Naturheilkunde bei der Continentale BKK
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Chiropraktik Ja, mit Bedingungen
bis 160 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen
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Ernährungstherapie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 07.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 160 € im Jahr Eigene Leistung
Die Verordnung muss VOR der ersten Behandlung vorliegen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Ihr Bonusprogramm
Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Continentale BKK | Bonusprogramm "Mehr Gesundheit" | Geburtsvorbereitende Akupunktur | Akupunktur | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautFür welche Rechnungen erhalte ich den Gesundheitszuschuss? Wir erstatten Ihnen Rechnung bis zu Ihrem erreichten Gesundheitszuschuss. Dabei erkennen wir folgende Rechnungen an: Krankenzusatzversicherung Pflegezusatzversicherung Auslandsreise-Krankenversicherung Geräte zur Erfassung des Fitness– und Gesundheitsstatus Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio Sport- und Fitnessausrüstung Sportkurse (auch Online) Sportveranstaltungen (Teilnahmegebühren) Zusätzliche Präventionskurse Knochendichtemessung Sehtest Geburtsvorbereitungskurs für Partner Geburtsvorbereitende Akupunktur Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft Daten- und Dokumentationsservice für medizinische Notfälle |
QuelleContinentale BKK, Leistungen von A-Z: Bonusprogramm "Mehr Gesundheit" (FAQ: Für welche Rechnungen erhalte ich den Gesundheitszuschuss?) https://www.continentale-bkk.de/leistungen/leistungen-a-z/bonusprogramm-mehr-gesundheit (erhoben am 29.08.2026) |
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Kosten in Höhe von 100 € pro Versicherten und Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Wir benötigen für eine Kostenerstattung eine Verordnung des Arztes, ggf. eine Privatverordnung. Bitte reichen Sie diese und die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Die Naturarzneimittel sind Teil unseres Gesundheitskontos. |
ab06.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 06.09.2026 |
| Chiropraktik1 | |||||
| Chiropraktik | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautVersicherte können Leistungen der Chiropraktik in Anspruch nehmen. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der als Arzt zugelassen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigt ist und über eine chiropraktische Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Chiropraktiker berechtigt. Die Continentale BKK übernimmt insgesamt die Kosten für bis zu vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, begrenzt auf die Maßnahmen nach Absatz 1 Buchstaben a) – c). Erstattet wird der Rechnungsbetrag, maximal 40,00 Euro pro Sitzung. |
ab07.09.2026bis auf Weiteres | |
| Ernährungstherapie1 | |||||
| Ernährungstherapie | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautLeistungsinhalte des Bodymed-Ernährungskonzeptes ärztliche Untersuchung zu Beginn und am Ende des Programms 12 Kurseinheiten zu Ernährung und Gewichtsreduktion ärztliche Kontrolluntersuchung im Dreimonatsintervall mit Blutentnahme regelmäßige Messung des Körperfettanteils ärztliche Betreuung während der gesamten Laufzeit Bitte beachten Sie: an dem Mahlzeitenersatz (Eiweiß-Shakes) können wir uns nicht beteiligen; die Kosten dafür übernehmen Sie selbst. Voraussetzungen der Teilnahme Am Ernährungskonzept von Bodymed können alle Versicherten der Continentale BKK teilnehmen, bei denen ein behandlungsbedürftiges Übergewicht mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 30 vorliegt. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden chronischen Erkrankungen ärztlich festgestellt werden: Diabetes mellitus Typ 2, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck oder Gelenkbeschwerden. Die Einschreibung in das Programm erfolgt durch einen an dieser besonderen Versorgung teilnehmenden Arzt. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDarüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Antroposophie Die homöopathischen Arzneimittel erstatten wir bis zu 100 Euro, wenn Sie diese auf Privatrezept von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben. |
ab07.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautDarüber hinaus übernehmen wir bis zu 100 Euro pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel aus folgenden Bereichen: Homöopathie Phytotherapie Antroposophie Die homöopathischen Arzneimittel erstatten wir bis zu 100 Euro, wenn Sie diese auf Privatrezept von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir übernehmen die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 € pro Sitzung. Insgesamt also bis zu 160 Euro pro Jahr. Bitte holen Sie sich vor Behandlungsbeginn eine Verordnung von Ihrem Arzt. Diese Verordnung ist für das jeweils laufende Kalenderjahr gültig. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Arzt, Physiotherapeut oder Osteopath ist. Osteopathen müssen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Continentale BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir erstatten Kosten in Höhe von 100 € pro Versicherten und Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzung ist, dass deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und das Arzneimittel durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde. Die Continentale BKK erstattet die entstandenen Kosten. Dabei wird der gesetzliche Eigenanteil abgezogen. Dieser Eigenanteil beträgt 10 Prozent (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro) pro Medikament. Wir benötigen für eine Kostenerstattung eine Verordnung des Arztes, ggf. eine Privatverordnung. Bitte reichen Sie diese und die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Vergessen Sie Ihre Bankverbindung nicht (IBAN). Die Naturarzneimittel sind Teil unseres Gesundheitskontos. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
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