Erstattungs-Check: zahlt die Kasse das?
Wählen Sie ein Verfahren und einen Tag. Sie sehen, was dann gilt, mit welcher Bedingung, aus welcher Fundstelle – und wann es sich ändert.
Was am 29.09.2026 gilt
BKK Herkules (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 13.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die BKK Herkules erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Die BKK Herkules erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nummer 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind der BKK Herkules die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
Quelle
Satzung der BKK Herkules, Fassung vom 07.06.2005 mit dem 33. Nachtrag, Stand 01.10.2025, § 12h (Leistungen besonderer Therapierichtungen) Nummern 1 und 2, dazu § 12e (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) Nummern 1 bis 3 https://www.bkk-herkules.de/fileadmin/medien/dokumente/PDF/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 13.09.2026)
hkk (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 13.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die hkk beteiligt sich jedoch an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sogenannte Naturarzneimittel, aus den Bereichen: Homöopathie Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig sind. Insgesamt werden Ihnen bis zu 100 Euro pro Jahr erstattet. |
Quelle
hkk, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Heilpraktiker“ https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/alle-leistungen-von-a-z/heilpraktiker (erhoben am 13.09.2026)
BERGISCHE KRANKENKASSE (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Die BERGISCHE erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn diese zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit medizinisch notwendig sind, von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen oder Ärzten auf einem Privatrezept verordnet wurden und in einer Apotheke oder durch einen nach deutschem Recht zulässigen Versandhandel bezogen wurden (§ 73 Arzneimittelgesetz). Die Erstattung ist auf 20,00 € je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind die Verordnung sowie die Rechnung oder Quittung einer Apotheke oder Versandhandels vorzulegen. Kosten werden nur erstattet, wenn die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurden. |
Quelle
BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 07.09.2026)
BKK Public (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
Quelle
BKK Public, Satzung in der Fassung des 73. Nachtrags, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.bkk-public.de/fileadmin/downloads/Satzung_BKK_Public_idF_73_Nachtrag.pdf (erhoben am 07.09.2026)
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschen Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach a. bis c. in voller Höhe. Für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Rechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
Quelle
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser, Satzung, Stand 01.01.2026, Zusätzliche Leistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V, Gesundheitskonto Buchstabe a und Buchstabe d, dazu § 12 (Leistungen) Nummer 4 (Erweiterte Schwangerenleistungen) (PDF) https://www.bkk-rrw.de/fileadmin/medien/dokumente/ueber_uns/2026-01-01_KV_Satzung_BKK-RRW.pdf (erhoben am 07.09.2026)
BKK Salzgitter (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 85 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
Quelle
BKK Salzgitter, Satzung in der Fassung des 140. Nachtrags, Stand 01.01.2026, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.bkk-salzgitter.de/fileadmin/downloads/Satzung_BKK_Salzgitter_idF_140_Nachtrag.pdf (erhoben am 07.09.2026)
BKK24 (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | BKK24-Extraleistung: Wir bezuschussen nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung mit bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für unsere Versicherten. |
Quelle
BKK24, Leistungsverzeichnis A–Z, Seite „Arzneimittel“ https://bkk24.de/leistungen-beitraege/leistungen-a-z/arzneimittel (erhoben am 07.09.2026)
IKK classic (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Zusätzlich erstattet die IKK classic allen Versicherten pro Kalenderjahr und Versicherten bis zu 50 Euro für alternative Arzneimittel wie Schüssler-Salze, Mittel der Homöopathie, der Anthroposophie und der Phytotherapie, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden, nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig sind. Homöopathische Mittel müssen einen deutlich erkennbaren Hinweis „homöopathisches Arzneimittel“ tragen. Für eine Erstattung reichen Sie einfach das Privatrezept eines vertraglichen Kassenarztes zusammen mit der Rechnung der Apotheke bei der IKK classic ein und wir überweisen Ihnen den zu erstattenden Betrag auf Ihr Konto. |
