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Weitere Verfahren

Chiropraktik: Erstattung und Studienlage

Therapierichtung: Weitere Verfahren · Stichtag: 29.09.2026

Auf einen Blick

Das Register führt zu diesem Verfahren 10 belegte Erstattungsstände.

Am 29.09.2026 gilt:

Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 150 € bis 300 € (6 Stände nennen einen).

Zur Studienlage führt das Register 6 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.

Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 30.08.2026.

Beschreibung
S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 5.2 (Chirotherapie/ Osteopathie/ Cranio-Sacral-Therapie): „Chirotherapie, Chiropraktik und Osteopathie werden im deutschen Sprachraum oft synonym gebraucht. Sie gehen teilweise auf unterschiedliche Theorieansätze und Überzeugungen zurück, zeigen aber auch große Überschneidungen sowohl in den theoretischen Annahmen als auch den Behandlungsmethoden. […] Abgrenzen lässt sich die Chiropraktik von der Osteopathie insofern, als dass bei der Chiropraktik die primäre Relevanz auf der Untersuchung des Skeletts und des Nervensystems liegt. Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Gelenken und Muskeln und dabei insbesondere auf den Gelenken der Wirbelsäule im Sinne des Einrenkens und der Mobilisation im Sinne der Erweiterung des Gelenkspiels.“
Themen
Osteopathie, Ayurveda, Neuraltherapie, Schröpfen

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
IKK classic (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Chirotherapie, Chiropraktik oder Osteopathie? Die Unterschiede … Chiropraktik (Chiropraktiker) häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt Nein, keine Kassenleistung. … Voraussetzung für die Kostenübernahme: Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht. 13.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Continentale BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Versicherte können Leistungen der Chiropraktik in Anspruch nehmen. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der als Arzt zugelassen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigt ist und über eine chiropraktische Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Chiropraktiker berechtigt. Die Continentale BKK übernimmt insgesamt die Kosten für bis zu vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten, begrenzt auf die Maßnahmen nach Absatz 1 Buchstaben a) – c). Erstattet wird der Rechnungsbetrag, maximal 40,00 Euro pro Sitzung. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
IKK Südwest (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die IKK übernimmt die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen insgesamt für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 übernimmt die IKK ab dem 01.01.2025 die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt für maximal zehn Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 40,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. 07.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK EWE (Satzungsleistung) mit Bedingungen Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich osteopathisch und chiropraktisch behandeln zu lassen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrages für sechs Sitzungen jährlich, bis zu 50,00 € pro Sitzung. Bezuschusst werden die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Für eine Kostenübernahme durch die BKK EWE muss die Behandlung qualitätsgesichert durch einen Osteopathen oder Chiropraktiker erfolgen. Ausschließlich für die chiropraktische Behandlung erkennen wir Heilpraktiker und nicht kassenzugelassene Ärzte mit chiropraktischer Ausbildung an. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein. Das liegt daran, dass diese behandelnden Personen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Die VIACTIV übernimmt die Kosten, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder der Chirotherapeut bzw. die Chirotherapeutin eine Kassenzulassung hat. Dann erfolgt die Abrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Privatrechnungen können wir nicht übernehmen. 06.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BAHN-BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Unsere Zusatzleistung: NatürlichGesund Plus. Für Behandlungen beim Chirotherapeuten bzw. Chiropraktiker, beim Osteopathen und für kinesiologisches Taping stellen wir Ihnen jährlich ein Budget von insgesamt 200 € zur Verfügung. Wenn Sie solche Behandlungen in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten zu 80 %, bis Ihr 200 €-Budget aufgebraucht ist. Damit wir Ihnen die Kosten für die Behandlungen erstatten können, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Lesen Sie deshalb vor der Terminvereinbarung unbedingt diese Informationen: Ärztliche Verordnung, Qualifizierte Therapeuten, Kostenerstattung. 04.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
BKK24 (Satzungsleistung) mit Bedingungen Extraleistung: Chiropraktik-Behandlung … Wir haben eine Vereinbarung zur Erstattung der Kosten mit der Deutschen Chiropraktoren-Gesellschaft e.V. (DCG) geschlossen. Deren Mitglieder haben ein mindestens vierjähriges akademisches Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule für Chiropraktik abgeschlossen … Ablauf: Ihr Arzt gibt Ihnen eine Verordnung und Sie gehen dann zu einem Chiropraktor. Den Rechnungsbetrag legen Sie zunächst aus und reichen anschließend die Unterlagen (ärztliche Verordnung, Rechnung(en) und Ihre Bankverbindung) bei uns ein. Dann erhalten Sie von Ihrer BKK24 die Erstattung. … Wir übernehmen für die Erstuntersuchung 50 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu 40,00 € und 25,00 € pro Folgebehandlung, für maximal sechs Behandlungen im Kalenderjahr. … Wert der Leistung: bis zu 165,00 Euro 04.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt chiropraktische Behandlungen als Satzungsleistung, wenn die Behandlungen notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Leistungsumfang Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse bis zu sechs chiropraktische Behandlungen in Anspruch nehmen. Versicherte ab Vollendung des 18 Lebensjahres erhalten 50 Euro je Behandlung, für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro, Es werden jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten erstattet. Finden im Rahmen der einzelnen Sitzungen begleitende Behandlungen statt, wie z. B. Akupressur, Neuraltherapie oder Massagen, können diese in der Erstattung nicht berücksichtigt werden. Voraussetzungen Die Kosten können übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose und Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt, die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde, eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt, das heißt, der Arzt oder Heilpraktiker hat eine chiropraktische Ausbildung, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Chiropraktiker berechtigt … Achtung: Pro Quartal wird eine Verordnung anerkannt. Es sind maximal drei Sitzungen pro Verordnung und Quartal erstattungsfähig. Die Erstattung von osteopathischen Behandlungen wird auf den Leistungsumfang der Chiropraktik angerechnet. 04.09.2026 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
IKK classic (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
abgelaufen
Chirotherapie, Chiropraktik oder Osteopathie? Die Unterschiede … Chiropraktik (Chiropraktiker), häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt: Nein, keine Kassenleistung. … Voraussetzung für die Kostenübernahme: Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht. 04.09.2026 12.09.2026
von Hand geprüft

