Naturheilverfahren
Ernährungstherapie: Erstattung und Studienlage
Welche Kasse zahlt Ernährungstherapie?
Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 22 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Regelleistungmit Bedingungen
- 21 Kassenmit Bedingungen
Alle 21 Kassen einzeln
- BKK Euregio (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Bosch BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Continentale BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- energie-bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- EY BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- hkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK classic (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- IKK Südwest (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- KKH (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Krones BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- pronova BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- R+V BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SALUS BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SKD BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- TUI BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- vivida bkk (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- ZF BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 200 € bis 300 € (4 Stände nennen einen).
Zur Studienlage führt das Register 79 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- § 43 der Heilmittel-Richtlinie: „Die Ernährungstherapie der Patientin oder des Patienten oder der relevanten Bezugspersonen als verordnungsfähiges Heilmittel kann folgende individuelle Maßnahmen umfassen: 1. Ernährungstherapeutische Anamnese und Abstimmung der Therapieziele. 2. Beratung zur indikationsspezifischen Pathophysiologie. 3. Beratung zur indikationsspezifischen Lebensmittelauswahl unter Berücksichtigung der Lebensmittelinhaltsstoffe aus diätetischer Sicht. […]“erhoben am 02.09.2026
- Themen
- Klassische Naturheilverfahren und die Krankenkasse
- Alle Kassen im Vergleich:
- Welche Kasse zahlt Ernährungstherapie?
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| BKK Euregio (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Zusätzlich zu den zertifizierten Gesundheitskursen beteiligen wir uns an den Kosten einer Ernährungsberatung (Patientenschulung) mit bis zu 200 Euro. Reichen Sie uns dafür einfach einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung eines Ernährungsberatenden (DGE-zertifiziert) bzw. einer Diplom-Oecotrophologin/ eines Diplom-Oecotrophologen sowie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose ein. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Bosch BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Dein Arzt verordnet Dir eine persönliche Ernährungsberatung? Wir bezuschussen bis zu fünf Beratungen pro Jahr: 80 % der Kosten (bei Kindern und Jugendlichen 100 %) bis maximal 60,00 Euro je Sitzung. … Unsere Ernährungsberatung kann bei einem Experten vor Ort in der Praxis oder per Video-Telefonie online stattfinden. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Leistungsinhalte des Bodymed-Ernährungskonzeptes ärztliche Untersuchung zu Beginn und am Ende des Programms 12 Kurseinheiten zu Ernährung und Gewichtsreduktion ärztliche Kontrolluntersuchung im Dreimonatsintervall mit Blutentnahme regelmäßige Messung des Körperfettanteils ärztliche Betreuung während der gesamten Laufzeit Bitte beachten Sie: an dem Mahlzeitenersatz (Eiweiß-Shakes) können wir uns nicht beteiligen; die Kosten dafür übernehmen Sie selbst. Voraussetzungen der Teilnahme Am Ernährungskonzept von Bodymed können alle Versicherten der Continentale BKK teilnehmen, bei denen ein behandlungsbedürftiges Übergewicht mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 30 vorliegt. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden chronischen Erkrankungen ärztlich festgestellt werden: Diabetes mellitus Typ 2, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck oder Gelenkbeschwerden. Die Einschreibung in das Programm erfolgt durch einen an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Arzt. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| energie-bkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die energie-BKK übernimmt, bei medizinischer Notwendigkeit, eine Ernährungsberatung für bis zu 5 Einheiten – maximal 50 Euro je Einheit. Qualifizierte Ernährungsberater finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.dge.de, www.vdd.de und www.vfed.de. Für die Prüfung Ihres Antrags auf Kostenübernahme benötigen wir vor Beginn der Beratung eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose sowie den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Anbieters. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| EY BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die BKK Aktivwoche ist eine anerkannte Maßnahme zur Primärprävention. Wir übernehmen für Sie das komplette Präventionsangebot im Wert von 200,00 € (Kinder 150,00 €), z.B. Rückenschule, Stressabbau, Yoga, Ernährungsberatung. (Für Präventionsmaßnahmen erstatten wir Ihnen im Kalenderjahr maximal 200,00 € für bis zu zwei Kurse.) | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Heimat Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung zur Ernährungsberatung ausgestellt hat, können Sie eine Beratung bei einem qualifizierten Ernährungsberater Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Wir beteiligen uns an den Kosten für Einzelernährungsberatung bei chronischen, ernährungsabhängigen Erkrankungen wie z. B.: Stoffwechselstörungen, z. B. Diabetes Typ I oder II, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion Nahrungsmittelunverträglichkeiten, z. B. Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) oder Fruktoseintoleranz (Fruchtzuckerunverträglichkeit) Adipositas (BMI über 30), ggf. mit einer Begleiterkrankung, z. B. Gicht, Arthrose, Diabetes BMI zwischen 25 und 29 mit mindestens einem Risikofaktor, z. B. erhöhter Cholesterinspiegel ernährungsassoziierte Krankheiten wie z.B. Rheuma, Osteoporose Bitte senden Sie uns die ärztliche Verordnung sowie einen Kostenvorschlag Ihres qualifizierten Ernährungsberaters (Dipl. Oecotrophologe, Diätassistent oder Ernährungsmediziner) zu. Nutzen Sie dafür gerne unsere ServiceApp. Wir übernehmen für die Erstberatung sowie für maximal neun Folgeberatungen jeweils bis zu 45 Euro. … Haben Sie eine Einzelernährungsberatung bei einem qualifizierten Ernährungsberater wahrgenommen? Reichen Sie die Rechnung danach einfach über unsere ServiceApp ein – wir erstatten Ihnen den zuvor bewilligten Betrag. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| hkk (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen zur Ernährungstherapie, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung. Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre. Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 Quellevon Hand geprüft |
| IKK classic (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin empfiehlt Ihnen die Ernährungsberatung schriftlich. Die Empfehlung ist auf Ihren Namen ausgestellt und enthält die Diagnose Ihres Krankheitsbildes sowie die Empfehlung einer Ernährungsberatung. … Sie haben im laufenden Kalenderjahr noch keinen Zuschuss der IKK classic für dieses Gesundheitsangebot erhalten. … Die IKK classic erstattet die Kosten für die individuelle Ernährungsberatung bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| IKK Südwest (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Medizinische Ernährungstherapie Unterstützung bei ärztlich diagnostizierten Erkrankungen, wie beispielsweise: Bluthochdruck Diabetes Erhöhte Cholesterinwerte Gicht Neurodermitis Osteoporose Über- und Untergewicht (BMI < 18,5 oder ≥ 30 kg/m²) Verdauungsstörungen Wir übernehmen 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Ernährungstherapie – bei Kindern und Jugendlichen sogar 100 Prozent, bis zu einem Betrag von 500 Euro. Voraussetzung ist eine Kostenzusage der IKK Südwest vor Beginn der Maßnahme. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| KKH (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Wir übernehmen 85 Prozent der Kosten, für Kinder und Jugendliche 100 Prozent, insgesamt maximal 165 €. Davon entfallen 45 € auf die Erstberatung und 30 € auf jede Folgeberatung (bis zu vier Termine). | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Krones BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Unsere Leistung: Wir übernehmen die Kosten einer Ernährungsberatung für bis zu drei Sitzungen in Höhe von 80 % der Gebühren, maximal 200 €. Voraussetzungen: Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie die Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Bitte nutzen Sie unser Serviceangebot und reichen Anträge, Rechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen papierlos bei der Krones BKK ein. Sie können uns Ihre Unterlagen digital über unsere Service-App senden. In diesem Fall benötigen wir die Original-Anträge, Rechnungen bzw. Bescheinigungen nicht zusätzlich. Im Anschluss überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto (bitte überprüfen Sie die gespeicherte Bankverbindung in der Service-App). | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Landwirtschaftliche Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Die LKK übernimmt 80% der entstandenen Kosten, höchstens 240,00 EUR, für maximal 6 Beratungseinheiten (Erstberatung und maximal 5 Folgeberatungen). Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme an den Beratungseinheiten. | 29.08.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
Alle 22 belegten Stände zeigen
Diese Ansicht zeigt 12 von 22 Zeilen. Die vollständige Fassung mit allen Belegen steht unter https://naturkompass24.de/de/verfahren/ernaehrungstherapie?alle=1.
