Zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Homöopathische Komplexmittel?
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt Homöopathische Komplexmittel unter Bedingungen
Ja, mit Bedingungen Gemeinsamer Topf
bis 25 € je Kalenderjahr
Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf für mehrere Leistungen – er steht nicht allein für dieses Verfahren zur Verfügung.
Was dazu zu tun ist
- 100 Prozent der Kosten
- Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
Zuletzt geprüft am 07.08.2026
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Unterlagen und Grenzen laut Fundstelle.
- Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht.
- Die Behandlung muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.
- Die behandelnde Person muss ihre Qualifikation nachweisen – durch Ausbildung oder Verbandsmitgliedschaft.
- Die Rechnung bei der Kasse einreichen.
- Höchstbetrag im Blick behalten: bis 25 € je Kalenderjahr.
- Nachsehen, was aus dem gemeinsamen Topf schon bezahlt wurde.
- Fundstelle ausdrucken und beilegen.
Die Belege im Wortlaut
Originalwortlaut, Gültigkeit und Prüfdatum der Fundstellen.
Was diese Kasse zusätzlich trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Satzungsleistung) | mit Bedingungen | Bedingung im Wortlaut§ 31 f Kostenerstattung bei Homöopathie: … (3) Versicherte haben Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. (4) Voraussetzung für den Anspruch nach Absatz 3 ist, dass das Arzneimittel - von einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept verordnet wurde und - medizinisch notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und - in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde und - nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen oder gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 6 bis 9 SGB V ausgeschlossen ist. Der gesetzliche Anspruch gemäß § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 SGB V in Verbindung mit den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bleibt unberührt. (5) … Die Kosten nach Absatz 3 werden in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 25,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten übernommen. Zur Erstattung sind die Rechnungen und zur Erstattung der homöopathischen Arzneimittel zusätzlich die Privatrezepte vorzulegen. |
ab31.08.2026bis31.12.2026 | |
Was jede gesetzliche Kasse trägt
| Verfahren | Kostenträger | Stand | Bedingung | Gültigkeit | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Homöopathische Komplexmittel1 | |||||
| Homöopathische Komplexmittel | Gesetzliche Kasse, Regelleistung | ausdrücklich ausgeschlossen | Bedingung im Wortlaut§ 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V: „Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit es sich nicht um homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel handelt [...]“ Der Satz unterscheidet nicht zwischen Einzelmitteln und Komplexmitteln; maßgeblich ist die Zulassung oder Registrierung als homöopathisches Arzneimittel. Neu gefasst durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a des Gesetzes vom 24.07.2026, in Kraft seit dem 30.07.2026 (Artikel 8 Absatz 1). |
ab30.07.2026bis auf Weiteres | erhoben am 07.08.2026 |
Weitere Verfahren bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
| Verfahren | Was die Kasse dazu sagt | Betrag |
|---|---|---|
| Osteopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 240 € im Jahr |
| Klassische Homöopathie | Ja, mit Bedingungen | bis 75 € im Jahr |
| Anthroposophische Arzneimittel | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Phytotherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 25 € im Jahr |
| Anthroposophische Kunsttherapie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Ayurveda | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Heileurythmie | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Qigong | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Rhythmische Massage | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Tuina | Ja, mit Bedingungen | bis 150 € im Jahr Gemeinsamer Topf |
| Akupunktur | Ja, mit Bedingungen | nicht beziffert |
Welche Kasse zahlt wie viel
Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland teilen sich mehrere Leistungen den Topf von 25 € im Jahr. Bereits verbrauchte Mittel fehlen deshalb für Homöopathische Komplexmittel. Von 46 bezifferten Töpfen für denselben Zeitraum liegen 44 höher, 1 niedriger und 1 auf dieser Höhe, einschließlich Ihrer Kasse. Ein größerer gemeinsamer Topf ist kein höherer, allein für Homöopathische Komplexmittel reservierter Zuschuss.
| Kasse | Betrag | Budgetart | Kernbedingung | Erhoben am |
|---|---|---|---|---|
| AOK NordWest | 500 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 29.08.2026 |
| AOK Nordost | 50 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 07.09.2026 |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Ihre Auswahl | 25 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Verordnung oder Privatrezept besorgen – wer sie ausstellt, sagt der Wortlaut nicht. | 31.08.2026 |
| BERGISCHE KRANKENKASSE | 20 € im Jahr | Gemeinsamer Topf | Ärztliche Verordnung oder Bescheinigung besorgen. | 30.08.2026 |
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