Quelle
IKK classic – Alternative Arzneimittel: Welche Kosten übernimmt die IKK classic? https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/alternative-heilmethoden/alternative-arzneimittel-kosten (erhoben am 07.09.2026)
IKK Südwest (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt. |
Quelle
Satzung der IKK Südwest, in der Fassung des 46. Nachtrages, Stand 03.04.2026, § 10b (Osteopathie/Chirotherapie), § 10c (Sonstige Naturheilverfahren) und § 10f (Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel), Absätze 1 bis 4 https://www.ikk-suedwest.de/wp-content/uploads/2022/12/satzung_der_ikk_suedwest_krankenversicherung.pdf (erhoben am 07.09.2026)
KNAPPSCHAFT (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Da pflanzliche Präparate aus der Apotheke das Immunsystem in seiner Arbeit unterstützen und zudem als besonders gut verträglich gelten, möchte die KNAPPSCHAFT allen Jugendlichen die Versorgung mit diesen Mitteln ermöglichen. Das heißt, Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen – also der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie – übernehmen wir für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (ab dem 18. Geburtstag endet der Anspruch). Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind leicht überschaubar, denn nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen werden von der KNAPPSCHAFT erstattet, sofern deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder eine Ärztin auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die KNAPPSCHAFT erstattet bei der Homöopathie die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnungen der Apotheke und das Privatrezept vor. |
Quelle
Homöopathie-Kosten https://www.knappschaft.de/gesund-werden/therapie/alternative-medizin/homoeopathie/homoeopathie (erhoben am 07.09.2026)
Koenig & Bauer BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), 1. Die BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die BKK erstattet die Kosten pro Arzneimittelnach Abs. 1 in Höhe von 80 v. H., für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 3. Zur Erstattung sind der BKK die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung vorzulegen. |
Quelle
Koenig & Bauer BKK, Satzung, Abschnitt VI „Zusätzliche Leistungen gem. § 11 Abs. 6 SGB V“, Ziffer I und Ziffer III (PDF, Seitenstand 01.07.2018) https://koenig-bauer-bkk.de/index_htm_files/Satzung_2025.pdf (erhoben am 07.09.2026)
SECURVITA BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. |
Quelle
SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 07.09.2026)
TUI BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 07.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V Die Betriebskrankenkasse gewährt ihren Versicherten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V. Die Kosten werden in Höhe von 75 v. H. des erstattungsfähigen Betrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400,00 Euro je Kalenderjahr übernommen. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen. … Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind: Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept. Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen. Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen. Zur Erstattung ist neben Rechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. |
Quelle
TUI BKK, Satzung in der Fassung des 97. Nachtrags, Stand 19.08.2025, Abschnitt VI (Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V), Nummer 5 (PDF) https://www.tui-bkk.de/fileadmin/downloads/Satzung__TUI_BKK_idF_97._Nachtrag_.pdf (erhoben am 07.09.2026)
AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Alternative Arzneimittel (frei verkäuflich, aber apothekenpflichtig), solange diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind: 300 Euro. Die Verordnung hat durch einen Vertragsarzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ oder „Naturheilverfahren“ zu erfolgen. Die Leistungen können Sie je nach Bedarf auswählen – bis maximal 300 Euro pro Kalenderjahr. |
Quelle
AOK Baden-Württemberg, „Gesundheitskonto“ (regionaler Block „Gesundheitskonto Allgemein“) https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/gesundheitskonto-1/ (erhoben am 06.09.2026)
