Anthroposophische Medizin
Anthroposophische Kunsttherapie: Erstattung und Studienlage
Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 29.09.2026
Auf einen Blick
Das Register führt zu diesem Verfahren 8 belegte Erstattungsstände.
Am 29.09.2026 gilt:
- Gesetzliche Kasse, Satzungsleistungmit Bedingungen
- DAK-Gesundheit (Satzungsleistung)ausdrücklich ausgeschlossen
- BKK Herkules (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- SECURVITA BKK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- HEK (Satzungsleistung)mit Bedingungen
- mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung)mit Bedingungen
Höchstbeträge je Kalenderjahr: von 100 € bis 800 € (4 Stände nennen einen).
Der heute geltende Stand ist bis zum 31.12.2026 belegt. Was danach gilt, führt das Register nicht.
Zur Studienlage führt das Register 5 Evidenzsteckbriefe. Sie sagen, wie gut etwas untersucht ist, und nicht, wer es zahlt.
Ältester Beleg auf dieser Seite erhoben am 07.08.2026.
- Beschreibung
- S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 4.3 (Anthroposophische Medizin): „Die Anthroposophische Medizin wurde vor 100 Jahren von Rudolf Steiner und Ita Wegman entwickelt. […] Eingesetzt werden Arzneimittel (mineralisch, pflanzlich, tierisch), Anthroposophische Psychotherapie, verschiedene Anthroposophische Kunsttherapien mit den Fachbereichen Malerei, Plastizieren, Musizieren und Sprachgestaltung, rhythmische Massage, Heileurythmie, verschiedene Körpertherapien auf anthroposophischer Grundlage, äußere Anwendungen (Wickel, Einreibungen, Bäder), sowie beratende und eine erweiterte Krankenpflege.“
- Themen
- Anthroposophische Medizin und die Krankenkasse
Erstattung
| Kostenträger | Stand | Bedingung | gültig ab | gültig bis | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | ausdrücklich ausgeschlossen gilt noch nicht |
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden.“ In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. Dieses Register führt die Anthroposophische Kunsttherapie unter der Therapierichtung „anthroposophisch“. | 01.01.2027 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
| DAK-Gesundheit (Satzungsleistung) | ausdrücklich ausgeschlossen | Ihr Vertragsarzt oder Ihre Vertragsärztin hat eine anthroposophische Zusatzqualifikation? Dann kann er oder sie die Behandlung über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine entsprechende Zusatzqualifikation aufweist, können Sie in unserer Arztsuche prüfen. Verschreibt er oder sie Ihnen anthroposophische Medikamente, beteiligen wir uns an den Kosten. Im Kalenderjahr bezuschussen wir alternative Medizin mit bis zu 100 Euro als PLUS-Leistung. PLUS-Leistungen sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Naturheilarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss in diesem Fall sein wird. […] Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Apothekenrechnung für die anthroposophischen Medikamente einfach online oder mithilfe der DAK App bei uns ein. […] Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Musik-, Sprach- oder Kunsttherapie empfiehlt, erstatten wir Ihnen die Kosten nicht. | 07.09.2026 | bis auf Weiteres | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| BKK Herkules (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden Kosten in Höhe von maximal 200 Euro jährlich erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. | 07.09.2026 | 31.12.2026 | von Hand geprüft |
| SECURVITA BKK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Anthroposophische Heilmittel Die Versicherten der SECURVITA BKK können nach ärztlicher Verordnung anthroposophische Heilmittel in Anspruch nehmen, wenn sie medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Behandlungsmethode nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. a. Versicherte können Leistungen der Heileurythmie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 35 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 40 Euro pro Sitzung. b. Versicherte können Leistungen der Kunsttherapie in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 45 Euro pro Sitzung. c. Versicherte können Leistungen der Rhythmischen Massage in Anspruch