Naturkompass

Rhythmische Massage

Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 07.08.2026

Beschreibung: nicht erhoben

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung nicht erstattet
gilt noch nicht
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden." In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. Dieses Register führt die Rhythmische Massage unter der Therapierichtung „anthroposophisch". 01.01.2027 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung eingeschränkt erstattet § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen." Die Rhythmische Massage ist nicht dasselbe wie die Klassische Massagetherapie nach § 18 der Heilmittel-Richtlinie; jene ist ein Heilmittel, diese nicht. Das Fenster endet am 31.12.2026. 01.01.2024 31.12.2026
von Hand geprüft

Evidenz

nicht erhoben

Änderungen

07.08.2026satzungsleistung: möglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V → ausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027
Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2.