Zum Inhalt springen
Naturkompass24 Meine Kasse prüfen

Zahlt die VIACTIV Krankenkasse Phytotherapie?

Die VIACTIV Krankenkasse zahlt Phytotherapie unter Bedingungen

Ja, mit Bedingungen Eigene Leistung

bis 25 € je Kalenderjahr

Was dazu zu tun ist

  • Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen.
  • Die bezahlte Rechnung im Original einreichen.

Zuletzt geprüft am 07.08.2026

Quelle 2

Meine Voraussetzungen prüfenUnterlagen als ChecklisteMit anderen Kassen vergleichenOriginalquelle ansehen

Eigenanteil berechnenAlles zu dieser KasseAlles zu diesem VerfahrenWelche Kasse zahlt pflanzliche Arzneimittel?Diese Auskunft in Ihrer KIÄnderung melden

Ihre Checkliste

Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.

Die Belege im Wortlaut

Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.

Was diese Kasse zusätzlich trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Phytotherapie1
Phytotherapie VIACTIV Krankenkasse (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Für Versicherte ab dem 12. bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres übernehmen wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Phytopharmaka aus der Apotheke. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt das Mittel als medizinisch notwendig erachtet und Ihnen ein grünes Rezept bzw. ein Privatrezept ausgestellt hat. Wichtig: Das Rezept muss nach dem 01.01.2024 ausgestellt worden sein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten bis zu einem Betrag von 25 Euro im Jahr. Reichen Sie einfach die Originalrechnung Ihrer Apotheke und Ihre ärztliche Verordnung bei uns ein.

ab29.08.2026bis auf Weiteres

Was jede gesetzliche Kasse trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Phytotherapie1
Phytotherapie Gesetzliche Kasse, Regelleistung mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

Ausgangspunkt ist § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen.“ Die Anlage I zählt die zugelassenen Ausnahmen abschließend auf. Pflanzliche Zubereitungen stehen dort an zwei Stellen: Nummer 18 „Flohsamen und Flohsamenschalen nur zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Zustand nach ausgedehnter Darmresektion, insbesondere Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoen“ und Nummer 20 „Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert 240 mg Tagesdosis) nur zur Behandlung der Demenz“. § 34 Absatz 1 Satz 5 nimmt außerdem Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen vom Ausschluss aus.

ab09.05.2025bis auf Weiteres

Weitere Verfahren bei der VIACTIV Krankenkasse

Verfahren Was die Kasse dazu sagt Betrag
Osteopathie Ja, mit Bedingungen bis 400 € im Jahr
Chiropraktik Nein, ausdrücklich ausgeschlossen nicht beziffert
Ernährungstherapie Ja, mit Bedingungen nicht beziffert
Heileurythmie Ja, mit Bedingungen nicht beziffert
Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen nicht beziffert

Welche Kasse zahlt wie viel

Vergleichsmaßstab

VIACTIV Krankenkasse sieht für Phytotherapie bis 25 € je Kalenderjahr als eigene Leistung vor. Unter 3 bezifferten eigenen Leistungen für denselben Zeitraum liegen 1 höher, 0 niedriger und 2 gleichauf, VIACTIV Krankenkasse eingeschlossen.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am
HEK 100 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 30.08.2026
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 25 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 31.08.2026
VIACTIV Krankenkasse Ihre Auswahl 25 € im Jahr Eigene Leistung Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026

Alle 51 Kassen im Vergleich

Passende Ratgeber

Soll ich Ihnen schreiben, wenn sich das ändert?

Änderungen zu dieser Frage per E-Mail. Nach Bestätigung, jederzeit abbestellbar.

Nach oben