nehmen. Erstattet werden die entstandenen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 30 Euro pro Sitzung. Für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 35 Euro pro Sitzung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Die SECURVITA BKK übernimmt insgesamt maximal 20 Sitzungen der anthroposophischen Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) im Kalenderjahr. Die Behandlungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung in Anspruch zu nehmen. Pro Verordnung sind maximal zehn Sitzungen erstattungsfähig. … Zur Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Leistungen nach den Absätzen 2 bis 8 sind jeweils die spezifizierten Rechnungen innerhalb von sechs Monaten (Eingang) nach Ausstellung der Rechnung einzureichen. … für Leistungen der anthroposophischen Heilmittel, der Chiropraktik oder der Osteopathie nach den Abs. (2) bis (4): ärztliche Verordnung mit Angabe der Diagnose | 07.09.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 07.09.2026 von Hand geprüft |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | (1) Versicherte haben Anspruch auf anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, Rhythmische Massage), wenn diese medizinisch notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. … (3) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. - Die Leistungserbringer müssen Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen sein oder eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten für Absatz 1 und Absatz 2 für maximal fünf Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v.H. des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 30,00 EUR je Behandlung. Zur Erstattung der Behandlungen sind die Rechnungen vorzulegen. | 31.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 31.08.2026 von Hand geprüft |
| HEK (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Anthroposophische Heilmittel Für ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel (Heileurythmie, Kunsttherapie, Rhythmische Massage) werden die Kosten in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro jährlich, erstattet, sofern der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der anthroposophischen Therapierichtungen ist oder eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der anthroposophischen Therapierichtungen berechtigt. Voraussetzung ist ferner, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und Verordnungen einzureichen. | 30.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 30.08.2026 von Hand geprüft |
| mkk – meine krankenkasse (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Neben der ärztlichen Behandlung übernehmen wir auch bestimmte anthroposophische Therapien. Dafür brauchst du eine ärztliche Verordnung. Bei der anthroposophischen Kunsttherapie ist einmal pro Jahr ein Behandlungszyklus möglich. Der erste Zyklus umfasst sechs Behandlungen sowie Anamnese und Diagnostik. In den Folgejahren sind acht Behandlungen möglich. Bitte beachte: Die Therapien lassen sich nicht frei miteinander kombinieren. Eine Ausnahme gilt für die Öldispersionsbadetherapie. Für die Therapien zahlst du die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. | 29.08.2026 | 31.12.2026 | erhoben am 29.08.2026 von Hand geprüft |
| Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung | mit Bedingungen | § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“ Ob eine bestimmte Kasse die Anthroposophische Kunsttherapie führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. | 01.01.2024 | 31.12.2026 | erhoben am 07.08.2026 von Hand geprüft |
Evidenz
Indikation: Angststörungen bei erwachsenen Frauen, verglichen mit einer Warteliste
| Studienlage | Einzelstudien |
|---|---|
