Naturheilkunde bei der IKK Südwest
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 30 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Chiropraktik Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen
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Ernährungstherapie Ja, mit Bedingungen
bis 500 € je Fall Eigene Leistung
Vor der Behandlung die Zusage der Kasse einholen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Heilpraktikerbehandlung Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Eigene Leistung
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 08.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 06.09.2026 · eine weitere Zeile Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 30 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautVersicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | |
| Chiropraktik1 | |||||
| Chiropraktik | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie IKK übernimmt die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen insgesamt für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 übernimmt die IKK ab dem 01.01.2025 die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt für maximal zehn Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Ernährungstherapie1 | |||||
| Ernährungstherapie | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautMedizinische Ernährungstherapie Unterstützung bei ärztlich diagnostizierten Erkrankungen, wie beispielsweise: Bluthochdruck Diabetes Erhöhte Cholesterinwerte Gicht Neurodermitis Osteoporose Über- und Untergewicht (BMI < 18,5 oder ≥ 30 kg/m²) Verdauungsstörungen Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Ernährungstherapie – bei Kindern und Jugendlichen sogar 100 Prozent, bis zu einem Betrag von 500 Euro. Voraussetzung ist eine Kostenzusage der IKK Südwest vor Beginn der Maßnahme. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Heilpraktikerbehandlung1 | |||||
| Heilpraktikerbehandlung | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautVersicherte können Leistungen im Rahmen des Naturheilverfahrens in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Leistung nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Der Anspruch besteht außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und umfasst grundsätzlich die Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis der Hufelandgesellschaft e.V. […] Hiervon ausgenommen sind jedoch die Naturheilverfahren Homöopathie und Osteopathie/Chirotherapie. […] Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der […] b) Heilpraktiker mit Berufserlaubnis (Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes) ist und […] Die IKK übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Die nach § 10a der Satzung der IKK in Anspruch genommenen Sitzungen werden auf die maximale Anzahl der Sitzungen nach § 10c der Satzung der IKK angerechnet. |
ab08.09.2026bis auf Weiteres | |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDaher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie2 | |||||
| Klassische Homöopathie | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie IKK Südwest übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Sitzungen aus dem Bereich des Naturheilverfahrens werden auf die maximale Anzahl der Homöopathie-Sitzungen angerechnet. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderung an die homöopathische Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDaher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDie IKK Südwest übernimmt pro Versicherten und Kalenderjahr die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erstatten wir die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung. Damit die IKK Südwest die Kosten für die Osteopathie anteilig übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Nutzung im Rahmen des IKK Gesundheitskontos. Qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Osteopathen entsprechend der Satzung des IKK Südwest. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautVersicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
Weitere Kassen
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