AOK Bayern (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Homöopathische Arzneimittel Für wen? alle Versicherten Erstattung: bis zu 100 EUR Zeitraum: pro Kalenderjahr Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen Wir beteiligen uns an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie), deren Anwendung medizinisch notwendig ist. Die Arzneimittel müssen durch einen zugelassenen Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet werden. |
Quelle
AOK Bayern, Leistungsseite „AOK-Gesundheitsvorteil“ https://www.aok.de/pk/bayern/aok-gesundheitsvorteil/ (erhoben am 06.09.2026)
AOK Nordost (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Naturarzneimittel Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen. Für wen: AOK-Versicherte Wie oft: pro Kalenderjahr Leistung: bis zu 50 Euro Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung |
Quelle
AOK Nordost, Leistungsseite „AOK-Gesundheitskonto“ https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/aok-gesundheitskonto/ (erhoben am 06.09.2026)
AOK Sachsen-Anhalt (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Das Arzneimittel muss vom Arzt auf ein Privatrezept (in der Regel ein grünes Rezept) verordnet werden. Anschließend laden Sie die ärztliche Verordnung und den Kassenbeleg oder die Rechnung über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch oder reichen sie direkt ein, das geht im Kundencenter aber auch per Post. |
Quelle
AOK Sachsen-Anhalt, Gesundheitswelt: „OTC-Arzneimittel“ (Zuschuss aus dem GESUNDESKONTO) https://www.deine-gesundheitswelt.de/krankheit-behandlung-und-pflege/otc-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
BAHN-BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir übernehmen alle naturheilkundlichen Medikamente aus den Bereichen der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das naturheilkundliche Medikament kann dabei ein nicht verschreibungspflichtiges, muss aber ein apothekenpflichtiges Medikament sein. Wir bieten Ihnen mehr als der Gesetzgeber vorgibt und übernehmen pro Medikament die vollen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 150 € im Kalenderjahr. |
Quelle
BAHN-BKK, Leistungsseite „Naturheilkundliche Medikamente“ https://www.bahn-bkk.de/leistungen/alternative-heilmethoden/naturheilkundliche-medikamente.html (erhoben am 06.09.2026)
BIG direkt gesund (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie können BIG-Versicherte ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro nutzen. |
Quelle
BIG direkt gesund, Leistungsseite „Homöopathie“ https://www.big-direkt.de/de/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie/ (erhoben am 06.09.2026)
BKK Freudenberg (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die BKK Freudenberg erstattet Ihnen die Kosten für nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, pro Arzneimittel in voller Höhe bis zu einem Betrag von 110 EUR pro Kalenderjahr. |
Quelle
BKK Freudenberg, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“ https://www.bkk-freudenberg.de/leistungen/sanfte-heilung/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
BKK Miele (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die BKK Miele erstattet ihren Versicherten Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nach den Indikationsfeldern - Neurodermitis - Asthma bronchiale und - Krebserkrankungen sofern 1. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und 2. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und 3. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Erstattet werden für Arzneimittel nach Absatz I die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 100,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. |
Quelle
Satzung der BKK Miele, Stand 23.07.2026, § 15b (Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapieformen) https://www.miele-bkk.de/fileadmin/medien/dokumente/satzung/230726_Satzung_KV.pdf (erhoben am 06.09.2026)
BKK PFAFF (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | II. Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) 1. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern: a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf einem Privatrezept erfolgte und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Rechts zulässigen Versandhandels bezogen wurde. 2. Die Betriebskrankenkasse erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Nr. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 80,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten. |
Quelle
Satzung der BKK PFAFF ab 01.01.2025, Abschnitt II (Versorgung mit nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung) https://bkk-pfaff.de/wp-content/uploads/2025/01/Satzung-BKK-PFAFF-ab-01.01.2025_HP.pdf (erhoben am 06.09.2026)