Evidenz
Indikation: Adipositas, Ernährungstherapie als Bestandteil der multimodalen Basistherapie und von Gewichtsreduktionsprogrammen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.7 der Leitlinie im Kapitel 5.4.1 („Multimodale Basistherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Grundlage jedes Gewichtsmanagements soll eine Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie sein. Diese Komponenten sollen unter Berücksichtigung der individuellen Situation kombiniert werden.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; angegeben sind ein Evidenzgrad „1++ bis 1- nach SIGN“ aus der Vorgängerversion von 2014 und eine Qualität der Evidenz nach GRADE von hoch bis niedrig. Empfehlung 5.17 (modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen Gewichtsreduktionsprogramme angeboten werden. Diese sollten die Komponenten Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und Verhaltensmodifikation umfassen.“ Ihre beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade A ⇑⇑ und B ⇑, die Qualität der Evidenz ist hoch bis moderat, die Konsensstärke „80 % Zustimmung, 16 Stimmen, davon 1 Enthaltung“. Nach Empfehlung 5.10 (EK) sollen Menschen mit Übergewicht oder Adipositas über die Ziele, Prinzipien und praktischen Aspekte dieser multimodalen Basistherapie informiert werden. Im Hintergrund zu Empfehlung 5.7 heißt es: „Systematische Übersichtsarbeiten von RCTs zeigen, dass eine Kombination aus Ernährungsumstellung, vermehrter Bewegung und Verhaltensmodifikation zur Gewichtsreduktion effektiver ist als eine Therapie mit nur einer Behandlungskomponente“. Zu Empfehlung 5.17 schreibt die Leitlinie, solche Programme führten „zu einer signifikanten Gewichtssenkung in der Größenordnung von durchschnittlich 5 %“, und weiter: „Der Maximaleffekt auf das Körpergewicht wird meist nach etwa 6 Monaten erreicht, danach kommt es häufig wieder zu einem geringen Gewichtsanstieg“. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Adipositas, extrem einseitige Ernährungsformen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.15 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; geprüft, Stand 2024) lautet: „Patient:innen soll von extrem einseitigen Ernährungsformen wegen gesundheitlicher Risiken und fehlendem Langzeiterfolg abgeraten werden.“ Sie ist als EK gekennzeichnet und mit „Konsensstärke: 100 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“ verabschiedet; EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Im Hintergrundtext heißt es: „Extrem einseitige Kostformen (z. B. totales Fasten oder Crash-Diäten) sind grundsätzlich abzulehnen, da sie keine längerfristige Gewichtsreduktion ermöglichen und unnötige und unabsehbare Risiken beinhalten.“ und: „Systematische Untersuchungen zu den Risiken solcher Diäten fehlen, da sie meist in Eigenregie eingesetzt werden.“ |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Adipositas, individualisierte Ernährungsempfehlungen und regelmäßige qualifizierte Ernährungsberatung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.8 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Menschen mit Adipositas sollen individualisierte Ernährungsempfehlungen erhalten, die an die Lebenssituation, das Risikoprofil und die Therapieziele angepasst sind.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz hoch bis moderat und die Konsensstärke „100 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; im Hintergrund heißt es: „Zu dieser Empfehlung liegen nur wenige Studien vor.“ Empfehlung 5.9 (modifiziert, Stand 2024; EK; Konsensstärke 88 % Zustimmung, 17 Stimmen, 0 Enthaltungen) lautet: „Menschen mit Adipositas soll eine regelmäßige qualifizierte Ernährungsberatung (Einzelberatung oder in Gruppen) angeboten werden.“ EK steht nach dem Abkürzungsverzeichnis der Leitlinie für Expert:innenkonsens. Nach dem Hintergrundtext betrug in einer Meta-Analyse der Gewichtsverlust bei alleiniger Betreuung durch eine Ernährungsfachkraft etwa 2 kg und lag um 1,03 kg über dem der Vergleichsgruppen mit üblicher Versorgung oder Informationsmaterial. Die Leitlinie schreibt, die Kommission habe sich „trotz der niedrigen Evidenz auf der Grundlage der verfügbaren Studiendaten“ für eine Soll-Empfehlung entschieden. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Adipositas, zeitlich begrenzter Einsatz von Formulaprodukten mit 800 bis 1200 kcal pro Tag unter medizinischer Betreuung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.14 der Leitlinie im Kapitel 5.4.2 („Ernährungstherapie“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „In Abhängigkeit von der Situation der Patient:innen (z.B. Komorbiditäten und/oder höhergradiger BMI) können zeitlich begrenzt Formulaprodukte (in der Regel nicht länger als 12 Wochen) mit einer Energiezufuhr von 800 – 1200 kcal/Tag eingesetzt werden.“ und „Dabei soll eine medizinische Betreuung gewährleistet sein.“ Die beiden Sätze tragen die Empfehlungsgrade 0 ⇔ und A ⇑⇑; die Qualität der Evidenz ist mit „Moderat“ bis „Sehr niedrig“ angegeben, die Konsensstärke mit „87 % Zustimmung, 15 Stimmen, 0 Enthaltungen“. Tabelle 8 der Leitlinie nennt Kontraindikationen sehr niedrig kalorischer Kostformen, darunter „Schwangerschaft und Stillperiode“, „Typ 1 Diabetes“, „Fortgeschrittene Nieren- bzw. Lebererkrankung“, „Essstörung oder psychiatrische Erkrankung“ und „Ältere Menschen mit Gebrechlichkeit“. Im Hintergrundtext heißt es: „Wegen potenzieller Risiken und der notwendigen Anpassung von Medikamenten bei Begleiterkrankungen ist eine durchgehende medizinische Betreuung erforderlich.“ und: „Dennoch ist das Risiko für einen Wiederanstieg des Körpergewichts nach Programmende sehr hoch“. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Akne, Meiden oder Reduzieren ernährungsbedingter Triggerfaktoren (hochverarbeitete Produkte mit hohem glykämischen Index oder hoher glykämischer Last, Milch- und Molkenproteinprodukte) nach individueller Anamnese
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Empfehlung in Kapitel 3.11 der Leitlinie (nach dem Inhaltsverzeichnis „Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel bei Akne“; Empfehlung neu 2026) lautet: „Triggerfaktoren für Akne (siehe Hintergrundtext) sollen erläutert und nach individueller Anamnese und Beobachtung des Einflusses auf die Akne und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Versorgung nach aktuellen Ernährungsempfehlungen gemieden oder reduziert werden.“ Sie trägt die Stärke ↑↑ und die Zustimmung „17/17 (100 %)“, „Starker Konsens“. Der Hintergrundtext, auf den die Empfehlung verweist, beginnt mit der Einschränkung: „Der Einfluss von Ernährung bei Akne wird häufig thematisiert, wenngleich die Datenlage weiterhin limitiert ist, da qualitativ hochwertige Interventionsstudien im Ernährungsbereich methodisch schwer durchführbar sind (27).