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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der Techniker Krankenkasse

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Ihr Bonusprogramm

Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
Techniker Krankenkasse TK-Bonusprogramm / TK-Gesundheitsdividende Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis, in dem Ayurveda gelistet ist Ayurveda anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Sie können die Dividende für Leistungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis verwenden. Ayurveda ist dort gelistet. In diesem Fall erstattet die TK die Kosten für solche Behandlungen, wenn Sie den entsprechenden Bonusbetrag verfügbar haben.

Quelle

Übernimmt die TK Kosten für Ayurveda Behandlungen? https://www.tk.de/techniker/krankheit-und-behandlungen/erkrankungen/behandlungen-und-medizin/alternativ-heilen/ayurveda-bedeutung-behandlung-und-praxis-2016262 (erhoben am 29.08.2026)

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Akupunktur1
Akupunktur Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Akupunktur ist bei bestimmten Erkrankungen eine Leistung der Techniker, die über die Versichertenkarte abgerechnet wird. Je Indikation besteht ein Anspruch auf bis zu 10 Akupunktursitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen. Nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung können Sie sich frühestens nach 12 Monaten erneut behandeln lassen. Bei anderen Diagnosen dürfen wir leider keine Kosten übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Chiropraktik1
Chiropraktik Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen Nein. Das liegt daran, dass diese behandelnden Personen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. ab06.09.2026bis auf Weiteres
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Gern erstatten wir Ihnen anschließend die Kosten für bis zu 5 Termine. Für die Erstberatung zahlen wir maximal 45 Euro und für die Folgeberatungen jeweils maximal 30 Euro, sonst 85 Prozent. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit oder noch nicht 18 Jahre alt sind, übernehmen wir 100 Prozent der Kosten, maximal die oben genannten Höchstgrenzen.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Heilpraktikerbehandlung1
Heilpraktikerbehandlung Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Nein, das tun wir nicht. Das liegt daran, dass Heilpraktiker:innen weder Vertragsärzt:innen noch medizinisches Hilfspersonal sind. Trotzdem unterstützen wir ganzheitliche Behandlungen: Wir erstatten Kosten für ärztlich verordnete alternative Arzneimittel und homöopathische Behandlungen bei bestimmten Ärzt:innen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. … Die Behandlung ist durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst worden und dies wurde vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt, zum Beispiel durch ein Privatrezept. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren. Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie Techniker Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Wir zahlen für Versicherte ab 12 Jahren phytotherapeutische (pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die ärztlich verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung gilt bis 31.12.26.

ab29.08.2026bis31.12.2026

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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