Rhythmische Massage
Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 07.08.2026
Beschreibung: nicht erhoben
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | nicht erstattet gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden." In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. Dieses Register führt die Rhythmische Massage unter der Therapierichtung „anthroposophisch". | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | Quelle: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, ausgegeben am 29.07.2026 · erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | eingeschränkt erstattet | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen." Die Rhythmische Massage ist nicht dasselbe wie die Klassische Massagetherapie nach § 18 der Heilmittel-Richtlinie; jene ist ein Heilmittel, diese nicht. Das Fenster endet am 31.12.2026. | 01.01.2024 | 31.12.2026 | Quelle: § 11 Absatz 6 SGB V in der seit dem 01.01.2024 geltenden Fassung · erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
nicht erhoben
Änderungen
| 07.08.2026 | satzungsleistung: möglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V → ausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027 Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. |
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