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Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Naturheilkunde bei der VIACTIV Krankenkasse

Was die Kasse zahlt

Je Verfahren die dokumentierte Leistung: Betrag, Budgetart und die Bedingung, an der die Zusage hängt. Der Wortlaut steht darunter.

„Nicht aufgeführt“ heißt hier: noch nicht dokumentiert – nicht „keine Leistung“. Das Register führt nur, was gegen die Satzung oder die Leistungsseite der Kasse gelesen wurde.

Fehlt ein Verfahren, das Ihre Kasse trägt? Prüfung anfragen

Die Belege im Wortlaut

Jede Karte oben ist eine Zeile hier: mit dem Wortlaut der Satzung oder Leistungsseite, dem Gültigkeitsfenster und dem Tag, an dem sie gelesen wurde.

Satzung und Leistungsseite

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Chiropraktik1
Chiropraktik VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

Die VIACTIV übernimmt die Kosten, wenn der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder der Chirotherapeut bzw. die Chirotherapeutin eine Kassenzulassung hat. Dann erfolgt die Abrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Privatrechnungen können wir nicht übernehmen.

ab06.09.2026bis auf Weiteres
Ernährungstherapie1
Ernährungstherapie VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Der Ablauf ist denkbar einfach: Damit wir die Kosten für Ihre Ernährungsberatung übernehmen können, benötigen Sie lediglich eine Bescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wichtig ist, dass darauf Ihre Diagnose vermerkt ist und eine Ernährungsberatung oder -therapie empfohlen wird. Danach können Sie sich kostenlos für den sogenannten „Standard-Beratungszyklus“ anmelden. Dieser umfasst insgesamt fünf Video-Sprechstunden mit einer qualifizierten Fachkraft.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Heileurythmie1
Heileurythmie VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die Heileurythmie ist eine selbst aktivierende Bewegungstherapie, die zu den Heilmitteln der Anthroposophischen Medizin gehört. Die ganzheitliche Betrachtungsweise des Körper-Seele-Geist-Zusammenhangs beim Menschen bildet die Grundlage der Therapie. Da die Heileurythmie zu den Heilmitteln der Anthroposophische Medizin gezählt wird und diese als besondere Therapierichtung anerkannt ist, übernimmt die VIACTIV die Kosten.

ab29.08.2026bis31.12.2026
Klassische Homöopathie1
Klassische Homöopathie VIACTIV Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Mit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen. Einen Antrag müssen Sie hierzu nicht stellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt und legen Sie Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vor. Die Behandlungskosten werden dann direkt mit uns abgerechnet. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen.

ab02.09.2026bis31.12.2026
Osteopathie1
Osteopathie VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Die VIACTIV erstattet Ihnen 80 Prozent der Kosten – für bis zu acht osteopathische Behandlungen jedes Jahr – begrenzt auf 50 Euro je Sitzung. Insgesamt können VIACTIV-Versicherte so mit maximalen 400 Euro Jahreszuschuss für Osteopathie rechnen. Die osteopathische Behandlung von VIACTIV-Versicherten muss in erste Linie durch einen Arzt empfohlen werden, der Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr oder die Gültigkeit umfasst die Anzahl der Behandlungen, die empfohlen wurden. Darüber hinaus muss die Behandlung durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

ab29.08.2026bis auf Weiteres
Phytotherapie1
Phytotherapie VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Für Versicherte ab dem 12. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Phytopharmaka aus der Apotheke. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt das Mittel als medizinisch notwendig erachtet und Ihnen ein grünes Rezept bzw. ein Privatrezept ausgestellt hat. Wichtig: Das Rezept muss nach dem 01.01.2024 ausgestellt worden sein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis zu einem Betrag von 25 Euro im Jahr. Reichen Sie einfach die Originalrechnung Ihrer Apotheke und Ihre ärztliche Verordnung bei uns ein.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Weitere Kassen

Das Register führt weitere Krankenkassen mit dokumentierten Leistungen: alle Kassen im Verzeichnis.

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