Zum Inhalt springen
Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Chiropraktik oder Chirotherapie: warum die Kasse das eine zahlt und das andere meist nicht

Redaktion Naturkompass24

Stand · Finanzierung: redaktionell · Interessenkonflikt: keiner angegeben

Chirotherapie beim Vertragsarzt läuft über die Karte, Chiropraktik beim Heilpraktiker ist Privatleistung. Was sechs Kassen sagen und was Cochrane fand.

Zwei Wörter, die im Alltag dasselbe meinen und vor der Kasse zwei verschiedene Dinge sind. Die Chirotherapie ist eine ärztliche Zusatzqualifikation und wird über die Gesundheitskarte abgerechnet. Die Chiropraktik beim Chiropraktiker oder Heilpraktiker ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; einige Kassen tragen sie trotzdem als Satzungsleistung, andere schliessen sie ausdrücklich aus. Dieser Beitrag legt die Aussagen der Kassen im Wortlaut nebeneinander und ergänzt, was die Leitlinie zur Abgrenzung und was Cochrane zur Wirksamkeit der Manipulation schreibt.

Die Abgrenzung, wie die IKK classic sie schreibt

Am klarsten steht der Unterschied auf der Seite der IKK classic, die beides nebeneinander stellt.

IKK classic, „Chirotherapie, Chiropraktik oder Osteopathie? Die Unterschiede“ „Chiropraktik (Chiropraktiker), häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt: Nein, keine Kassenleistung. … Handelt es sich bei der behandelnden Chiropraktikerin bzw. dem behandelnden Chiropraktiker um eine kassenzugelassene Ärztin oder einen kassenzugelassenen Arzt mit einer entsprechenden Zusatzausbildung, übernimmt die IKK classic die Kosten für die Behandlung. Die Abrechnung erfolgt durch die Ärztin bzw. den Arzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Chiropraktische Leistungen, die bei einer Expertin bzw. einem Experten für Chirotheraphie, Heilpraktik oder Ostheopatie in Anspruch genommen werden, sind nicht zugelassene alternative Heilmethoden. Die IKK classic bezuschusst diese Leistungen nicht.“

Der Schnitt läuft also nicht durch die Methode, sondern durch die Person, die sie ausführt. Dieselbe Handgriffe sind beim Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung Regelleistung und beim Chiropraktiker Privatleistung. Das Register führt deshalb unter dem Schlüssel Chiropraktik nur, was Kassen zur Behandlung beim Chiropraktiker oder Heilpraktiker sagen.

Was die Leitlinie zur Abgrenzung schreibt

Die S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer Patientinnen und Patienten behandelt Chirotherapie, Osteopathie und Cranio-Sacral-Therapie in einem Kapitel und beschreibt dort, worin sich Chiropraktik und Osteopathie unterscheiden.

S3-Leitlinie Komplementärmedizin, Langversion 2.0, Kapitel 5.2 „Chirotherapie, Chiropraktik und Osteopathie werden im deutschen Sprachraum oft synonym gebraucht. Sie gehen teilweise auf unterschiedliche Theorieansätze und Überzeugungen zurück, zeigen aber auch große Überschneidungen sowohl in den theoretischen Annahmen als auch den Behandlungsmethoden. […] Abgrenzen lässt sich die Chiropraktik von der Osteopathie insofern, als dass bei der Chiropraktik die primäre Relevanz auf der Untersuchung des Skeletts und des Nervensystems liegt. Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Gelenken und Muskeln und dabei insbesondere auf den Gelenken der Wirbelsäule im Sinne des Einrenkens und der Mobilisation im Sinne der Erweiterung des Gelenkspiels.“

Die Leitlinie selbst hält fest, dass auch ihre Fachgesellschaften über die genaue Abgrenzung im Dissens waren. Wer zur Kasse geht, braucht diese Abgrenzung nicht: Für sie zählt die Kassenzulassung der behandelnden Person.

Sechs Kassen, sechs Aussagen

Chiropraktik beim Chiropraktiker oder Heilpraktiker: was das Register je Kasse führt (Stand 06.09.2026)
KasseStandBetrag oder Bedingung
BKK24Satzungsleistung50 Prozent der Erstuntersuchung bis 40 Euro, 25 Euro je Folgebehandlung, höchstens sechs Behandlungen im Kalenderjahr, Wert bis zu 165 Euro; Vereinbarung mit der Deutschen Chiropraktoren-Gesellschaft
SECURVITA BKKSatzungsleistungbis zu sechs Behandlungen im Kalenderjahr, 50 Euro je Behandlung (60 Euro bis zum 18. Lebensjahr); ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn
BAHN-BKKSatzungsleistung80 Prozent aus einem Budget von 200 Euro im Jahr, gemeinsam mit Osteopathie und kinesiologischem Taping
IKK classicnicht erstattet„Nein, keine Kassenleistung“ beim Chiropraktiker; Chirotherapie beim Vertragsarzt über die Karte
Techniker Krankenkassenicht erstattetChirotherapie bei Heilpraktikern oder Physiotherapeuten: „Nein.“
VIACTIV Krankenkassenicht erstattetKostenübernahme nur bei Kassenzulassung; „Privatrechnungen können wir nicht übernehmen.“

