Ernährungstherapie
Therapierichtung: Naturheilverfahren · Stichtag: 07.08.2026
Beschreibung: nicht erhoben
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Regelleistung | eingeschränkt erstattet | § 42 Absatz 1 Satz 1: „Ernährungstherapie im Sinne dieser Richtlinie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, das sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose (Cystische Fibrose – CF) richtet, wenn sie als medizinische Maßnahme (gegebenenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen) zwingend erforderlich ist, da ansonsten schwere geistige oder körperliche Beeinträchtigungen oder Tod drohen." § 42 Absatz 2 Satz 5: „Eine Ernährungstherapie wird in Einheiten von 30 Minuten verordnet." Außerhalb dieser beiden Krankheitsgruppen ist die Ernährungstherapie kein Heilmittel dieser Richtlinie. | 05.08.2025 | bis auf Weiteres | Quelle: G-BA, Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025 · erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Phenylketonurie, eine seltene angeborene Stoffwechselerkrankung
| Studienlage | systematische Übersicht |
|---|---|
| Ergebnis | Die Autorinnen und Autoren berichten, nicht randomisierte Studien kämen zu dem Schluss, eine phenylalaninarme Diät senke den Phenylalaninspiegel im Blut und verbessere Intelligenzquotient und neuropsychologische Ergebnisse. Randomisierte Studien, die eine solche Diät ab der Diagnose gegen keine Diät prüfen, fanden sie nicht; eine solche Studie wäre angesichts der vorliegenden Belege unethisch. Sie empfehlen, mit der Diät zum Zeitpunkt der Diagnose zu beginnen. Über das genaue Maß der Beschränkung und einen möglichen späteren Verzicht besteht Unsicherheit. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Quelle: Cochrane Review CD001304.pub3, Dietary interventions for phenylketonuria, 16.07.2020 · erhoben am 07.08.2026