Continentale BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir erstatten Kosten in Höhe von 100 € pro Versicherten und Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Wir benötigen für eine Kostenerstattung eine Verordnung des Arztes, ggf. eine Privatverordnung. Bitte reichen Sie diese und die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Die Naturarzneimittel sind Teil unseres Gesundheitskontos. |
Quelle
Continentale BKK, Leistungen von A-Z: Naturarzneimittel https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/naturarzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
EY BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die Ernst & Young BKK beteiligt sich in Höhe von 70 Prozent, bis zu 100,00 € jährlich an homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimitteln. Sie erhalten von Ihrem Arzt ein Privatrezept und bezahlen die Kosten in der Apotheke zunächst selbst. |
Quelle
EY BKK, Leistungsseite „Homöopathie“ (Leistungen von A-Z) https://www.ey-bkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/homoeopathie (erhoben am 06.09.2026)
Heimat Krankenkasse (Programm für eine bestimmte Gruppe)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die Heimat Krankenkasse bezuschusst daher nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Erstattung erfolgt im Rahmen unseres Gesundheitskontos. Wir erstatten Ihnen den Rechnungsbetrag bis zu einer Höchstgrenze von 80 Euro pro Jahr auf Ihr Konto. |
Quelle
Heimat Krankenkasse, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel für Kinder und Jugendliche“ https://www.heimat-krankenkasse.de/leistungen/leistungen-a-z/alternative-arzneimittel-fuer-kinder-und-jugendliche/ (erhoben am 06.09.2026)
Mercedes-Benz BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir erstatten Ihnen die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, wenn die Einnahme medizinisch notwendig ist und per Privatrezept von einem Arzt verordnet wurde. Sie erhalten die Kosten pro Arzneimittel in voller Höhe erstattet, maximal jedoch 100 € im Jahr für alle Medikamente dieser Art. Zur Erstattung der verauslagten Kosten lassen Sie uns einfach die spezifizierten Originalrechnungen der Apotheke und die ärztliche Verordnung zukommen. |
Quelle
Mercedes-Benz BKK, Leistungsseite „Arzneimittel“ (Leistungen von A-Z), Abschnitt „Homöopathische Arzneimittel – Unser Extra für Sie!“ https://www.mercedes-benz-bkk.com/leistungen/leistungen-von-a-z/arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Zuschuss von 100 Euro pro Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, aber nur in der Apotheke erhältliche Arzneimittel aus dem homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Bereich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr haben ein Budget von bis zu 150 Euro. Für die Kostenerstattung brauchst du ein Privatrezept. Nur apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Präparate sind erstattungsfähig. |
Quelle
mkk – meine krankenkasse, Leistungsseite „Alternative Arzneimittel“ (Leistungen von A bis Z) https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen/unsere-leistungen/leistungen-von-a-bis-z/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
Mobil Krankenkasse (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen unserer Satzung für alle apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht gesetzlich ausgeschlossen sind. Sie erhalten bis zu 100,00 € zurück. Höhe der Erstattung: Erstattung pro eingereichter Rechnung: 80 % Ihr Budget: 100,00 € pro Jahr. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet. Senden Sie uns Ihr Rezept inklusive Rechnung der Apotheke/Versandhändlers bequem und sicher über unser Onlineformular oder per App. |
Quelle
Mobil Krankenkasse, Leistungsseite „Erstattung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln“ https://mobil-krankenkasse.de/unsere-leistungen/krankheiten-und-behandlungen/Arzneimittel-und-Rabattvertraege/erstattung-apothekenpflichtige-arzneimittel.html (erhoben am 06.09.2026)
novitas bkk (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einer Ärztin auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 7 - 9 SGB V ausgeschlossen wurde. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Absatz (1) Sätze 2 - 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt. |
Quelle
Satzung der novitas bkk in der Fassung vom 04.08.2026, § 12 (Zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V), Nummer 3 (Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen) und Nummer 12 (Alternative Heilmittel) https://media.novitas-bkk.de/documents/2026-07/Satzung_novitas%20bkk_g%C3%BCltig%20ab%2004.08.2026.pdf (erhoben am 06.09.2026)