“ Er nennt die Triggerfaktoren so: „Als gesicherte Triggerfaktoren gelten hierbei ein erhöhter Konsum hochverarbeiteter, industriell gefertigter Produkte mit einem hohem glykämischen Index (GI)/einer hohen glykämischen Last (GL) und Milch-/Molkenprotein-Produkte (135-141). Als mögliche Trigger der Erkrankung sind metabolische Faktoren wie Insulinresistenz/Hyperinsulinämie und Dyslipidämie, der Missbrauch anabol-androgener Steroide, orale Supplemente (Vitamin B6/B12) und Alkoholabusus beschrieben (142-149).“ Weiter heißt es: „Randomisierte kontrollierte Studien zeigen, dass eine Ernährung mit niedrigem glykämischen Index die Zahl entzündlicher Effloreszenzen signifikant reduzieren kann (150, 151).“ Unmittelbar nach den Empfehlungen des Kapitels schränkt die Leitlinie ein: „Im Hinblick auf die vulnerable Zielgruppe sollten Ernährungsempfehlungen im Rahmen eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses begleitend, aber nicht als Ersatz einer verschreibungspflichtigen Therapie verstanden werden und optimalerweise interdisziplinär (Allgemeinmedizin/Ökotrophologie/Ernährungsmedizin) umgesetzt werden.“ Nach Tabelle 5 des Methodenteils steht ↑↑ für eine starke Empfehlung („… soll ...“): „Die Leitliniengruppe geht davon aus, dass der Nutzen einer Intervention den Schaden überwiegt.“ Als S2k-Leitlinie hat sie nach dem Methodenteil eine nicht systematische Literaturrecherche und keine systematische Bewertung der Qualität der Evidenz; ein starker Konsens ist mit „> 95 % Zustimmung“ erklärt. |
| Leitlinie | 013-017 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.07.2031 |
Indikation: Akute Gastroenteritis ohne Dehydration, spezifische diätetische Restriktionen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 2.3 der Leitlinie (neu 2023) lautet: „Bei einer akuten Gastroenteritis ohne Dehydration sollten keine spezifischen diätetischen Restriktionen empfohlen werden.“ Ausgewiesen ist „Empfehlung, starker Konsens“; nach Tabelle 3 der Leitlinie steht „sollte“ für die Empfehlung, nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Im Hintergrund heißt es: „Sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen mit akuter Gastroenteritis wird von restriktiven Diäten oder gar Teepausen abgeraten. Die Betroffenen dürfen alles essen, was sie vorher gewohnt waren und was sie tolerieren.“ |
| Leitlinie | 021-024 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.08.2028 |
Indikation: Akute infektiöse Gastroenteritis bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, spezielle Diäten und Kostaufbau
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die Leitlinie empfiehlt keine besondere Kost. Empfehlung II.1.1 (modifiziert 2023, „Starke Empfehlung“) lautet: „Bei AGE ohne Dehydration soll die gewohnte altersentsprechende Nahrung angeboten werden.“ Im Kapitel „Realimentation“ lautet Empfehlung II.4.2 („Starke Empfehlung“, geprüft 2023): „Die Realimentation mit altersentsprechender normaler Kost soll möglichst frühzeitig (noch während oder nach den ersten 4-6 Stunden der initialen Rehydrationsphase) begonnen werden.“ Empfehlung II.4.3 („Starke negative Empfehlung“, geprüft 2023) lautet: „Spezielle Diäten sollen zum Kostaufbau nicht eingesetzt werden.“ Alle drei tragen „Konsensstärke: 100% Starker Konsens“. Nach Tabelle 2 der Leitlinie steht „Soll /Soll nicht“ für die starke Empfehlung, nach Tabelle 3 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Im Hintergrund zu II.1.1 heißt es: „Bei Kindern mit Gastroenteritis wird von restriktiven Diäten oder Teepausen abgeraten“, und: „Die Evidenz reicht nicht aus, um eine bestimmte Diät bei AGE zu empfehlen“. |
| Leitlinie | 068-003 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 01.04.2029 |
Indikation: Arterielle Hypertonie und hochnormaler Blutdruck im Kindes- und Jugendalter, Ernährungsumstellung mit Reduktion der Energiezufuhr, Kochsalzrestriktion und DASH-Diät
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4 der Leitlinie („Therapie“) lautet in ihrem zweiten Satz: „Bei allen Kindern und Jugendlichen mit hochnormalen oder hypertensiven Blutdruckwerten soll eine nicht-pharmakologische Therapie mit einer Umstellung des Lebensstiles initiiert werden.“ Weiter heißt es in derselben Empfehlung: „Eine Ernährungsumstellung mit Reduktion der täglichen Energiezufuhr bei gleichzeitig gesteigerter körperlicher Aktivität sollte erfolgen.“ Dazu gehören nach Empfehlung 4: „Kochsalzrestriktion und die sog. DASH-Diät (s. 8.3.2) sind wesentliche Bestandteile der empfohlenen Ernährungsumstellung.“ und „Einseitige, unausgewogene Diäten sind im Kindesalter abzulehnen.“ Kapitel 8.3.2 beschreibt die Zusammenstellung der DASH-Diät so: „Geringer Gehalt an Fleisch, Gesamtfett und Cholesterin, gesättigten Fettsäuren und gesüßten Getränken, sowie niedrige Kochsalzzufuhr; hoher Gehalt an Protein, Fisch, Geflügelfleisch, Vollkornprodukten, Ballaststoffen, Kalium, Calcium und Magnesium.“ Nach Tabelle 1 der Leitlinie steht die Formulierung „Soll“ für eine „Starke Empfehlung“, „Sollte“ für eine „Empfehlung“ und „Kann erwogen werden“ für eine „Empfehlung offen“; eine Konsensstärke gibt die Langfassung für Empfehlung 4 nicht an, nach dem Methodenteil erfolgte die Konsensfindung „nach eingehender Literaturrecherche in einem zweistufigen Konsens-Verfahren“. Bleiben die Lebensstiländerungen bei primärer Hypertonie Grad 1 nach sechs Monaten erfolglos, soll nach derselben Empfehlung „parallel eine pharmakologische Therapie begonnen werden“. |
| Leitlinie | 023-040 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 26.04.2027 |
Indikation: Arterielle Hypertonie, Kochsalzzufuhr von weniger als 6 g pro Tag
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 6-2 der Leitlinie im Kapitel 6.2 „Salzkonsum“ lautet: „Patient*innen mit Hypertonie soll empfohlen werden, weniger als 6 g Kochsalz pro Tag zu sich zu nehmen.“ Sie ist mit „6-2 | e | neu 2023“ gekennzeichnet und trägt das Symbol ⇑⇑, das nach Tabelle 1 der Leitlinie für den Empfehlungsgrad A steht, eine „Starke Positiv-Empfehlung“ mit der Formulierung „soll“. Im Abschnitt „Rationale“ heißt es: „Die Leitliniengruppe schätzt die Aussagesicherheit der Evidenz für eine klinisch relevante Blutdrucksenkung durch Salzrestriktion als hoch ein.“ Zugleich schränkt die Leitlinie ein: „Für Erkrankte, die ein erhöhtes Risiko für eine Hyponatriämie haben (z. B. höheres Alter, Nierenkrankheit, wenig Flüssigkeitszufuhr, spezifische Ernährungsformen (z. B. vegane Ernährung), Medikation mit älteren Neuroleptika, Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitoren, Carbamazepin), ist ein Schaden hingegen nicht sicher auszuschließen.“ |
| Leitlinie | nvl-009 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 28.06.2028 |
Indikation: Benignes Prostatasyndrom, Information über Lebensstiländerung mit Gewichtsreduktion und Diät
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.1 der Leitlinie steht im Kapitel über Risikofaktoren und lautet: „Männer sollten über den Zusammenhang von Lebensstil und benignem Prostatasyndrom sowie die Möglichkeit einer Modifikation des Lebensstils informiert werden. Dies beinhaltet vor allem den Komplex des metabolischen Syndroms (Gewichtsreduktion, Diät, Sport) sowie einer Reduktion von Kaffee oder Tee im Falle von erhöhter Miktionsfrequenz und Harndrangsymptomatik.“ Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B und Evidenzlevel 1-. Die Empfehlung betrifft eine Information und keine Behandlung, und die Leitlinie lässt den Nutzen ausdrücklich offen: Es bleibe unklar, ob auch eine „Modifikation des Lebensstils (auch sportliche Aktivität) hinsichtlich des metabolischen Syndroms kurz/mittel/langfristig einen positiven, protektiven Effekt auf BPE/LUTS/BPS hat“. |
