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Naturheilkunde bei der SECURVITA BKK

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

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Ihr Bonusprogramm

Ein Bonus ist keine Erstattung. Die Zeilen sagen, wofür sich ein bereits erworbener Bonus ausgeben lässt oder wofür es einen gibt – nicht, dass die Kasse die Behandlung bezahlt.

Kasse Programm Gegenstand Verfahren Anerkennung Bonus Bedingung Quelle
SECURVITA BKK Leistungsbonus Akupunktur Akupunktur anerkannt ausgeben
Bedingung im Wortlaut

Der Leistungsbonus wird den Teilnehmern als Zuschuss für selbst genutzte Gesundheitsleistungen gezahlt, die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt sind. Der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses entsteht durch die gleichzeitige Wahl des Leistungsbonus (Antrag) und Vorlage der Nachweise bzw. Rechnungen. … Das Ausstellungsdatum der Rechnung darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Dies gilt jedoch nur, sofern die SECURVITA BKK oder ein anderer Leistungsträger nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder der anderweitige Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft wurde. … Übersicht erstattungsfähige Leistungen … Akupunktur … Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind von der Erstattung ausgeschlossen.


Rechtsgrundlage: § 65a SGB V in Verbindung mit der Satzung der SECURVITA BKK
Quelle

SECURVITA BKK, Satzung, Stand 01.07.2026 in der Fassung des 186. Satzungsnachtrags, § 18a Absatz 2, Absatz 4, Absatz 6 und Absatz 9, dazu die Anlage zum Bonusprogramm, Übersicht erstattungsfähige Leistungen (Leistungsbonus) (PDF) https://www.securvita.de/fileadmin/inhalt/dokumente/krankenkasse/satzung.pdf (erhoben am 07.09.2026)

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Anthroposophische Arzneimittel1
Anthroposophische Arzneimittel SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen.

ab07.09.2026bis31.12.2026
Anthroposophische Kunsttherapie1
Anthroposophische Kunsttherapie SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Anthroposophische Heilmittel Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung anthroposophische Heilmittel in Anspruch nehmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. a. Versicherte können Leistungen der Heileurythmie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 35 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 40 Euro pro Sitzung. b. Versicherte können Leistungen der Kunsttherapie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 45 Euro pro Sitzung. c. Versicherte können Leistungen der Rhythmischen Massage in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 35 Euro pro Sitzung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Die SECURVITA BKK übernimmt insgesamt maximal 20 Sitzungen der anthroposophischen Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) im Kalenderjahr. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen. Pro Verordnung sind maximal zehn Sitzungen erstattungsfähig. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose

ab07.09.2026bis31.12.2026
Chiropraktik1
Chiropraktik SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die SECURVITA Krankenkasse übernimmt chiropraktische Behandlungen als Satzungsleistung, wenn die Behandlungen notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Leistungsumfang Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse bis zu sechs chiropraktische Behandlungen in Anspruch nehmen. Versicherte ab Vollendung des 18 Lebensjahres erhalten 50 Euro je Behandlung, für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro, Es werden jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten erstattet. Finden im Rahmen der einzelnen Sitzungen begleitende Behandlungen statt, wie z. B. Akupressur, Neuraltherapie oder Massagen, können diese in der Erstattung nicht berücksichtigt werden. Voraussetzungen Die Kosten können übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose und Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt, die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde, eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt, das heißt, der Arzt oder Heilpraktiker hat eine chiropraktische Ausbildung, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Chiropraktiker berechtigt … Achtung: Pro Quartal wird eine Verordnung anerkannt. Es sind maximal drei Sitzungen pro Verordnung und Quartal erstattungsfähig. Die Erstattung von osteopathischen Behandlungen wird auf den Leistungsumfang der Chiropraktik angerechnet.

ab04.09.2026bis auf Weiteres
Heileurythmie1
Heileurythmie SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Anthroposophische Heilmittel Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung anthroposophische Heilmittel in Anspruch nehmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. a. Versicherte können Leistungen der Heileurythmie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 35 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 40 Euro pro Sitzung. b. Versicherte können Leistungen der Kunsttherapie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 45 Euro pro Sitzung. c. Versicherte können Leistungen der Rhythmischen Massage in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 35 Euro pro Sitzung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Die SECURVITA BKK übernimmt insgesamt maximal 20 Sitzungen der anthroposophischen Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) im Kalenderjahr. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen. Pro Verordnung sind maximal zehn Sitzungen erstattungsfähig. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose

ab07.09.2026bis31.12.2026
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen.

ab30.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen.

ab30.08.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Der Anspruch pro Versicherten besteht für maximal sechs Sitzungen im Kalenderjahr. Pro Quartal und Verordnung sind maximal drei Sitzungen erstattungsfähig. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 60 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die entstandenen Aufwendungen. Die Leistungen nach Abs. (3) werden auf den Anspruch angerechnet. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose

ab30.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die SECURVITA BKK erstattet Versicherten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophische Medizin), sofern a. deren Einnahme medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und b. die Verordnung des Arzneimittels durch einen zugelassenen Vertragsarzt bzw. nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringer auf Privatrezept erfolgte und c. das Arzneimittel durch die Versicherten innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und d. das nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Fertigarzneimittel nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 7 - 9 SGB V von der Versorgung ausgeschlossen wurde. … Die SECURVITA BKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 100 Prozent bis zu 100 Euro im Kalenderjahr. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen.

ab30.08.2026bis auf Weiteres
Rhythmische Massage1
Rhythmische Massage SECURVITA BKK (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Anthroposophische Heilmittel Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung anthroposophische Heilmittel in Anspruch nehmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. a. Versicherte können Leistungen der Heileurythmie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 35 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 40 Euro pro Sitzung. b. Versicherte können Leistungen der Kunsttherapie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 45 Euro pro Sitzung. c. Versicherte können Leistungen der Rhythmischen Massage in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 35 Euro pro Sitzung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Die SECURVITA BKK übernimmt insgesamt maximal 20 Sitzungen der anthroposophischen Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) im Kalenderjahr. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen. Pro Verordnung sind maximal zehn Sitzungen erstattungsfähig. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose

ab07.09.2026bis31.12.2026

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