| Ergebnis | Eine randomisierte kontrollierte Studie mit 59 eingeschlossenen und 47 abschließenden Frauen zwischen 18 und 65 Jahren mit generalisierter Angststörung, sozialer Angststörung oder Panikstörung und mäßigen bis schweren Angstsymptomen; untersucht wurde ausdrücklich die anthroposophische Kunsttherapie. Gegenüber der Warteliste berichten die Autorinnen und Autoren in Per-Protocol- wie in Intention-to-treat-Analyse eine Abnahme der Angst und eine Zunahme der selbst eingeschätzten Lebensqualität (beide mit großem Effekt) sowie eine bessere Zugänglichkeit von Strategien der Emotionsregulation (mittlerer Effekt); die Wirkung hielt drei Monate an. Ihr Schluss: Kunsttherapie sei wirksam bei der Verringerung von Angstsymptomen und der Verbesserung von Lebensqualität und Aspekten der Emotionsregulation. Der Vergleich ist eine WARTELISTE und keine aktive Behandlung – die Autorinnen und Autoren fordern selbst, künftige Studien sollten gegen die übliche Behandlung prüfen und die Kosteneffektivität untersuchen. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Chronische Erkrankungen in der ambulanten Versorgung, ohne Kontrollgruppe
| Studienlage | Einzelstudien |
|---|---|
| Ergebnis | Eine prospektive Kohortenstudie über vier Jahre an 161 aufeinanderfolgenden ambulanten Patientinnen und Patienten im Alter von 5 bis 71 Jahren, behandelt von 52 Kunsttherapeutinnen und -therapeuten in 54 Praxen. Häufigster Anlass waren psychische Störungen (60,9 Prozent, vor allem Depression, Erschöpfung und Angst). Alle Zielgrößen außer dem KINDL-Fragebogen für Kinder verbesserten sich zwischen Beginn und jeder Nachbeobachtung statistisch signifikant, und die Verbesserung hielt bis zur letzten Erhebung an. Der Schluss der Autorinnen und Autoren: Patientinnen und Patienten unter anthroposophischer Kunsttherapie hätten eine langfristige Verringerung der Symptome ihrer chronischen Erkrankung und eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren. Die Studie hat KEINE Kontrollgruppe: Sie beschreibt den Verlauf unter Behandlung und kann ihn nicht von einem Verlauf ohne Behandlung unterscheiden. |
| Leitlinie | nicht erhoben |
Indikation: Depressivität und Angst bei onkologischen Patienten, jeweils als subklinische Ausprägung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.23 der Leitlinie lautet: „Es liegen keine ausreichenden Daten aus kontrollierten und unkontrollierten Studien zur Wirksamkeit von anthroposophischen Kunsttherapien auf Depressivität* und Angst** bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung anthroposophischer Kunsttherapien bei diesen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Fatigue sowie Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs, Maltherapie als Teil einer anthroposophischen Komplexbehandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.21 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer randomisierten Studie zur Wirksamkeit einer anthroposophischen Komplexbehandlung (Psycho- und Schlafedukation, Eurythmie-Therapie, Maltherapie) auf Fatigue und Schlafqualität bei Überlebenden nach Brustkrebs vor. Diese Form der anthroposophischen Komplexbehandlung kann zur Senkung von Fatigue und Ein- und Durchschlafstörungen bei Überlebenden nach Brustkrebs erwogen werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR 0 und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Indikation: Lebensqualität bei onkologischen Patienten, Kunsttherapie als Teil einer anthroposophischen Behandlung
| Studienlage | Leitlinie |
|---|---|
| Ergebnis | Empfehlung 4.22 der Leitlinie lautet: „Es liegen Daten aus einer randomisierten, einer nicht-randomisiert kontrollierten und einer einarmigen Studie zur Wirksamkeit anthroposophischer Behandlungen wie die Einnahme natürlicher Präparate, Kunsttherapie, Bestrahlung mit buntem Licht, Musik- und Sprachtherapie, Heileurythmie, Diät, therapeutische Massage, Hydrotherapie und teilweise auch Misteltherapie auf die Lebensqualität bei onkologischen Patienten vor. Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung dieser Therapien in Bezug auf die Lebensqualität von onkologischen Patienten gegeben werden.“ Die Leitlinie weist dazu GoR ST und LoE 2b aus. |
| Leitlinie | 032-055OL |
| Gültigkeit der Leitlinie | gültig bis 31.05.2029, Neufassung angemeldet |
Bonusprogramm