| Leitlinie | 043-034 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.02.2028 |
Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED), Vorbeugung durch gemüsereiche und wenig verarbeitete Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel „CED Prävention“ lautet Empfehlung 1 der Leitlinie (neu 2024, Grad B, Evidenzlevel „1++, 2x 1-“): „Eine gemüsereiche Ernährung, die reich an n-3-Fettsäuren und arm an n-6-Fettsäuren ist, ist mit einem geringeren Risiko für die Entwicklung von CED verbunden und sollte deshalb allgemein zur Prävention von CED empfohlen werden.“ Ausgewiesen ist dafür „Mehrheitliche Zustimmung 78 % Zustimmung“. Empfehlung 2 (neu 2024, Grad B, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“) lautet: „Ultrahochverarbeitete Lebensmittel und Emulgatoren wie Carboxymethylcellulose könnten mit einem erhöhten CED-Risiko in Verbindung gebracht werden, so dass der Verzehr von wenig verarbeiteten Lebensmitteln empfohlen werden sollte.“ Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Die Evidenzlevel folgen dem System des Scottish Intercollegiate Guidelines Network (SIGN). Zur Studienlage zu Empfehlung 1 schreibt die Leitlinie: „Viele Studien haben den Einfluss der Ernährung auf das Risiko, an CED zu erkranken, untersucht. Bei den meisten handelt es sich jedoch um retrospektive Fall-Kontroll-Studien.“ |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen in Remission, mediterrane Ernährung und gesunde Ernährungsmuster
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Kapitel „Diätetische und andere spezifische Empfehlungen für die Remissionsphase“ lautet Empfehlung 51 der Leitlinie (neu 2024, EK, „Starker Konsens 100 % Zustimmung“): „Die mediterrane Ernährung mit möglichst wenig verarbeiteten Lebensmittel sollte in Remissionsphasen der CED empfohlen werden.“ Empfehlung 52 (neu 2024, EK, „Starker Konsens 95 % Zustimmung“) lautet: „Patienten sollten den Prinzipien gesunder Ernährungsmuster folgen und individuelle ernährungsbedingte Symptomtrigger sollten vor weitreichenden Karenzmaßnahmen überprüft werden. Liegen während der Remissionsphase noch besondere klinische Probleme vor, sollte die Ernährung entsprechend angepasst werden.“ Nach Tabelle 4 bedeutet starker Konsens mehr als 95 Prozent Zustimmung. Für weitere Kostformen, darunter eine glutenfreie, eine milchfreie und eine vegetarische Diät sowie eine Low-FODMAP-Kost, nennt der Kommentar „Ergebnisse mit nur geringer Aussagequalität“ und schließt: „Es kann trotzdem keine Schlussfolgerung hinsichtlich des Nutzens einer dieser diätetischen Intervention gezogen werden“. |
| Leitlinie | 073-027 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 27.11.2029 |
Indikation: Chronische Nierenkrankheit mit erhöhtem renalem und kardiovaskulärem Risiko (KDIGO CKD ab G3b und/oder A3), mediterrane, kochsalzarme und obst- und gemüsereiche Kost ohne Fertigprodukte und gesüßte Getränke
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.4 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, modifiziert 2024) lautet: „Allen Patient*innen mit erhöhtem renalem und kardiovaskulärem Risiko (KDIGO CKD ab G3b und/oder A3) sollte unter Berücksichtigung von Gesundheitszustand und Nebenerkrankungen folgende Empfehlung zur Ernährung gegeben werden:“ und zählt auf: „mediterrane Kost zur Verbesserung des kardiovaskulären Risikos u. des renalen Progressionsrisikos“, „kochsalzarme Kost“, „reich an frischem Obst und Gemüse (zur Sicherung von Vitaminbedarf und Senkung der endogenen Säureproduktion)“ und „Verzicht auf Fertigprodukte und gesüßte Getränke (phosphathaltige Zusatzstoffe)“. Ausgewiesen sind Empfehlungsgrad B, Evidenzlevel Ia und als Ergebnis des Konsensverfahrens 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen und „Starker Konsens“; als Leitlinienadoption sind die KDOQI-Leitlinie clinical nutrition 2020 und VA-DoD 2019 genannt. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Die allgemeinere Empfehlung 8.1 (GCP, starker Konsens) sieht für Menschen mit chronischer Nierenkrankheit eine Beratung bezüglich gesundheitsbezogener Verhaltensweisen vor, darunter Ernährung. Der Hintergrundtext des Kapitels beginnt: „Die Evidenz für spezielle Ernährungsempfehlungen in den frühen Stadien der CKD ist gering. Bei CKD 1-3a wird keine von der Normalbevölkerung abweichende Diät empfohlen; eine gesunde Ernährung ist für alle empfohlen, wie z. B. die Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) [187].“ Zur mediterranen Kost heißt es: „Als Diätform mit einem hohen Anteil an wenig prozessierten pflanzlichen Nahrungsmitteln, sowie ungesättigten Fettsäuren aus Olivenöl, und mit einem niedrigen Anteil an gesättigten Fettsäuren, Fleisch und Milchprodukten zeigt sie einen positiven Effekt auf Blutfette sowie eine signifikante Reduktion kardiovaskulärer Ereignisse bei Adhärenz [38,189].“ Zum Kochsalz: „Für die empfohlene Menge an Kochsalz gibt es unterschiedliche Empfehlungen; allen gemein ist, dass sie bei oder unter 6 g Kochsalz pro Tag liegen soll.“ Zu Obst und Gemüse: „Bei Erwachsenen mit CKD G1-4 ist daher ein höherer Verzehr von Obst und Gemüse empfohlen, um die endogene Säureproduktion zu senken und die CKD-Progression zu verlangsamen.“ |
| Leitlinie | 053-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Nierenkrankheit mit Mangelernährung, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.6 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Mangelernährung“, neu 2024) lautet: „Patient*innen mit CKD und Mangelernährung sollte eine Ernährungsberatung und ggf. eine Ernährungstherapie empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind kein Empfehlungsgrad, der Evidenzlevel GCP und als Ergebnis des Konsensverfahrens 7 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen und „Konsens“. Die vorangehende Empfehlung 8.5 (neu 2024, GCP, 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen, Starker Konsens) verlangt bei Patient*innen mit einer eGFR unter 45 ml/min/1,73 m² und Alter über 70 Jahre, BMI unter 20,5 kg/m² oder ungewollter Gewichtsabnahme über 5 % in 3 Monaten oder über 10 % in 1 Jahr eine Untersuchung auf das Vorliegen einer Mangelernährung. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine Mangelernährung zu diagnostizieren ist auch deshalb so wichtig, weil die Therapie die Prognose messbar verbessert“; beschrieben werden die EFFORT-Studie mit stationären Patient*innen und die NOURISH-Studie mit Trinknahrungssupplementen, bei der „die NNT (Number needed to treat) zur Verhinderung eines Todesfalls lag bei 20“. Weiter: „Mangelernährung ist die häufigste Ernährungsstörung im Alter und mit einer schlechten Prognose vergesellschaftet [42,194,195].“ |