vivida bkk (Programm für eine bestimmte Gruppe)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Darüber hinaus erstatten wir bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige, homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Mittel, z. B. gegen Erkältung oder Übelkeit. Für wen? Kinder bis zum 15. Geburtstag. Sie kaufen das Medikament in der Apotheke und bezahlen es zunächst selbst. |
Quelle
Leistungen von A bis Z – Alternative Arzneimittel, Aufklapper "Welche Kosten übernimmt die vivida bkk?", Abschnitt "2. Erstattung bis zu 200 Euro jährlich" https://www.vividabkk.de/de/leistungen-versicherung/leistungen-von-a-bis-z/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
ZF BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 06.09.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für auf Privatrezept verordnete homöopathische Medikamente sowie Arzneimittel der Anthroposophie und Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für das alternative Arzneimittel aus. Heilpraktiker-Verordnungen können nicht akzeptiert werden. Sie bezahlen das Arzneimittel in der Apotheke zunächst selbst. Die Medikamente müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein. |
Quelle
Alternative Arzneimittel https://www.zfbkk.de/alternative-arzneimittel (erhoben am 06.09.2026)
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 31.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | (2) Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Der Anspruch setzt voraus, dass a.) die Einnahme der Arzneimittel medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b.) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt oder einem nach §13 Absatz 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c.) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. … Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind die Originalrechnungen der Apotheke und die privatärztliche Verordnung vorzulegen. |
Quelle
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, Satzung der Krankenversicherung, Stand 11.08.2026, § 12d Absatz 1 und Absatz 2 (PDF) https://www.bkkgs.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Bekanntmachung-Satzung/bkkgs-satzung-kv-stand-11-08-2026.pdf (erhoben am 31.08.2026)
AOK Niedersachsen (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die AOK Niedersachsen übernimmt daher die Kosten für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel nicht nur der Homöopathie, sondern auch der Anthroposophie und der Phytotherapie. Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn das Medikament von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde. Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Von der Erstattung ausgenommen sind die sogenannten Lifestyle-Arzneimittel wie zum Beispiel Appetitzügler, Potenzmittel, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel. Ausgeschlossen sind auch Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten, Mund- und Rachentherapeutika, Abführmittel oder Arzneimittel gegen Reisekrankheit. Die AOK Niedersachsen erstattet 80 Prozent der Kosten pro Rechnung für bestimmte Mehrleistungen – bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr und versicherter Person. Dafür benötigen wir lediglich ein auf Ihren Namen ausgestelltes Privatrezept und die Quittung der Apotheke. |
Quelle
AOK Niedersachsen, Leistungsseite zu Arzneimitteln der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/alternativmedizin-homoeopathie/ (erhoben am 29.08.2026)
AOK NordWest (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die AOK NordWest übernimmt im Rahmen des 500 Euro-Gesundheitsbudgets 80 % der Kosten – maximal 500 Euro im Kalenderjahr – für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. Dafür reichen Sie einfach die Rechnung/Zahlungsbeleg der Apotheke und das Rezept über das Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich im AOK-Kundencenter ein. |
Quelle
AOK NordWest, „Alternativmedizin – Welche alternativen Heilmethoden zahlt die AOK NordWest?“, Abschnitt zum 500-Euro-Gesundheitsbudget https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/alternative-heilmethoden/ (erhoben am 29.08.2026)
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | (1) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie. (2) Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. (3) Die AOK übernimmt die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jeweils bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen. |
Quelle
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Satzung, veröffentlichte Fassung vom 03.08.2026, § 31 b, § 31 e, § 31 f, § 31 j und § 31x (PDF) https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/rheinland-pfalz-saarland/pdf/Satzung/Satzung.pdf (erhoben am 29.08.2026)