| Kasse | Programm | Gegenstand | Verfahren | Anerkennung | Bonus | Bedingung | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Krones BKK | Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Zuschussprämie | anthroposophische Heilmittel (Kunsttherapie, Heileurythmie, rhythmische Massagen) | Anthroposophische Kunsttherapie | anerkannt | ausgeben | Bedingung im WortlautAlternativ zur Geldleistung kann jeder Krones BKK Versicherte die Zuschussprämie wählen. Beim Erfüllen des Grundbonus kann dieser um das 3fache durch Vorlage einer Rechnung zu Gesundheitsleistungen als Zuschussprämie gewährt werden. Zur Wahl stehen folgende Leistungen: … Akupunktur* und anthroposophische Heilmittel (z.B. Kunsttherapie, Heileurythmie, rhythmische Massagen) … *sofern die Satzungsleistungen der Krones BKK bereits ausgeschöpft sind Rechtsgrundlage: § 65a SGB V |
QuelleSatzung der Krones BKK, Stand 11.12.2025, § 14d (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), Nummer 9 (Zuschussprämie) https://www.krones-bkk.de/wp-content/uploads/2026/04/Satzung-Krones-BKK-11.12.2025-aktualisiert.pdf (erhoben am 07.09.2026) |
Änderungen
| erkannt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherEine prospektive Kohortenstudie über vier Jahre an 161 aufeinanderfolgenden ambulanten Patientinnen und Patienten im Alter von 5 bis 71 Jahren, behandelt von 52 Kunsttherapeutinnen und -therapeuten in 54 Praxen. Häufigster Anlass waren psychische Störungen (60,9 Prozent, vor allem Depression, Erschöpfung und Angst). Alle Zielgrössen ausser dem KINDL-Fragebogen für Kinder verbesserten sich zwischen Beginn und jeder Nachbeobachtung deutlich, und die Verbesserung hielt bis zur letzten Erhebung an. Die Studie hat KEINE Kontrollgruppe: Sie beschreibt den Verlauf unter Behandlung und kann ihn nicht von einem Verlauf ohne Behandlung unterscheiden.nachherEine prospektive Kohortenstudie über vier Jahre an 161 aufeinanderfolgenden ambulanten Patientinnen und Patienten im Alter von 5 bis 71 Jahren, behandelt von 52 Kunsttherapeutinnen und -therapeuten in 54 Praxen. Häufigster Anlass waren psychische Störungen (60,9 Prozent, vor allem Depression, Erschöpfung und Angst). Alle Zielgrößen außer dem KINDL-Fragebogen für Kinder verbesserten sich zwischen Beginn und jeder Nachbeobachtung statistisch signifikant, und die Verbesserung hielt bis zur letzten Erhebung an. Der Schluss der Autorinnen und Autoren: Patientinnen und Patienten unter anthroposophischer Kunsttherapie hätten eine langfristige Verringerung der Symptome ihrer chronischen Erkrankung und eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren. Die Studie hat KEINE Kontrollgruppe: Sie beschreibt den Verlauf unter Behandlung und kann ihn nicht von einem Verlauf ohne Behandlung unterscheiden. | Handkorrektur |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherEine randomisierte kontrollierte Studie mit 59 eingeschlossenen und 47 abschliessenden Frauen zwischen 18 und 65 Jahren mit generalisierter Angststörung, sozialer Angststörung oder Panikstörung; untersucht wurde ausdrücklich die anthroposophische Kunsttherapie. Gegenüber der Warteliste berichten die Autorinnen und Autoren eine Abnahme der Angst und eine Zunahme der selbst eingeschätzten Lebensqualität (beide mit grossem Effekt) sowie eine bessere Zugänglichkeit von Strategien der Emotionsregulation (mittlerer Effekt); die Wirkung hielt drei Monate an. Der Vergleich ist eine WARTELISTE und keine aktive Behandlung – die Autorinnen und Autoren fordern selbst, künftige Studien sollten gegen die übliche Behandlung prüfen.nachherEine randomisierte kontrollierte Studie mit 59 eingeschlossenen und 47 abschließenden Frauen zwischen 18 und 65 Jahren mit generalisierter Angststörung, sozialer Angststörung oder Panikstörung und mäßigen bis schweren Angstsymptomen; untersucht wurde ausdrücklich die anthroposophische Kunsttherapie. Gegenüber der Warteliste berichten die Autorinnen und Autoren in Per-Protocol- wie in Intention-to-treat-Analyse eine Abnahme der Angst und eine Zunahme der selbst eingeschätzten Lebensqualität (beide mit großem Effekt) sowie eine bessere Zugänglichkeit von Strategien der Emotionsregulation (mittlerer Effekt); die Wirkung hielt drei Monate an. Ihr Schluss: Kunsttherapie sei wirksam bei der Verringerung von Angstsymptomen und der Verbesserung von Lebensqualität und Aspekten der Emotionsregulation. Der Vergleich ist eine WARTELISTE und keine aktive Behandlung – die Autorinnen und Autoren fordern selbst, künftige Studien sollten gegen die übliche Behandlung prüfen und die Kosteneffektivität untersuchen. | Handkorrektur |
