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Zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Homöopathische Komplexmittel?

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt Homöopathische Komplexmittel unter Bedingungen

Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf

bis 25 € je Kalenderjahr

Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.

Was dazu zu tun ist

  • 100 Prozent der Kosten
  • Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
  • Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
  • Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
  • Die Rechnung bei der Kasse einreichen.

Zuletzt geprüft am 07.08.2026

Quelle 2

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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.

Die Belege im Wortlaut

Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.

Was diese Kasse zusätzlich trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) mit Bedingungen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen.

ab31.08.2026bis31.12.2026

Was jede gesetzliche Kasse trägt

Verfahren Kostenträger Stand Bedingung Gültigkeit Quelle
Homöopathische Komplexmittel1
Homöopathische Komplexmittel Gesetzliche Kasse, Regelleistung ausdrücklich ausgeschlossen
Bedingung im Wortlaut

§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1).

ab30.07.2026bis auf Weiteres

Weitere Verfahren bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Verfahren Was die Kasse dazu sagt Betrag
Osteopathie Ja, mit Bedingungen bis 240 € im Jahr
Klassische Homöopathie Ja, mit Bedingungen bis 75 € im Jahr
Anthroposophische Arzneimittel Ja, mit Bedingungen bis 25 € im Jahr
Phytotherapie Ja, mit Bedingungen bis 25 € im Jahr
Anthroposophische Kunsttherapie Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Ayurveda Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Heileurythmie Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Qigong Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Rhythmische Massage Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Tuina Ja, mit Bedingungen bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf
Akupunktur Ja, mit Bedingungen nicht beziffert

Welche Kasse zahlt wie viel

Vergleichsmaßstab

Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 25 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Homöopathische Komplexmittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 44 höher, 1 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Homöopathische Komplexmittel reservierter Zuschuss.

Kasse Betrag Budgetart Kernbedingung Erhoben am
AOK NordWest 500 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 29.08.2026
AOK Nordost 50 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 07.09.2026
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Ihre Auswahl 25 € im Jahr Gemeinsamer Topf Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. 31.08.2026
BERGISCHE KRANKENKASSE 20 € im Jahr Gemeinsamer Topf Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. 30.08.2026

Alle 49 Kassen im Vergleich

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