Evidenz

Indikation: Akuter Kreuzschmerz (unter sechs Wochen), spinale Manipulation

Studienlagesystematische Übersicht
Ergebnis20 randomisierte Studien mit 2674 Teilnehmenden, davon sechs mit niedrigem Verzerrungsrisiko; untersucht wurde die spinale Manipulation und Mobilisation als Handgriff, gleich ob von Chiropraktikern, Manualtherapeuten oder Osteopathen ausgeführt. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege niedriger bis sehr niedriger Qualität dafür, dass die spinale Manipulation bei akutem Kreuzschmerz nicht wirksamer sei als unwirksame Vergleichsbehandlungen, Scheinmanipulation oder als Zusatz zu einer anderen Behandlung; gegenüber anderen empfohlenen Therapien scheine sie ebenfalls nicht besser zu sein (Belege sehr niedriger bis moderater Qualität), mit Ausnahme von Belegen niedriger Qualität aus einer Studie für einen kurzfristigen, moderat klinisch relevanten Effekt auf den Schmerz gegenüber unwirksamen Behandlungen und von Belegen niedriger Qualität für einen ebensolchen Effekt auf die Funktion als Zusatzbehandlung. Je Vergleich, Zielkriterium und Zeitpunkt gab es höchstens drei Studien; die Bewertung sei dadurch begrenzt, und künftige Forschung werde diese Schätzungen wahrscheinlich erheblich verändern. Ihr Schluss: Die Entscheidung für eine Überweisung sollte sich nach Kosten, Vorlieben von Patientin und Behandelnden und der Sicherheit im Vergleich zu anderen Behandlungen richten; künftige Studien sollten bestimmte Untergruppen untersuchen und eine ökonomische Bewertung einschließen.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Asthma bronchiale, Spinalmanipulationen (Wirkung auf die Lungenfunktion)

