Naturheilkunde bei der HEK
Was die Kasse zahlt
Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.
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Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 29.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Anthroposophische Kunsttherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen
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Ayurveda Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen
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Heileurythmie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen
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Homöopathische Komplexmittel Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Osteopathie Ja, mit Bedingungen
bis 90 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Phytotherapie Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen alle Kassen im Vergleich
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Qigong Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen
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Rhythmische Massage Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen
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Tuina Ja, mit Bedingungen
bis 100 € im Jahr Eigene Leistung
Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
Geprüft am 30.08.2026 Prüfen
„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.
Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen
Die Belege im Wortlaut
Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.
Satzung und Leistungsseite
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anthroposophische Arzneimittel1 | |||||
| Anthroposophische Arzneimittel | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWir beteiligen uns an den Kosten für Arzneimittel folgender besonderer Therapierichtungen: … Anthroposophie … Die anthroposophische Medizin versteht sich als Ergänzung zur konventionellen Medizin. Sie zielt darauf ab, die Selbstheilungskräfte des eigenen Körpers zu fördern. Ihre Arzneimittel werden aus mineralischen, tierischen und pflanzlichen Bestandteilen hergestellt. Hierzu zählen zum Beispiel Gold, Bienen oder Spitzwegerich. … Wir übernehmen für Sie gern für jede dieser Arzneimittelgruppen: 70 Prozent der Kosten … maximal 100 Euro im Kalenderjahr … Voraussetzung ist, dass das jeweilige Arzneimittel durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet wird. Die private Verordnung kann auch auf einem E-Rezept erfolgen. Zudem muss es sich dabei um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handeln. |
ab29.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 |
| Anthroposophische Kunsttherapie1 | |||||
| Anthroposophische Kunsttherapie | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAnthroposophische Heilmittel Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden die Kosten in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
| Ayurveda1 | |||||
| Ayurveda | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWeitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren Für ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren werden die Kosten in Höhe von jeweils 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet. Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren sind: - Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien) - Feldenkrais - Shiatsu - Traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong). Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu oder traditionelle chinesische Medizin berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztlicher Verordnung durch einen Physiotherapeuten, der die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, oder im Sinne des 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Heileurythmie1 | |||||
| Heileurythmie | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAnthroposophische Heilmittel Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden die Kosten in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
| Osteopathie1 | |||||
| Osteopathie | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautVersicherte können ärztlich verordnete osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztliche Verordnung durch zugelassene Physiotherapeuten oder durch nach § 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird, der eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale und viszerale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund dieser abgeschlossenen Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt wäre. Die Kosten werden für bis zu 3 Sitzungen jährlich übernommen. Nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen werden 30 Euro je Sitzung erstattet, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Phytotherapie1 | |||||
| Phytotherapie | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautNicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Über die in §§ 31 und 34 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden. Arzneimittel, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen wurden, werden nicht erfasst. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Qigong1 | |||||
| Qigong | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWeitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren Für ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren werden die Kosten in Höhe von jeweils 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet. Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren sind: - Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien) - Feldenkrais - Shiatsu - Traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong). Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu oder traditionelle chinesische Medizin berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztlicher Verordnung durch einen Physiotherapeuten, der die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, oder im Sinne des 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
| Rhythmische Massage1 | |||||
| Rhythmische Massage | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautAnthroposophische Heilmittel Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden die Kosten in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 |
| Tuina1 | |||||
| Tuina | HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautWeitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren Für ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren werden die Kosten in Höhe von jeweils 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet. Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren sind: - Ayurveda (Teilkörpermassagen und Thermotherapien) - Feldenkrais - Shiatsu - Traditionelle chinesische Medizin (Tuina und Krankengymnastik nach Qigong). Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung in den Naturheilverfahren Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu oder traditionelle chinesische Medizin berechtigten Vertragsarzt oder auf ärztlicher Verordnung durch einen Physiotherapeuten, der die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, oder im Sinne des 13 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) berechtigten Arzt oder Physiotherapeuten erbracht wird. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. |
ab30.08.2026bis auf Weiteres | erhoben am 30.08.2026 |
Weitere Kassen
Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.