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Naturheilkunde bei der AOK Nordost

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Akupunktur bietet eine vielversprechende ergänzende Therapie. Wir beteiligen uns, an Ihren Kosten zur Akupunkturbehandlung von Migräne und Allergien durch Physiotherapeuten oder Ärzte. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Erforderliche Unterlagen: personifizierte Rechnung des Arztes oder Physiotherapeuten Bitte beachten Sie: Behandlungen durch Heilpraktiker können nicht erstattet werden. Leistung: zusammen insgesamt bis zu 40 Euro für Akupunktur und kinesiologische Tapings

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab06.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab07.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Zur Besserung von Beschwerden des Bewegungsapparats kann neben der klassischen Physiotherapie eine osteopathische Behandlung hilfreich sein. Mit Verordnung eines Vertragsarztes (Überweisung) und der Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen beteiligen wir uns an den Kosten. Für wen: AOK-Versicherte ab 1 Jahr Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 40 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung des zertifizierten Osteopathen und ärztliche Verordnung … Osteopathie kann im frühkindlichen Entwicklungsstadium schweren Entwicklungsstörungen entgegenwirken, wie bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung). Für wen: AOK-versicherte Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 150 Euro

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie AOK Nordost (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

ab06.09.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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