BKK Deutsche Bank (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir beteiligen uns an Arzneimitteln der Homöopathie, der Phytotherapie sowie der Anthroposophie zu 80 Prozent, bis zu 100,00 Euro pro Jahr, wenn Ihnen Ihr Arzt diese Arzneimittel per Privatrezept (z. B. grünes Rezept) verordnet. Voraussetzung ist, dass es sich um ein verschreibungsfreies, aber apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt. |
Quelle
BKK Deutsche Bank, Leistungsseite zu Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie https://www.bkkdb.de/leistungen-beratung/pluspunkte-im-ueberblick/bkk-premium-plus (erhoben am 29.08.2026)
BKK Euregio (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen: 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel Bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Anthroposophie Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept). Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden. Bitte reichen Sie bei uns ein: Die ärztliche Verordnung (Privatrezept) Die Rechnung der Apotheke, aus der Preis und Medikament eindeutig hervorgehen |
Quelle
BKK Euregio, Leistungsseite „Arzneimittel“ https://www.bkk-euregio.de/leistungen/arzneimittel/ (erhoben am 29.08.2026)
BKK evm (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Die Betriebskrankenkasse erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, sofern a) deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b) die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt und c) das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen werden. Die Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten dieser Arzneimittel jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 € pro Kalenderjahr und Versicherten. Für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Absatz. 1 Sätze 7-9 SGB V ausgeschlossen sind, dürfen keine Kosten erstattet werden. |
Quelle
BKK evm, Satzung, Regelung zur Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln https://www.bkk-evm.de/files/downloads/magazine/Satzung%20KV%20Rechtsstand%201.1.2026.pdf (erhoben am 29.08.2026)
bkk melitta hmr (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Kostenübernahme von apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie von bis zu 100 Euro pro Jahr und Versicherten, nach Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept und Vorlage der Originalrechnung/ Quittung der Apotheke. |
Quelle
bkk melitta hmr, Leistungsseite zu apothekenpflichtigen alternativen Arzneimitteln der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie https://www.bkk-melitta-hmr.de/leistungen/alternative-medizin/alternative-arzneimittel (erhoben am 29.08.2026)
BKK MTU (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Ihr Gesundheitskonto ist im Plus! 80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten. Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können: Professionelle Zahnreinigungen Heilpraktikerleistungen apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel) |
Quelle
BKK MTU, Leistungsseite „Gesundheitskonto 80 € – Mehrleistungen BKK MTU“ https://www.bkk-mtu.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/gesundheitskonto-80-e-mehrleistungen-bkk-mtu/ (erhoben am 29.08.2026)
BKK ProVita (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Die BKK ProVita erstattet ihren Versicherten zusätzlich zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 auch die Kosten für alternative Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie. […] Wir erstatten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 250 Euro pro Jahr. Alle anderen Versicherten erhalten 160 Euro jährlich. Wir erstatten 100 % der Kosten für diese Arzneimittel. […] Wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel. Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie. Auch homöopathische Globuli und pflanzlicher Hustensaft gehören zu dieser Gruppe der natürlichen Arzneimittel. […] Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen mit einer Privatverordnung alternative Arzneimittel (apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie). Diese Verordnung kann von jedem Arzt ausgestellt werden. Sie holen sich die Arzneimittel in Ihrer Apotheke und bezahlen sie dort. Anschließend reichen Sie die Verordnung und die Rechnung der Apotheke bei uns ein. |
Quelle
BKK ProVita, Leistungsseite zu alternativen Arzneimitteln im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 https://bkk-provita.de/leistungen/homoeopathische-und-pflanzliche-arzneimittel/ (erhoben am 29.08.2026)
