. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(1) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich auf ärztliche Verordnung mit einem Zuschuss an osteopathischen Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Ferner setzt der Anspruch voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Darüber hinaus darf die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sein. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die schriftliche ärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
ab31.08.2026bis auf Weiteres | |
Weitere Kassen
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