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Naturheilkunde bei der IKK Südwest

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

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Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Chiropraktik1
Chiropraktik IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die IKK übernimmt die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen insgesamt für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 übernimmt die IKK ab dem 01.01.2025 die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt für maximal zehn Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

ab07.09.2026bis auf Weiteres
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Medizinische Ernährungstherapie Unterstützung bei ärztlich diagnostizierten Erkrankungen, wie beispielsweise: Bluthochdruck Diabetes Erhöhte Cholesterinwerte Gicht Neurodermitis Osteoporose Über- und Untergewicht (BMI < 18,5 oder ≥ 30 kg/m²) Verdauungsstörungen Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Ernährungstherapie – bei Kindern und Jugendlichen sogar 100 Prozent, bis zu einem Betrag von 500 Euro. Voraussetzung ist eine Kostenzusage der IKK Südwest vor Beginn der Maßnahme.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung1
Heilpraktikerbehandlung IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Versicherte können Leistungen im Rahmen des Naturheilverfahrens in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Leistung nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Der Anspruch besteht außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und umfasst grundsätzlich die Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis der Hufelandgesellschaft e.V. […] Hiervon ausgenommen sind jedoch die Naturheilverfahren Homöopathie und Osteopathie/Chirotherapie. […] Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der […] b) Heilpraktiker mit Berufserlaubnis (Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes) ist und […] Die IKK übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Die nach § 10a der Satzung der IKK in Anspruch genommenen Sitzungen werden auf die maximale Anzahl der Sitzungen nach § 10c der Satzung der IKK angerechnet.

ab08.09.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Daher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie2
Klassische Homöopathie IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die IKK Südwest übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Sitzungen aus dem Bereich des Naturheilverfahrens werden auf die maximale Anzahl der Homöopathie-Sitzungen angerechnet. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einer Person durchgeführt wird, welche die Anforderung an die homöopathische Ausbildung im Sinne der Satzung der IKK Südwest erfüllt.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Daher erstatten wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel (sogenannte Globuli), wenn eine Verordnung durch eine dazu berechtigte Person vorliegt. Im Rahmen der Behandlung erforderliche homöopathische Arzneimittel fallen unter das Erstattungsverfahren der nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel nach § 10f der Satzung der IKK Südwest und werden mit bis zu 30 Euro bezuschusst. Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Arzneimittelkosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.

ab06.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die IKK Südwest übernimmt pro Versicherten und Kalenderjahr die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erstatten wir die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung. Damit die IKK Südwest die Kosten für die Osteopathie anteilig übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Nutzung im Rahmen des IKK Gesundheitskontos. Qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Osteopathen entsprechend der Satzung des IKK Südwest.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Versicherte können nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den G-BA ausgeschlossen ist. Eine Erstattung ist zulässig, wenn die Verordnung durch eine berechtigte Person erfolgt ist. Die Versorgung muss durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer Verordnung erfolgt sein. Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten der nach Absatz 1 genannten Arzneimittel in voller Höhe, jedoch maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Eine Erstattung erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 der Satzung der IKK erfüllt.

ab07.09.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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