| 07.09.2026 | bonus Anerkennungvorherkein Vorwertnachheranerkannt | Eine Bonuszeile zu Anthroposophische Kunsttherapie ist neu im Register. Fundstelle: Satzung der Krones BKK, Stand 11.12.2025, § 14d (Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten), Nummer 9 (Zuschussprämie). Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht bei der Bonuszeile selbst. |
| 06.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | 2 Evidenzsteckbriefe zu Anthroposophische Kunsttherapie sind neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 02.09.2026 | Verfahren Beschreibungvorherkein VorwertnachherS3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 4.3 (Anthroposophische Medizin): „Die Anthroposophische Medizin wurde vor 100 Jahren von Rudolf Steiner und Ita Wegman entwickelt. […] Eingesetzt werden Arzneimittel (mineralisch, pflanzlich, tierisch), Anthroposophische Psychotherapie, verschiedene Anthroposophische Kunsttherapien mit den Fachbereichen Malerei, Plastizieren, Musizieren und Sprachgestaltung, rhythmische Massage, Heileurythmie, verschiedene Körpertherapien auf anthroposophischer Grundlage, äußere Anwendungen (Wickel, Einreibungen, Bäder), sowie beratende und eine erweiterte Krankenpflege.“ | Eine Verfahrensbeschreibung zu Anthroposophische Kunsttherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet; die Beschreibung steht mit ihrer Fundstelle auch auf der Verfahrensseite. |
| 02.09.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherLeitlinie | Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Kunsttherapie ist neu im Register. Fundstelle: S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Kurzversion 2.0, Mai 2024, AWMF-Registernummer 032-055OL, Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF). Gültigkeitsdauer bis längstens 05/2029. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 02.09.2026 | Erstattung Rechtsgrundlagevorher§ 2 Absatz 1 Satz 2 SGB V: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.“nachherDer Satz entfällt ersatzlos. § 2 Absatz 1 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 1 lautet vollständig: „(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.“ | Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026 ersetzt § 2 Absatz 1 SGB V durch eine Fassung ohne den bisherigen Satz 2. Artikel 8 Absatz 2 nennt Artikel 1 Nummer 1 ausdrücklich: Die Neufassung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Dass die Phytotherapie neben der Homöopathie und der Anthroposophie zu den besonderen Therapierichtungen zählt, steht in § 34 Absatz 2 Satz 3 SGB V („Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wie homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Arzneimitteln“). Der Wegfall tritt neben § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V (Artikel 1 Nummer 8, ebenfalls 01.01.2027), der die Satzungsleistung ausschließt, und bei den Arzneimitteln neben § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V (Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a, seit dem 30.07.2026). |
| 30.08.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherEinzelstudien | Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Kunsttherapie ist neu im Register. Fundstelle: Hamre HJ, Witt CM, Glockmann A, Ziegler R, Willich SN, Kiene H: Anthroposophic art therapy in chronic disease. A four-year prospective cohort study. Explore (New York) 3(4):365-371, Juli/August 2007. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 30.08.2026 | Evidenz Studienlagevorherkein VorwertnachherEinzelstudien | Ein Evidenzsteckbrief zu Anthroposophische Kunsttherapie ist neu im Register. Fundstelle: Abbing A, Baars EW, de Sonneville L, Ponstein AS, Swaab H: The Effectiveness of Art Therapy for Anxiety in Adult Women. A Randomized Controlled Trial. Frontiers in Psychology 10:1203, 29.05.2019. Dieser Eintrag ist aus dem Bestand abgeleitet und gibt keinen Wortlaut wieder; der Wortlaut steht beim Steckbrief selbst. |