| Leitlinie | 053-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Nierenkrankheit, Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung und Zurückhaltung bei eiweißrestriktiven Diäten
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 8.7 der Leitlinie (Kapitel 8.1.4 „Ernährung“, Abschnitt „Protein“, modifiziert 2024) lautet: „Es wird bei CKD eine Protein- und Energiezufuhr entsprechend den Empfehlungen für die Normalbevölkerung empfohlen. Diese beträgt etwa 0,8-1,0 g/kg Protein und 25-35 kcal/kg pro Tag und kann im Alter oder bei kataboler Stoffwechsellage sogar höher sein.“ Empfehlung 8.8 (neu 2024) lautet: „Eiweißrestriktive Diäten sollten nur in sehr selektiven Fällen und ausschließlich in enger Kooperation mit Nephrolog*innen und Ernährungstherapeut*innen durchgeführt werden.“ Beide tragen keinen Empfehlungsgrad, den Evidenzlevel GCP und als Ergebnis des Konsensverfahrens 8 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen und „Starker Konsens“. Nach der „Codierung der Empfehlungsstärke“ der Leitlinie steht A für „hohe Empfehlungsstärke“, B für „mittlere Empfehlungsstärke“ und 0 für „niedrige Empfehlungsstärke“; beim Evidenzlevel steht Ia für den „Evidenznachweis durch Metaanalysen oder systematischen Reviews randomisiert kontrollierter Studien“ und GCP für „Expertenkonsens ohne systematische Literaturrecherche: Good Clinical Practice“. Die Stufen des Konsensverfahrens definiert die Langfassung nicht; die Kästen nennen die Stimmen. Im Hintergrundtext heißt es: „Für den hausärztlichen Bereich wird aus folgenden Gründen eine proteinnormale Ernährung empfohlen: in den meisten Fällen (insbesondere beim geriatrischen CKD-Patientenklientel) ist das Risiko einer Mangelernährung bei proteinarmer Kost wesentlich höher und mit einer schlechteren Prognose vergesellschaftet, als wenn sich die Patient*innen proteinnormal ernähren (also 0,8 g/kg Körpergewicht/d). Ein Vorteil der proteinarmen Kost, zusätzlich zum progressionshemmenden Effekt der mittlerweile zugelassenen SGLT2-Hemmer-Therapie, ist bislang nicht gezeigt.“ Zur Kalorienzufuhr hält der Hintergrundtext fest, dass beim metabolisch stabilen Patienten mit CKD (G1-G5) eine tägliche Kalorienzufuhr von 25-35 Kcal/kg Körpergewicht empfohlen ist, um den normalen Ernährungsstatus zu erhalten. Zur Eiweißrestriktion: „Gleichzeitig ist eine ausreichende Aufnahme von Eiweiß aber wichtig, um einen normalen Muskelstatus aufrechtzuerhalten; eine Proteinrestriktion ist daher nur zu vertreten bei den Patient*innen mit CKD, die kein erhöhtes Risiko oder bereits eine manifeste Mangelernährung aufweisen.“ |
| Leitlinie | 053-048 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 29.06.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Obstipation, ballaststoffreiche Ernährung und Ballaststoffsupplemente
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5–1 der Leitlinie lautet: „Ballaststoffe können die Stuhlfrequenz erhöhen. Daher sollte eine Ballaststoffaufnahme von 30 g pro Tag angestrebt werden (entsprechend den Empfehlungen für die Allgemeinbevölkerung).“ Ausgewiesen sind Empfehlung und „Starker Konsens“, nach den Tabellen 2 und 3 der Leitlinie die mittlere Stufe („sollte“) bei mehr als 95 Prozent Zustimmung. Statement 5–2 ergänzt: „Die Einnahme von Ballaststoffsupplementen ist eine erste Strategie bei der Behandlung chronischer Obstipation, da sie einige Vorteile hat, leicht umzusetzen ist, geringe Kosten verursacht und das Risiko schwerwiegender unerwünschter Ereignisse gering ist.“ Supplemente sind nach dem Kommentar „konzentrierte Ballaststoffe aus Pflanzeninhaltsstoffen in Samen-, Pulver- oder Körnerform, vertrieben als Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel“. Zur Datenlage berichtet der Kommentar von zwei Metaanalysen über Ballaststoffsupplemente; die eine kommt zu dem Schluss, „dass Ballaststoffe mäßig wirksam sind im Hinblick auf Erhöhung von Stuhlfrequenz und verminderter Konsistenz, aber auch mäßige gastrointestinale Nebenwirkungen verursachen. Auf das hohe Bias-Risiko wurde von den Autoren hingewiesen“, in die andere wurden nur fünf Studien mit hoher Heterogenität eingeschlossen. Weiter heißt es: „Der Wirksamkeitsnachweis für die löslichen Ballaststoffe durch Placebo-kontrollierte Studien ist stärker als für unlösliche Ballaststoffe, am besten ist die Datenlage für Psyllium (Flohsamen)“. Empfehlung 5–3A schränkt ein: „Beim Auftreten von unangenehmen Begleitsymptomen sollte die Zufuhr von Ballaststoffen probatorisch reduziert und andere Maßnahmen zur Obstipationstherapie zunächst bevorzugt werden.“ |
| Leitlinie | 021-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Chronische Verstopfung bei Erwachsenen, Ballaststoffsupplemente, darunter Psyllium
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | 16 randomisierte kontrollierte Studien mit 1251 Teilnehmenden zu Ballaststoffsupplementen bei chronischer Verstopfung Erwachsener. Die Autorinnen und Autoren berichten, 311 von 473 Teilnehmenden (66 Prozent) hätten auf die Ballaststoffbehandlung angesprochen und 134 von 329 (41 Prozent) auf die Kontrollbehandlung (relatives Risiko 1,48; 95-Prozent-Konfidenzintervall 1,17 bis 1,88), wobei Psyllium und Pektin signifikante Effekte gehabt hätten; ein höheres Ansprechen habe sich unabhängig von der Behandlungsdauer, aber nur bei höheren Dosen über 10 g täglich gezeigt. Ballaststoffe hätten die Stuhlfrequenz erhöht (standardisierte Mittelwertdifferenz 0,72; 0,36 bis 1,08), wiederum mit signifikanten Effekten für Psyllium und Pektin und nur bei höheren Dosen und Anwendungsdauern von mindestens vier Wochen, und die Stuhlkonsistenz verbessert (0,32; 0,18 bis 0,46), besonders bei höheren Dosen; Blähungen seien unter Ballaststoffen häufiger gewesen (0,80; 0,47 bis 1,13). Ihr Schluss: Ballaststoffsupplemente seien wirksam gegen Verstopfung; insbesondere Psyllium, Dosen über 10 g täglich und Anwendungsdauern von mindestens vier Wochen erschienen optimal, wobei die Ergebnisse wegen erheblicher Heterogenität mit Vorsicht zu deuten seien; die Befunde könnten helfen, Empfehlungen an Patientinnen und Patienten zu vereinheitlichen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: COPD mit Kachexie, Untergewicht oder Adipositas, Optimierung des Körpergewichts nach ernährungsmedizinischen Maßstäben und proteinreiche Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | In Kapitel 3.2.7 der Leitlinie („Ernährungsberatung/Ergotherapie/Hilfsmittel“) lautet Empfehlung E 39: „Sowohl bei kachektischen, als auch bei adipösen Patient:innen mit COPD soll eine Optimierung des Körpergewichts nach den Maßstäben der aktuellen Ernährungsmedizin angestrebt werden.“ Empfehlung E 40 lautet: „Insbesondere bei untergewichtigen Patient:innen mit COPD soll eine proteinreiche Ernährung/Substitution empfohlen werden, um den Muskelstatus zu erhalten und (in Kombination mit körperlichem Training) zu verbessern.“ Beide tragen „Starke Empfehlung; Konsensstärke: Konsens“; nach der Legende der Leitlinie steht „Starke Empfehlung“ für „soll / soll nicht“. Im Hintergrundtext heißt es: „Eine individuell angepasste Ernährungsberatung und die Einbeziehung von Ernährungsfachkräften können entscheidende Komponenten in der Therapie der COPD sein.“ Zur Studienlage schränkt die Leitlinie ein: „Die aktuelle Studienlage zeigt jedoch auch eine große Heterogenität in Bezug auf die diagnostischen Kriterien der COPD, den Ausgangsernährungsstatus der Patient:innen und die Studiendauer (239).“ |