StudienlageLeitlinie
ErgebnisStatement S11 der Leitlinie lautet: „Akupunktur besitzt keinen nachgewiesenen Effekt auf die Asthmakontrolle. Manuelle Therapie einschließlich Massagen, Spinalmanipulationen und physisches Belastungstraining verbessern die Lungenfunktion nicht.“ Das Statement nennt Spinalmanipulationen als Teil der manuellen Therapie und trifft eine Aussage nur zur Lungenfunktion. Einen Empfehlungsgrad oder eine Konsensstärke nennt die Langfassung bei ihren nummerierten Empfehlungen (E) und Statements (S) nicht; zur NVL Asthma heißt es in der Einleitung: „bezüglich der Evidenztabellen und Evidenzgrade wird daher auf diese Leitlinie verwiesen“. Einen Hintergrundtext zu Spinalmanipulationen enthält die Langfassung nicht.
Leitlinie020-009
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.02.2028

Indikation: Chronischer Kreuzschmerz

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisUntersucht wurde die Wirbelsäulenmanipulation (spinal manipulative therapy), also der Eingriff, den die Chiropraktik ausführt, und nicht der Beruf. 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden, davon 50 neu gegenüber der Fassung von 2011. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen; gegenüber keiner Behandlung zu einer mittleren Verbesserung des Schmerzes und einer großen der Funktion; gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz und einer kleinen Verbesserung der Funktion. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft, vor allem, weil die Wirkung in Studien mit unterschiedlichen Umfeldern und Bevölkerungsgruppen sowie mit unterschiedlichen Manipulationstechniken, Dosierungen und Behandlungshäufigkeiten untersucht worden sei; die Effekte gegenüber anderen konservativen Behandlungen seien wegen der erheblichen statistischen Heterogenität, für die es keine klare Erklärung gebe, mit Vorsicht zu deuten. Unerwünschte Wirkungen berichteten weniger als die Hälfte der Studien (47 Prozent), zwölf davon systematisch; genannt wurden Muskelkater, Steifheit und ein vorübergehender Anstieg der Schmerzen, schwere Komplikationen in keiner der Studien. Zu den unerwünschten Wirkungen der Manipulation seien die Belege sehr unsicher. Ihr Schluss: Weitere Studien in derselben Machart würden weder die Belege noch das Vertrauen in sie stärken. Drei der acht Autoren arbeiten in eigener Praxis als Chiropraktoren; das steht in der Interessenerklärung der Übersicht.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Nackenschmerz

Studienlagesystematische Übersicht
ErgebnisUntersucht wurden Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, nicht der Beruf. 51 Studien mit 2920 Teilnehmenden; eine Suchaktualisierung vom Juni 2015 sei noch nicht eingearbeitet. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle lasse sich bei Nackenschmerz, Funktion und Lebensqualität Unterstützung finden, während die Ergebnisse für Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule gegenüber einer Kontrolle wenige und uneinheitlich seien; eine Publikationsverzerrung lasse sich nicht ausschließen, und es sei Forschung nötig, die gegen verschiedene Verzerrungen geschützt sei. Die Befunde legten nahe, dass Manipulation und Mobilisation bei jedem Zielkriterium in der unmittelbaren, kurz- und mittelfristigen Nachbeobachtung ähnliche Ergebnisse zeigten. Mehrere Sitzungen der Manipulation der Halswirbelsäule könnten unmittelbar, mittel- und langfristig eine bessere Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung bringen als bestimmte Medikamente. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation das Risiko seltener, aber schwerwiegender unerwünschter Ereignisse bestehe, sei weitere hochwertige Forschung nötig, die sich auf die Mobilisation richte und Mobilisation oder Manipulation mit anderen Behandlungsmöglichkeiten vergleiche, um Behandelnde bei ihrer Wahl zu leiten.
Leitlinienicht erhoben

Indikation: Persistierender Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt

