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Naturheilkunde bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Ihr Bonusprogramm

Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Gesundheitskonto Beitrag zu einem privaten Zusatztarif für Heilpraktiker-Leistungen nicht erhoben anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bezuschussungsfähig sind: … Private Krankenzusatzversicherung: z. B. Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankenhaus -und Pflegetagegeldabsicherung oder Zusatztarife (für Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Heilpraktiker oder stationären Aufenthalt im Krankenhaus) i. S .d. § 194 Abs. 1a SGB V.


Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V, Absatz 8 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bonusprogramm/bkkgs-teilnahmebedingungen-bonusprogramm.pdf (erhoben am 31.08.2026)

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Gesundheitskonto Naturheilverfahren und alternative Medizin Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Bezuschussungsfähig sind: … Naturheilverfahren und alternative Medizin, sofern eine Verordnung auf einem Privatrezept durch einen Arzt erfolgte: z. B. Akupunktur bei Kopfschmerzen oder Allergien, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin, Bioresonanz-Therapie.


Rechtsgrundlage: § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V
Quelle

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach § 65a Absatz 1 und Absatz 1a SGB V, Absatz 8 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bonusprogramm/bkkgs-teilnahmebedingungen-bonusprogramm.pdf (erhoben am 31.08.2026)

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen.

ab31.08.2026bis31.12.2026
Heilpraktikerbehandlung1
Heilpraktikerbehandlung BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Möchten Sie Heilpraktiker-Leistungen nutzen, lassen sich die Behandlungskosten mit einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin absichern. Heilpraktikerleistungen sieht die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht vor. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abschließen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen.

ab31.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen.

ab31.08.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(1) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich auf ärztliche Verordnung mit einem Zuschuss an osteopathischen Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Ferner setzt der Anspruch voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Darüber hinaus darf die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sein. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Originalrechnungen sowie die schriftliche ärztliche Verordnung vorzulegen.

ab31.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen.

ab31.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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