BKK VDN (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | I. Über die im SGB V geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages, maximal 100 EUR im Kalenderjahr, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 – 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bleibt unberührt. II. Zur Erstattung sind der Betriebskrankenkasse die spezifizierten Rechnungen/Nachweise der Apotheke und die ärztliche Verordnung einzureichen. |
Quelle
BKK VDN, Satzung, Regelung zu apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie https://www.bkk-vdn.de/wp-content/uploads/2026/01/2026_Satzung.pdf (erhoben am 29.08.2026)
BKK Werra-Meissner (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Sichern Sie sich bis zu 250 Euro Zuschuss jährlich – für Leistungen wie Osteopathie, private Vorsorgeuntersuchungen oder auch Sehhilfen. … 100 Euro Budget für exklusive Leistungen … Wir erstatten Ihnen bis zu 100 Euro kombiniert für folgende Leistungen: … Naturarznei aus der Apotheke: Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie … |
Quelle
BKK Werra-Meissner, Leistungsseite „Gesundheitskonto – GesundPlus“ https://www.bkk-werra-meissner.de/rundum-gesund/gesundheitskonto/gesund-plus/ (erhoben am 29.08.2026)
DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Verschreibt er oder sie Ihnen anthroposophische Medikamente, beteiligen wir uns an den Kosten. Im Kalenderjahr bezuschussen wir alternative Medizin mit bis zu 100 Euro als PLUS-Leistung. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. […] Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung für die anthroposophischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. […] Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht. |
Quelle
DAK-Gesundheit, Leistungen > Alternative Heilmethoden > Anthroposophische Medizin: Inneres Gleichgewicht finden (aktualisiert am 27.05.2025) https://www.dak.de/dak/leistungen/alternative-heilmethoden/anthroposophische-medizin-inneres-gleichgewicht-finden_10718 (erhoben am 29.08.2026)
energie-bkk (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Profitieren Sie von unseren Zusatzleistungen! Wir zahlen Ihnen einen Zuschuss für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie – und das bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr! So können Sie ganz entspannt in Ihre Gesundheit investieren und alternative Heilmethoden ausprobieren, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen. Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung für Ihr Wohlbefinden! Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss? • Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept. • Die Abgabe erfolgt durch eine (Online-)Apotheke. Für die Erstattung übermitteln Sie uns einfach die personalisierten Rechnungen der (Online-) Apotheke sowie die ärztliche Verordnung, ganz bequem per App oder per Post. |
Quelle
energie-BKK, Leistung: Arzneimittel Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie (Stand der Seite: 17. August 2026) – hier die dritte Therapierichtung, die anthroposophischen Arzneimittel https://www.energie-bkk.de/leistung/arzneimittel-homoeopathie-phytotherapie-und-anthroposophie/ (erhoben am 29.08.2026)
HEK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir beteiligen uns an den Kosten für Arzneimittel folgender besonderer Therapierichtungen: … Anthroposophie … Die anthroposophische Medizin versteht sich als Ergänzung zur konventionellen Medizin. Sie zielt darauf ab, die Selbstheilungskräfte des eigenen Körpers zu fördern. Ihre Arzneimittel werden aus mineralischen, tierischen und pflanzlichen Bestandteilen hergestellt. Hierzu zählen zum Beispiel Gold, Bienen oder Spitzwegerich. … Wir übernehmen für Sie gern für jede dieser Arzneimittelgruppen: 70 Prozent der Kosten … maximal 100 Euro im Kalenderjahr … Voraussetzung ist, dass das jeweilige Arzneimittel durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet wird. Die private Verordnung kann auch auf einem E-Rezept erfolgen. Zudem muss es sich dabei um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handeln. |
Quelle
HEK, Leistungsseite zu Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen, Abschnitt Anthroposophie https://www.hek.de/erstklassige-leistungen/leistungen-a-z/detail/arzneimittel-besonderer-therapierichtungen/ (erhoben am 29.08.2026)
IKK gesund plus (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. |
Quelle
IKK gesund plus, Leistungsseite zu nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung https://www.ikk-gesundplus.de/leistungen/leistungen-im-ueberblick/homoeopathie/ (erhoben am 29.08.2026)