StudienlageLeitlinie
ErgebnisKapitel 8.6.1 der Leitlinie nennt die chiropraktischen Techniken in einem Satz gemeinsam mit der Osteopathie: „Osteopathie und chiropraktische Techniken können bei persistierendem Beckengürtelschmerz in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützend wirken“. Belegt ist das mit einer systematischen Übersicht mit Metaanalyse zur osteopathischen Behandlung und einer Arbeit zum Beckengürtelschmerz; eine eigene Aussage zur Chiropraktik beim chronischen Unterbauchschmerz ohne Schwangerschaftsbezug enthält die Leitlinie nicht.
Leitlinie016-001
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 29.11.2027, Neufassung angemeldet

Indikation: Prophylaxe des Kopfschmerzes vom Spannungstyp, Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie

StudienlageLeitlinie
ErgebnisDie Leitlinie verwendet den Begriff Chiropraktik nicht; sie spricht von Manipulationen im Rahmen der manuellen Therapie. In Tabelle 6 der Leitlinie (nicht medikamentöse Verfahren zur Prophylaxe) erhält die manuelle Therapie den Empfehlungsgrad IIa („Verfahren, deren Einsatz erwogen werden soll“) mit der Bemerkung: „Mobilisationen mit/ohne Kombination von Weichteiltechniken; Manipulationen nicht wirksam“. Einen eigenen Empfehlungsgrad für Manipulationen vergibt die Tabelle nicht; die Aussage zu den Manipulationen steht als Bemerkung in der Zeile der manuellen Therapie. Der Abschnitt „Manuelle Therapie“ in Kapitel 4.2.2 lautet vollständig: „2006 wurde in einem systematischen Review (6 Studien) berichtet, dass keine ausreichende Evidenz einer Wirksamkeit der manuellen Therapie bestand [117]. Seitdem berichtete vor allem die Arbeitsgruppe um Espí-López et al. von zwei vierarmigen Studien, in denen Wirbelsäulenmanipulationen (n = 21) mit Weichteiltechniken (Massage oder Soft Tissue Release) allein (n = 21) oder in Kombination (n = 21) angewendet wurden. Beide Techniken führten allein bereits zu einer Reduktion des Headache Disability Index Scores, waren aber in Kombination den Einzeltechniken überlegen [118, 119]. Bei einer weitreichenderen Definition von manueller Therapie, die auch Manipulationen (high velocity, low amplitude) einbezieht, wurde 2020 in einer Übersichtsarbeit und Metaanalyse eine mangelnde Effektivität festgestellt [114].“ Die Leitlinie ist eine S1-Leitlinie; nach eigener Angabe wurde zur Konsensusfindung ein modifiziertes Delphi-Verfahren angewendet, und „Die Abstimmung über die Empfehlungen erfolgte in einer Online-Konferenz im Januar 2023.“
Leitlinie030-077
Gültigkeit der Leitliniegültig bis 18.12.2028

Bonusprogramm

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
BERGISCHE KRANKENKASSE Flexi-Bonus² Chiropraktik Chiropraktik anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Bonus wird der versicherten Person als Barbonus in Höhe von bis zu 130 € für das zurückliegende Kalenderjahr ausgezahlt. … Alternativ kann die versicherte Person die Verwendung des Bonus als Zuschuss für die Inanspruchnahme besonderer Gesundheitsleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 € wählen. … Budget Zweckgebundene Prämien … alternative Behandlungen: Chiropraktik … Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.


Rechtsgrundlage: § 33 der Satzung der BERGISCHEN KRANKENKASSE, § 65a SGB V
Quelle

BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF) https://www.bergische-krankenkasse.de/fileadmin/PDF/Satzung/2026/September/BERGISCHE_Krankenkasse_Satzung_20260730.pdf (erhoben am 30.08.2026)