| Leitlinie | 020-006 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 08.02.2029 |
Indikation: Dauerhafte Gewichtsstabilisierung nach Gewichtsreduktion bei Adipositas, Interventionen zur Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.43 der Leitlinie im Kapitel 5.4.8 („Langfristige Gewichtsstabilisierung“; modifiziert, Stand 2024) lautet: „Maßnahmen zur dauerhaften Gewichtsstabilisierung sollen Interventionen zu Ernährung, Bewegung und Verhalten sowie die Motivation der Betroffenen berücksichtigen.“ Sie trägt den Empfehlungsgrad A ⇑⇑, die Qualität der Evidenz „Moderat“ und die Konsensstärke „94 % Zustimmung, 16 Stimmen, 0 Enthaltungen“; nach der Fußnote gilt der Evidenzgrad nach GRADE als moderat für die Gewichtswiederzunahme nach 12, 18 und 24 Monaten und als niedrig nach 30 Monaten. Im Hintergrundtext heißt es: „Für Interventionen, die sich nur entweder auf Ernährung oder körperliche Aktivität fokussiert haben, konnte keine Effektivität gefunden werden.“ Die Empfehlung nennt die Maßnahme deshalb als Teil einer Kombination. |
| Leitlinie | 050-001 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 06.10.2029 |
Indikation: Divertikelkrankheit, ballaststoffreiche Kost zur Vorbeugung und bei symptomatischer unkomplizierter Divertikelkrankheit
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.1 der Leitlinie lautet: „Eine ballaststoffreiche Kost (≥30g/Tag) reich an Obst, Gemüse und Cerealien soll für Männer und Frauen unabhängig vom Lebensalter zur Primärprophylaxe der Divertikelkrankheit und in Übereinstimmung mit allgemeinen Ernährungsempfehlungen empfohlen werden.“ Ausgewiesen sind „Evidenzlevel 1, Empfehlungsgrad A, Starker Konsens“. A ist nach Tabelle 2 der Leitlinie die starke Empfehlung („soll“), 0 die offene („kann“); starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent Zustimmung. Das Evidenzlevel folgt der Klassifizierung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine 2011. Für die Behandlung fällt das Urteil zurückhaltender aus. Empfehlung 5.15 (Evidenzlevel 4, Empfehlungsgrad 0, starker Konsens): „Es liegt keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz einer ballaststoffreichen Diät oder von Ballaststoff-Supplementen in der Therapie der Symptomatisch unkomplizierten Divertikelkrankheit zu empfehlen. Die Empfehlung zu einer ballaststoffreichen Kost kann unabhängig davon auf Grund allgemeingültiger Ernährungsempfehlungen gegeben werden (siehe 2.1.1).“ Empfehlung 5.23 für die Zeit nach einem Schub (Expertenkonsens, starke Empfehlung, starker Konsens): „Es liegt keine ausreichende Evidenz vor, um den Einsatz einer ballaststoffreichen Diät oder von Ballaststoff-Supplementen in der Sekundärprophylaxe nach dem Schub einer akuten, unkomplizierten Divertikulitis zu empfehlen. Die Empfehlung zu einer ballaststoffreichen Kost soll unabhängig davon auf Grund allgemeingültiger Ernährungsempfehlungen gegeben werden (siehe 2.1.1).“ Statement 5.4 ergänzt: „Neben der Vermeidung von rotem Fleisch und dem Verzehr von reichlich Ballaststoffen besteht aktuell unzureichende Evidenz für weitere spezifische Ernährungsempfehlungen.“ |
| Leitlinie | 021-020 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 15.10.2026, Neufassung angemeldet |
Indikation: Endometriose, gesunde vitamin- und ballaststoffreiche Ernährung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Die konsensbasierte Empfehlung 4.E30 der Leitlinie lautet: „Patientinnen mit Endometriose sollte eine gesunde (vitamin- und ballaststoffreiche) Ernährung empfohlen werden. Spezielle Diäten ohne Indikation (z. B. Nahrungsmittelunverträglichkeit) sollten nicht durchgeführt werden.“ Ausgewiesen sind Expertenkonsens und Konsensusstärke +++, die Empfehlung ist 2024 neu aufgenommen. Die Leitlinie unterscheidet nach Tabelle 7 die starke („soll“), die einfache („sollte“) und die offene Empfehlung („kann“); „++“ bedeutet nach Tabelle 8 Konsens mit einer Zustimmung von mehr als 75 bis 95 Prozent, „+++“ starken Konsens mit mehr als 95 Prozent. Expertenkonsens heißt dort Konsensus-Entscheidungen „ohne vorherige systemische Literaturrecherche (S2k)“. Die Begründung beginnt mit einer Einschränkung: „Es liegen wenige Informationen vor zum Einfluss der Ernährung auf die Schmerzwahrnehmung im Zusammenhang mit Endometriose.“ Zu einer Übersichtsarbeit mit neun Humanstudien über Änderungen des Ernährungsverhaltens (glutenfreie Ernährung, Vitamin-D-Supplementierung bzw. Ernährung reich an Antioxidanzien oder Omega-3-Fettsäuren) heißt es: „Alle Studien verzeichneten eine signifikante Schmerzreduktion. Verlässliche Rückschlüsse auf die Effekte sind jedoch sehr begrenzt, was bei Ernährungsstudien mit Selbstauskunft und relativ kurzer Beobachtungsdauer grundsätzlich der Fall ist“. |
| Leitlinie | 015-045 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.03.2030 |
Indikation: Entzündlich-rheumatische Erkrankungen, gesunde Ernährung entsprechend den allgemeinen Empfehlungen zur Senkung des kardiovaskulären Risikos
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 3.5 der Leitlinie (Kapitel 3.5 zum Einfluss von Ernährungsumstellung auf das kardiovaskuläre Risiko bei rheumatischen Erkrankungen) lautet: „Bei Patient:innen mit ERE soll eine gesunde Ernährung entsprechend der allgemeinen Empfehlungen angestrebt werden, auch um das CV Risiko zu senken.“ ERE steht in der Leitlinie für entzündlich-rheumatische Erkrankungen, CV für kardiovaskulär. Die Empfehlung ist als „Evidenzbasierte Empfehlung“ mit dem Vermerk „Neu“, dem Empfehlungsgrad A ⇑⇑, dem Evidenzgrad „Level 2-4“ und der Konsensstärke „Starker Konsens (Zustimmung 19/20, Enthaltungen 1/20, Gegenstimmen 0/20)“ ausgewiesen; ein Schema, wofür die Empfehlungsgrade stehen, enthält die Langfassung nicht, als methodische Grundlage nennt sie „eine systematische Literaturrecherche (SLR) mit Evidenzbewertung nach den Levels of Evidence des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine (2011)“. Die Begründung des Empfehlungsgrades lautet: „A: Good-Practice-Statement (geringe Schäden, plausibler Nutzen, breite Übertragbarkeit über Referenzrahmen).“ Unter Zielpopulation/Abgrenzung heißt es: „Erwachsene mit ERE; keine Empfehlung für spezifische Diätkonzepte.“ Zur Evidenz: „Die Evidenzbasis umfasst 5 Arbeiten (Evidenzlevel 2-4) und zeigt v. a. Effekte auf Lipidparameter und einzelne metabolische Marker; harte Endpunkte fehlen.“ Weiter heißt es dort, Ernährungsinterventionen, als Beispiele nennt der Text eine antiinflammatorische Diät sowie Fasten und pflanzenbasierte Ernährung, hätten bei rheumatoider Arthritis „metabolische Parameter (u. a. LDL, Triglyceride) teils unabhängig von ausgeprägter Gewichtsreduktion“ verbessert. Fasten und pflanzenbasierte Ernährung nennt nur dieser Hintergrundtext, nicht die Empfehlung; unter Nutzen-Schaden-Abwägung steht „Mangelernährung bei restriktiven Diäten vermeiden“. |
