Naturheilkunde bei der Techniker Krankenkasse
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
-
Akupunktur Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Chiropraktik Nein, ausdrücklich ausgeschlossen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen
-
Ernährungstherapie Ja, mit Bedingungen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Vor der Behandlung die Zusage der Kasse einholen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Heilpraktikerbehandlung Nein, ausdrücklich ausgeschlossen
Betrag im Wortlaut nicht beziffert
Bedingungen im Wortlaut
Geprüft am 06.09.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 120 € im Jahr Eigene Leistung
Die Verordnung muss VOR der ersten Behandlung vorliegen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
-
Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Ihr Bonusprogramm
Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse | TK-Bonusprogramm / TK-Gesundheitsdividende | Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis, in dem Ayurveda gelistet ist | Ayurveda | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautSie können die Dividende für Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis verwenden. Ayurveda ist dort gelistet. In diesem Fall erstattet die TK die Kosten für solche Behandlungen, wenn Sie den entsprechenden Bonusbetrag verfügbar haben. |
QuelleÜbernimmt die TK Kosten für Ayurveda Behandlungen? https://www.tk.de/techniker/krankheit-und-behandlungen/erkrankungen/behandlungen-und-medizin/alternativ-heilen/ayurveda-bedeutung-behandlung-und-praxis-2016262 (erhoben am 29.08.2026) |
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Akupunktur1 | |||||
| Akupunktur | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautAkupunktur ist bei bestimmten Erkrankungen eine Leistung der Techniker, die über die Versichertenkarte abgerechnet wird. Je Indikation besteht ein Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung können Sie sich frühestens nach 12 Monaten erneut behandeln lassen. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Chiropraktik1 | |||||
| Chiropraktik | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Nein. Das liegt daran, dass diese behandelnden Personen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. | ab06.09.2026bis auf Weiteres | |
| Ernährungstherapie1 | |||||
| Ernährungstherapie | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautGern erstatten wir Ihnen anschließend die Kosten für bis zu 5 Termine. Für die Erstberatung zahlen wir maximal 45 Euro und für die Folgeberatungen jeweils maximal 30 Euro, sonst 85 Prozent. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernehmen wir 100 Prozent der Kosten, maximal die oben genannten Höchstgrenzen. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Heilpraktikerbehandlung1 | |||||
| Heilpraktikerbehandlung | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im WortlautNein, das tun wir nicht. Das liegt daran, dass Heilpraktiker:innen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. Trotzdem unterstützen wir ganzheitliche Behandlungen: Wir erstatten Kosten für ärztlich verordnete alternative Arzneimittel und homöopathische Behandlungen bei bestimmten Ärzt:innen. |
ab06.09.2026bis auf Weiteres | erhoben am 06.09.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. … Die Behandlung ist durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst worden und dies wurde vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt, zum Beispiel durch ein Privatrezept. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren. Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben. |
ab29.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 29.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.