| 07.08.2026 | Erstattung Satzungsleistungvorhermöglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB Vnachherausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027 | Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. |
Korrekturen
| bemerkt am | Änderung | Grund |
|---|---|---|
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherEine prospektive Kohortenstudie über vier Jahre an 161 aufeinanderfolgenden ambulanten Patientinnen und Patienten im Alter von 5 bis 71 Jahren, behandelt von 52 Kunsttherapeutinnen und -therapeuten in 54 Praxen. Häufigster Anlass waren psychische Störungen (60,9 Prozent, vor allem Depression, Erschöpfung und Angst). Alle Zielgrössen ausser dem KINDL-Fragebogen für Kinder verbesserten sich zwischen Beginn und jeder Nachbeobachtung deutlich, und die Verbesserung hielt bis zur letzten Erhebung an. Die Studie hat KEINE Kontrollgruppe: Sie beschreibt den Verlauf unter Behandlung und kann ihn nicht von einem Verlauf ohne Behandlung unterscheiden.nachherEine prospektive Kohortenstudie über vier Jahre an 161 aufeinanderfolgenden ambulanten Patientinnen und Patienten im Alter von 5 bis 71 Jahren, behandelt von 52 Kunsttherapeutinnen und -therapeuten in 54 Praxen. Häufigster Anlass waren psychische Störungen (60,9 Prozent, vor allem Depression, Erschöpfung und Angst). Alle Zielgrößen außer dem KINDL-Fragebogen für Kinder verbesserten sich zwischen Beginn und jeder Nachbeobachtung statistisch signifikant, und die Verbesserung hielt bis zur letzten Erhebung an. Der Schluss der Autorinnen und Autoren: Patientinnen und Patienten unter anthroposophischer Kunsttherapie hätten eine langfristige Verringerung der Symptome ihrer chronischen Erkrankung und eine Verbesserung der Lebensqualität erfahren. Die Studie hat KEINE Kontrollgruppe: Sie beschreibt den Verlauf unter Behandlung und kann ihn nicht von einem Verlauf ohne Behandlung unterscheiden. | Die Wiedergabe schrieb „Zielgrössen“ und „ausser“ ohne ß, ließ den Schlusssatz der Autorinnen und Autoren aus und gab „significantly“ als „deutlich“ wieder; das am Datensatz vermerkte Erratum ist noch ungeprüft. |
| 14.09.2026 | Evidenz ErgebnisvorherEine randomisierte kontrollierte Studie mit 59 eingeschlossenen und 47 abschliessenden Frauen zwischen 18 und 65 Jahren mit generalisierter Angststörung, sozialer Angststörung oder Panikstörung; untersucht wurde ausdrücklich die anthroposophische Kunsttherapie. Gegenüber der Warteliste berichten die Autorinnen und Autoren eine Abnahme der Angst und eine Zunahme der selbst eingeschätzten Lebensqualität (beide mit grossem Effekt) sowie eine bessere Zugänglichkeit von Strategien der Emotionsregulation (mittlerer Effekt); die Wirkung hielt drei Monate an. Der Vergleich ist eine WARTELISTE und keine aktive Behandlung – die Autorinnen und Autoren fordern selbst, künftige Studien sollten gegen die übliche Behandlung prüfen.nachherEine randomisierte kontrollierte Studie mit 59 eingeschlossenen und 47 abschließenden Frauen zwischen 18 und 65 Jahren mit generalisierter Angststörung, sozialer Angststörung oder Panikstörung und mäßigen bis schweren Angstsymptomen; untersucht wurde ausdrücklich die anthroposophische Kunsttherapie. Gegenüber der Warteliste berichten die Autorinnen und Autoren in Per-Protocol- wie in Intention-to-treat-Analyse eine Abnahme der Angst und eine Zunahme der selbst eingeschätzten Lebensqualität (beide mit großem Effekt) sowie eine bessere Zugänglichkeit von Strategien der Emotionsregulation (mittlerer Effekt); die Wirkung hielt drei Monate an. Ihr Schluss: Kunsttherapie sei wirksam bei der Verringerung von Angstsymptomen und der Verbesserung von Lebensqualität und Aspekten der Emotionsregulation. Der Vergleich ist eine WARTELISTE und keine aktive Behandlung – die Autorinnen und Autoren fordern selbst, künftige Studien sollten gegen die übliche Behandlung prüfen und die Kosteneffektivität untersuchen. | Die Wiedergabe schrieb „abschliessenden“ und „grossem“ ohne ß, gab den ersten Satz der Schlussfolgerung nicht als solchen wieder und ließ die geforderte Untersuchung der Kosteneffektivität aus. |
Ratgeber
- Der Satz, der zum 1. Januar 2027 aus § 2 SGB V verschwindet
- Homöopathie und Anthroposophie in der Kasse: was seit dem 30. Juli 2026 gilt