| Leitlinie | 060-010 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 11.03.2031 |
Indikation: Eosinophile Ösophagitis bei Erwachsenen, Eliminationsdiäten zur Remissionsinduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.14 der Leitlinie lautet: „Bei Erwachsenen mit aktiver EoE sollte zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit topischen Corticosteroiden erfolgen. Alternativ kann bei Erwachsenen mit aktiver EoE zur Remissionsinduktion (histologisch und klinisch) eine Therapie mit hochdosierten Protonenpumpeninhibitoren oder eine 6-Food-Eliminationsdiät erfolgen.“ Ausgewiesen sind „Empfehlung/Empfehlung offen“ und Konsens: Die Corticosteroide stehen auf der mittleren Stufe („sollte“), die 6-Food-Eliminationsdiät ist eine offene Alternative („kann“); Konsens bedeutet nach Tabelle 4 der Leitlinie eine Zustimmung von 75 bis 95 Prozent. Empfehlung 5.20 ergänzt mit starkem Konsens (mindestens 95 Prozent): „Empirische 4-Food- oder 2-Food-Eliminationsdiäten können erwogen werden, diese sind aber weniger effektiv als die 6-Food-Eliminationsdiät.“ Gegen einen Weg spricht sich Empfehlung 5.21 aus, ebenfalls mit starkem Konsens: „Eine Allergietest-basierte Eliminationsdiät sollte aufgrund der begrenzten Wirksamkeit bei Erwachsenen nicht erfolgen.“ Zur Wirksamkeit nennt der Kommentar eine Metaanalyse mit „histologische Remissionsraten von 73% bei Kindern und von 71% bei Erwachsenen nach 6-Food-Eliminationsdiät“. |
| Leitlinie | 021-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.06.2027 |
Indikation: Eosinophile Ösophagitis im Kindes- und Jugendalter, Eliminationsdiäten zur Remissionsinduktion
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 5.28 der Leitlinie lautet: „Bei aktiver EoE ohne Striktur im Kindes- und Jugendalter können zur Remissionsinduktion (klinisch und histologisch) alternativ eine 6-Food-Elimationsdiät, bzw. eine Elementardiät oder die Anwendung topischer Corticosteroide erfolgen.“ Vorangestellt ist Empfehlung 5.27: „Bei aktiver EoE ohne Striktur im Kindes- und Jugendalter sollte zur Remissionsinduktion (klinisch und histologisch) primär eine orale Hochdosis-PPI-Therapie erfolgen.“ Empfehlung 5.30 lautet: „Eine individualisierte Allergietest-basierte Eliminationsdiät kann bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.“ 5.28 und 5.30 sind offene Empfehlungen („kann“), 5.27 ist eine Empfehlung („sollte“), alle drei mit starkem Konsens, nach Tabelle 4 der Leitlinie einer Zustimmung von mindestens 95 Prozent. Zur Begleitung lautet Empfehlung 5.26, ebenfalls eine Empfehlung mit starkem Konsens: „Im Kindes- und Jugendalter sollte bereits bei initialer Diagnosestellung eine in Nahrungsmittelallergien versierte Ernährungsfachkraft involviert werden, da eine Gedeihstörung vermieden oder ggf. behoben werden muss.“ Der Kommentar dazu: „Die Elimination von Nahrungsmitteln stellt bei Kindern und Jugendlichen mit einer EoE ein wirksames Therapieprinzip dar, das zu einer Langzeitremission ohne den Einsatz von Medikamenten, die für das Kindes- und Jugendalter noch nicht zugelassen sind, führen kann“, und weiter: „Allerdings stellt die Initiierung und Überwachung von Eliminationsdiäten eine große Herausforderung für das Betreuerteam und für die Familie dar, zumal es keine adäquaten Tests zur sicheren Identifikation von EoE-auslösenden Nahrungsmitteln gibt.“ Statement 5.22 hält mit Konsens fest: „Die Elementardiät weist eine hohe Effektivität auf. Aufgrund der häufig auftretenden Adhärenzprobleme, insbesondere in der Adoleszenz, ist ihr praktischer Nutzen in der Behandlung der EoE allerdings sehr begrenzt.“ |
| Leitlinie | 021-013 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 30.06.2027 |
Indikation: Funktionelle Obstipation im Kindes- und Jugendalter, Ernährungsberatung mit wasserlöslichen Ballaststoffen
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Im Abschnitt „Diätetische Maßnahmen und Lebensstiländerungen“ stehen zwei Empfehlungen der Leitlinie, beide „Stand (2021)“ und mit starkem Konsens angenommen. Die erste lautet: „Diätetische Maßnahmen mit Steigerung der Ballaststoffe und der Flüssigkeitszufuhr sollen nicht zur alleinigen Behandlung der funktionellen Obstipation eingesetzt werden.“ Die zweite lautet: „Eine Beratung über Ernährung mit ausreichendem Gehalt an wasserlöslichen Ballaststoffen (Früchte, Gemüse, Salate, Rohkost), das Trinkverhalten und Bewegung sollte im Rahmen des multimodalen Behandlungsprogramms durchgeführt werden.“ Nach Tabelle 2 der Leitlinie ist „Soll nicht“ eine starke Empfehlung und „Sollte“ eine Empfehlung; starker Konsens bedeutet nach Tabelle 3 mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten. Zur Datenlage schreibt die Leitlinie: „Diätetische Maßnahmen alleine sind zur Behandlung der funktionellen Obstipation nicht ausreichend.“ Und: „Bezüglich der Erhöhung des Ballaststoffgehaltes der Nahrung gibt es wenig Evidenz. Dennoch erhöht ein Mangel an Ballaststoffen in der Nahrung (so auch das Trinken großer Mengen Kuhmilch) das Obstipationsrisiko, und eine dauerhafte Erhöhung der Zufuhr kann langfristig einen Benefit erbringen“. |
| Leitlinie | 068-019 |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 03.04.2027 |
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Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
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| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise grossen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um rund 3 mmHg), für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich. In der PREDIMED-Studie sank die Zahl der Schlaganfälle von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende.nachher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden, dazu sieben laufende Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise großen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren, in der Primär- wie in der Sekundärprävention; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um 2,99 mmHg), wobei eine kleine Zahl von Studien geringfügige Schäden berichtet habe (zwei Studien: unerwünschte Ereignisse fehlten oder waren geringfügig); für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich, und die laufenden Studien könnten künftig mehr Gewissheit bringen. Die PREDIMED-Studie (7747 Teilnehmende) sei wegen Bedenken zur Randomisierung an zwei von elf Zentren zurückgezogen und neu ausgewertet worden; Belege niedriger Qualität zeigten gegenüber einer fettarmen Ernährung wenig oder keine Wirkung auf die kardiovaskuläre und die Gesamtsterblichkeit, die Zahl der Schlaganfälle sei aber von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende gesunken (moderate Qualität). In der Sekundärprävention habe die Lyon Diet Heart Study (605 Patienten) mit Belegen niedriger Qualität eine Verringerung der kardiovaskulären und der Gesamtsterblichkeit gezeigt. