Naturkompass

Anthroposophische Kunsttherapie

Therapierichtung: Anthroposophische Medizin · Stichtag: 07.08.2026

Beschreibung: nicht erhoben

Erstattung

KostenträgerStandBedingunggültig abgültig bisQuelle
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung nicht erstattet
gilt noch nicht
§ 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V in der Fassung des Artikels 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen können nicht als zusätzliche Satzungsleistungen in der Satzung vorgesehen werden." In Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2. Dieses Register führt die Anthroposophische Kunsttherapie unter der Therapierichtung „anthroposophisch". 01.01.2027 bis auf Weiteres
von Hand geprüft
Gesetzliche Kasse, Satzungsleistung eingeschränkt erstattet § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität [...] sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen." Ob eine bestimmte Kasse die Anthroposophische Kunsttherapie führt, steht in ihrer Satzung. Das Fenster endet am 31.12.2026. 01.01.2024 31.12.2026
von Hand geprüft

Evidenz

nicht erhoben

Änderungen

07.08.2026satzungsleistung: möglich nach § 11 Absatz 6 Satz 1 SGB V → ausgeschlossen nach § 11 Absatz 6 Satz 4 SGB V ab 01.01.2027
Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft am 01.01.2027 nach Artikel 8 Absatz 2.