MAHLE BKK (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | » 100 € pro Jahr für ärztlich verordnete anthroposophische Arzneimittel |
Quelle
MAHLE BKK, Leistungen nach Themen, Sanfte Heilmethoden, Anthroposophie https://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/sanfte-heilmethoden/anthroposophie (erhoben am 29.08.2026)
mhplus (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | UNSER EXTRA FÜR SIE: 30,00 EURO Alternative Arzneimittel Die natürlichen Arzneimittel werden immer beliebter. Deshalb unterstützen wir Sie gerne zusätzlich zur Schulmedizin mit alternativen Arzneimitteln. Die Formen der Therapie Die Formen der Therapie sind vielfältig. Zu ihnen gehören Mittel der: Homöopathie – Ähnliches wird mit Ähnlichem behandelt Phytotherapie – pflanzliche Medizin Anthroposophie – pflanzliche, mineralische oder tierische Stoffe Lifestyle-Produkte wie Haarwuchsmittel, Appetitzügler oder Potenzmittel gehören nicht dazu. Ihr Plus Sie erhalten von Ihrer mhplus für alternative Arzneimittel bis zu 30,00 Euro pro Jahr. Das gilt für alle Altersgruppen! Ihr Arzt kann Ihnen einfach das Mittel verordnen, das Ihnen guttut. So erhalten Sie Ihren Zuschuss Bitte senden Sie uns: das ausgedruckte Privatrezept Ihres Arztes die Rechnung Ihrer Apotheke oder Versandapotheke Ihre Bankverbindung |
Quelle
Alternative Arzneimittel (Leistungen › Im Krankheitsfall › Alternative Arzneimittel) https://www.mhplus-krankenkasse.de/privatkunden/leistungen/im-krankheitsfall/alternative-arzneimittel (erhoben am 29.08.2026)
Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)
mit Bedingungen
| gültig ab | 29.08.2026 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. |
Quelle
Techniker Krankenkasse, Leistungsseite „Höhe der Kostenübernahme für alternative Arzneimittel“ https://www.tk.de/techniker/versicherung/tk-leistungen/weitere-leistungen/arzneimittel/hoehe-kostenuebernahme-alternative-arzneimittel-2002554 (erhoben am 29.08.2026)
Gesetzliche Kasse, Regelleistung
ausdrücklich ausgeschlossen
| gültig ab | 30.07.2026 |
|---|---|
| gültig bis | bis auf Weiteres |
| Bedingung | § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Er nennt das anthroposophische Arzneimittel ausdrücklich neben dem homöopathischen; über die ärztliche Leistung der anthroposophischen Medizin sagt er nichts. |
Quelle
§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V in der seit dem 30.07.2026 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html (erhoben am 29.08.2026)
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung
mit Bedingungen
| gültig ab | 01.01.2024 |
|---|---|
| gültig bis | 31.12.2026 |
| Bedingung | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Satz 2: „Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“ Ob und in welchem Umfang eine bestimmte Kasse das tut, steht in ihrer Satzung und nicht im Gesetz. Das Fenster endet am 31.12.2026; die Nachfolgeregelung steht daneben. |
Quelle
§ 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html (erhoben am 29.08.2026)
Der nächste Wechsel
in 93 Tagen
am 31.12.2026, AOK Baden-Württemberg (Satzungsleistung)
An diesem Tag endet das Gültigkeitsfenster des heute geltenden Standes. Was danach gilt, ist im Register nicht belegt. Ein Folgestand wird hier nicht erfunden.
Quelle
AOK Baden-Württemberg, „Gesundheitskonto“ (regionaler Block „Gesundheitskonto Allgemein“) https://www.aok.de/pk/bw/inhalt/gesundheitskonto-1/
Alles zu Anthroposophische Arzneimittel im Register
Wie dieses Werkzeug rechnet
- Aus dem Register werden alle belegten Erstattungsstände des gewählten Verfahrens geladen. Unbelegte gibt es dort nicht: Ein Stand ohne Fundstelle kommt gar nicht erst hinein.
- Je Kostenträger wird der Stand gesucht, dessen Gültigkeitsfenster den gewählten Tag enthält. Überlappende Fenster sind ein Fehler im Bestand und keine Auswahl; sie führen zu einer Fehlermeldung und nicht zu einer stillen Entscheidung.
- Für den nächsten Wechsel wird je Kostenträger zweierlei gesucht: ein Stand, der später beginnt, und ein geltender Stand, dessen Fenster endet, ohne dass etwas folgt. Genommen wird der zeitlich nächste.
Was dabei unterstellt wird
- Der Stichtag ist ein Kalendertag in deutscher Zeitrechnung. Ein Stand gilt an seinem ersten und an seinem letzten Tag.
- Ein Erstattungsstand gilt für das Verfahren, nicht für Ihren Einzelfall. Ob die Bedingung im Wortlaut auf Sie zutrifft, entscheidet Ihre Kasse.
Die übrigen Werkzeuge
Was gilt
Was es Sie kostet
Antrag, Ablehnung, Widerspruch
- Antrag an die Kasse
- Widerspruchsfrist
- Genehmigungsfiktion
- Untätigkeitsklage
- Klagefrist
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Wiedereinsetzung
- Überprüfungsantrag
Die Privatrechnung