Änderungen

erkannt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher20 randomisierte Studien mit 2674 Teilnehmenden, davon sechs mit niedrigem Verzerrungsrisiko. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege niedriger bis sehr niedriger Qualität dafür, dass die spinale Manipulation bei akutem Kreuzschmerz nicht wirksamer ist als unwirksame Vergleichsbehandlungen, Scheinmanipulation oder als Zusatz zu einer anderen Behandlung; gegenüber anderen empfohlenen Therapien zeigte sich ebenfalls kein Unterschied. Ihr Schluss: Die Entscheidung für eine Überweisung sollte sich nach Kosten, Vorlieben von Patientin und Behandelnden und der Sicherheit im Vergleich zu anderen Behandlungen richten.nachher20 randomisierte Studien mit 2674 Teilnehmenden, davon sechs mit niedrigem Verzerrungsrisiko; untersucht wurde die spinale Manipulation und Mobilisation als Handgriff, gleich ob von Chiropraktikern, Manualtherapeuten oder Osteopathen ausgeführt. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege niedriger bis sehr niedriger Qualität dafür, dass die spinale Manipulation bei akutem Kreuzschmerz nicht wirksamer sei als unwirksame Vergleichsbehandlungen, Scheinmanipulation oder als Zusatz zu einer anderen Behandlung; gegenüber anderen empfohlenen Therapien scheine sie ebenfalls nicht besser zu sein (Belege sehr niedriger bis moderater Qualität), mit Ausnahme von Belegen niedriger Qualität aus einer Studie für einen kurzfristigen, moderat klinisch relevanten Effekt auf den Schmerz gegenüber unwirksamen Behandlungen und von Belegen niedriger Qualität für einen ebensolchen Effekt auf die Funktion als Zusatzbehandlung. Je Vergleich, Zielkriterium und Zeitpunkt gab es höchstens drei Studien; die Bewertung sei dadurch begrenzt, und künftige Forschung werde diese Schätzungen wahrscheinlich erheblich verändern. Ihr Schluss: Die Entscheidung für eine Überweisung sollte sich nach Kosten, Vorlieben von Patientin und Behandelnden und der Sicherheit im Vergleich zu anderen Behandlungen richten; künftige Studien sollten bestimmte Untergruppen untersuchen und eine ökonomische Bewertung einschließen. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherUntersucht wurden Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, nicht der Beruf. 51 Studien mit 2920 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle lasse sich Unterstützung finden, während die Ergebnisse für Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule gegenüber einer Kontrolle wenige und uneinheitlich seien; eine Publikationsverzerrung lasse sich nicht ausschließen. Manipulation und Mobilisation zeigten untereinander ähnliche Ergebnisse. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation seltene, aber schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bestehen, sei weitere hochwertige Forschung nötig, um Behandelnde bei ihrer Wahl zu leiten.nachherUntersucht wurden Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, nicht der Beruf. 51 Studien mit 2920 Teilnehmenden; eine Suchaktualisierung vom Juni 2015 sei noch nicht eingearbeitet. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle lasse sich bei Nackenschmerz, Funktion und Lebensqualität Unterstützung finden, während die Ergebnisse für Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule gegenüber einer Kontrolle wenige und uneinheitlich seien; eine Publikationsverzerrung lasse sich nicht ausschließen, und es sei Forschung nötig, die gegen verschiedene Verzerrungen geschützt sei. Die Befunde legten nahe, dass Manipulation und Mobilisation bei jedem Zielkriterium in der unmittelbaren, kurz- und mittelfristigen Nachbeobachtung ähnliche Ergebnisse zeigten. Mehrere Sitzungen der Manipulation der Halswirbelsäule könnten unmittelbar, mittel- und langfristig eine bessere Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung bringen als bestimmte Medikamente. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation das Risiko seltener, aber schwerwiegender unerwünschter Ereignisse bestehe, sei weitere hochwertige Forschung nötig, die sich auf die Mobilisation richte und Mobilisation oder Manipulation mit anderen Behandlungsmöglichkeiten vergleiche, um Behandelnde bei ihrer Wahl zu leiten. Handkorrektur