Die BKK24 beschreibt ihren Weg so: „Ihr Arzt gibt Ihnen eine Verordnung und Sie gehen dann zu einem Chiropraktor. Den Rechnungsbetrag legen Sie zunächst aus und reichen anschließend die Unterlagen (ärztliche Verordnung, Rechnung(en) und Ihre Bankverbindung) bei uns ein.“ Die SECURVITA verlangt, dass „die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde“ und dass der Behandelnde „eine chiropraktische Ausbildung, die zum Beitritt in einen Berufsverband der Chiropraktiker berechtigt“ hat. Bei ihr wird zudem „die Erstattung von osteopathischen Behandlungen … auf den Leistungsumfang der Chiropraktik angerechnet“.

Dazu kommt der Bonus: Die BERGISCHE KRANKENKASSE lässt im Flexi-Bonus den Zuschuss für Chiropraktik verwenden: „Erstattungsfähig sind Kosten für Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker.“

Was Cochrane zur Wirbelsäulenmanipulation fand

Studien untersuchen den Eingriff, nicht den Beruf. Die Cochrane-Übersicht zur Wirbelsäulenmanipulation bei chronischem Kreuzschmerz umfasst 76 randomisierte Studien mit 11.866 Teilnehmenden. Die Autorinnen und Autoren schreiben, gegenüber einer Scheinbehandlung könne die Manipulation zu einer kleinen Verbesserung des Schmerzes und einer mittleren Verbesserung der Funktion führen, gegenüber anderen konservativen Behandlungen zu wenig oder keinem Unterschied beim Schmerz. Die Vertrauenswürdigkeit der Belege stuften sie als niedrig bis sehr niedrig ein; schwere Komplikationen berichtete keine der Studien, unerwünschte Wirkungen weniger als die Hälfte.

Für den Nackenschmerz (51 Studien, 2920 Teilnehmende) fand die Cochrane-Übersicht Unterstützung für die Manipulation der Brustwirbelsäule gegenüber einer Kontrolle, während die Ergebnisse für die Halswirbelsäule wenige und uneinheitlich seien. Ihr Schluss nennt ausdrücklich das Risiko: Da für die Manipulation seltene, aber schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bestehen, sei weitere hochwertige Forschung nötig.

Die S3-Leitlinie zieht daraus für eine Gruppe eine klare Linie: „Bei onkologischen Patienten mit verminderter Knochenstabilität (Knochenmetastasen, Osteoporose) soll bei Verletzungsgefahr von einer Chirotherapie oder Osteopathie mit manipulativen Techniken oder Impulstechniken abgeraten werden.“

Chirotherapie beim Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung ist Regelleistung und läuft über die Gesundheitskarte. Chiropraktik beim Chiropraktiker oder Heilpraktiker ist Privatleistung; drei gelesene Kassen tragen sie als Satzungsleistung, drei schliessen sie ausdrücklich aus.

Wer eine Rechnung einreichen will, klärt vor dem ersten Termin, ob die Praxis über die Karte abrechnen kann, und holt bei einer Satzungsleistung die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn ein. Bei der SECURVITA und der BAHN-BKK teilt sich die Chiropraktik ihr Budget mit der Osteopathie.

Die Studienlage betrifft den Eingriff und nicht den Beruf: kleine bis mittlere Effekte bei niedriger Vertrauenswürdigkeit, und ein ausdrücklich genanntes, seltenes Risiko.

Ist Chiropraktik eine Kassenleistung?

Beim Chiropraktiker oder Heilpraktiker nicht. Die IKK classic schreibt: „Chiropraktik (Chiropraktiker), häufig Heilpraktiker, Bezeichnung nicht geschützt: Nein, keine Kassenleistung.“ Einige Kassen zahlen einen Zuschuss aus ihrer Satzung, etwa die BKK24, die SECURVITA BKK und die BAHN-BKK.

Was ist der Unterschied zur Chirotherapie?

Die Chirotherapie ist eine ärztliche Zusatzqualifikation. Führt eine kassenzugelassene Ärztin oder ein kassenzugelassener Arzt mit dieser Zusatzausbildung die Behandlung durch, rechnet die Praxis direkt über die Gesundheitskarte ab. Der Handgriff kann derselbe sein; die Kasse fragt nach der Zulassung der behandelnden Person.

Brauche ich eine Verordnung?

Bei den drei Kassen mit Satzungsleistung ja: Die BKK24 und die SECURVITA BKK verlangen eine ärztliche Verordnung, die SECURVITA ausdrücklich vor Behandlungsbeginn, die BAHN-BKK nennt die ärztliche Verordnung als eine von drei Voraussetzungen. Ohne Verordnung gibt es bei diesen Kassen keine Erstattung.

Quelle

Verfahren

Passende Ratgeber

Das Forum ist noch nicht geöffnet. Es öffnet, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Register und der Ratgeber sind davon unberührt erreichbar.

Nach oben