Zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Klassische Homöopathie?
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt Klassische Homöopathie unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Eigene Leistung
bis 75 € je Kalenderjahr
Was dazu zu tun ist
- 100 Prozent der Kosten
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 75 € je Kalenderjahr.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie2 | |||||
| Klassische Homöopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | |
| Klassische Homöopathie | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: (1) Versicherte haben Anspruch auf homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgebehandlung, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (2) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 1 ist, dass die Leistung - von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht wird und - nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist und - nicht bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist. … (5) Die AOK übernimmt die Kosten nach Absatz 1 in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 75,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. … Zur Erstattung sind die Rechnungen … vorzulegen. |
ab02.09.2026bis31.12.2026 | |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Klassische Homöopathie1 | |||||
| Klassische Homöopathie | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt oder die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind oder nach den §§ 48a oder 48b des Arzneimittelgesetzes abgegeben werden, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Der Satz ist durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026 neu gefasst worden und gilt nach Artikel 8 Absatz 1 desselben Gesetzes seit dem 30.07.2026. Die Aussage betrifft das homöopathische Arzneimittel; über die ärztliche Leistung der homöopathischen Anamnese sagt der Satz nichts. |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 240 € im Jahr |
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Anthroposophische Kunsttherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Ayurveda | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Heileurythmie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Qigong | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Rhythmische Massage | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Tuina | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Homöopathische Komplexmittel | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sieht für Klassische Homöopathie bis 75 € je Kalenderjahr als eigene Leistung vor: 100 Prozent der Kosten. Unter 1 bezifferten eigenen Leistungen für denselben Zeitraum liegen 0 höher, 0 niedriger und 1 gleichauf, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eingeschlossen.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Ihre Auswahl | 75 € im Jahr | Eigene Leistung | Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. | 02.09.2026 |
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| BKK Public | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
| BKK Salzgitter | 400 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
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