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherUntersucht wurde die Wirbelsäulenmanipulation (spinal manipulative therapy), also der Eingriff, den die Chiropraktik ausführt, und nicht der Beruf. 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden, davon 50 neu gegenüber der Fassung von 2011. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen; gegenüber keiner Behandlung zu einer mittleren Verbesserung des Schmerzes und einer großen der Funktion; gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz und einer kleinen Verbesserung der Funktion. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Wirkungen berichteten weniger als die Hälfte der Studien; genannt wurden Muskelkater, Steifheit und ein vorübergehender Anstieg der Schmerzen, schwere Komplikationen in keiner der Studien. Ihr Schluss: Weitere Studien in derselben Machart werden weder die Belege noch das Vertrauen in sie stärken. Drei der acht Autoren arbeiten in eigener Praxis als Chiropraktoren; das steht in der Interessenerklärung der Übersicht.nachherUntersucht wurde die Wirbelsäulenmanipulation (spinal manipulative therapy), also der Eingriff, den die Chiropraktik ausführt, und nicht der Beruf. 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden, davon 50 neu gegenüber der Fassung von 2011. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen; gegenüber keiner Behandlung zu einer mittleren Verbesserung des Schmerzes und einer großen der Funktion; gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz und einer kleinen Verbesserung der Funktion. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft, vor allem, weil die Wirkung in Studien mit unterschiedlichen Umfeldern und Bevölkerungsgruppen sowie mit unterschiedlichen Manipulationstechniken, Dosierungen und Behandlungshäufigkeiten untersucht worden sei; die Effekte gegenüber anderen konservativen Behandlungen seien wegen der erheblichen statistischen Heterogenität, für die es keine klare Erklärung gebe, mit Vorsicht zu deuten. Unerwünschte Wirkungen berichteten weniger als die Hälfte der Studien (47 Prozent), zwölf davon systematisch; genannt wurden Muskelkater, Steifheit und ein vorübergehender Anstieg der Schmerzen, schwere Komplikationen in keiner der Studien. Zu den unerwünschten Wirkungen der Manipulation seien die Belege sehr unsicher. Ihr Schluss: Weitere Studien in derselben Machart würden weder die Belege noch das Vertrauen in sie stärken. Drei der acht Autoren arbeiten in eigener Praxis als Chiropraktoren; das steht in der Interessenerklärung der Übersicht. Handkorrektur
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Fachärztliche Diagnostik und Therapie von Asthma“, Langfassung, Version 3.1, Stand 01.03.2023, AWMF-Registernummer 020-009, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP). Gültig bis 29.02.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
13.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Kopfschmerzes vom Spannungstyp“, Langfassung, Version 6.0, Stand 19.12.2023, AWMF-Registernummer 030-077, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG). Gültig bis 18.12.2028. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
08.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie Ein Evidenzsteckbrief zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: S2k-Leitlinie „Chronischer Unterbauchschmerz der Frau“, Langfassung, Version 07.04.2023, Stand 30.11.2022, AWMF-Registernummer 016-001, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Gültig bis 29.11.2027. Abschnitt 8.6 „Komplementäre Verfahren“ mit 8.6.1, 8.6.3, 8.6.5 und 8.6.7. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
06.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD008880.pub2 (2012): Spinal manipulative therapy for acute low-back pain. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
06.09.2026 Verfahren Beschreibungvorherkein VorwertnachherS3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 5.2 (Chirotherapie/ Osteopathie/ Cranio-Sacral-Therapie): „Chirotherapie, Chiropraktik und Osteopathie werden im deutschen Sprachraum oft synonym gebraucht. Sie gehen teilweise auf unterschiedliche Theorieansätze und Überzeugungen zurück, zeigen aber auch große Überschneidungen sowohl in den theoretischen Annahmen als auch den Behandlungsmethoden. […] Abgrenzen lässt sich die Chiropraktik von der Osteopathie insofern, als dass bei der Chiropraktik die primäre Relevanz auf der Untersuchung des Skeletts und des Nervensystems liegt. Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Gelenken und Muskeln und dabei insbesondere auf den Gelenken der Wirbelsäule im Sinne des Einrenkens und der Mobilisation im Sinne der Erweiterung des Gelenkspiels.“ Eine Verfahrensbeschreibung zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite.
04.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD008112.pub3, Spinal manipulative therapy for adults with chronic low back pain, 06.01.2026. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
04.09.2026 Evidenz Studienlagevorherkein Vorwertnachhersystematische Übersicht Ein Evidenzsteckbrief zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: Cochrane Review CD004249.pub4, Manipulation and mobilisation for neck pain contrasted against an inactive control or another active treatment, 23.09.2015. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst.
30.08.2026 bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt Eine Bonuszeile zu Chiropraktik ist neu im Register. Fundstelle: BERGISCHE KRANKENKASSE, Satzung, Stand 30.07.2026, § 31 und § 33 mit der Anlage zum Bonusprogramm (PDF). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst.