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der vorliegenden Belege unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Beschränkung und einen möglichen späteren Verzicht besteht Unsicherheit.nachherVier Studien mit 251 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der Belege aus nicht randomisierten Studien unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Phenylalaninbeschränkung und darüber, wann und ob überhaupt die Diät gelockert werden sollte, besteht Unsicherheit; dies sollte durch randomisierte kontrollierte Studien geklärt werden, doch würden in diesem Bereich keine neuen Studien erwartet, weshalb sie die Übersicht nicht mehr aktualisieren wollen. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: van der Schoot A, Drysdale C, Whelan K, Dimidi E: The Effect of Fiber Supplementation on Chronic Constipation in Adults: An Updated Systematic Review and Meta-Analysis of Randomized Controlled Trials. The American Journal of Clinical Nutrition 116(4):953-969, Oktober 2022. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 3 Evidenzsteckbriefe zu Ernährungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Versorgung von Patient*innen mit chronischer, nicht-nierenersatztherapiepflichtiger Nierenkrankheit in der Hausarztpraxis“ (im AWMF-Register „Versorgung von Patient*innen mit nicht-nierenersatztherapiepflichtiger Nierenkrankheit in der Hausarztpraxis - Chronisch eingeschränkte Nierenfunktion in der Hausarztpraxis“), Langfassung, Version 2.1 (Titelblatt der Datei: Version 2.0), Stand 30.06.2024, AWMF-Registernummer 053-048, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) und Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN). Gültig bis 29.06.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Therapie der Psoriasis vulgaris“, Langfassung, Version 8.2, Stand 23.07.2025, AWMF-Registernummer 013-001, Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Gültig bis 22.07.2030. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Ernährungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr“, Langfassung, Version 2.1, Stand 06.09.2023, AWMF-Registernummer 183-001, Dachverband Osteologie e.V. (DVO). Gültig bis 31.03.2027 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 20 Evidenzsteckbriefe zu Ernährungstherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“, Langfassung, Version 5.0, Stand 07.10.2024, AWMF-Registernummer 050-001, Deutsche Adipositas-Gesellschaft e.V. (DAG). Gültig bis 06.10.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie“, Langfassung, Version 1.0, Stand 29.06.2023, AWMF-Registernummer nvl-009, NVL-Programm, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Gültig bis 28.06.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK“, Langfassung, Version 7.0, Stand 30.08.2024, AWMF-Registernummer nvl-004, herausgegeben von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und AWMF. Gültig bis 14.08.2029 (in Überarbeitung). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Management kardiovaskulärer Komorbiditäten entzündlich-rheumatischer Erkrankungen“, Langfassung, Version 1.0, Stand 12.03.2026, AWMF-Registernummer 060-010, Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh). Gültig bis 11.03.2031. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Hausärztliche Risikoberatung zur kardiovaskulären Prävention“, Langfassung, Version 2.3, Stand 30.11.2024, AWMF-Registernummer 053-024, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM). Gültig bis 29.11.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 14.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Ernährungstherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Gicht“, Langfassung, Version 2.1, Stand 27.08.2024, AWMF-Registernummer 060-005, Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh). Gültig bis 26.08.2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
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| 14.09.2026 | Evidenz Ergebnisvorher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise grossen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um rund 3 mmHg), für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich. In der PREDIMED-Studie sank die Zahl der Schlaganfälle von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende.nachher30 randomisierte Studien mit 12.461 Teilnehmenden, dazu sieben laufende Studien. Die Autorinnen und Autoren schreiben, trotz der vergleichsweise großen Zahl an Studien bestehe weiter Unsicherheit über die Wirkung einer mediterranen Ernährungsweise auf klinische Endpunkte und Risikofaktoren, in der Primär- wie in der Sekundärprävention; für die Primärprävention sei die Qualität der Belege für bescheidene Vorteile bei Risikofaktoren niedrig oder moderat (unter anderem eine Senkung des systolischen Blutdrucks um 2,99 mmHg), wobei eine kleine Zahl von Studien geringfügige Schäden berichtet habe (zwei Studien: unerwünschte Ereignisse fehlten oder waren geringfügig); für die Sekundärprävention seien die Belege spärlich, und die laufenden Studien könnten künftig mehr Gewissheit bringen. Die PREDIMED-Studie (7747 Teilnehmende) sei wegen Bedenken zur Randomisierung an zwei von elf Zentren zurückgezogen und neu ausgewertet worden; Belege niedriger Qualität zeigten gegenüber einer fettarmen Ernährung wenig oder keine Wirkung auf die kardiovaskuläre und die Gesamtsterblichkeit, die Zahl der Schlaganfälle sei aber von 24 auf 14 je 1000 Teilnehmende gesunken (moderate Qualität). In der Sekundärprävention habe die Lyon Diet Heart Study (605 Patienten) mit Belegen niedriger Qualität eine Verringerung der kardiovaskulären und der Gesamtsterblichkeit gezeigt. | Die Wiedergabe ließ den Sicherheitsteil der Schlussfolgerung (wenige Studien berichteten geringfügige Schäden) und den Satz zu den laufenden Studien aus, nannte von der PREDIMED-Studie nur die Schlaganfallzahl ohne Rückzug, Neuauswertung und fehlende Wirkung auf die Sterblichkeit und schrieb „grossen“ ohne ß. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherDie Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der vorliegenden Belege unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Beschränkung und einen möglichen späteren Verzicht besteht Unsicherheit.nachherVier Studien mit 251 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der Belege aus nicht randomisierten Studien unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Phenylalaninbeschränkung und darüber, wann und ob überhaupt die Diät gelockert werden sollte, besteht Unsicherheit; dies sollte durch randomisierte kontrollierte Studien geklärt werden, doch würden in diesem Bereich keine neuen Studien erwartet, weshalb sie die Übersicht nicht mehr aktualisieren wollen. | Die Wiedergabe ließ die Zahl der Studien und Teilnehmenden sowie den Satz der Schlussfolgerung zu Forschungsbedarf und zum Verzicht auf weitere Aktualisierung aus und machte aus einer möglichen Lockerung der Diät einen Verzicht. |
Ratgeber
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