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Erstattungsübersicht

Auf einen Blick

Diese Seite führt 52 belegte Erstattungsstände.

Sie gehören zu einem Verfahren.

Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 29.08.2026.

Stichtag 29.09.2026 · 52 von 481 Erstattungsständen

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Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel52
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts.

ab30.07.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung und nicht im Gesetz. Das Fenster endet am 31.12.2026; die Nachfolgeregelung steht daneben.

ab01.01.2024bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK Bayern (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK Niedersachsen (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Niedersachsen übernimmt daher die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht nur der Homöopathie, sondern auch der Anthroposophie und der Phytotherapie. Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde. Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Von der Erstattung ausgenommen sind die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Potenzmittel, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel. Ausgeschlossen sind auch Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel oder Arzneimittel gegen Reisekrankheit. Die AOK Niedersachsen erstattet 80 Prozent der Kosten pro Rechnung für bestimmte Mehrleistungen – bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person. Dafür benötigen wir lediglich ein auf Ihren Namen ausgestelltes Privatrezept und die Quittung der Apotheke.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab06.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK NordWest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK NordWest übernimmt im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets 80 % der Kosten – maximal 500 Euro im Kalenderjahr – für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. Dafür reichen Sie einfach die Rechnung/Zahlungsbeleg der Apotheke und das Rezept über das Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich im AOK-Kundencenter ein.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

(1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir übernehmen alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das naturheilkundliche Medikament kann dabei ein nicht verschreibungspflichtiges, muss aber ein apothekenpflichtiges Medikament sein. Wir bieten Ihnen mehr als der Gesetzgeber vorgibt und übernehmen pro Medikament die vollen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Kalenderjahr.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Arzneimittel BIG direkt gesund (Satzungsleistung) mit Bedingungen Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. ab06.09.2026bis31.12.2026

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