Korrekturen

bemerkt amÄnderungGrund
14.09.2026 Evidenz Ergebnisvorher20 randomisierte Studien mit 2674 Teilnehmenden, davon sechs mit niedrigem Verzerrungsrisiko. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege niedriger bis sehr niedriger Qualität dafür, dass die spinale Manipulation bei akutem Kreuzschmerz nicht wirksamer ist als unwirksame Vergleichsbehandlungen, Scheinmanipulation oder als Zusatz zu einer anderen Behandlung; gegenüber anderen empfohlenen Therapien zeigte sich ebenfalls kein Unterschied. Ihr Schluss: Die Entscheidung für eine Überweisung sollte sich nach Kosten, Vorlieben von Patientin und Behandelnden und der Sicherheit im Vergleich zu anderen Behandlungen richten.nachher20 randomisierte Studien mit 2674 Teilnehmenden, davon sechs mit niedrigem Verzerrungsrisiko; untersucht wurde die spinale Manipulation und Mobilisation als Handgriff, gleich ob von Chiropraktikern, Manualtherapeuten oder Osteopathen ausgeführt. Die Autorinnen und Autoren fanden Belege niedriger bis sehr niedriger Qualität dafür, dass die spinale Manipulation bei akutem Kreuzschmerz nicht wirksamer sei als unwirksame Vergleichsbehandlungen, Scheinmanipulation oder als Zusatz zu einer anderen Behandlung; gegenüber anderen empfohlenen Therapien scheine sie ebenfalls nicht besser zu sein (Belege sehr niedriger bis moderater Qualität), mit Ausnahme von Belegen niedriger Qualität aus einer Studie für einen kurzfristigen, moderat klinisch relevanten Effekt auf den Schmerz gegenüber unwirksamen Behandlungen und von Belegen niedriger Qualität für einen ebensolchen Effekt auf die Funktion als Zusatzbehandlung. Je Vergleich, Zielkriterium und Zeitpunkt gab es höchstens drei Studien; die Bewertung sei dadurch begrenzt, und künftige Forschung werde diese Schätzungen wahrscheinlich erheblich verändern. Ihr Schluss: Die Entscheidung für eine Überweisung sollte sich nach Kosten, Vorlieben von Patientin und Behandelnden und der Sicherheit im Vergleich zu anderen Behandlungen richten; künftige Studien sollten bestimmte Untergruppen untersuchen und eine ökonomische Bewertung einschließen. Die Wiedergabe ließ die Sätze der Schlussfolgerung zur Begrenzung durch die kleine Studienzahl, zur erwarteten Wirkung künftiger Forschung auf die Schätzungen und zum Forschungsbedarf aus und gab „appears to be no better“ als festen Befund wieder.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherUntersucht wurden Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, nicht der Beruf. 51 Studien mit 2920 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle lasse sich Unterstützung finden, während die Ergebnisse für Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule gegenüber einer Kontrolle wenige und uneinheitlich seien; eine Publikationsverzerrung lasse sich nicht ausschließen. Manipulation und Mobilisation zeigten untereinander ähnliche Ergebnisse. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation seltene, aber schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bestehen, sei weitere hochwertige Forschung nötig, um Behandelnde bei ihrer Wahl zu leiten.nachherUntersucht wurden Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule, nicht der Beruf. 51 Studien mit 2920 Teilnehmenden; eine Suchaktualisierung vom Juni 2015 sei noch nicht eingearbeitet. Die Autorinnen und Autoren schreiben, für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle lasse sich bei Nackenschmerz, Funktion und Lebensqualität Unterstützung finden, während die Ergebnisse für Manipulation und Mobilisation der Halswirbelsäule gegenüber einer Kontrolle wenige und uneinheitlich seien; eine Publikationsverzerrung lasse sich nicht ausschließen, und es sei Forschung nötig, die gegen verschiedene Verzerrungen geschützt sei. Die Befunde legten nahe, dass Manipulation und Mobilisation bei jedem Zielkriterium in der unmittelbaren, kurz- und mittelfristigen Nachbeobachtung ähnliche Ergebnisse zeigten. Mehrere Sitzungen der Manipulation der Halswirbelsäule könnten unmittelbar, mittel- und langfristig eine bessere Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung bringen als bestimmte Medikamente. