Zahlt die VIACTIV Krankenkasse Klassische Homöopathie?
Die VIACTIV Krankenkasse zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen
Was dazu zu tun ist
- Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Die behandelnde Person muss von der Kasse anerkannt sein – die Kasse führt dazu eine eigene Liste.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | VIACTIV Krankenkasse (Vertrag, ohne Zuzahlung) | mit Bedingungen | Bedingung im WortlautMit der VIACTIV können Sie ohne Zuzahlung homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Einzige Voraussetzung: Der behandelnde Arzt muss am Vertrag für homöopathische Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung teilnehmen. Einen Antrag müssen Sie hierzu nicht stellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt und legen Sie Ihre VIACTIV-Versichertenkarte vor. Die Behandlungskosten werden dann direkt mit uns abgerechnet. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel dürfen wir als gesetzliche Krankenkasse leider nicht übernehmen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | erhoben am 02.09.2026 |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der VIACTIV Krankenkasse
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 400 € im Jahr |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Chiropraktik | Nein, ausdrücklich ausgeschlossen | nicht beziffert |
| Ernährungstherapie | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
| Heileurythmie | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Für VIACTIV Krankenkasse fehlt ein vergleichbarer Höchstbetrag für Klassische Homöopathie. Ohne bezifferte Grenze und Zeitraum lässt sich kein Abstand zu anderen Kassen berechnen. Maßgeblich bleiben die Angaben im Wortlaut; eine fehlende Zahl bedeutet nicht 0 €.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
| VIACTIV Krankenkasse Ihre Auswahl | nicht beziffert | – | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
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