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation das Risiko seltener, aber schwerwiegender unerwünschter Ereignisse bestehe, sei weitere hochwertige Forschung nötig, die sich auf die Mobilisation richte und Mobilisation oder Manipulation mit anderen Behandlungsmöglichkeiten vergleiche, um Behandelnde bei ihrer Wahl zu leiten. Die Wiedergabe ließ zwei Sätze der Schlussfolgerung aus (Forschungsbedarf mit Schutz gegen Verzerrungen; mehrere Sitzungen der Manipulation der Halswirbelsäule könnten besser wirken als bestimmte Medikamente) und gab „Findings suggest“ als feste Aussage wieder.
14.09.2026 Evidenz ErgebnisvorherUntersucht wurde die Wirbelsäulenmanipulation (spinal manipulative therapy), also der Eingriff, den die Chiropraktik ausführt, und nicht der Beruf. 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden, davon 50 neu gegenüber der Fassung von 2011. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen; gegenüber keiner Behandlung zu einer mittleren Verbesserung des Schmerzes und einer großen der Funktion; gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz und einer kleinen Verbesserung der Funktion. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft. Unerwünschte Wirkungen berichteten weniger als die Hälfte der Studien; genannt wurden Muskelkater, Steifheit und ein vorübergehender Anstieg der Schmerzen, schwere Komplikationen in keiner der Studien. Ihr Schluss: Weitere Studien in derselben Machart werden weder die Belege noch das Vertrauen in sie stärken. Drei der acht Autoren arbeiten in eigener Praxis als Chiropraktoren; das steht in der Interessenerklärung der Übersicht.nachherUntersucht wurde die Wirbelsäulenmanipulation (spinal manipulative therapy), also der Eingriff, den die Chiropraktik ausführt, und nicht der Beruf. 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden, davon 50 neu gegenüber der Fassung von 2011. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen; gegenüber keiner Behandlung zu einer mittleren Verbesserung des Schmerzes und einer großen der Funktion; gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz und einer kleinen Verbesserung der Funktion. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege wurde als niedrig bis sehr niedrig eingestuft, vor allem, weil die Wirkung in Studien mit unterschiedlichen Umfeldern und Bevölkerungsgruppen sowie mit unterschiedlichen Manipulationstechniken, Dosierungen und Behandlungshäufigkeiten untersucht worden sei; die Effekte gegenüber anderen konservativen Behandlungen seien wegen der erheblichen statistischen Heterogenität, für die es keine klare Erklärung gebe, mit Vorsicht zu deuten. Unerwünschte Wirkungen berichteten weniger als die Hälfte der Studien (47 Prozent), zwölf davon systematisch; genannt wurden Muskelkater, Steifheit und ein vorübergehender Anstieg der Schmerzen, schwere Komplikationen in keiner der Studien. Zu den unerwünschten Wirkungen der Manipulation seien die Belege sehr unsicher. Ihr Schluss: Weitere Studien in derselben Machart würden weder die Belege noch das Vertrauen in sie stärken. Drei der acht Autoren arbeiten in eigener Praxis als Chiropraktoren; das steht in der Interessenerklärung der Übersicht. Die Wiedergabe ließ den Satz aus, dass die Belege zu den unerwünschten Wirkungen sehr unsicher seien, sowie die Begründung der Schlussfolgerung für die niedrige bis sehr niedrige Vertrauenswürdigkeit und den Vorbehalt wegen der Heterogenität.

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